losh
Member for 11 years 3 months

** Deutsche Broker den US-Steuerbehörden verpflichtet?

In Kontoeröffnungsanträgen trifft man bei Brokern auf Fragen wie:

Sind Sie Staatsbüger der USA? Haben Sie in den USA Ihren Wohnsitz? Sind Sie aus sonstigen Gründen dort Steuerpflichtig?

Wieso und wie weit sind deutsche Broker den US-Steuerbehörden auf so besondere Art verpflichtet? Und wieso gerade diesen, und nicht auch denen anderer Staaten?

Submitted by losh on
Gast

Bisher hat keiner geantwortet. Anscheinend hat keiner eine wasserdichte Erklärung. Ich möchte auch nicht unbedingt meine Hand dafür ins Feuer legen, da ich kein Steuerberater bin.

Nun ich denke, das Zauberwort heißt Doppelbesteuerungsabkommen.

Grundsätzlich ist jeder deutsche Steuerbürger mit seinem gesamten „Welteinkommen“ steuerpflichtig, egal wo es erwirtschaftet wurde („Universal-Steuerprinzip“). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei gar nicht an, als Steuerbürger zählt jeder Steuerpflichtige, der hier zu Lande wohnt.

Andere Staaten richten sich nach dem „Nationalprinzip“, z.B. die USA: Jeder amerikanische Staatsbürger, wo immer er sich aufhält, ist in den USA steuerpflichtig. Lebt er gerade in Deutschland, wäre er mithin doppelt steuerpflichtig. Um das zu vermeiden, hat Deutschland mit den wichtigsten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen: Der deutsche Fiskus verzichtet darauf, das im Ausland versteuerte Einkommen hier noch einmal zu belasten – auch wenn der Steuersatz dort weit niedriger sein sollte.

Progressionsvorbehalt

Die Finanzbehörden behalten sich allerdings das Recht vor, die Auslands-Einkünfte fiktiv den inländischen Einnahmen hinzuzuschlagen. Für die deutschen Einkünfte kann sich daraus insgesamt ein höherer Steuersatz ergeben.

gruß

PTillmann
Member for 11 years 3 months

Walter, das würde nicht erklären, warum ein Deutscher Staatsbürger in den U.S.A. Steuern zahlen würde, bzw. Angaben zu Einkünften machen muß.

Vielmehr sind alle Staaten (vielleicht nicht die Kanalinseln) an Steuern interessiert, d.h. auch im Ausland Lebende müssen ihre Einkünfte aus den U.S.A. in den U.S.A. versteuern. Nur gelten dabei, wie häufig, Freigrenzen/-beträge. Hierfür die weiteren Einkünfte zu erfassen, gilt die Frage nach sonstigen Einkünften in den Staaten.

Dann kann die Steuer an der Quelle (hier bei der Depotbank) recht korrekt eingezogen werden (einfachster Weg) oder gegebenenfalls wird eine Steuererklärung oder Vergleichbares verlangt (umständlicher Weg).

Die Informationen muß die Depotbank von den Kunden einholen, da gibt es keine besonderen Verbindungen von Depotbank und Steuerbehörde. Sondern einfach Gesetze bzw. Verordnungen oder wie das drüben auch heißen mag.

Für Inländer wird wird bei uns die Quellensteuer (im Fall ohne Freistellungsaufträge) pauschal (d.h. in festgelegten %-Sätzen der Einkünfte) erhoben und eine Steuergutschrift regelt dann die Verhältnisse bei der individuellen Einkommensteuererklärung.

Grüße

Peter Tillmann

Norden-Trader
Member for 11 years 2 months

Hallo,

wenn man in den USA, gleich ob durch einen deutschen Introducing Broker oder direkt, ein Konto fürs Traden eröffnet, wollen/müssen die Gringos wissen, ob sie es mit einem amerikanischen Steuerbürger oder nicht zu tun haben. Darüber hinaus geht deren Interesse wohl aber nicht.

Ich lese daraus nicht ab, daß deutsche Broker den US-Steuerbehörden verpflichtet sind.

Gruß

U. Norden

losh
Member for 11 years 3 months

Hallo!

Die Frage ist: Warum müssen die Broker etwas über eine US-Steuerpflicht wissen?
Welchen besonderen Status hat ein US-Steuerzahler im Vergleich zu einem eines jeden anderen Staates auf dieser Welt, nach denen eben nicht gezielt gefragt wird? Und warum ist die Frage nach dem Status der US-Steuerplicht von solcher Bedeutung, dass man von Consors hört, dass sie alle Konten von Investment Club´s gekündigt haben, weil bei denen nicht festgestellt werden kann ob eines Ihrer Mitglieder evtl. US-Steuerpflichtiger ist?

Die Frage nach der US-Steuerplicht stellt der Broker doch sicher nicht im Interesse des potentiellen Kunden, und unnötige Arbeit bürdet sich hoffentlich auch kein Broker auf!

Also wessen Interessen werden hier vertreten, wer oder was verplichtet die Broker zu ihrer Vorgehensweise, und warum exclusiv "US" nicht China, Russland, Japan u.s.w. Welchen besonderen Status und warum haben US-Interessen, in Deutschland und wie man hört auch in anderen Staaten?

Gast

Die Formulare W8 und W9 gehen von den amerikanischen Steuerbehörden aus. Als deutscher zahlen Sie die halbe Quellensteuer, also 15%. Sie spielen nach den Regeln der Amerikaner und was die mit den Unterlagen machen, ob zur Terrorismusbekämpfung (wird doch für alles als Argument verwendet) oder in direkter oder indirekter Zusammenarbeit mit den deutschen Steuerbehörden, obliegt den USA. Ob nicht auch einmal das Finanzamt in Deutschland von Ihren Konten in den USA Kenntnis bekommt ist nicht auszuschließen.

Aber da wir ja alle ehrliche Steuerzahler (Melkkühe) sind, soll uns das nicht belasten.

gruß

curtiss
Member for 11 years 2 months

Hallo,

sehr interessant! Was mich nur wundert, angeblich verifiziert IB nicht mehr die Angaben, man braucht (jetzt) keine Kopie vom Pass mehr zu faxen, etc.. D.h., wenn man z.B. in Belgien ein Referenzkonto eröffnet und das Geld von dort zu IB schiebt, ist man für die Jungs bei IB authentisch, weil man sich über das Referenzkonto ausweist (Conti, ergo sum).

Ich denke hier geht es nicht um Steuern, sondern um die netten Jungs mit den gekräuselten Haaren, und ihren Teppichen.

Gruß
C

Gast

Was heißt angeblich? Entweder Sie verlangen oder Sie verlangen nicht.

Erst gestern habe ich für einen Kunden bei IB ein Konto eröffnet. Die Ausweiskopie ist fester Bestandteil der Formulare, ebenso eine Telefonrechnung mit Anschrift usw.

Ich muß allerdings einräumen, das die Kontoeröffnung unter deutscher Adresse stattfindet.

gruß

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