* Metastock CD Check
Kann mir jemand sagen was ein "Metastock-CD-Check" ist?
Seit heute öffent sich bei mir ein Fenster welches mich auffordert innerhalb der nächsten 7 Tage die Metastock CD in den Rechner einzulegen um die Nutzungsberechtigung festzustellen. Wenn man der Aufforderung nicht nachkommt würde Metastock unbrauchbar gemacht?
Was soll dieser Unsinn? Hat jemand das gleiche Problem?
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on
Hallo,
ich habe das selbe Problem mit meinem Programm. Im Forum ist von Teilnehmer "praktikus" ein Verfahrensweg beschrieben, den ich nun ausprobieren werde. Den Beitrag findest Du mit Hilfe der Suchfunktion unter "CD-Check".
Viel Erfolg!
satras
Wo liegt Dein Problem?
Und wo ist der Unsinn dabei?
Leg einfach CD in ein CD-ROM Laufwerk rein und die Sache ist gegessen :)
Hallo,
die Probleme können mit den ersten Versionen von MS 8.0 EOD auftreten, die Lösung ist wie folgt:
Kleine Anmerkung vorab: Da der Erwerb von "gebrauchter" Software nach den Lizenzbestimmungen von Equis nicht erlaubt ist, haben Käufer, die nicht bei offziellen Resellern gekauft haben, ein kleines Problem.
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Bitte wie folgt vorgehen:
1) Bei der CD Abfrage betätigen sie die Schaltfläche 'lost key', das System zeigt Ihnen darauf einen Verifikations- Schlüssel an.
2) Kopieren sie bitte Schlüssel in die Zwischenablage und schicken sie ein Mail an support@equis.com
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Hier eine Art Musterantwort für Kundenanfragen an Equis.
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Betreff: MS 8.0 CD Check Problem
Hello,
few day ago I got a message to re-insert my original CD but the system did not recognize it. My reseller told me, to write you a short note.
verification key: Verifikations- Schlüssel
Name: Ihren Namen
customer number: Ihre Kunden Nummer bei Herrn Ebert
Reseller: Richard Ebert AG
Kind regards
Ihr Name
Hallo,
Zitat: "Kleine Anmerkung vorab: Da der Erwerb von "gebrauchter" Software nach den Lizenzbestimmungen von Equis nicht erlaubt ist, haben Käufer, die nicht bei offziellen Ressellern gekauft haben, ein kleines Problem"
Kann ich das so verstehen, dass man Metastock nur neu und nur von offiziellen Ressellern kaufen kann, bzw. sollte?
Ich habe schon Angebote gesehen, wo auch die Registierungskarte weitergegeben wird. Da sollte es doch eigentlich kein Problem geben, oder etwa doch?
Schonmal danke für die Antwort.
Gruß
Chris
Hallo,
es hat zu diesem Thema heftige Diskussionen in den amerikanischen Boards gegeben und ich kann unter Berücksichtigung der momentanen Lizenzpolitik von Equis eigentlich nur dazu raten, die Software nur und ausschliesslich über von Equis anerkannte Reseller zu kaufen.
Ich bin ja kein Jurist, aber intuitiv würde ich mal vermuten daß ein derartiger Absatz in den Lizenzbedingungen gegen geltendes Recht verstößt. Eine derartige Vermarktungsstrategie dürfte auch kartellrechtlich unzulässig sein, zumindest in Deutschland. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gwb/
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß equis aus diesem Grund eine Klage gegen einen Käufer oder Verkäufer anstrebt. Die Gefahr daß man damit vor Gericht scheitern würde wäre wohl recht groß. Das schlimmste was ich mir vorstellen kann ist, daß equis den Support verweigert. Dagegen könnte man wahrscheinlich nichts unternehmen.
Ich habe mich dem "Befehl" von Equis gebeugt und die CD von Metastock 8.01 ins Laufwerk geschoben. Technisch gesehen ist das Thema damit beendet.
Als Käufer dieses Programms bei einem registrierten Händler ist und bleibt die Sache trotzdem ein Unding. Es ist legitim das Equis einen Missbrauch verhindern will. Aber dann sollte der Händler ganz einfach den Verkauf eines Programms meinetwegen auch mit dem Namen des Käufers an Equis melden. Ähnlich läuft das ja bei fast allen anfallenden Geschäften weltweit.
Das der Endverbraucher einer reell erworbenen Software sich auf diese Art und Weise (Androhung der Deaktivierung des Programms) behandeln lassen muss ist schon absolut heftig. Für meine Begriffe würde ich das ganze als "Nötigung" bezeichnen!
Hallo RSPhoenix,
man kann diese Praktiken gut oder schlecht heißen, sie verstossen aber nicht gegen geltendes Recht. Bevor der Endbenutzer MS installieren kann, muss er die Lizenvereinbarungen akzeptieren. In diesen Liezenzvereinbarungen steht ab der Version 7.2:
... you may not: (i) modify or create derivative works based on the Software or Documentation; (ii) lease, rent, transfer, sublicense, or distribute the Software or the Documentation;..." Equis considers this to include selling your MetaStock to someone else (transfer of license).
Wer diese Lizensvereinbarung nicht akzeptieren möchte oder kann, muss/kann/darf die Software an Equis bzw. den Reseller zurückschicken (daher u.a. auch ein 30 Tage Rückgaberecht).
Nach diesen Lizenzbestimmungen macht sich der Verkäufer sogar strafbar und kann strafrechtlich belangt werden.
Es gibt demnach also nur noch die Möglichkeit, ältere Versionen (also vor 7.2) gebraucht zu kaufen bzw. weiterverkaufen, und auf die beliebte Floskel "Wo kein Kläger, ..." würde ich mich da auch nicht verlassen.
O.k. man könnte sich also eine Version vor 7.2 kaufen. Sollte man dann aber mal updaten besteht ja das gleiche Problem wieder.
Auf jeden Fall mal gut zu wissen, denn über diese Praktiken habe ich seither noch nichts gelesen.
@ metatrader
Festzustellen, ob es gegen geltendes Recht verstößt oder nicht, ist Sache der Gerichte und Kartellbehörden. Ich habe das, wie gesagt, nur vermutet und vermute es weiterhin!
Die Lizenzvereinbarung ist dabei völlig unerheblich, da ich das Produkt ja bereits vor der Installation erwerbe und noch vor der Installation verkaufen könnte. Anders ausgedrückt: Das (meines Erachtens unzulässige) Wiederverkaufsverbot tritt ja bereits mit Erwerb des Produkts in Kraft und nicht erst nach der ersten Installation. Ich erkläre mich also nicht automatisch mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden.
Außerdem erscheint es plausibel, daß equis im Falle eines Weiterverkauf-Verbots ein permanentes Rückgaberecht einräumen müßte.
Gruß!
Hi,
das Verkaufsverbot von Lizenzen/Software ist im professionellen Bereich ein ganz normaler Vorgang, im privaten Bereich ist es zwar weniger bekannt aber in ähnlicher Form durchaus üblich:
Du kaufst Dynamic Trader, bei der Installation wird eine spezielle ID nur für Deinen Rechner generiert, um das Produkt dann zu aktivieren benötigst Du erst den Freischaltcode vom Hersteller. Hier kannst Du also legitimer Besitzer/Käufer nicht einmal das Produkt auf Notebook und PC installieren, geschweige denn Einsetzen. In ähnlicher Form funktioniert der EInsatz bei Welath Lab, Neuroshell, Advanced Get und anderen Börsenprogrammen. Und wenn Du dann in Deinem Rechner Komponenten austauscht oder Dir eine neuen Rechner zulegst, gehen die Probleme schon los. Autocad oder Elwave nutzen einen Dongle als Schutzmechanismus (Mehrfachnutzung damit auch ausgeschlossen), Programme wie Elliot Wave Analyzer oder ML Downloader arbeiten mit Online Datenbanken. Und so versucht jeder Hersteller (auf seine Art) den Einsatz von Raubkopien zu unterbinden.
Auf Grund des extrem hohen Anteils an Raubkopien müssen die Hersteller, schon um des Überlebens Willen aktiv werden, daher geht der Trend ja auch immer mehr in Richtung Miete für Software. Und wer weiß, ob es in 10 Jahre überhaupt noch die klassichen lokalen Installationen geben wird.
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Kleiner Nachtrag:
Über die Rechtmässigkeit dieser Vereinbarungen würde ich mir eigentlich keine Gedanken machen, da selbst Microsoft mit "ähnlichen Methoden" arbeit, Auszug aus der EULA:
Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren, downloaden, darauf zugreifen oder es anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren, darauf zuzugreifen oder es zu verwenden. Stattdessen können Sie es gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erhalten haben.
...Falls das Softwareprodukt als "Nicht zum Weiterverkauf bestimmt" oder "NFR" (Not For Resale) gekennzeichnet ist, ist Ihre Verwendung des Softwareprodukts ungeachtet anderer Abschnitte dieses EULAs auf Demonstrations-, Test- oder Bewertungszwecke beschränkt, und Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt weiterzuverkaufen oder auf andere Weise für einen Gegenwert zu übertragen.
Zum generellen Verkauf äussert sich Microsoft wie folgt:
Kann ich die Rechte aus dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) zusammen mit meiner Software an einen Dritten übertragen?
Ja, sofern Sie eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzen, es sich bei dem Produkt nicht um ein nur für einen begrenzten Zeitraum lizenziertes Softwareprodukt handelt und Sie die EULA-Bedingungen für die Übertragung befolgen. Sie dürfen Microsoft-Software weder verleasen noch vermieten; Sie dürfen aber alle Ihre in dem EULA aufgeführten Rechte übertragen.
Vor der Übertragung Ihrer Rechte müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts von Ihrem Computer entfernen.
Die Übertragung von nur für einen begrenzten Zeitraum lizenzierten Softwareprodukten ist nicht zulässig.
Eine gültige Übertragung erfordert, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen des EULAs zustimmt.
Anmerkung Bei jeder Übertragung müssen sowohl das letzte Update als auch sämtliche vorherige Versionen des Microsoft-Produkts übergeben werden, da das ursprüngliche Vollprodukt und sämtliche Updates als eine einzige Softwareeinheit anzusehen sind.
Wollen Sie im Rahmen eines Microsoft License Paks erworbene und lizenzierte Software verkaufen oder übertragen, so müssen Sie alle Produktkopien an einen einzigen neuen Besitzer verkaufen oder übertragen
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Und wenn Equis in der EULA den Verkauf ausschließt, geht's nicht.
Meine Meinung zu der Zukunft der Softwareentwicklung habe ich ja schon einmal ausgeführt, ich sehe das ähnlich wie Du.
Die Beispiele, die Du für Schutzmechanismen gebracht hast, sind sämtlich anderer Qualität. Sie dienen als Garantie dafür, daß das Produkt auf nur genau einem Rechner installiert ist. Zumindest waren sie so gedacht.
Das scheint mir legitim zu sein. Es schließt aber prinzipiell nicht aus, daß das Produkt weiterverkauft wird. Genau so äußert sich ja auch Microsoft.
Natürlich kann es theoretisch unveräußerliche Software geben, jedoch bedarf es dann auch einer speziellen Situation oder eines Vertrags, der das regelt, z.B. bei bestimmten Demo-Versionen, Freeware, Shareware, Beta-Versionen, Kombi-Paketen und sonstigen geeigneten Fällen. Ich glaube aber nicht daß man das im EndUser-Bereich durch einen simplen Lizenzvertrag regeln kann. Mal abgesehen davon daß es an sich zweifelhaft ist, ob man einem Mausklick auf den richtigen Button eine rechtliche Bindung zuschreiben kann. Wie verhält es sich da bei nicht-geschäftsfähigen Personen, usw. Ein weites Feld!
Im Übrigen ist gerade Microsoft kein ideales Beispiel um die Rechtmäßigkeit solcher Praktiken zu demonstrieren! Da wäre jede andere Software-Firma besser geeignet! ;-)
Gruß!
Hallo,
im Augenblick wird bei ebay ein MetaStock 7.0 Realtime für eSignal versteigert; es gibt 25 Gebote, z.Z. EUR 202,50.
"Die CD ist original versiegelt und wurde somit nie benutzt. Die angebotene Version ist voll update- und registrierungsfähig."
Wers kauft, erscheint wohl bald hier im Forum mit den üblichen Fragen.
@ CKey
Die Registrierung von Metastock erfolgt bei Käufen über TerminmarktWelt (Richard Ebert AG) immer automatisch bei Equis, dies betrifft Neuversionen und Updates. Dort liegen entsprechende Listen vor.
Das bedeutet, dass die Regstrierungskarten unbenutzt weiterhin beiliegen können, aber für den künftigen Käufer nichts mehr wert sind.
Käufer, die nicht bei offiziellen Resellern gekauft haben, haben zunächst kein Problem. Nur bekommen sie bei Equis weder einen Service, solange nicht von den Händlern auf ihren Namen angemeldet, noch Updates.
Wir versuchen hier bei Umschreibungen oder Updates im Rahmen eines engen Entscheidungsspielraumes das möglichste für den legitimen Inhaber der Software zu tun.
@ lmrs413
Wir haben hier auf TerminmarktWelt das Thema Verkauf 'gebrauchter' Versionen und das Thema CD Check mehrfach diskutiert. Sie waren damals vermutlich kein Leser oder es hat Sie nicht interessiert. Ich hoffe dennoch, Sie sind mit unserem Service zufrieden.
@ RSPhoenix
Equis wird kaum gegen einen privaten Käufer oder Verkäufer vorgehen. Sie haben es aber richtig erkannt: Der Support kann verweigert werden.
@ Norden-Trader
Da haben Sie ein schönes Beispiel aufgegriffen. Der Ex-Käufer von 7.0 hat vielleicht seine Version nie verwendet, aber auf 7.2 oder 8.0 upgedatet und arbeitet täglich damit. Wenn er jetzt 7.0 verkauft, handelt er illegal, denn er hat aus einer Lizenz deren zwei gemacht.
Wer die 'originalversiegelte nie benutzte Version' kauft, hat dann ein Problem, wenn ein CD Check erfolgt oder ein Update gekauft werden soll oder ein Plugin, welches nur auf neueren Versionen läuft oder mit dem Service bei Equis.