Telefonwerbung nervt
Wir haben doch lauter Profis unter uns, welche hier fit sind. Kann man denn gegen diese Pest nichts unternehmen? Das dies verboten ist, weis ich auch, aber das schert die einen Dreck.
Die möglichen Anzeigen oder Beschwerden stehen demnach in keinem Verhältnis zu deren Profit.
Es vergeht kein Tag, wo nicht mindestens 4x irgendein Arsch hier anruft und mir was verkaufen will.
Da wäre die Süddeutsche Klassenlotterie
Einer verkauft unterwäsche aus Österreich
Nicht zu vergessen der Garantierte Gewinn, wo man nur eine gebührenpflichtige Nummer zurückrufen muss usw.
Klar Auflegen, weis ich auch.
Nur mittlerweile nimmt das so überhand, das es wirklich nervt. Teilweise nur noch über Sprachcomputer.
Hat jemand eine Idee?
gruss
Schau mal bei den Spezialisten von AntiSpam.de vorbei:
http://www.antispam.de/forum/forumdisplay.php?f=15
@ Schlumpf007 [#2]
Danke für die Info.
Ist ja nicht so, das ich mich nicht informiert habe. Der nette Herr von der Polizei habe gemeint, ich können da mit RA und Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Firma XY erwirken.
Ja sind die alle bekloppt? Ich der Geschädigte ist wieder der Angeschissene.
Man meldet sich schon gar nicht mehr oder hat gar keine Lust ans Telefon zu gehen.
Die betreiben nachweislich unerlaubte Werbung und ich habe die Arbeit.
Wieso gibts hier eigentlich keinen Abmahnverein oder sowas.
Die verstossen doch wissentlich gegen geltendes Recht.
Den letzten Traumtänzer habe ich darum gebeten mir die Telefonnummer seines Vorgesetzen zu geben, damit ich dem "Arschloch" wortwörtlich in selbigen Treten kann. Leider hat er mit mir dann nicht mehr kommuniziert.
gruss
@ Walter [#3]
Mein Vorschlag: in keinem öffentlichen Verzeichnis die Telefonnummer eintragen. Wenn sie schon drin ist und nicht zu viel Probleme macht, eine unbekannte Nummer für die Verwandtschaft freischalten und den offiziellen Apparat mit Anrufbeantworter bestücken, wo raufgesprochen wird, dass hier nichts zu verkaufen ist, allenfalls der Anrufer gerne etwas kaufen darf.
Meine Mutter ist im Telefonbuch eingetragen und bekommt auf diese Weise jeden Tag Anrufe von Drückern, die etwas loswerden wollen.
Ich bin nicht eingetragen, oder nur mit einer teuren 12 ct Nummer/min.
Da rufen die Typen nicht an.
@ Walter [#1]
Die Angelegenheit lässt sich relativ einfach regeln. Beantragen Sie eine gebührenpflichtige Telefonnummer. Es muss ja nicht gleich eine 0190er Nummer sein. Einem etwaigen Telefonverkäufer teilen Sie dann mit, dass der "Chef" in den nächsten Wochen nur direkt unter der 0190/xxxxxx erreichbar wäre. Bei 5 € /Minute = 300 € / Stunde, sollte sich dann auch ein Telefonverkäufer mit Ihnen unterhalten dürfen.
Gruß
MONDAY
Was ich mir wüsche ist im Prinzip ganz einfach:
Eine Telefonanlage, welche jedes eingehende Gespräch/Fax ohne vollständige angezeigte Rufnummer auf eine Ansage schaltet, die dann mitteilt, dass dieser Anschluss nur für zu indentifizierende Gesprächspartner zu erreichen ist.
Handys, Telefonanlagen und Anrufbeantworter können jeden Müll, aber so eine einfache Filterfunktion, wie das simple Abweisen von Anrufen ohne Kennung, das hat meines Wissens noch kein Anbieter eingebaut !?
Würde mich freuen, wenn da jemand eine BOX-Lösung kennt, denn der Aufwand dies per TOBIT-Software und "DAVID"-Script das zufiltern und dann per Rufweiterleitung zu realisieren ist doch etwas übertrieben...
@ Walter [#1]
Ganz einfach: TWM LESEN !
Thema: Bundesnetzagentur sperrt Spam-Rufnummern:
http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/nforum.pl?ST=15614&CP=0&F=47
DORT beschweren !
gruss hans
Tägliche Gesetzesverstöße an der Tagesordnung - Beschwerden über Telefonwerbung häufen sich
Handelsblatt Düsseldorf (30.10.06) - Trotz des Verbots von Telefonwerbung werden Verbraucher nach wie vor häufig von Werbe-Anrufen belästigt. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es „täglich ungebremste Gesetzesverstöße“. „Telekommunikations- Unternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren“
„Telekommunikations- Unternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren“ufen zu bombardieren“, sagte Vorstand Klaus Müller am Montag in Düsseldorf. Den zweiten Platz belegten Gewinnspiel- und Lottofirmen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1156981/default.aspx/beschwerden-ueber-telefonwerbung-haeufen-sich.html)
Telefonspam boomt trotz Verbot
Strafen schrecken Unternehmen nicht
Obwohl ungefragte Telefonwerbung bei Privatleuten verboten ist, ist diese Werbeform nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stark auf dem Vormarsch. Besonders häufig würden Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation damit auf Kundenfang gehen.
"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet.
"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", so Müller. Deshalb will man mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, um Vorschläge zur Eindämmung dieser Gesetzesverstöße zu unterbreiten.
Außerdem würden Telefonwerbung für Glücksspiele, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen eingesetzt. Jährlich sollen mehr als 12.000 Beschwerden allein bei der Verbraucherzentrale NRW eintrudeln. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts ist am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.
Vier Unternehmen habe man auf Grund von Beschwerden bislang abmahnen können, doch würden die Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen deren Geschäftsgebaren nicht beenden, so Müller.
Um den Spieß umzudrehen, sollten Verträge, selbst wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden, künftig nichtig sein und die Betroffenen das Recht auf Schadensersatz bekommen. Außerdem solle die Entschuldigung nicht mehr gelten, dass übereifrige Mitarbeiter ohne Wissen des Unternehmens Werbeanrufe getätigt haben. (ad)
Quelle: golem.de
@ TimeTrade [#6]
Alles was Du Dir in Deinem Beitrag wünscht habe ich bei mir mit einer AVM Fritz!Box Fon WLAN 7050 (mit neuestem Firmware-Update) realisiert.
Anrufer, die Ihre Rufnummer nicht übermitteln, landen auf einem Anrufbeantworter, der Ihnen klarmacht, dass er/sie nicht direkt durchgestellt werden kann, da keine Rufnummer übertragen wird, aber eine Nachricht hinterlassen werden kann.
"Seltsamerweise" hat noch niemand drauf gesprochen bei ca. 6 Anrufen pro Tag. Nur die Sprachcomputer quatschen auf das Ding, aber das lässt sich ja schnell wieder löschen.
Man muss nur auf die Bekannt-/Verwandtschaft aufpassen, die ebenfalls keine Rufnummer übermitteln, aber diese haben eine extra Rufnummer bekommen, die dann trotzdem durchgestellt wird.
Mit Voice over IP (VOIP), also telefonieren übers Internet, lässt sich zudem noch vieles organisieren.
Grüße
@ jogi100 [#10]
Hi,
klar habe ich VOIP und nutze auch die FRITZ!Box Fon WLAN 7050 Firmware Version 14.04.15...
Nur bitte wo kann ich wie einstellen, das z.b. am analog Port3 nur Anrufe ohne übermittelte Rufnummer ankommen, denn ich hab gerade nochmal im Web-Interface nachgesehen und leider nix gefunden ?
Gestern abend wieder: Eine nette (!!!) junge (!!!) Dame (!!!) rief an
"XXXX YYYYY, Guten ABend, wir machen eine Umfrage im Auftrag der Deutschen Telekom" (garantiert gelogen)
Ich hatte gute Laune und sie daher Glück
<träller-mode-on> "Haben Sie 5 Minuten Zeit für diese Umfrage ?" <träller-mode-off>
<pit-bull-mode-on> NNNNNNNEEEEEEIIIIIIIIIIINNNNNNNNNN <pit-bull-mode-off>
<träller-mode-on> " Wie bitte ?" <träller-mode-off>
<pit-bull-mode-on> NNNNNNNEEEEEEIIIIIIIIIIINNNNNNNNNN <pit-bull-mode-off>
Totenstille an der anderen Seite.... "" ehmmmmm...... ehmmmm........ ok, dann wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend ""
Jetzt frage ich mich die ganze Zeit, ob sie das auch wirklich so meinte ?
gruss hans
@ TimeTrade [#11]
"... denn ich hab gerade nochmal im Web-Interface nachgesehen und leider nix gefunden ?"
Um das rauszufinden muss man des öfteren Zeit im ip-phone-forum zubringen und dort viel lesen.
Ich habe an der Fritz! 7050 am internen S0 meine alte ISDN-Anlage hängen, an der wiederum mein Anrufbeantworter analog angeschlossen ist und dem dort die MSN 52 zugewiesen ist.
Ich habe Dir mal den Screenshot des Webinterfaces unten angehängt.
Dort sieht man meine Einstellungen:
#8XXXX ist die Rufnummer für die die Rufumleitung auf den Anrufbeantworter erfolgen soll.
Das # bedeutet: für unbekannte ankommende Anrufe auf diese Rufnummer.
52 ist der Anschluss auf den weitervermittelt wird (hier der Anrufbeantworter).
Bei Dir muss dann die Rufnummer von Fon3 dort eingetragen werden (denke ich).
Ich habe allerdings keine Erfahrung mit den FON1..3 Anschlüssen, da wie oben gesagt, alles über meine ISDN-Anlage läuft.
Probier mal ein bisschen.
Grüße
@ jogi100 [#13]
Besten Dank, ich hab den Trick erkannt. Das '#' vor der eigenen MSN/INET-Nummer ist die gesuchte Lösung. Das IP-Phone-Forum habe ich mir noch nicht angetan, ist wie mit Handbüchern, ich will meist per GUI alles zu finden, aber das klappt eben nicht immer...
Aber ist ja wie bei meiner Software, da gibt es auch hier und da "Magic"-Features, wenn man weiss, was man wo alles eingeben kann ;)
BGH-Urteile: Geschäftstelefone sind für die Werbewirtschaft nicht tabu
Handelsblatt (30.10.06) - Das Telefonmarketing gewinnt im Marketing-Mix an Bedeutung. Ganz besonders vor dem Hintergrund rückläufiger Mailing-, Anzeigen- und Beilagenergebnisse. Die Urteile des Bundesgerichtshofs berücksichtigen die Interessen der Werbewirtschaft in stärkerem Maße als bisher.
Schon in seinem Urteil vom 07.04.2005 (Az. I ZR 140/02) hatten die BGH-Richter entschieden, eine gezielte Direktansprache von Passanten nicht mehr ohne weiteres als wettbewerbswidrig einzustufen. Dann nämlich, wenn für den angesprochenen Verbraucher der Werbezweck einer Direktansprache eindeutig erkennbar sei. In diesem Fall könne der Verbraucher sich dem Werbegespräch ohne große Mühe durch Nichtbeachtung des Werbenden oder durch eine kurze abweisende Bemerkung entziehen. Wird das Nein akzeptiert, gehe die direkte Passantenansprache nach Auffassung der Richter in Ordnung.
Die Tendenz dieses Urteils spiegelt sich auch in zwei weiteren BGH-Urteilen wider, bei denen es um die telefonische Direktansprache am Arbeitsplatz geht. In dem einen Fall handelt es sich um den Anruf eines Headhunters und in dem anderen Fall um den Anruf eines Telefonbuchanbieters mit dem Ziel, Anzeigeneinträge telefonisch anzubieten und zu verkaufen. Beim Headhunter-Urteil hält der BGH die telefonische Direktansprache eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz grundsätzlich für zu lässig (Az. I ZR 73/02). Nach Auffassung des BGH muss bei solchen Anrufen nämlich auch das Interesse des abwerbenden Unternehmens an einer telefonischen Kontaktaufnahme als schutzwürdig angesehen werden. Wettbewerbswidrig ist es aber, das Telefongespräch fortzusetzen, obwohl der Angerufene zu erkennen gibt, dass er an dem Angebot kein Interesse hat oder das Gespräch nicht zu diesem speziellen Zeitpunkt führen will.
„Unterstützung“ bekommt das Telefonmarketing auch von der zweiten, bereits früher getroffenen Entscheidung des BGH (Az. I ZR 81/01). Hier geht es um den Anruf eines Telefonbuchanbieters bei einem Unternehmer, der diesem einen größeren Telefonbucheintrag anbieten wollte. Der Angerufene zog vor Gericht, weil er es schon für wettbewerbswidrig hielt, überhaut auf seinem geschäftlichen Telefon angerufen zu werden. Schließlich hätte ihn das Unternehmen ja auch anschreiben können. Dieser Argumentation wollten sich die BGH-Richter nicht anschließen. Denn erstens spielt es ihrer Auffassung nach beim Telefonmarketing keine Rolle, ob man als Werbetreibender den Umworbenen auch hätte anschreiben können. Und zweitens hat ein Gewerbetreibender oder Selbstständiger ja schon deshalb ein Geschäftstelefon, um angerufen zu werden – auch von potenziellen Geschäftspartnern und Personen, die ihm mit Blick auf seine Geschäftstätigkeit interessante Angebote unterbreiten können.
„Letztlich sieht der Bundesgerichtshof damit das Telefonmarketing nicht mehr grundsätzlich als wettbewerbswidrig an. Entscheidend ist der Inhalt des Gesprächs – und ein „die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses rechtfertigendes sachlichen Interesses“, erklärt Rechtsanwalt Stephan Pauly (Quelle: http://www.ne-na.de).
http://www.bundesgerichtshof.de
http://www.pauly-rechtsanwaelte.de
Powered by absatzwirtschaft, Zeitschrift für Marketing
(Quelle: http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Marketing-Channel/_pv/_p/204789/_t/ft/_b/1156780/default.aspx/geschaeftstelefone-sind-fuer-die-werbewirtschaft-nicht-tabu.html)
@ Richard Ebert [#15]
Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. Vielleicht wird doch noch scharf geschossen.
@ Walter u.a.
Ich weiß ncht was ich anders mache, aber die Zahl der Werbeanrufe privat zu Hause oder auf meinem Handy in den letzten Jahren tendiert gegen Null.
Dafür hat es die GfK (ich finde es grundsätzlich nicht mal schlecht was die machen) in wenigen Wochen schon zweimal geschafft, mich direkt über meine interne Durchwahl im Büro zu erreichen, angeblich per Zufallswählprogramm oder so. Wo die die Nummer wirklich herhaben weiß sicher nur der Teufel*g.
So nun Bericht dazu:
Gruß
Scorpion
HANDELSBLATT, Montag, 11. Dezember 2006, 11:45 Uhr
Telekommunikation
Regierung erwägt Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe
dpa DüSSELDORF. Die Bundesregierung denkt über ein härteres Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe nach. Insbesondere müssten sie künftig mit einem Bußgeld belegt werden können.
Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Außerdem sollten Telemarketing-Unternehmen nicht mehr mit Rufnummernunterdrückung arbeiten dürfen. Dann könnte sich der Angerufene die Nummer notieren und leichter gerichtlich gegen die Firmen vorgehen.
Die Prüfung, welche Maßnahmen man ergreifen wolle, sei allerdings noch nicht abgeschlossen, räumte der Staatssekretär ein. „Das Problem ist offenkundig“, betonte er jedoch. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde - „und die Zweifel daran sind im Augenblick groß“ - dann müsse die Regierung tätig werden.
@ scorpion260 [#16]
"Ich weiß ncht was ich anders mache, aber die Zahl der Werbeanrufe privat zu Hause oder auf meinem Handy in den letzten Jahren tendiert gegen Null."
Das ändert sich schlagartig, wenn du den negativen Schufa-Eintrag endlich mal löschen läßt. :-))
Grüße
tape
@ jogi100 [#13]
Das Forum ist Klasse.
Eine andere nette Sache ist beschrieben:
Das Mitschneiden von Telefonaten mit der Krautbox.
Hier der Beitrag von Schorcht:
Hallo!
Das Mitschneiden von VoIP-Telefonaten ist eigentlich ganz einfach !
Zunächst solltest Du das Programm "Ethereal" downloaden. (z.B. http://www.Ethereal.com).
Dann gehst Du wie folgt vor:
1. Im Browser folgende Adresse eingeben : http://fritz.box/html/capture.html
2. Die damit erstellte Datei mit Ethereal öffnen.
3. In Ethereal: ==> Statistics ==> RTP ==> Show all streams
4. Dann einen RTP-Stream auswählen und ==> "Prepare filter" anklicken
5. Jetzt im Hauptfenster mit ==> "Apply" den Filter bestätigen.
6. Jetzt eine RTP-Zeile markieren und ==> Statistics ==> RTP ==> Stream analysis klicken.
7. ==> "Save Payload" anklicken. Dateiformat auf ".au" stellen und "beide Richtungen" (also auch Reverse) markieren.
8. Speichern und Gespräch anhören.
Ich würde halt einfach den ganzen RTP-Datenverkehr aufzeichnen und nach Datum irgendwo sichern. Bei "Bedarf" kann man dann ja suchen. Kommt ja wahrscheinlich nicht allzu oft vor.
Das Mitschneiden von Telefonaten ohne das Einweihen aller Beteiligten ist eine Straftat!
Viele Grüße,
Schorcht
MUSTERBRIEF
Ich habe einen Musterbrief für diese Nervensägen erstellt. Man muss sich Name des Mitarbeiters, Sitz und Name des Call Centers geben lassen und dann:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute um 12:30 Uhr einen Anruf des Mitarbeiters NAME vom Call Center „NAME“ im Auftrag von „UNTERNEHMENSNAME“ erhalten – ohne vorherige Aufforderung.
Derartige Anrufe sind ein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG und sind selbst durch verdeckte bzw. indirekte Zustimmung durch AGBs oder Unterklauseln nicht zulässig, wenn keine konkret belegbare Aufforderung des Angerufenen vorliegt - Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.10.2006, Az. 11 O 66/0
Ich fordere Sie hiermit mit sofortiger Wirkung auf derartige Anrufe bei mir zu unterlassen.
Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich ohne Scheu gerichtlich gegen sie vorgehen und zudem ihr Unternehmen dem zuständigen Verbraucherschutz in BUNDESLAND melden.
Nein sowas! - Die "andere Seite" meldet sich zu Wort:
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Telefonwerber lehnten schärfere Gesetze ab
Frankfurt/Main (13.09.07) - Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) lehnt die geplanten schärferen Gesetze gegen unerwünschte Telefonwerbung ab. Bereits jetzt sei es rechtlich möglich, Unternehmen nach wiederholten unerlaubten Werbeanrufen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro aufzuerlegen, sagte Verbandssprecher Patrick Tapp am Donnerstag in Frankfurt am Main. Nur werde die Möglichkeit zu wenig genutzt. "Wir fordern, dass Gerichte den Rahmen ausschöpfen", sagte Tapp. "Wir sind fest davon, überzeugt, dass der Telefonspam dann abnimmt." Der DDV vertritt nach eigenen Angaben rund 800 Direktmarketing-Unternehmen, darunter fällt auch die Call-Center-Branche.
"Ein Ordnungsgeld von 5000 Euro trifft die Unternehmen nicht", sagte Tapp. Man müsse ihnen den wirtschaftlichen Boden entziehen, forderte er. Zu selten würden hohe Strafen erhoben. Nur in Einzelfällen hätten Unternehmen bislang ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro zahlen müssen.
Ein neues Gesetz, dessen Entwurf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch vorgestellt hatte, ist nach Einschätzung des Branchenverbandes deshalb unnötig. Nach dem Willen der Ministerin sollen unseriöse Firmen künftig Bußgeld zahlen sollen und Verbraucher mehr Rechte zum Widerruf von Verträgen bekommen.
Trapp lehnte auch die Forderung der Verbraucherzentralen und des baden-württembergischen Verbraucherschutzministers Peter Hauk (CDU) ab, dass Verträge, die aus unerwünschten Werbeanrufen entstehen, nur nach einer schriftlichen Bestätigung gültig sein sollen. Dies sei ein "unzumutbarer Eingriff in die Privatautonomie", kritisierte Tapp. Mündliche Verträge dürften nicht einfach abgeschafft werden. Sie seien ein wesentliches Element des Telefonmarketings. (ddp)
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1189662454691.shtmlk-Tapp
Callcenter nehmen Anleger mit Aktientipps aus. Wertlose US-Papiere werden dabei teuer verkauft. Die Masche der Betrüger ist immer ähnlich.
FTD (16.09.07) - Vor genau einem Jahr klingelte bei Rolf Menke in Leipzig das Telefon. Ein Anrufer stellte sich als Theodor von Hopfgarten vor, er sei Chef der Firma Fidelity Consult mit Sitz in London. "Er machte einen energischen, kompetenten und vertrauenswürdigen Eindruck", erinnert sich Menke. Die Aktie B2Digital sei eine Riesenanlagechance, schon bald würde der Kurs auf über 2 Euro steigen, versprach der Anrufer. "Wir vereinbarten eine Order von 10.005 Aktien zu einem Stückpreis von 0,50 Euro", sagt Menke. Der Aktienkurs stieg danach ein wenig, das Vertrauen wuchs - Menke kaufte nach - und investierte so im Laufe der Zeit 140.000 Euro. Nun ist Menkes Rentenersparnis weg, denn die Aktie notiert bei 0,001 Cent - von Hopfgarten ist auch nicht mehr erreichbar. Er und sein Team machen unter anderem Namen mit anderer Firma weiter, so ein Insider.
Schneller Gewinn ohne Risiko - mit diesem Versprechen werden Tausende Deutsche jeden Tag geködert. Für Außenstehende scheint es unbegreiflich, dass sich Anleger auf solche Telefongeschäfte einlassen. "Doch diese Typen sind absolute Profis, die kriechen in dich hinein, sodass nur noch radikales Hörerauflegen hilft", beschreibt ein Mann seine Erfahrung, der selbst im Versicherungsvertrieb arbeitet.
Immer eine ungerade Anzahl Aktien ordern
Vertriebsorganisationen wie Fidelity Consult verdienen bis zu 40 Prozent an jeder verkauften Aktie - der Rest geht an den Besitzer, der das Callcenter angeheuert hat. Als Nachweis musste Rolf Menke seine Kauforder immer an Fidelity Consult faxen. Um Menkes Order sofort erkennen zu können, wurde ihm nahegelegt, immer eine ungerade Anzahl zu ordern. "An der Berliner Börse funktioniert das ganz gut. Dort gibt es ein offenes, für jedermann einsehbares Orderbuch. Gibt der Anleger eine ungerade Orderzahl an, erkennt der Verkäufer das und gibt die Aktien", sagt Peter Koch, Geschäftsführer der gleichnamigen Frankfurter Wertpapierhandelsbank. Koch war Skontroführer und damit Makler der Aktie B2Digital. Er hat die gesamte Abzocke miterlebt. Zahlreiche geschädigte Kunden haben ihn angerufen. Er schätzt den Gesamtschaden auf Basis der Umsatzzahlen auf mindestens 20 Mio. Euro und kennt auch andere Fälle dieser Art.
Er konnte die Kunden nur warnen. "Wenn das Unternehmen die Unterlagen richtig einreicht, was nicht schwer ist, dann müssen die Aktien zum Handel an der Börse zugelassen werden. Die Leute wurden hier ausgenommen", sagt er.
Ein Riesengeschäft
Großeigentümer und Chef von B2Digital ist nach Unterlagen der US-Börsenaufsicht SEC der Ire Robert Russell. Die Firma sitzt in Kalifornien. Bei Anrufen zu Geschäftszeiten meldet sich nur ein Anrufbeantworter. Russell hält laut SEC 79,7 Prozent der insgesamt 85 Millionen Aktien von B2Digital, wo nach eigenen Angaben Software programmiert wird.
Die Masche ist immer ähnlich: Eine in den USA gehandelte nahezu wertlose Aktie wird durch einen Reverse-Split - hier werden zum Beispiel 100.000 Aktien zu einer Aktie gebündelt - optisch wertvoller gemacht: Danach ist ein Papier mit einem Kurs von 0,0001 Cent 10 Cent wert. Dann wird der Kurs der Aktie durch abgesprochene Kauf- und Verkaufsgeschäfte angeheizt. Es folgen die Notierung in Deutschland und die Drückerkampagne. "Die Aktien sind wertlos, weil hinter dem Unternehmen mitunter nur ein Briefkasten steckt", sagt Koch.
Der Handel mit Aktientipps ist ein Riesengeschäft. "Wertlose Aktien werden an Gutgläubige verkauft. Mal geschieht es via Telefon, mal über Börsenbriefe", sagt Volker Pietsch, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS). Gegen den bekannten Börsenbriefschreiber Markus Frick planen Anleger derzeit Schadensersatzklagen, weil sie sich geprellt fühlen.
Dennoch ist die Rechtslage in diesen Fällen oft schwierig: So ist das Cold Calling - Telefonangebote ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen wie im Fall Rolf Menke - zwar verboten, doch da dieses Vergehen nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, müssen die Täter bislang nur wenig befürchten. / Markus Zydra
Quelle: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%2520Callcenter%2520Anleger/254056.html
Film-Tipp zum Thema:
Risiko (Boiler Room)
@ tradexxx [#22]
Filmkritik von filmspiegel.de:
„Es ist wie eine Achterbahnfahrt: immer rauf und runter.”
Inhalt
USA in den 90ern. Die Anzahl der amerikanischen Millionäre ist erstaunlich gestiegen. Heutzutage ist jeder 36. arbeitende Amerikaner wohlhabend, Tendenz steigend. Es ist die Zeit, in der super reich sein super cool ist. Für diejenigen, die keine Eliteuniversität besucht haben und auch keine guten Beziehungen zum Silicon Valley haben, und dennoch auf schnellstem Weg reich werden wollen, bleibt nur eine Alternative: der "Boiler Room".
Im Keller einer knallharten Maklerfirma kann selbst ein cleveres Kind von der Straße durch den telefonischen Verkauf dubioser Aktien Millionen verdienen. Davon träumt auch der 19-jährige Seth Davis (Giovanni Ribisi). Er hat zwei Ziele im Leben: eine Million Dollar und den ständigen Respekt seines Vaters.
Kurzkommentar
In seinem Debütfilm nimmt Ben Younger durchaus solide die gewissenlose Abzockermentalität dubioser Börsenfirmen aufs Korn. Aber so wie der Euro sinkt auch die Spannungskurve in den Keller. Da hingegen die Darsteller trotz Drehbuchwidrigkeiten sehenswert sind, hat "Risiko" einen gewissen Reiz.
Kritik
Dass die nebulösen Mechanismen der Börse für Normalsterbliche nicht ohne weiteres verständlich sind, hat vor kurzem erst "High Speed Money" eindrucksvoll konfus unter Beweis gestellt. Kalkulierter und gefestigter Gewinn bedingen den uneingeschränkten Durchstieg durch die komplexen Gesetze des Marktes. Aber die nüchterne Wirklichkeit interessiert eigentlich keinen, und der Börsengang, gerade auch unter dilettantisch-gutgläubigen Privatanlegern, boomt heute mehr denn je.
Man unterliegt nur allzu schnell dem glänzenden Trugbild, kalkuliert mitspielen und das fette Großkapital einstreichen zu können. Diese naiven Träume werden in den USA von Firmen, die "Boiler Rooms" (sie funktionieren regelrecht wie ein immer weiter aufgeheizter Dampfkessel) genannt werden, ausgebeutet, in dem junge Broker Hinz und Kunz wertlose Aktien aufschwatzen und eine dicke Provision einstreichen. Der Kunde hingegen ist abgezockt.
Das ist natürlich gänzlich amoralisch und der schlagendste Beweis dafür, dass das Geld der Ursprung allen Übels ist. Aber die "neureichen Proleten" sind als Broker überall, überhaupt scheint "Broker" das neue Un- und Schlagwort der Generation, die sinnentleert mächtig viel Kohle durch mächtig wenig Arbeit macht und dabei mächtig cool ist.
Diesem Phänomen hat sich Ben Younger in seinem ersten Film angenommen, dessen Titel "Boiler Room" wohl aus klangästhetischen Gründen nicht mit "Dampfkesselraum" übersetzt werden durfte. "Risiko" klingt nicht sonderlich spannend und statt "der schnellste Weg zum Reichtum" hätte es lieber "Amoral endet in Dekadenz" heißen sollen.
Damit sind wir schon bei den beiden Hauptcharakterstika des Streifens: ausdauernde Spannungslosigkeit und eindeutige Moralisierung. Letzteres ist natürlich nicht falsch, aber es ist doch ein wenig platt, den Tagesablauf eines geld- und erfolgsgeilen Börsenmaklers auf nicht anderes als siebenhundert Telefongespräche täglich, einen Ferrari und zünftige Schlägereien herunterzurechnen.
Younger lanciert die wenig aufregende Message, dass familiäre und soziale Werte an der Börse wertlos sind, dass viel Geld genauso ist, wie wenig Geld zu besitzen und ein Vater seinem Jungen immer Gehör und nicht nur Ohrfeigen schenken sollte. Es ist also so, als ob Younger schon gerochen hätte, dass das sonst so ansteckende Börsenfieber auf der Leinwand nur bedingte Dramaturgie entwickelt und in eine handlungsmotivierende Vater-Sohn-Emanzipations-Missverständnis-Krise eingebettet gehört. Das ist z.T. inhaltsleer und ebenso wenig originell wie der Rest des Streifens, der aber immerhin in einer einfallsreichen Szene dem Vorbild "Wall Street" Referenz erweist.
Für einen Debütfilm ist er dennoch bemerkenswert, denn Risiko ist zwar absolut zäh, vermittelt aber einige interessante Einsichten, ohne mit Börsenjargon zu nerven und bedient sich durchweg guter Darsteller. In kurzen Szenen predigt Ben Affleck als "Senior-Broker" eindrucksvoll die kompromiss- und gewissenslose Firmenmentalität, nur darauf ausgerichtet, Kohle, Kohle und nochmal Kohle zu scheffeln und beweist nebenbei, dass er ein talentierter Darsteller ist. Geldgeruch zieht sie alle an, aber sind sie einmal Millionäre, scheint das Leben banal und nur um die Frage bereichert, wieso man Geld, aber keine Zeit mehr hat, es auszugeben.
Wohl hat Younger mit Giovanni Ribisi eine denkbar gute Hauptbesetzung, die aber leider nicht recht zum Zuge kommt, da der Film einige Möglichkeiten ungenutzt lässt. So hätte es dem Spannungsbogen gut getan, wenn die fesselnde rhetorische Überzeugungsarbeit, die die jungen Makler gegenüber ihren ausschließlich per Telefon düpierten Kunden fast erotisch genießen, stärkeres Gewicht gehabt hätte. Die Szene, in der Vin Diesel ("Pitch Black") vor dem Büropublikum den Telefonhörer fast wie ein Liebesinstrument behandelt, ist zumindest grandios.
Leider hat Giovanni Ribisi als skrupelhafter Seth Davis weder sonderlich starke Momente, in denen er der Sucht seines Jobs erliegt, noch kann er in der belanglosen Rahmengeschichte sein Talent zeigen. Wirkliche Intensität erreicht der Film als nicht. Einen traurigen Einbruch leistet sich Younger, der auch das Drehbuch schrieb, zudem in den letzten Minuten, als er Seth eine ethische Heldentat vollbringen lässt und noch die grausig kitschige Versöhnung zwischen Vater und Sohn einbringt. Also nein. Trotzdem darf man auf den nächsten Film Youngers gespannt sein, denn "Risiko" ist en Gros ein eigentlich gebührender Kommentar zur Börseneuphorie. Damit sollte es aber aber auch genug sein, also abschließend eine Bitte: kein weiterer Versuch eines Dividendendramas. Das ist unvereinbar.
Undramatisch interessante Maklerstudie.
Quelle: http://www.filmspiegel.de/filme/risiko/risiko_1.php
@ gautama2 [#18]
Hallo,
kann man auch Handygespräche automatisch mitschneiden?
Ich habe für jedes Projekt ein eigenes Handy und würde mir gerne Protokollarbeit erleichtern, indem ich einfach alles mitschneide was gesagt wurde.
Klar muss ich die Leute einweihen, aber für Projekte ist das kein Thema. Vielleicht sind sie dann auch sorgfältiger in dem was sie sagen und tun. :) Wäre ja ein netter Nebeneffekt.
Gibt es da eine Möglichkeit?
Viele Grüße
Ich bilde mir ein, dass manche Handys dieses Feature anbieten, wie lange da aber die maximale Aufzeichnungsdauer ist weiss ich nicht.
@ goso [#25]
Danke. Ich probier mal vom Headset ein Signal in ein Diktiergerät zu lenken.
Gruß
Neues Gesetz schützt deutsche Verbraucher vor Werbeanrufen
03. August 2009, 12:43
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung tritt am Dienstag in Kraft
Zwielichtigen Telefonwerbern wird in Deutschland die Überrumpelung von Kunden in Zukunft erheblich erschwert. Morgen, Dienstag, tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft, das Werbeanrufe verbietet, wenn der Verbraucher nicht vorher seine Einwilligung gegeben hat. Das Gesetz räumt außerdem ein umfassendes Widerrufsrecht für am Telefon abgeschlossene Verträge ein. Call-Centern drohen Strafen bis zu 10.000 Euro, wenn sie ihre Nummer unterdrücken.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können künftig mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
- Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist. Bisher gibt es hier kein Widerrufsrecht. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war.
- Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bisher nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
- Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements beträgt künftig einen Monat.
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bisher gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.
- Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen "Schaltungen im Hintergrund" bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen, wie etwa Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel, werden erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat.
Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries würdigte das Gesetz am Montag in Berlin als erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte. "Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen, und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge wehren", erklärte die SPD-Politikerin. (APA/AP)
Quelle: http://derstandard.at/fs/1246543581161/Neues-Gesetz-schuetzt-deutsche-Verbraucher-vor-Werbeanrufen
Eine kleine Ewigkeit hat es gedauert, bis endlich das bitter nötige Gesetz zum Schutz des Bürgers in Kraft getreten ist. Jahrelang hat man gewissenlosen Teppichhändlern und Hütchenspielern das Feld überlassen.Eine effektive Arbeitsweise unserer Regierung kann man das nicht nennen.