Roland
Member for 11 years 4 months

Wechsel ausstellen - gibt es das heute noch ?

Walter hat gesagt ich solle TMW mal fragen. Er meinte nämlich, ob es heute noch die Möglichkeit gibt einen Wechsel auszustellen. Ich weiss zwar nicht was er wieder damit will, aber mei, er wirds schon wissen wozu er sowas braucht.

Er hat dann wohl auch 3 Anwälte gefragt und 7 verschiedene Meinungen bekommen. Bei den Bankern was nur Achselzucken zu ernten; aber wer weiss wo er da wieder gefragt hat in Hintertupfing ...

Also Freunde, wir bitten um Antworten.

Submitted by Roland on
he96
Member for 11 years 4 months

JA, es geht noch.

Der Wechsel hat aber in der Praxis stark an Bedeutung verloren da die Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.

Als Schuldanerkenntnis von einem Schuldner kann man ihn also immer noch annehmen, aber ob man damit noch Spass hat, ist zu bezweifeln.

Davon abgesehen hat Walter ja vor 50 jahren in der Ausbildung schon das gelernt was ich Jahrzehnte später auch gelernt habe : SCHREIBE HIN, SCHREIBE HER - schreibe niemals quer ! Spätestens jetzt wird er sich wieder dran erinnern.

gruss hans

Sebastian
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#2]

Sorry, dass ich so unbedarft frage, aber was ist ein Wechsel?

Ja, ich könnte Herrn Google fragen aber ich dachte mir fragst den Hans.

Gruss Sebastian

Anonymous

@ Sebastian [#3]
Heisse zwar nicht Hans, aber ...

Wechsel (Urkunde)

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner enthält, an den Gläubiger oder einen Dritten eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein geborenes Orderpapier, er kann daher nur mittels Indossament übertragen werden. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Die Verpflichtungen eines Wechsels sind losgelöst vom Grundgeschäft. Das heißt eine Wechselforderung besteht auch, wenn ein Grundgeschäft, für welches der Wechsel ausgestellt worden ist, nicht wirksam abgeschlossen wurde.

Der Wechsel ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Scheck ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Er wird nur erfüllungshalber „an Zahlungs statt“ angenommen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht bei der Bezahlung (dem Entgelt) von Rechtsgeschäften nicht.

Die Bedeutung des Wechsels im täglichen Geschäft schwindet im Binnenhandel seit Jahren, auch im Außenhandel ist der Wechsel den Bank-to-Bank-Transaktionen deutlich unterlegen. Der Grund für den Bedeutungsverlust des Wechsels als ehemals zentralem Element der Mittelstandsfinanzierung ist darin zu sehen, dass es den beteiligten Verkehrskreisen im Zusammenwirken mit dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, das Instrument des Wechsels maschinenfähig zu machen. Aufgrund seiner Urkundenstruktur lässt sich der Wechsel nur durch hohen Personaleinsatz und -aufwand abwickeln. Daher ist das Wechselgeschäft aufgrund der Rationalisierung der Bankenwelt ein Auslaufmodell.

Einen Wechsel, der vom Aussteller (Trassant) an den Wechselnehmer geschickt wird, nennt man Rimesse/Tratte. Jedoch ist dieser Begriff (außer in der Schweiz) heute kaum noch gebräuchlich.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_%28Urkunde%29

Anonymous

Rolli der alte Komiker, das war schon als wirklich ernste Frage gedacht.

Im Klartext gesprochen. Ich will meine Forderungen geltend machen bzw. habe das schon gemacht. Dennoch ist die eine oder andere persönliche Situation des Schuldners die, das ich mit mir Reden lasse, das die Verbindlichkeiten bzw. die Darlehen verlängert werden.

Der Sinn eines Wechsels besteht darin, das er vom Grundgeschäft losgelöst ist, was heisst es interessiert niemand aus welchem Geschäft heraus er ausgestellt wurde.

Ist das Ding fällig, muss gezahlt werden. Platz der Wechsel geht er zu Protest und man hat sofort einen Titel. Das ist der Witz dabei. Beim Vertrag heisst ja wieder Anwalt, Kosten Zeit usw. Das lässt sich damit umgehen.

Andererseits hat mir ein Schuldner gesagt, das es keine Wechsel mehr gibt. Meine Rückfragen bei 3 Anwälten und 2 Banken habe unterschiedliche bis gar keine Antworten ergeben.

Aus diesen Grund die höfliche Anfrage in TMW.

Roland konnte meine Frage wie immer nur auf sexuller Basis beantworten. Er hat nur immer Weiber im Kopp.

gruss

dansmo
Member for 11 years 4 months

@ Walter [#5]

Ja, es gibt noch Wechsel. Vor allem kommen diese noch im Auslandgeschäft vor.

he96
Member for 11 years 4 months

@ Sebastian [#3]

hab mir doch glatt gedacht, dass so Jungspunde wie Du sowas gar nicht mehr kennen. Hatte auch mal gegoogelt und da man da WENIG findet, ist das eigentlich auch eine Art BEWEIS, dass das kaum mehr exisitert.

Walter hat den TIEFEREN Sinn schön beschrieben. Es geht um die Beweislast, die hier KOMPLETT WEGFÄLLT, daher hat der SCHULDNER eines Wechsels schlechte Karten und sollte sich sehr gut zu überlegen sich darauf einzulassen (insbesondere wenn er wie Waltis Freunde immer klamm ist)

@ fdachs [#4]

Schön - hatte ich nicht gefunden

@ Walter [#5]

""Der Sinn eines Wechsels besteht darin, das er vom Grundgeschäft losgelöst ist, was heisst es interessiert niemand aus welchem Geschäft heraus er ausgestellt wurde. Ist das Ding fällig, muss gezahlt werden. Platz der Wechsel geht er zu Protest und man hat sofort einen Titel. Das ist der Witz dabei""

Da hast Du den youngstern hier schön den Sinn verdeutlicht, aber wie gesagt schwindet der immer mehr.

""Meine Rückfragen bei 3 Anwälten und 2 Banken habe unterschiedliche bis gar keine Antworten ergeben.""

Warum fragst Du auch solche Amateure - hier reicht doch.

gruss hans

Anonymous

@ he96 [#7]

Ich versteh das aber nicht, warum der Wechsel aufgrund der oben beschriebenen Vorteile so an Bedeutung verliert. Im internationalen Zahlungsverkehr sehe ich das ein, aber im privaten Sektor incl. Handwerker usw. ist das nicht nachvollziehbar.

Keine Sau will mehr zahlen, jeder blockt, jeder rennt zum Anwalt und man gibt eine unmenge Kohle für die Pappnasen aus. Das kotzt mich echt an.

Aus diesem Grund will ich das anders darstellen. Kein Geschreibsle, kein Palaver, sondern klare Fakten. Alles dies ist mit einem Wechsel möglich.

gruss

TraderLux
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#2]

Du alter Hase. Kennst Du auch noch die gesetzlichen & kaufmännischen Bestandteile eines Wechsels???

Irgendwo habe ich doch hier noch meinen Lippe rumfliegen. Da muss ich doch gleich noch mal nachschauen.....

he96
Member for 11 years 4 months

@ TraderLux [#9]

´ísch überlege schon den ganzen Tag verzweifelt zum Thema fallen mir noch stichworte ein: alonge, prolongieren usw

google hilft

Ein Wechsel ist eine schriftliche Aufforderung des Ausstellers (meist der Verkäufer) an den Bezogenen (meist der Käufer), einen bestimmten Geldbetrag zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort an den Aussteller oder einen Dritten zu zahlen.

Ein Wechsel gewährt als Zahlungsversprechen eine höhere Sicherheit als ein einfaches Versprechen oder auch ein normaler Schuldschein. Bei der Nichteinlösung des Wechsels geht der Wechsel i.d.R. in einen formellen gerichtlichen Verfahren "zu Protest". Die öffentliche Bekanntgabe beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit des Schuldners so stark, dass er kaum noch von irgendeiner Stelle finanzielle Unterstützung für sein Unternehmen bekommt (Aufnahme in die "schwarze Liste").

Für Wechsel gibt es bestimmte Normblätter (DIN 5004), doch ist auch ein formloses Dokument gültig, wenn es folgende gesetzlichen Bestandteile enthält:
Die Bezeichnung "Wechsel" im Text
Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
Der Name des Zahlenden, der Bezogener oder Aussteller sein kann (Trassant Tratte)
Der Zahlungszeitpunkt
Der Zahlungsort
Die Angabe des Zahlungsempfängers /Remittent)
Der Ausstellungstag und -ort
Die Unterschrift des Ausstellers (Trassant)

Aber egal, wir werden Walter bei den Hammelbeinen kriegen sobald er quergeschrieben hat ! <g>

gruss hans

Roland
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#10]

Okay, soweit vielen Dank.

Aber was heisst nun "querschreiben"?

Roland
Member for 11 years 4 months

PS:

Anbei die Wikipedia Beschreibung und ein Beispiel.

he96
Member for 11 years 4 months

@ Roland [#11]

Rolli, lang lang ists her.

Ok, ich überlege mir eine kleine Geschichte für Dich - nur für DICH !

Beispiel für einen Wechsel

Die Firma Eduard Hölscher in Koblenz kann einen Auftrag zur Lieferung des Bauholzes für ein Bauvorhaben "Großklinikum" erhalten. Sie steht vor dem Problem, den Zeitraum zwischen der Bezahlung der Lieferantenrechnung des Sägewerks und dem Eingang des Geldes von dem Bauträger, dem staatlichen Hochbauamt, überbrücken zu müssen.

Die Firma Hölscher vereinbart mit dem Sägewerk Bretschneider die Lieferung des Bauholzes im Wer von 50.000 EURO. Zur Überbrückung der Frist bis zur Bezahlung des Holzes durch das staatliche Hochbauamt wird eine Zahlung per Wechsel vertraglich vereinbart. Der WECHSEL wird am 30.06. durch das Sägewerk Bretschneider ausgestellt (Aussteller = Bretschneider).

--- A B B I L D U N G E I N E S W E C H S E L S ---

Für die Firma Hölscher besteht die Pflicht, diesen Wechsel am 30.09. einzulösen, d.h. bei Vorlage des Wechsels 50.000 EURO zu zahlen. Hölscher nimmt durch seine Unterschrift >>>>>>("Querschreiben")<<<<< diese Verpflichtung an (Hölscher = Bezogener = Akzeptant).

Bretschneider ist aber selbst in Zahlungsschwierigkeiten, um bei der Forstverwaltung seine Rechnungen zu bezahlen. Er geht also sofort zur Filiale seiner Sparkasse, um den Wechsel diskontieren zu lassen, d.h. die Sparkasse "kauft" den Wechsel an, Bretschneider erhält seine 50.000 EURO schon am Tag der Ausstellung. Diese 50.000 EURO sind ein Kredit, für den die Sparkasse als Sicherheit den Wechsel hat. Würde am 30.09. Hölscher nicht zahlen, so könnte die Sparkasse auf Bretschneider zurückgreifen und von ihm die 50.000 EURO, d.h. die Rückzahlung des Kredits, verlangen.

Natürlich wird die Sparkasse den Kauf des Wechsels nicht nur vornehmen, weil Bretschneider ein alter Kunde ist, sondern für die 50.000 EURO vom 30.06 bis 30.09. Zinsen verlangen. Diese nennt man beim Wechselkredit "Diskont". Die Sparkasse kann, wenn sie selbst über genügend Liquidität verfügt, den Wechsel vom 30.06. bis 30.09. in ihrem Tresor liegen lassen und somit die ganzen Zinsen selbst verdienen. Sie kann aber auch den Wechsel ihrerseits an die Zentralbank weiterverkaufen ("rediskontieren") und muß dann ebenfalls Zinsen zahlen. Der Zinssatz, den die Zentralbank hierbei berechnet, ist der als einer der Leitztinssätze einer Zentralbvank bekannte "Diskontsatz", die Grundlage der Diskontpolitik.

--- A B B I L D U N G ---

Einige Besonderheiten bei Wechseln:
Ein nur vom Aussteller (Trassant) unterzeichneter Wechsel ( -> Tratte), in dem der Aussteller sich selbst als Zahlenden (Bezogener) einsetzt und verspricht, an den Wechselnehmer (Remittenten) eine bestimmte Summe zu zahlen, ist ein "Solawechsel" im Gegensatz zu einem "gezogenen Wechsel", bei dem Aussteller und Bezogener nicht die gleiche Person sind.
Bei jeder Weitergabe eines Wechsels wird auf der Rückseite diese Weitergabe durch ein -> "Indossament" vermerkt (z.B. vom Aussteller Bretschneider zur Sparkasse, von der Sparkasse zur Zentralbank). Geht der Wechsel zu protest, so kann der letzte Inhaber auf jeden Indossanten, der auf der Rückseite vermerkt ist, zurückgreifen, um die Wechselsumme zu kassieren. Dieser muss dann zusehen, wann und wie er an das Geld vom Bezogenen kommt.
Die normale Laufzeit eines Wechsels beträgt 3 Monate, weil die Zentralbank dies als maximale Dauer für Wechsel vorgibt, die sie zum Rediskont annimt.

http://www.goethe.de/lrn/pro/wiko/wiko/band-01/aufbsp.htm

UNTEN jetzt mal ein BILD (sagt mehr als tausend Worte von he96) warum >>>>>>("Querschreiben")<<<<< Es liegt an der UNTERSCHRIFT, die QUER auf das PAPIER muss - siehe LINKER TEIL = BEZOGENER = der MUSS zahlen. Und wie bereits geschildert, unterliegt der WECHSEL einer BESONDEREN STRENGE des GESETZES und wer da QUERSCHREIBT der MUSS zahlen ohne wenn und aber aus dem originären Geschäft (z.B. mangelhafte Ware, fehlerhafte Lieferung, schlechte Qualität = zählt alles NULL)

Daher: SCHREIBE HIN, SCHREIBE HER - schreibe niemals QUER !

gruss hans

he96
Member for 11 years 4 months

@ Roland [#12]

nah, siehste - jetzt kanste Dir schon selber antworten während ich im Schweisse meines Angesichtes Dir ein Beispiel bastele.

Aber wenigsten kann ich images auch verkleinern <g>

gruss hans

Sebastian
Member for 11 years 4 months

Und bei Options heißt es dann:

Schreibe rauf, schreibe runter - bloß geh dabei nicht unter!

Gruss Sebastian

F
Member for 11 years 4 months

Hallo zusammen. Hallo Walter.

Am besten gehe doch zu Deiner nächsten Volks-Raiffeisenbank und lasse Dich dort genauer über die Praxis des Wechselgeshäfts (falls es dieses überhaupt noch gibt) beraten.

Anbei der Link zu einem "Geno-Formular "Sonderbedingungen Wechseldiskont etc." von 1998.

http://www.vr-media-online.de/dgverlag/450500.PDF

Das Dritte Reich hatte sich übrigens über dieses "Finanz-Instrument" -versteckt- verschuldet (Mefo-Wechsel).

Der Link zu diesem hochinteressanten Thema lautet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mefo-Wechsel

Ansonsten gilt wie überall, für einen Kredit braucht man Sicherheiten :o)

Macht´s gut und viele Grüsse

Franjo

Anonymous

@ Paljusevic, Franjo [#16]

Danke für den präzisen Rat. Ohne Deine Info wäre mir dieser Gedanke nie gekommen.

Siehe Beitrag # 5.

Selbst wenn Rechtsanwälte keine Präzise und juristische verbindliche Antwort geben können oder wollen ist bei mir eben ein Zweifel angebracht.

gruss

Roland
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#13]

Vielen Dank, verstanden. Aber kann man nicht ein Wechselkonstrukt basteln wo das Weitergeben, also Querschreiben nicht möglich ist?

Im Sinne Walters Fragestellung haben doch ständig wir alle mehr oder weniger immer wieder Probleme unser Geld zurückzubekommen ohne aufwendig und langwierig streiten zu müssen. So kam er auf die Idee einfach einen Wechsel auszustellen und dann ist die (Rück)Zahlung fällig und keine juristischen Streitereien möglich; da eben ein Wechsel unabhängig von der Abmachung/Vertrag/Lieferung auszugleichen ist.

Vielleicht gibts ja andere Möglichkeiten.

Anonymous

@ Roland [#18]

Ja die gibt es.

Das sogenannte notarielle Schuldanerkenntnis. Wie es der Name schon sagt muss der Schuldner vor dem Notar seine Schuld bekennen. Haben Sie eine solche Urkunde, dann können Sie vollstrecken.

Nur geht es doch bei privatdarlehen doch meist darum, das sie auch privat bleiben sollen. Meist weist die Frau nichts davon usw. Man hilft eben, weil man selbst schon oft erlebt hat, wie sich die Dinge manchmal schuldlos gegen einen entwickeln können.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis kostet so um die 180,00 euro.

gruss

he96
Member for 11 years 4 months

@ Walter [#19]

Walti, beschäftige Dich mal mit einer "GARANTIE" - damit ist nicht die auf eine Waschmaschine gedacht, aber eine "rechtliche".

Ein Freund gab mir den Tip bei einem Schuldner (GmbH) und ich habe den Geschäftsführer bei der EHRE gepackt und ihn dazu gebracht das zu unterschreiben. Als der Laden Wochen später in Konkurs ging hatte ich INE PERSÖNLICH "privatwirtschaflich" am Wickel - und er hat gezahlt.

Ist ein paar Jahre her, aber das funzt bestimmt noch genauso. Kannst ja mal googlen - mehr bei Bedarf wie immer per mail.

gruss hans

dhp05
Member for 11 years 4 months

ein Wechsel ist ein ein unbedingtes Zahlungsversprechen. Das Formular fur den Wechsel gibt es auf jeder "Poststelle".

Was ein unbedingtes Zahlungsversprechen ist, und was dessen nichteinhaltung bedeutet.......einfach googlen.

Ansonsten: glaube nicht, dass nach den 19 postings, einer schonmal mit einem Wechsel irgendeine Warenlieferung sich hat bezahhlen lassen.Oder selbst einen Wechsel ausgestellt hat.

scorpion260
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#20]

"und ich habe den Geschäftsführer bei der EHRE gepackt und ihn dazu gebracht das zu unterschreiben."

So doof muß ein Geschäftsführer aber auch erstmal sein, SOWAS zu unterschreiben*g.
Obwohl, die Doofen sterben nie aus;-).

Anonymous

@ scorpion260 [#22]

zitat
So doof muß ein Geschäftsführer aber auch erstmal sein, SOWAS zu unterschreiben*g.
Obwohl, die Doofen sterben nie aus;-).

Das ist genau die Einstellung, warum ich in Deutschland acuh keine Geschäfte mehr mache. Früher galt ein Wort und ein Handschlag mehr als ein Vertrag unter Geschäftspartner. Heute ist ein Anwalt zu gegen, wenn man nur einen Kaffee trinken geht. Hat sich früher einer nicht an die Vereinbarungen gehalten hat er in der Branche nie wieder einen Fuss auf den Boden bekommen, geschweige denn einen Kredit oder irgendwelche Hilfe Dritter.

Geschäfte haben etwas mit Vertrauen zu tun. Jeder kann unverschuldet in Not kommen und Zahlungsprobleme bekommen. Da wird niemand etwas sagen, im Gegenteil man hilft sich.

Nur Heutzutage gibt es keine Eigenverantwortung mehr, sondern nur noch die Suche nach Schuldigen.

Es wird Ihnen ja in der Politik und den höheren Wirtschaftskreisen laufend vorgelebt. Der grosse Frist den kleinen und macht ihn platt anstatt ihm wieder auf die Beie zu helfen.

Je grösser die Drecksau desto höher sein Ansehen. Mann ist der Clever!
Wir sind ja nicht die Wohlfahrt usw. sind ja die Standardsprüche die man so hört.

Nun ja, die Zeiten haben sich geändert und man muss sich anpassen.

gruss

Schlumpf007
Member for 11 years 4 months

Paljusevic, Franjo [#16]

"Am besten gehe doch zu Deiner nächsten Volks-Raiffeisenbank und lasse Dich dort genauer über die Praxis des Wechselgeshäfts."

Alle, die sich mit Wechseln auskennen, sind doch schon längst in Rente.

scorpion260
Member for 11 years 4 months

@ Walter [#23]

Moment, das Eine muß dem Anderen nicht widersprechen.
Ich sehe das, bezogen auf "Früher galt ein Wort und ein Handschlag mehr als ein Vertrag unter Geschäftspartner." absolut genauso.

Ich betreue alle viele unserer Subunternehmer, Lieferanten usw. In aller Regel komme ich mit den meisten sehr gut klar, und fast alles wird schon vorab am Telefon oder bei Terminen geklärt, die Schriftform später ist dann nur noch "weil es sein muß".
Wer sich dann aber später nicht an Abmachungen hält, oder rumeiert, oder mich gar anlügt, oder noch schlimmer, mich selbst der Lüge bezichtigt oder mir Behauptungen unterstellt, die ich nie gemacht habe, der hat "verschissen". Der bekommt nie wieder einen Auftrag von uns. Auch bin ich dann, sollten Probleme auftauchen, für keinerlei Art von problemlösung mehr zu haben.

Trotzdem, wäre ich nie so doof, aus der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft heraus, also aus begrenzter haftung heraus, etwas privatrechtliches zu unterschreiben, was dann ja genau diese Haftungsbegrenzung vernichtet.
Die begrenzte Haftung gibt es ja auch nicht umsonst, es kostet ja erheblich (Stichwort Körperschaftssteuer).

Das eine hat für mich mit dem anderen nichts zu tun. Und daß sich langjährige Geschäftspartner, bei denen alles "so" funktioniert, gegenseitig helfen, sogar selbst wenn es mal zwischendurch bei einigen Sachen/Projekten Krieg gibt, ist für mich ohnehin selbstverständlich.

Das nur kurz zu dem Sachverhalt

Gruß

Scorpion

he96
Member for 11 years 4 months

@ Schlumpf007 [#24]

""Alle, die sich mit Wechseln auskennen, sind doch schon längst in Rente.""

Nein, Walter hat noch 1,2 Jahre...

gruss hans

dhp05
Member for 11 years 4 months

@ he96 [#26]

nicht googlen hätte mein Ratschlag heißen sollen, sondern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_%28Urkunde%29

Gut geschriebener Artikel. Über den läßt sich auch jeder weitere Ärger, welchen Wechsel einhandeln können, beschreiben.

Ansonsten zwischen drinnen amüsante räuber-pistole von he gehört.

Asamat
Member for 11 years 4 months

Daß Wechsel nicht mehr benutzt werden, gilt wohl nicht für alle Länder. Meine Firma (SAP) baut gerade u.a. eine neue Wechselabwicklung für die Länder Frankreich und Italien. Das Solution Management (das sind Kollegen, die sich in den Geschäftspraktiken der jeweiligen Länder auskennen sollten) fand das wichtig und relevant genug, um andere Sachen dafür zu streichen.

Gruß,
Robert

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