Widerstand gegen missbräuchliche Abmahnungen im Internet
fluggerät Am: 11.11.2006 09:26:15 Gelesen: 110 # 171
Der Mann vom Media-Markt dreht den Spieß um
Joachim Steinhöfel erhält wegen Mahnungen gegen Online-Konkurrenten der Handelskette Todesdrohungen. Jetzt stellt sich der Anwalt auf die Seite eines kleinen Ebay-Händlers. Steinhöfel erklärt WELT.de, warum er diesen Fall übernommen hat.
Von Oliver Haustein-Teßmer
Gilt als böser Anwalt: Joachim Nikolaus Steinhöfel vertritt Media-Markt in Verfahren
Joachim Nikolaus Steinhöfel ist derjenige Jurist, der bei Deutschlands Online-Händlern am unbeliebtesten ist. Wüste Beschimpfungen und sogar Todeswünsche erhält er beinahe täglich. "Manches davon ist strafrechtlich relevant", sagt der 44-Jährige WELT.de.
In Internet-Foren wüten Verfahrensgegner, weil der Hamburger Anwalt im Auftrag von Filialen des Branchenführers Media-Markt kleinere Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abmahnt (wir berichteten).
Ausgerechnet der gescholtene Media-Markt-Mann, der als Werbefigur für den Elektrohändler auftritt ("Ich bin doch nicht blöd"), steht jetzt auf Seiten eines kleinen Internet-Versenders bei Stuttgart: Pavel Erbes.
Mahnungen zum ungünstigen Zeitpunkt
Der Mann handelt über Ebay mit Druckern und Papier. Auch ihm flatterte eine Abmahnung ins Haus, weil er angeblich zwei Produkte als Testsieger beworben hatte, ohne die Quellen zu nennen. Das Mahnschreiben stammt aus einer Kanzlei in Backnang, dem Standort des Online-Computerhändlers Comtech.
Pikant ist, dass die GmbH selbst im Fokus von mehreren Mahnverfahren steht, die Joachim Steinhöfel eingeleitet hat. Joachim Ehmann (38) ging als Opfer an die Öffentlichkeit. "Wir wollten gucken, wie die Seite von Herrn Steinhöfel funktioniert", erklärt Ehmann WELT.de.
Er spricht von "nur drei oder vier Wettbewerbern", die er abgemahnt hat. "Ich will damit kein Geld verdienen und mein Anwalt auch nicht", sagt der Computer-Händler. Er räumt ein, dass der Zeitpunkt des Verfahrens gegen einen Konkurrenten ungünstig ist. Er will eigentlich, dass der Kampf um Kunden im Web fair abläuft.
Steinhöfels Strategie
Dennoch soll Ehmanns Konkurrent Pavel Erbes knapp 1200 Euro Mahngebühren zahlen. Den Streitwert taxiert der Comtech-Anwalt auf 40.000 Euro. In dieser Lage wandte sich Erbes an Steinhöfel, durch einen öffentlichen Eintrag ins Online-Gästebuch der Kanzlei.
Der Hamburger Rechtsanwalt erklärt seine Strategie im jüngsten Fall. "70 Prozent der Verfahrenskosten entstehen, weil Abgemahnte gegen eine einstweilige Verfügung sofort Rechtsmittel einlegen", schätzt der Hamburger. Sollten sich die Vorwürfe gegen seinen Mandanten als richtig erweisen, würde Steinhöfel die Verbotsverfügung akzeptieren. "Mein Job ist es auch, die Kostenlast meiner Mandanten so niedrig wie möglich zu halten."
Der Jurist nimmt an, dass hohe Verfahrenskosten vor allem der Unkenntnis von Kollegen geschuldet sind. Mandaten rät er, nach einer Niederlage Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen. Natürlich sind solche Verfahren auch ein schnelles Geschäft.
weiter bei
http://www.welt.de/data/2006/11/10/1106265.html
Kommentar:
Erst die Kleingewerbetreibenden mit Abmahnungen und unanständigen Honorarforderungen abzocken und nun nach Todesdrohungen von Betroffenen den Samariter spielen.
Die Wut der kleinen Gewerbetreibenden, die sich gerade so über Wasser halten konnten und vielleicht durch die unanständigen und völlig überzogenen Gebührenforderungen eines wildgewordenen Rechtsanwalts in den Ruin getrieben wurden, kann ich nachvollziehen.
Irgendwas läuft wohl falsch im Staate.
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select Am: 11.11.2006 09:43:46 Gelesen: 106 # 172
@fluggerät
"Gebührenforderungen eines wildgewordenen Rechtsanwalts in den Ruin getrieben wurden, kann ich nachvollziehen."
Nichts können Sie nachvollziehen. Sie haben in Ihrem Leben noch nie eine eigene Firma gehabt und reden wie ein großer auf.
Ich wurde 2002 von einem Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerb angezeigt. In einer Marketingmaßnahme wurden falschen Daten in der Zeitung gedruckt. Obwohl Zeitung und andere Personen den Fehler schriftlich ihrerseits bestätigten wurde dies vom Gericht abgelehnt. Ich wollte das Ding einfach nicht unterschreiben, da ich mir keiner Schuld bewußt war.
Am Ende musste ich nach einem Urteil vom Landgericht Ausgburg 2002 über 1200 € bezahlen.
Deswegen jammere und heule ich nicht rum. Ganz im Gegentei! Habe noch mehr Gas gegeben und bin nun 6 Jahre mit der Firma immer noch im Markt. Natürlich gibt es Betrug, aber wir werden das hier im Forum nicht ändern.
Herr Fluggerät, nicht der Staat ist an Ihrer krankhaften Unzufrieden und aufgepuschten Frustation Schuld, sondern Sie selbst.
Verschonen Sie "BITTE" das Forum mit Ihren ständigen gejammere.
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fluggerät Am: 11.11.2006 10:11:14 Gelesen: 95 # 173
@ select
"Nichts können Sie nachvollziehen. Sie haben in Ihrem Leben noch nie eine eigene Firma gehabt und reden wie ein großer auf."
Das scheint Ihr Problem zu sein!
Mit etwas weniger Neid und Haß würden Sie bestimmt besser ankommen.
Solchen Boardmitgliedern, wie Ihnen, werde ich bestimmt nicht meinen beruflichen Werdegang darlegen.
Wenn jemand krankhaft unzufrieden ist, sind Sie das, was auf jeden Fall eintrifft, wenn der DAX erst mal in Richtung Keller abrutscht.
Ansonsten habe ich mich bisher gegen diese Abzocker noch ausreichend SELBST verteidigen können, ohne die unanständigen Gebühren zu bezahlen.
Wenn Sie 1.200 € damals beim LG bezahlt haben, waren das peanuts, gegenüber den heutigen Forderungen.
Versetzen Sie sich bitte in die Lage eines Kleingewerbetreibenden, der nirgendwo Arbeit erhalten hat in der Honeckerbesatzungszone verblieben ist und nun krampfhaft nach dem Aufruf der Bundesregierung eine ICH-AG zu gründen versucht über e-Bay Billigkram zu verkaufen.
Er hat eine Handelspanne von wenigen Prozent und ein Monatseinkommen von 500 €, was nicht ungewöhnliich ist.
Eine juristische Ausbildung hat er nie gemacht, also kennt er die Tricks der Anwälte nicht.
Das sind die typischen Opfer von wildgewordenen Anwälten, die als Gebührenbemessung für den angeblichen Wettbewerbsverstoß 40.000 € zu grunde legen. Wenn der arme Kerl in seinem Leben jemals das Geld verdienen würde, hätte er den riskanten Job bereits beiseite gelegt und jahrelang in Saus und Braus davon gelebt.
Darauf nimmt niemand rücksicht und schon gar nicht die Anwälte, die von Abmahnungen leben wollen. Nirgend wo anders bekommt man als Rechtsanwalt so leicht sein Geld geschenkt.
Das ist eine Gesetzeslücke, die bisher nicht geschlossen wurde, aber den Kleingewerbetreibenden das Genick bricht.
Wenn diese Leute frustriert sind, ist das mehr als nachvollzíehbar.
Wieso Sie das nun schon wieder aufregt, bleibt mir bisher verborgen, vielleicht haben Sie irgend ein nicht genanntes Problem.
Bei so vielen Psychologen on board sollte Ihnen mal jemand auf die Spünge helfen.
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gautama2 Am: 12.11.2006 13:19:50 Gelesen: 47 # 174
Seid nett zueinander !
Wir möchten Sie um gegenseitige Hilfsbereitschaft, Respekt und Toleranz bitten. Vergessen Sie nicht, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. Bleiben Sie höflich, trotz nicht immer übereinstimmender Ansicht in Diskussionen. Vorwürfe und Beleidigungen haben im Forum nichts zu suchen. Witze und Sarkasmus sind manchmal unangebracht und führen zu Missverständnissen. Achten Sie die Würde anderer Teilnehmer so, wie Sie es auch für sich selbst wünschen.
Global_2 Am: 12.11.2006 14:07:33 Gelesen: 34 # 175
@ fluggerät
ich muss hier Fluggerät heute sogar mal zustimmen. Es gibt tatsächlich einen Abmahnirrsinn in Deutschland. Die Gründe dafür mögen einerseits in der sogenannten "Juristenschwemme" liegen.
http://www.google.de/search?hl=de&q=juristenschwemme&btnG=Google-Suche&meta=
Anderseits unternimmt der Gesetzgeber nichts gegen den Abmahnirrsinn, was auch nicht verwundert, denn die meisten Politiker sind Juristen und werden sich somit kaum dafür einsetzen, dass ihr eigener Berufsstand nur schwieriger Geld verdienen kann.
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fluggerät Am: 12.11.2006 14:24:27 Gelesen: 24 # 176
@ Global_2
Es formiert sich bereits Widerstand gegen den Mißbrauch der Abmahnungen durch Anwälte zum Geldverdienen:
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
Was die wenigsten wissen: Jeder der im Internet präsent ist, ganz egal ob mit privater Homepage (ja selbst eine Annonce bei Ebay reicht aus), oder mit kommerziellem Projekt, kann eine kostenpflichtige Abmahnung (500 - 10.000 Euro) bekommen.
Abmahnungen durch einen Anwalt (insbesondere gegen kleine, nicht- oder semiprofessionelle Websites) sind nahezu immer Missbrauch! Wie sonst sollte man es nennen, wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, und die Kanonenkugeln den Spatzen dann auch noch in Rechnung gestellt werden. Ehe überhaupt irgendeine unabhängige Partei den Sachverhalt überprüft hat!
Wenn es jemand für nötig hält, einen Anwalt zu beauftragen, dann soll er ihn auch selber bezahlen, so wie es in den meisten europäischen Ländern üblich ist. In Deutschland dagegen muß der Abgemahnte die (meist erheblichen!) Anwaltskosten übernehmen. Will er anwaltlich überprüfen lassen, ob er überhaupt zu Recht abgemahnt wurde, verdoppeln sich die Kosten sogar nocheinmal! Das fängt an bei 1000 Euro, und geht hoch bis über 10.000 Euro. Nur für die Anwälte!
Da sich die Bezahlung des Anwalts nach dem Streitwert richtet, und die Kosten dem Abgemahnten aufgebrummt werden, werden kurzerhand Fantasiestreitwerte "erfunden" (die mit einem tatsächlichen Schaden, einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Geschäfte, überhaupt nichts mehr zu tun haben) einfach um den Abgemahnten zu schädigen. Denn je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten, die, nach absurdem aber geltendem Recht, wie gesagt, vom Abgemahnten zu tragen sind.
Da ein Anwalt mit einem einzigen - nach "Schema F" geschriebenen - Brief mal eben 500 bis (in Einzelfällen) 10.000 Euro verdienen kann, werden Abzocker und Raubritter geradezu zwangsläufig auf den Plan gerufen:
Nicht mehr der vermeintlich Geschädigte ergreift die Initiative, sondern pfiffige Anwälte ermitteln per Suchmaschine kleine Sitebetreiber, die (meist aus Unwissenheit) kleinste Verstöße begingen, und gehen dann erst zum vermeintlich Geschädigten und bitten um den Abmahnungsauftrag. Pervertierung des Abmahnungsgedankens und Raubrittertum pur!
Das ist Deutschland!
Oder wie sagt Herr Ebert gerne: Gute Nacht Deutschland.
Richter kritisieren Abmahnwelle des Media Markt
Handelsblatt, Berlin (12.11.06) - In der Justiz regt sich Widerstand gegen die Abmahn-Praktiken des Elektronikhändlers Media Markt gegen kleinere Konkurrenten. Das Landgericht München habe in sechs Verfahren Anträge von Media Märkten als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewissen, sagte Richter Peter Guntz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das Blatt hatte in der Vergangenheit berichtet, dass der Media Markt kleinere Händler mit einer Welle von Abmahnungen überziehe. Ein Anwalt hatte von mehr als 1 000 Fällen gesprochen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Aktuell/_pv/_p/302101/_t/ft/_b/1163383/default.aspx/richter-kritisieren-abmahnwelle-des-media-markt.html)
TerminmarktWelt.de distanziert sich ausdrücklich von dieser Meldung im Handelsblatt. Der Sachverhalt wurde von uns nicht recherchiert und wir machen uns diesen nicht zu eigen. Wir empfehlen aufmerksam das Handelsblatt zu lesen, auch im Hinblick auf Änderungen des Sachverhalts
@ Richard Ebert [#2]
"Die zu Metro gehörende Media-Saturn-Holding wies die Auffassung des Münchner Gerichts als "absolute Minderheitenmeinung zurück"."
So macht man sich Freunde unter den Richtern *gg.
Mal sehn wie viele einstweilige Verfügungen JETZT abgelehnt werden *g.
Nicht mehr als 50 Euro Abmahngebühr für illegalen Download
Das Justizministerin hat einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen Eigentums vorgelegt. Das war notwendig geworden, nachdem Anwälte selbst für Bagatelldelikte höchste Abmahngebühren verlangt hatten.
http://www.welt.de/data/2006/11/17/1114295.html