Prokon Genussrechte: 7,25 % Zinsen

Heute im Briefkasten: 7,25% für die Altersvorsorge mit den Prokon Genussrechten.

http://www.prokon-energiesysteme.de

Na mal sehen, was daraus wird. Die letzten 7,25 - 8% findet man ja vor dem XXXXX wieder.

gruss

he96
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#1]

Am besten gefällt mir das Angebot von denen:

++++++++++++++
New Energy Fonds VII (Windkraftfonds)
Prognostizierte Rendite*: bis zu 8,15% p. a.
Laufzeit: ab 5 Jahre
++++++++++++++

Wird doch nicht nur (heisse) Luft sein ???

Passt gut zu den aktuellen Meldungen, sollten die besser mal lesen:

Zu wenig Wind - Flaute macht Windkraft-Betreibern Sorgen

dpa-Meldung, 02.08.2006 (14:23)

Kiel - Der in diesem Sommer häufig schwache Wind macht den Betreibern von Windkraftanlagen in Norddeutschland und bundesweit zunehmend Sorgen. "Es gibt einige Betreiber, bei denen die Lage inzwischen ein wenig angespannt ist", sagte der Landeschef des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) Hermann Albers in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Der Wind ist nicht so reichlich ausgefallen." Doch nicht nur die hochsommerliche Flaute der vergangenen Wochen bereitet dem BWE Kopfzerbrechen. "Seit sechs Jahren in Folge bleibt die Windstärke deutlich unter den kalkulierten Zahlen", sagte Albers. Das sei auch bundesweit ein Problem.

Im Schnitt fehlen seit dem Jahr 2000 rund 10 Prozent des für die meisten Anlagen berechneten Wertes pro Jahr. "Technisch haben wir in Schleswig-Holstein das Potenzial, den Strombedarf zu 35 Prozent aus Windenergie zu decken", erklärte Albers, der auch Vizepräsident im Bundesvorstand des BWE ist. Durch die Flaute der vergangenen Jahre liege die Leistung aber nur zwischen 28 und 30 Prozent.

Mit Problemen kämpfen vor allem Anlagen, die ihre Bankfinanzierung mit in den 90er Jahren berechneten Windwerten aufgestellt haben. "In einigen Projekten ist die Lage schon etwas kritisch." Auch die Banken haben nach Worten von Albers reagiert. Bei neuen Anlagen werde sehr genau die so genannte Windhöffigkeit der Standorte überprüft. "Inzwischen fordern die Banken drei Gutachten an und das schlechteste wird als Grundlage genommen", erläutert Albers. Früher habe ein Gutachten gereicht.

Die genauen Gründe für den zu schwachen Wind seien noch nicht abschließend geklärt. "Es gibt windstarke Jahrzehnte und windärmere", sagte Albers. In den 90er Jahren habe es wohl ein eher windstarkes gegeben. "Genaueres ließe sich nur durch Beobachtung über einen Zeitraum von 30 bis 60 Jahren klären. Uns fällt es etwas schwer, die genauen Ursachen zu ergründen." Ob auch der Klimawandel für das Problem verantwortlich ist, sei ebenfalls nicht geklärt.

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15644&g=power

gruss hans

Gast

@ he96 [#2]

Jetzt müssen Sie sich ihre Kohle im wahrsten Sinne des Wortes schon an der Haustüre besorgen.

Bei den Immobilienfonds die ja bekanntlich auch mit 8% geworben haben, haben die Banken rechtzeitig den Hahn zugedreht.

Nachtigall ick hör dir trapsen.

gruss

Richard Ebert
Member for 10 years 9 months

gefunden auf Gomopa.net:

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Fr Apr 14, 2006

Geld zurück für Prokon-Anleger?

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Nachdem kapitalmarkt-intern (k-mi) bereits in seiner Ausgabe 50/2005 vor einer Kapitalanlage bei der Prokon Capital AG gewarnt hatte, wird diese Kritik nun in der k-mi Ausgabe 13/2006 vertieft.

Anlass hierfür ist, dass die Prokon Capital AG Informationsveranstaltungen zum Thema ???Alles über faszinierende Aspekte einer Geldanlage im Bereich erneuerbarer Energien“ plant, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Prokon Capital AG das garantierte Rückkaufversprechen bei den Prokon-Genussrechtsscheinen untersagt hat.

Die BaFin begründet ihre Entscheidung damit, dass Genussrechte mit Rücknahmegarantie Bankgeschäfte darstellen. Bankgeschäfte dürfen aber nur von Banken betrieben werden.

Die Prokon Capital AG äußerte sich gegenüber k-mi wie folgt: ???Wir dürfen zwar keine Garantien mehr geben. Niemand verbietet es uns aber zurückzukaufen, wenn Anleger uns darum bitten.“ Abzuwarten bleibt, ob die Prokon Capital AG tatsächlich ohne Weiteres Genussscheine von betroffenen Anlegern zu 100 % zurückkauft.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) prüft für die Mitglieder der BSZ® Interessengemeinschaft ???Prokon“, ob diesen wegen verbotener Bankgeschäfte Schadensersatzansprüche gegenüber der Prokon Capital AG zustehen.

(Quelle: http://72.14.221.104/search?q=cache:1RLdkXFTud8J:http://www.gomopa.net/Finanzforum/
Beteiligungen/PROKON-Genussschein.html+prokon&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=8)

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Achtung: Ich empfehle keine Rechtsanwälte und keine sogenannten Anlegerschutz Anwälte, unter welchen Bezeichnungen sie auch Kunden werben !

Cold-as-Ice
Member for 10 years 9 months

Unabhängig von der Frage, ob Prokon-Kunden Geld zurück wollen bzw. bekommen, ist es meiner Meinung nach nicht ratsam, dem Angebot der Kanzlei aus Stuttgart beachtung zu schenken.

Ich finde es nicht seriös, hunderte von Interessengemeinschaften zu gründen, in denen die Mitgliedschaft Geld kostet, das bei einer eventuellen Klage angerechnet wird.

""Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.""

Weiterhin hat die Firma Prokon mit der Bafin eine Einigung erzielt und bietet eine anders formulierte Rückkaufgarantie an.

Anleger, die trotzdem aussteigen wollten, haben Ihr Geld zurück bekommen. Also gibt es wohl gar keine Gründe zu klagen.

Richard Ebert
Member for 10 years 9 months
Windenergie Die 1,4-Milliarden-Euro-Drohung

Der Windparkbetreiber Prokon schüchtert seine Anleger ein: Wer kündige, der verantworte eine Insolvenz. Die Branche reagiert gereizt, Verbraucherschützer sind entsetzt.

(weiter lesen: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-01/prokon-insolvenzwarnung )

Ich hatte immer wieder vor Anlagen bei Unternehmen gewarnt, die teilweise aus Steuergeldern finanziert werden, wie Prokom.

Schöne Grüsse, Richard

scorpion260
Member for 10 years 9 months

Mal was zum Thema Anleihen, da es ja hier derzeit wohl favourisiert wird.

Mich hat vor Kurzem ein Bekannter auf die Prokonanleihe: https://wertpapiere.ing-diba.de/DE/Showpage.aspx?pageID=43&ISIN=DE000A2…

angesprochen, die er hält. Er hatte vor einigen Jahren Aktien der Prokon AG gekauft, die dann 2016 oder so, um eine Insolvenz abzuwenden, mit einem Abschlag von 40% in diese Anleihe gewandelt wurden. Diese notiert aktuell bei rund 75% ihres Emmissionswertes, wie man sehen kann. Der Gesamtverlust liegt also bei insgesamt 55% rund.

Seine Frage war, ob ich ihm bei Verkauf die Verlustvorträge abnehmen, abkaufen kann, oder auf mich übertragen werden können.

Sein Gedanke dabei ist, Dass ich ihm einen Teil des generierten Verlustvortrages bezahle, und dafür den vollen Verlustvortrag seinerseits auf meine Gewinne steuerlich anrechnen lassen kann.

Ich denke, dass es sich dabei um ein Konstrukt handeln könnte, das den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs erfüllt.

Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

benedikt54
Member for 10 years 9 months

scorpion

Für was gibt es Steuerberater?

Bev or ich mir hier irgendwelche schwammigen Aussagen anhöre würde ich lieber Fakten schaffen und mir das Konstrukt schriftlich absegnen lassen, oder eben halt nicht.

Nichts gegen die Qualität hier im Forum, aber das ist Steuerrechtliches Terrain.

scorpion260
Member for 10 years 9 months

@benedikt

Mit Steuerberatern ist es immer eine Sache, bei solch komplexen Sachen ist es selbst dort auch nur theoretisches Wissen, wenn es nach der realen Umsetzung dann doch im Nachhinein Gestaltungsmissbrauch war, hat man das Problem selbst, da der Steuerberater ja nur Erfüllungsgehilfe ist. Kein Steuerberater unterschreibt bei sowas dafür, dass er im Schadensfalle dafür auch haftet.

Es handelt sich bei meinem Bekannten um eine eher kleine Summe, sind runde 10000 € Anlagebetrag.

Da der Wertabschlag bei Wandlung ja ohnehin rausfällt, blieben nur 25% Verlustvortrag übrig, die ich dann gegen meine Gewinne geltend machen könnte.

Das sollten so um die 1500 € sein, mehr nicht. Für eine solche Summe bemüht man keinen Steuerberater .

Für mich wäre es eher ein Gefallen, deswegen die lapidare Frage.

Ich hatte auf einen Beitrag gehofft, aus dem hervorgeht, dass das jemand schon gemacht hat, und dies dann NACH der Einkommenssteuererklärung auch Bestand hatte.

benedikt54
Member for 10 years 9 months

scoprion

Ein guter Steuerberater klärt die Geschichte mit dem FA ab und das schriftlich.

So zumindest wars bei mir wenn es Probleme gab, oder strittige Fragen.

Bei der Summe allerdings die bei Dir im Raum steht ist es in der Tat pipifax.

Ansonsten kann ich nur Anraten sowas nicht zu machen, da kommt am Ende nie was vernünftiges raus.

scorpion260
Member for 10 years 9 months

Ich weiss, aber wie gesagt, bei dem Betrag lohnt es sich wohl nicht, den Steuerberater dahingehend entsprechend zu bemühen. Die Kosten laufen da in die ähnliche Richtung.

Ich hätte es nur aus Gefallen für ihn gemacht. Mit selbst bringen 1500 € Verlustvortrag nicht viel. Ich denke auch, dass man das nicht mit Dividenden, und Gewinnen aus Aktien verrechnen kann, dann würde es sich für mich auch nicht lohnen. Höchstens im Derivategeschäft. Aber ich merke schon, das wird von der Fragestellung her zu komplex, da beläuft sich die Rechnung des Steuerberaters dann schon von vornherein wohl in ähnlicher Höhe...

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