Nach dem BGH-Urteil wollen Landhändler und Genossenschaften ihrer Erkundungspflicht mit erweiterten Qualitätssicherungsvereinbarungen nachkommen. Die Saatguttreuhandverwaltungs GmbH hat andere Pläne.
Nach dem BGH-Urteil wollen Landhändler und Genossenschaften ihrer Erkundungspflicht mit erweiterten Qualitätssicherungsvereinbarungen nachkommen. Die Saatguttreuhandverwaltungs GmbH hat andere Pläne.