Haltungskennzeichnung: Ein Gesetz, das keiner braucht!
Bis zum 1. August 2024 muss gemäß neuem Gesetz jeder Schweinemäster seine Haltungsform melden. Dabei existiert bereits ein gut funktionierendes System, meint Redakteurin Gerburgis Brosthaus.
Bis zum 1. August 2024 muss gemäß neuem Gesetz jeder Schweinemäster seine Haltungsform melden. Dabei existiert bereits ein gut funktionierendes System, meint Redakteurin Gerburgis Brosthaus.