Tierhaltungskennzeichnung: Meldeportal für Schweinemäster in NRW freigeschaltet
Auf der Internetseite des LANUV können Schweinemäster ab sofort ihre Haltungsform angeben. Dazu verpflichtet sie das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.
Auf der Internetseite des LANUV können Schweinemäster ab sofort ihre Haltungsform angeben. Dazu verpflichtet sie das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.