Drogenkonsum
Aus dem Thema 'Milch' ausgegrenzt
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Livetour Am: 19.06.2008 20:11:19 Gelesen: 126 # 96
Vor ein paar Jahren sah ich im TV einige Bauern, die eine Gesetzesänderung forderten, damit sie legal Hanf anbauen und dann den deutschen Markt mit "Gras" versorgen können.
Bei Praktiker heißt das einfach nur: Geht nicht, gibt's nicht.
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@ Livetour
In Bayern hat die Jugendgruppe der Grünen gefordert, dass man nicht mehr eingesperrt wird wenn man harte Drogen konsumiert (auf was für Ideen die jungen Leute kommen).
Gruss Sebastian
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AAA Am: 20.06.2008 23:37:32 Gelesen: 47 # 98
@ Sebastian
"...dass man nicht mehr eingesperrt wird wenn man harte Drogen konsumiert (auf was für Ideen die jungen Leute kommen). "
Seit wann wird man für den Konsum eingesperrt, dass war doch immer nur der Besitz? Hab ich etwas verpaßt?
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gautama2 Am: 21.06.2008 08:39:53 Gelesen: 28 # 99
@ AAA
Kannst ruhig weiter machen ;)
Wenn man kurz vor dem Konsum erwischt wird, dann hat man es aber noch im Besitz.
Bei Kleinmengen beibt es dann bei ner Anzeige. Aber das meinten die jungen Grünen sicher nicht. Unter Drogeneinfluss sollte man eben keine öffentlichen Äußerungen machen. Und man kann schön sehen wie die versuchen ihre Position zu nutzen, um weiterhin problemlos einen rein zu pfeifen. Früh übt sich eben in der Politik. :)
"Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz nicht
ausdrücklich erwähnt. Juristisch gesehen ist damit die Einnahme von
Drogen wie Kokain, Marihuana oder Heroin strafffrei. Allerdings ist
der Konsum ohne den - strafbaren - Besitz solcher Substanzen kaum
möglich. Wer illegale Drogen nimmt, muss also mit einer Strafe
rechnen.
Besitz, Handel und die Herstellung von illegalen Drogen werden
nach deutschen Gesetzen mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer
Geldstrafe geahndet. Mitglieder von Drogenbanden müssen mit noch
höheren Haftstrafen rechnen.
Unter bestimmten Umständen erlaubt das Gesetz auch, den
Drogenmissbrauch nicht zu verfolgen. Das kann der Fall sein, wenn die
Schuld des Täters als gering einzuschätzen ist, kein öffentliches
Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die
Betäubungsmittel nur zum Eigengebrauch in geringer Menge besitzt.
Dann darf die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren absehen, oder
das Gericht kann es mit Zustimmung der Beteiligten einstellen.
Was eine «geringe Menge» ist, wird in den Bundesländern
unterschiedlich gehandhabt. In Hamburg etwa gilt bei Kokain eine
Menge von bis zu einem Gramm als eine geringe Menge, in Nordrhein-
Westfalen liegt die Grenzmenge bei 0,5 Gramm. In Hessen wird nach
Angaben der Frankfurter Polizei bei Mengen unter 10 Gramm davon
ausgegangen, dass es sich in der Regel um Eigenbedarf handelt. Es
gebe in diesen Fällen zwar immer eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft
könne das Ermittlungsverfahren aber einstellen. Es muss aber in jedem
Einzelfall neu über eine Strafverfolgung entschieden werden."
http://www.glaubeaktuell.net/se_portal/nachgeschaut/1056264288_0.html