Ab sofort Mehrwertsteuer auf Internetumsätze
(02.07.03) Heute ist die bereits im Frühjahr 2002 im Brüssel beschlossene Neuregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer beim Handel über das Internet in Kraft getreten. Künftig müssen auch nichteuropäische Anbieter von digitalen Inhalten eine Mehrwertsteuer für ihre per E-Commerce vertriebenen Produkte berechnen. Ziel der Regelung ist die Beseitigung einer Wettbewerbshürde für europäische Unternehmen, die bislang bei Verkäufern außerhalb Europas die Mehrwertsteuer berechnen mussten, so ein Sprecher des EU-Kommissars für Binnenmarkt, Steuern und Zollunion Frits Bolkestein zur 'Financial Times Deutschland'.
Künftig wird die Steuer für Computerspiele und Software, die über das Internet heruntergeladen werden, sowie für Abonnement- und andere Bezahlfernsehprogamme fällig. Allerdings wird die Steuer, die in Dänemark und Schweden 25 % beträgt, in Deutschland sind es 16 %, nur im Handel zwischen Unternehmen und Privatkunden fällig. Von der neuen Regelung unberührt beleiben jedoch die Geschäfts zwischen Unternehmen. Von der Steuer betroffene Unternehmen können sich in einem EU-Land ihrer Wahl melden und dort die Mehrwertsteuereinnahmen zahlen. Von dort werden sie anteilig an die Länder weitergeleitet, von denen aus die Kunden das Geschäft abgeschlossen haben.
Proteste gegen diese Neuregelung hagelt es natürlich aus den USA, die derzeit keine Umsatzsteuer auf E-Commerce-Geschäfte einhebt.
(Quelle: www.TeleTrader.com)