Abgeltungssteuer oder Einkommenssteuer?
Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland hat ein Konto bei einem englischen Broker in London (reguliert durch FSA). Über dieses Konto erwirtschaftet die Person Trading-Gewinne in den USA mit Futures, die über CME Globex gehandelt werden. Wie muss diese Person jetzt ihre Gewinne versteuern?
@ Envelo [#1]
grundsätlich gilt: Wohnsitzstaat ist Deutschland => Welteinkommen in D zu versteuern.
Kenne die diversen Steuersätze und Befreiungen von der (Abgeltungs)Steuer in D nicht.
denke Saldo aus Plus abz. Minus Trades abz. Spesen( Komissionen, datafeed, Reisen) können immer dem normalen Tarifsteuersatz unterzogen werden.
für ev. Wahlrecht bez. Abgeltungsteuer möge ein STB hier schreiben.
Grüsse SPOMI
Das mit der Absetzbarkeit von Spesen (ausser den direkten Abwicklungskosten) dürfte wohl bis auf weiteres nichts werden.
MFG
Hittfeld
Kapitalerträge (Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne) bei ausländischen Banken müssen in der Einkommensteuererklärung (neue Anlage KAP Zeile 15-21) erklärt werden. Auch für diese Erträge gilt der Abgeltungssteuersatz i. H. v. 25 Prozent.
§ 32d Abs. 3 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__32d.html
@ Envelo [#1]
Solche Fragen sollte ein Steuerberater klären, denn dafür sind Sie da.
Wenn man diese Fragen nicht selbst beantworten kann heisst das man weis nicht wie man erklären soll.
Ein Forum ist dafür die falsche Plattform, obwohl die Qualität hier überragend ist.
Ich kann nur für mich sprechen.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, hier Steuern zahlen, dann sind auch alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgeschäften hier Steuerfplichtig.
Selbstverständlich können dann auch alle Werbungskosten geltend gemacht werden die zur Erzielung der Einkünfte aufgewendet wurden.
Dazu gehören Dinge wie eben Telefon, Datenanbieter, Börsenbriefe , Beratungshonorae usw.
Fakt ist das in der Schweiz keine Abgeltungssteuer abgezogen wird.
Inwieweit eine Zusammenarbeit der Behörden mit Banken , Brokern in der Schweiz vorhanden ist kann ich nicht sagen.
Glaube aber das die Banken nur die Daten herausgeben wenn eine Steuerfahndung in Deutschland läuft.
@ benedikt54 [#5]
"Dazu gehören Dinge wie eben Telefon, Datenanbieter, Börsenbriefe , Beratungshonorae usw.
"
Soweit ich weiß nicht mehr.
Banken in der Schweiz geben im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe Daten heraus, und das nur bei Steuerhinterziehung, nicht bei leichtfertiger Steuerverkürzung.
Soweit meine Information.
Danke für die Antworten. Ich sehe es so. Der Gewinn - Verlust aus den Termingeschäften ist voll in Deutschland zu versteuern mit der Abgeltungssteuer. Abziehen lassen sich nur die direkten Transaktionskosten und der Sparer-Pauschbetrag.
@ Envelo [#1]
Ein in Deutschland steuerpflichtiger Anleger muss die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland in seiner Steuererklärung angeben und zahlt den einheitlichen Steuersatz von 25 % (zzgl. Soli und ggfs. KiSt). Bei einem individuellen Grenzsteuersatz unter 25 % wird zu dem niedrigeren, individuellen Steuersatz veranlagt.
Über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (1602 Euro bei Ehepaaren) hinaus, gibt es ein (sehr wahrscheinlich verfassungswidriges) Verbot des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten.
>> Abziehen lassen sich nur die direkten Transaktionskosten und der Sparer-Pauschbetrag. <<
Korrekt. Weitere Werbungskosten sind aufgrund des Sparer-Pauschbetrages nicht mehr abzugsfähig (§ 20 Abs. 9 EStG).
Banken in der Schweiz geben im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe Daten heraus, und das nur bei Steuerhinterziehung, nicht bei leichtfertiger Steuerverkürzung.
Das eidgenössische Bankkundengeheimnis galt stets nur für BANKkunden, noch nie für BROKERkunden.
MFG
Hittfeld