Achtung: 31.12.2004 - Neue Verjährungsfristen
Ganz Toll. Ab dem 1.1.2005 haben sehr viele Leute weniger Schulden und einige weniger Geld. Ohne grosses Aufsehen hält das Gesetz ab kommenden Jahr Einzug.
So verjährt ein privater Darlehnsvertrag der z.B im Jahre 1997 geschlossen wurde, und in dem steht, das die Rückzahlung im Jahre 2001 zu erfolgen habe.
Hat man bis dato dahin keinen Titel oder eine Unterbrechnung der Verjährung (Mahnbescheid) ist die Forderung hinfällig.
Überprüfen Sie Ihre Forderungen.
gruss
Geschrieben von Gast (nicht überprüft)
am
Dies betrifft auch die Falschberatung in Vermögensangelegenheiten.
Sogesehen können am 1.1.2005 einige Experten die Sektkorken knallen lassen.
gruss
"Achtung: Verjährung
Auch nach Jahren können Ansprüche auf Rückzahlung geltend gemacht werden. Wer seine Vorfälligkeitsentschädigung vor 2002 gezahlt hat, sollte sich jedoch beeilen, da zum Jahresende die Gefahr der Verjährung besteht. Diese kann jedoch durch Klage beziehungsweise Mahnbescheid gehemmt werden. Gleichwertig ist die Einleitung eines Güteverfahrens durch einen Rechtsanwalt (in Hamburg über die Öffentliche Rechtsauskunft, in Bremen über die Arbeiterkammer). Retten lässt sich der Anspruch weiterhin, indem man noch in diesem Jahr mit dem Kreditinstitut in Verhandlungen tritt. Eine weitere Möglichkeit: Die Bank erklärt, in einem möglichen Gerichtsverfahren auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist sehr kompliziert."
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID842972,00.html
Die Verjährungsfrist ist heute eines der Themen in Plusminus 21.55 bis 22.30 Uhr im Ersten !
Weiteres Thema: Billigflieger - Mit dem Jet hin, mit dem Mietwagen zurück.
Bedeutet das jetzt, das ich für ein Darlehen vor Ablauf von 3 Jahren einen Mahnbescheid erteilen muss, auch wenn im Vertrag eine Laufzeit von 4 Jahren vereinbart wurde?
Was ist das denn dann für ein juristisches Scherzgesetz?
@ Risiko-Trader
Genauso ist es. Kein Scherz, sondern eine Folge den neuen Schuldrechts.
Der Vertrag solle auf jedenfall von einem RA geprüft werden.
gruss
@ Risiko-Trader
Sorry, da hab ich was falsch verstanden. Jochen-Future war so freundlich mich per mail darauf hinzuweisen.
Die 3 Jahre beginnen natürlich erst, nachdem der Vertrag Endfällig (4. Jahr) ist.
Man sollte aber Vorsichtshalber trotzdem einen RA mit dem Vertrag konfrontieren.
Manchmal beinhalten diverse Formulierungen diverse juristische Überraschungen.
gruss
Gerichte stöhnen unter nie erlebter Klageflut - Eingangszahlen beim Landgericht Berlin verdreifacht
Von Maximilian Steinbeis, Handelsblatt
Bei vielen Zivilgerichten in Deutschland herrscht derzeit Land unter: Die Eingangsinstanzen werden seit Dezember von einer noch nie da gewesenen Klageflut überrollt. „Wir hatten im Dezember und im Januar insgesamt einen Anstieg der Eingangszahlen um 50 Prozent“, sagte der Vizepräsident des Landgerichts München I, Thomas Spielbauer, dem Handelsblatt.
BERLIN (14.02.05) - Bei einzelnen Kammern, etwa im Bankrechtsbereich, müssten mit Anstiegen von bis zu 100 Prozent fertig werden. Noch dramatischer sieht es beim Landgericht Berlin aus: Dort sind im Dezember 2004 fast dreimal so viel Klagen eingegangen wie im Vorjahr.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com)
Im Dezember 2004 kam es beim Landgericht Berlin zu 7.800 Zivilklagen gegenüber 2.050 im Dezember 2003 (+ 280 %).
Die Zahl der Bankrechtsklagen erhöhte sich um 1.101 % von 182 auf 2.186 !
Das gesamte System ist nun doch tatsächlich in der Lage, sich nur noch mit sich selbst zu beschäftigen. Die frühen Anzeichen eines abermaligen Staatsbankrotts zeichnen sich bereits wieder ab.
Ob man das dann Währungsreform oder Enteignung des Volkes durch kriminelle Vereinigungen nennt, bleibt den Historikern überlassen.
Besonders gerne lese ich inzwischen den Anhang der Geschäftsberichte unserer AGs - wer wo in welchem Aufsichtsrat sitzt. Hier haben wir es inzwischen mit einem Millionärseinkommennetzwerk zu tun, das ich nur noch als kriminelle (wirschaftliche) Vereinigung bezeichnen kann.
Hoffentlich nehmen sich bald die Staatsanwälte dieses erlauchten Kreises einmal an.
/W