Kobban
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Aktienhandel: Der vermutlich teuerste Tippfehler der Welt

Der vermutlich teuerste Tippfehler der Welt

FAZ (12.08.06) - Jeder Mensch macht Fehler - das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut. An der Börse allerdings ist das recht schwierig, vor allem wenn der Fehler in Form einer Fehleingabe am Computer über sämtliche Handelsbildschirme gejagt wird - dann sind rasch mehrere Millionen Euro im Feuer.

Das letzte Opfer eines solchen Tastaturirrtums war ein amerikanischer Anleger, dessen Google-Aktien vor gut einer Woche im Wert von 380 Dollar zu 38 Dollar über den Tisch des Börsenhauses gingen - für ganze zwei Minuten wurden die Google-Aktien an der Wachstumsbörse Nasdaq zu Kursen zwischen 37,81 Dollar und 38,05 Dollar gehandelt, weil ein Händler mit seinen Fingern auf dem Ziffernblock seiner Tastatur gestolpert war. "Ich war mir sicher, daß er einen Herzinfarkt bekommen würde", wird der Berater des fraglichen Google-Anlegers zitiert.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E288D64/Doc~E38F1BFD5C54A477698D75E4004E9C7F9~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Geschrieben von Kobban am
Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Es gibt noch schönere Fehler:

Ich wollte vor langer Zeit meine Aktien der Ford (USA) verkaufen. Die Bank hatt stattdessen Aktien der Fordwerke AG Köln verkauft, die als Leerverkauf im Depot erschienen sind.

Das Problem bestand darin, diese wie seltene Briefmarken einzeln wieder zurückzukaufen, da die täglichen Umsätze, wenn es überhaupt welche gab, nur wenig über Null Stück lagen. Der Kurs der Fordwerke lag damals weit über 1.000 DM pro Stück, eine der teuersten deutschen Aktien.

scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Richard Ebert [#2]

Wer hat damals den Schaden getragen? Sie oder die Bank?

Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ scorpion260 [#3]

Die Bank, es war nicht mein Fehler. Ist aber schon vor 30 Jahren gewesen.

Gast

Wann soll der FEhler mit Google passiert sein? Ich sehe da nichts in meinen Daten?

Es müssen auch nicht immer Tipfehler sein. Letzte hatte ich zum Beispiel den Fall, dass von der Börse keine Ausführungsbestätigungen kamen, man die Orders aber trozdem noch normal löschen konnte. Dumm, wenn man das mehrmals versucht und natürlich auch der Broker so die Limits nicht überwachen kann.

Gast

@ bendel [#5]

Ich war dabei !
Das war nach den letzten Quartalszahlen, am 20.7. (stimmt das ?) im After Hours Market, als bid und ask in die Dreissiger rutschten. Die Versuchung auf den "Buy" Button zu hauen war natürlich groß, aber da ich hier über mehrere Jahre, unterrichtet wurde, es gäbe kein free lunch, habe ich es nicht getan...
Beste Grüße,
redsnapper

Gast

@ redsnapper [#6]

Das sind doch Misstrades und werden von der Börse wieder annuliert.

Bei Herrn Ebert war es ein Bankfehler und als solches musste er auch von der Bank getragen werden.

Ist ja im reinen Geschäftsleben auch nicht anders. Wenn eiN Händler eine Ware versehentlich falsch auszeichnet, und er den Fehler bemerkt und reklamiert, dann kommt ebenfalls kein rechtsgültiger Vertrag mit dem Käufer zustande.

gruss

Gast

@ Walter [#7]

"Das sind doch Misstrades und werden von der Börse wieder annuliert."
Eben drum...

tape
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ redsnapper [#6]

und wieviele sind da ungefähr gehandelt worden?

MMn kann man ein System, dass solch offensichtliche Fehleingaben nicht erkennt nur als Müll bezeichnen.

Grüße
tape

Gast

@ tape [#9]

Kann ich leider nicht sagen, seltsam fand ich nur, dass der Fehler nicht nur auf einer Seite stand, wie 3X.XX zu 3XX.XX $, sondern bid und ask 2-stellig wurden. Oben ist von zwei Minuten die Rede,in der Zeit wechselten bid und ask mehrfach. Da das Ganze direkt nach den Zahlen passierte, werden hier schon einige Stücke über den Tisch gegangen sein.
Beste Grüße,
redsnapper

Gast

@redsnapper

Ich habe nur den Realtimestream für die Haupthandelszeit. Das erklärt es natürlich. Muss schon nen recht großer Batzen gewesen sein, dass die Kurse so durchrauschen. Google ist ja immerhin nicht so klein. Aber vielleicht ist nachbörslich auch weniger los und wenn erstmal das Bid/Ask abgeräumt ist, dann geht es schnell, ist ja auch bei einigen Futures so (Dow Jones). Dauert meist 1 oder 2 Minuten, bis die ersten Mutigen die Kurse wieder auf Normalniveau treiben.

@Walter
Warum ist das ein Misstrade? Hat halt jemand was dummes gemacht, aber das passiert mir jeden Tag, dass ich später besser nicht gekauft/verkauft hätte. Kann das leider nicht mehr korrigieren. Wenn eine Börse solche Dinge zulässt, dann sollte es auch zählen.

scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Walter [#7]

"Ist ja im reinen Geschäftsleben auch nicht anders. Wenn eiN Händler eine Ware versehentlich falsch auszeichnet, und er den Fehler bemerkt und reklamiert, dann kommt ebenfalls kein rechtsgültiger Vertrag mit dem Käufer zustande.
"

Und das ist FALSCH! §633 BGB Werkliefervertrag: Das VERBINDLICHE Angebot wird mit dem Auspreisen der Ware abgegeben, der Käufer nimmt durch Legen in den EInkaufskorb dieses Angebot an, ein zurück seitens des Anbietenden gibt es nicht. Es gibt KEINE freibleibenden Angebote.
Wenn ein Händler usw versehentlich den falschen Preis aufdruckt, hat er PECH.
Man könnte ihn dann sogar auf Liferung/Erfüllung verklagen, wenn man wollte.

Was Du meinst ist der IRRTUM seitens des ANNEHMENDEN, z.B., im Restaurant bestellt jemand einen "Halver Hahn" und denkt er bestellt ein halbes Hähnchen, dann kann der Vertrag aufgrund "Irrtum" ( Paragraph fällt mir grad nicht ein) rückgängig gemacht werden.

Gleiche Problematik ergibt sich bei den Brutto/Netto-Auspreisungen, die gern mal bei Privat/gewerblichen Kunden vertauscht/ergänzt werden. Alles nicht zulässig.

Das ist geltende Rechtsprechung.

Gruß

Scorpion

Gast

@ bendel [#11]

Trades, die zu stark vom "marktüblichen" Preis abweichen, werden als Mistrades storniert (auf Antrag). Habe leider die Nasdaq Regeln auf die schnelle nicht gefunden. Ich denke, dass die Börsen hierfür Gebühren berechnen. Im konkreten Fall, wäre es so gewesen, dass alle Geschäfte zwischen x und y Uhr als ungültig erklärt würden. Hätte in der Konsequenz auch bedeutet, wenn ich 100 GOOG zu 36,50 gekauft und später zu 365,00 verkauft hätte, und der Kauf storniert würde, wäre ich 100 Aktien short...
Beste Grüße,
redsnapper

Gast

@ scorpion260 [#12]

Hier gehen wir in unseren Ansichten nicht Konform. Es kommt auch darauf an.
Kauft einer eine Flasche Wein für 20,00 Euro und Sie ist als solches auch ausgezeichnet, und der Verkäufer sagt sie kostet 21,85, dann haben Sie recht.

Ist die Auszeichnung allerdings 2,00 Euro, da der Händler oder Lehrling das Auszeichungsgerät falsch bedient hat, dann kann der Händler reklamieren und es kommt zu keinem Vertrag.

Das gleiche gilt für ein Kleid, was meinetwegen 266 Euro kostet und für 66,00 Euro ausgepreist wurde, ebenso für Bücher die mit 13 Euro ausgepreist wurden und tatsächlich 31 Euro kosten.

Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer auf den Käufer zugeht und ihn den Artikel zu dem Preis anbietet und er erst später den Irrtum bemerkt.

Das ist die Rechtsprechung, und zwar die Geltende. Es gibt dafür auch schon genügend Gerichtsurteile und Musterprozesse.

Ihrer Meinung nach sollte ein Autoverkäufer der auf dem Verkaufsschild sich im Komma irrt 3400 Euro erhalten anstatt 34000 Euro? Wenn er auf dem Kaufvertrag sich verschreibt und den Brief rausgibt, dann hat er wirklich Pech gehabt.

gruss

Gast

@ scorpion260 [#12]

Hier noch im Juristendeutsch.

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Dies bedeutet, dass ein Kaufvertrag angefochten werden kann, wenn sich der Verkäufer beim Auspreisen der Ware beispielsweise verschrieben hat.

Das gilt auch für Preisangaben im Internet.

gruss

Gast

@ Crashdriver [#12] (formerly known as Scorpion260)

Wahrscheinlich fährst Du so auch Auto, wie Du argumentierst: Kein Durchblick, aber Bleifuß.

Ein Werkliefervertrag ist was anderes als ein Kaufvertrag, wie zum Beispiel beim Händler. Dort haben irrtümliche Auszeichnungsfehler keine Konsequenzen, insbesondere ist das bloße Anbieten einer Ware auch kein verbindliches Angebot. Die Juristen nennen das "invitatio ad offerendum", und jeder Jurastudent und jede Anwaltsgehilfin lernt sowas im ersten Semester.

Die anderen Details Deines Beitrags sind noch weniger richtig. Bevor Du das nächste Mal so die Backen aufreißt, lieber erst mal einen Grundkurs Schuldrecht belegen (und verstehen). Noch wichtiger wäre aber, erst mal vernünftig Autofahren zu lernen und nicht die Schuld für eigenes Versagen pauschal dem anderen zuzuschieben. Und schon gar nicht in einem öffentlichen Forum mit den Einzelheiten prahlen, die man vor Gericht lieber geheimhalten würde.

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