Änderung des Geldwäschegesetzes
Klammheimlich und von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat die Bundesregierung unter der Kanzlerin Angela Merkel eine Gesetzesvorlage verfasst und in den Bundesrat gebracht.
Wichtigster Punkt: Anonyme Bargeschäfte über 1000 Euro sind nach dem neuen, geänderten Gesetz dann in Deutschland nicht mehr möglich. Ab 1000 Euro muss z.B. der Banker bei Bareinzahlungen zwanghaft die Personalien feststellen.
Diese kleine, aber doch bedeutende Änderung (der Betrag lag bisher bei 15.000 Euro!) versteckt sich auf Seite 4 der Gesetzesvorlage ganz oben, siehe hier: Vorlage an den Bundesrat
@ benedikt54 [#1]
Heißt auch, dass man Edelmetalle nur noch bis 1.000 EUR anonym kaufen können wird.
@ benedikt54 [#1]
"Ab 1000 Euro muss z.B. der Banker bei Bareinzahlungen zwanghaft die Personalien feststellen."
Feststellen bedeutet nicht registrieren. Oder wie kann ich das verstehen?
@ benedikt54 [#1]
wo ist das Problem?
Wer ueberlaesst den Banken denn nach den Finanzkrisen der letzten Jahre noch Betraege in der Groessenordnung > 1.000 Euro?
:-)
ciao,
zentrader
@ zentrader [#4]
ja das heisst aber auch wenn Du ins Puff gehst sind die Damen verpflichtet Deine Personalien aufzunehmen.
Oder zahlst Du mit Karte?, nun ich glaube nicht das ich den Satz weiter fortführen muss. -))),
@ benedikt54 [#5]
da wirst Du wohl in Zukunft auf preisgünstigere Etablissements zurückgreifen müssen :-P
@ xtrade [#6]
Deshalb gehen die Versicherungsfuzzis ins Ausland :)
Mal jenseits von Hamburger Mannheimer.
1000,- Legitimierungszwang bedeutet in letzter Konsequenz, dass unsere heimnlichen Edelmetallvorräte erst wieder nach der Währungsreform zu verkaufen sind, will man nicht die billigen Preise des Schwarzmarktes akzeptieren.
Das Zinseszinssystem verhält sich wie ein werdendes Kind.Vor der Geburt steht bereits sein Ableben in spätestens 100 Jahren fest!