Ausländische Quellensteuer
Bisher konnte man sich einen Teil der Qust erstatten lassen. Auf dem CH- oder NL-Formular (von der depotführenden Bank erhältlich) mußte das örtliche Finanzamt die Richtigkeit der Dividendeneinkünfte bestätigen und mit den beigelegten Dividendenabrechnungen konnte man 2/5 oä aus Bern oder NL zurückerhalten.
Für US-Werte zahlen wir auch QUst, weiß jemand, ob und wie man hier seinen Anteil zurückfordern kann?
MfG
hw
@ hardworker [#1]
http://www.dsw-info.de/Laenderspezifische-Erstattungs.651.0.html
http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001_CC/006_ausl_quellen/006a_ausl_quelle/index.php
Über Deinen Tip DSW bin ich auf die diversen Länderbehörden gestoßen.
Vielen Dank!
Nur mit Belgien habe ich Probleme.Ich hatte die Dividendenbelege und das Formular (kann man auch bei Google Runterladen) an folgende Adresse geschickt:
Belgische Administratie
Brussel 1120
Rue Bruyn 1
Belgien
Heute, nach 17 Tagen kam die Post ungeöffnet mit dem Vermerk
"ONTVANGT DE BRIEFWISSELING NIET (MEER) OP DET AANGEDUIDE ADRES"
und in franz. "NE RECOITPAS/PLUS LE COURRIER A L'ADRESSE INDIQUEE"
Ist die Adresse falsch oder fehlt nur der nationale Postcode bzw die internationale ROE (was immer das auch heißt), weil auf dem Retoure-Aufkleber diese beiden Punkte erwähnt sind, die ROE ist auch angekreuzt.
Vielleich kann jemand eine dieser fremdländischen Sprachen lesen, was gleich wieder die Hochwertigkeit dieses Forums bestätigt.
MfG
hw
@ hardworker [#3]
In der Liste mit Anschriften der ausländischen Behörden für Freistellung/Erstattung von Quellensteuer auf Lizenzen, Dividenden und Zinsen des Bundeszentralamt für Steuern lautet die Adresse:
BELGIEN BCT Bruxelles Etranger
Kardex / Formulaires
North Galaxy B7
Bld du Roi Albert II, 33 Bte 32
B- 1030 Bruxelles
Weitere Anschriften hier:
http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001_CC/Liste.pdf
Tot Ziens, Wuelle!
Danke,
wenn das kein hochklassiges Forum ist!
Habe schon einige Zeit mit suchen verbracht, und dann ..... in ca. 1 Stunde eine perfekte Antwort.
Danke auch für die Fleißaufgabe mit den Extra's. Einige davon kann ich brauchen.
MfG
hw
Inzwischen hat die französische Steuerbehörde alle eingereichten Unterlagen zurückgeschickt, weil mein Formular falsch war. Wenn mein Dolmetscher richtig übersetzt hat, kann alleine eine französische banque die Auszahlung verlangen und ich muß vorher einem französischen Zahlmeister Formblatt 5000 und/oder (?) 5001 senden, der vorher seinen Stempel auf 5000 setzt. Dann erst kann es zu einer Erstattung kommen.
Kann bitte jemand eine verständliche Schilderung abgeben und wo man Formular 5000 und den Zwischenempfänger bekommen kann?
Wenn nicht, dann kandidiere ich selbst.
MfG hw alias Buchbinder Wanninger
@ hardworker [#6]
http://www.dsw-info.de/?id=661
Danke für Deine Mühe. vielleicht kann ich mich mit einem Tip revanchieren. Mach das Gegenteil, dann hast Du 60% Gewinnchance.
MfG
hw
Am 15.11. habe ich mit Formular 5000 die Unterlagen nach Noisy le grand geschickt. Jetzt kam dasselbe hektografierte Standardformblatt wie letztes Mal zurück. Ich soll Formblatt 5000 et 5001 einsenden und einen payer francais benennen.
Die mögen wohl keine Bayern? Soll ich aufgeben? (nein!!)
MfG
hw
Habe heute meinen holl. Quellensteuerbescheid einem Meisje zur Übersetzung gezeigt.
Welche Überraschung:
Im Januar 2007 wurde die holl. Qust. von 25 auf 15% reduziert, eine Erstattung gibt es nicht mehr.
Ist das wirklich so?
MfG
hw
@ hardworker [#10]
Ja, das ist korrekt.
http://www.dsw-info.de/UEbersicht-ueber-allgemeine-Qu.697.0.html
@ scorpion260 [#11]
Danke,
mfG
hw
Mal noch eine kleine Frage zur Nacht:
Ab 2010 werden keine nach Spanien und Norwegen gezahlten Quellensteuern mehr auf Bankebene gegengerechnet.
Dies wurde seitens des Bundeszentralamts für Steuern rückwirkend so verfügt.
Vielmehr sollen diese gezahlten Quellensteuern im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden.
Gesagt, getan.
Letzte Woche teilte mir meine Steuerberaterin mit, daß die Steuererklärung so in Ordnung war, bis auf die Anrechnung der Quellensteuern in Norwegen und Spanien. Es betrifft zwei meiner depotführenden Banken. Die Volksbank hat mir das alles ordentlich bestätigt, die DiBa mal wieder, tut sich damit extrem schwer.
Diese Woche wird der Widerspruch eingelegt.
Hat sonst noch jemand diese Erfahrung gemacht.
Es handelt sich natürlich um sehr kleine Beträge, bezogen auf die Portfoliogröße, aber es geht ums Prinzip.
Es wird ja ab jetzt jedes Geschäftsjahr betreffen.
Grüße
@ scorpion260 [#13]
Zu Quellsteuern kann ich leider nichts sagen. Aber einen Wiederspruch einlegen ist gut. Denn Finanzbeamte haben nicht zwangsläufig Recht. Im Zweifelsfall wird zu Gunsten des Finanzamt gerechnet. Die Mühe sich richtig über Quellsteuern zu informieren, macht sich wohl kaum einer. Aber es kommt wahrscheinlich noch besser. Die Revisionsabteilung wird dir mitteilen das alles seine Richtigkeit hat, und du lieber deinen Widerspruch zurücknehmen sollst. Danach wirst du nochmal aufgefordert deinen Widerspruch zurück zu nehmen. Bis dahin scheint das alles der Standartablauf zu sein. Erst wenn sich jemand als so hartnäckig erwiesen hat, wird sich jemand intensiver mit deiner Quellsteuer beschäftigen.
Wenn man Geduld und Zeit investiert bekommt man auch sein Recht!
@ hardworker [#9]
Was ist aus Deinen Erstattungsanträgen für französische Quellensteuer geworden?
Hattest Du am Ende doch noch Erfolg gehabt?
Oder waren Deinen Bemühungen erfolglos?
Mich interessiert das Thema Quellensteuerrückerstattung sehr.
@ Global_2 [#15]
Bitte entschuldige die Verspätung.
Grund: Habe noch nicht genug "am Hals" (O-Ton meine Frau, die meint es wirklich gut mit mir) und schreibe gerade ein trading-Buch.
Wenn ich alle in unverständlichem Französisch geschriebenen Briefe richtig abgelegt habe, hat seit 2009 kein neuer Schriftwechsel stattgefunden. Stand also wie oben berichtet.
Die Beträge sind bei mir auch nicht besonders hoch, obwohl natürlich beim Fiskus alles sportlicher gesehen werden muß. Da entwickelt man meistens einen besonderen Ehrgeiz.
Ich mag jetzt einfach nicht mehr mit einer unbekannten Behörde in einer unbekannten Sprache über unbestimmte Beträge diskutieren.
Denke, daß dies (für mich selber) ein Schritt nach vorne ist, wenn ich nicht immer für halb so wichtige Dinge meine ganze Kraft einsetze.
Die Lebens-Zeit ist schließlich genauso begrenzt wie jeder einzelne Tag.
"Mag nicht" war für mich bisher ein Fremdwort. Habe es ab sofort in meinen Sprachschatz aufgenommen.
Hoffe, daß es Dir mit "Frangreisch" besser ergeht und Du nicht um größere beträge fighten mußt.
MfG
hw
@ hardworker [#16]
Vielen Dank für die Antwort. Die Verzögerung ist nicht weiter schlimm. Mich hat aber sehr interessiert, was aus Deinen damaligen Bemühungen geworden ist.
"Hoffe, daß es Dir mit "Frangreisch" besser ergeht und Du nicht um größere beträge fighten mußt."
Bislang hatte ich die Problematik umschifft, indem ich statt eines Direktinvestments auf Zertifikate ausgewichen bin und so die Dividendenzahlungen auf Kursgewinne bei den Zertifikaten abgebildet habe. Das Problem der Quellensteuerrückforderung entfiel für mich dadurch bzw. wurde auf den Zertifikateemittenten verlagert. Zertifikateemittente sind ja große Banken, wie z.B. die Commerzbank, die viel einfacher eine Quellensteuerrückforderung oder sogar Vorabbefreiung beantragen können, wenn sie zum Zwecke des Hedgings eine Position in der dem Zertifikat zugrundeliegenden Aktie halten.
In einem Szenario der Zuspitzung der europäischen Staatschuldenkrise wird das Thema Emittentenbonität jedoch wieder wichtiger. Insofern möchte ich ungern von einzelnen Emittenten wertmäßig zu große Zertifikatepositionen halten. Ein Direktinvestment in den zugrundeliegenden Aktien wäre dann die sorglosere Alternative.
Für Frankreich bieten einige Banken auch einen Quellensteuerrückforderungsservice an.
http://www.boerse-online.de/banken/nachrichten/meldung/:Auslaendische-Quellensteuer--Der-Service-der-Onlinebanken/488014.html
Ich habe so einen Service aber noch nie in der Praxis benutzt.
Der Umstand, dass von einem EU-Nachbarstaat abgezogene ausländische Quellensteuer
nicht voll in D bei der Berechnung der Abgeltungssteuer abziehbar ist, zeigt, wie wenig die europäische Integration erst umgesetzt ist. Ich erinnere mich dunkel daran, während der letzten Monate einen Artikel gelesen zu haben, in dem es jedoch hieß, dass hier auf EU-Ebene Verbesserungen angedacht seien, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine Umsetzung wird aber wohl erst in den nächsten Jahren erfolgen. Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
@ Global_2 [#17]
Ich erinnere mich dunkel daran, während der letzten Monate einen Artikel gelesen zu haben, in dem es jedoch hieß, dass hier auf EU-Ebene Verbesserungen angedacht seien, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine Umsetzung wird aber wohl erst in den nächsten Jahren erfolgen. Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
Es fand offenbar eine Konsultation zu diesem Thema statt:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/2011_withholding_taxes_de.htm
Konsultationszeitraum
Vom 28.01.2011 bis 30.04.2011
Ziel der Konsultation
Die Erhebung und Anrechnung von Quellensteuern auf Dividendenausschüttungen an nicht gebietsansässige Portfolioanleger und Einzelanleger in der EU erfolgt teilweise in diskriminierender Weise. Zudem können Quellensteuern zu unberücksichtigter Doppelbesteuerung führen und dadurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen.
Da im Binnenmarkt weder Diskriminierung noch Doppelbesteuerung erwünscht ist, hält es die Kommission für erforderlich, die grenzüberschreitenden Quellensteuerprobleme von Portfolioanlegern und Einzelanlegern in der EU detailliert zu prüfen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
@ scorpion260 [#13]
@ tantan [#14]
Wie Recht Du hattest.
Es ist seitdem nichts passiert. Meine Steuerberaterin hat zum wiederholten Male eine schriftliche Stellungnahme eingefordert.
Ich selbst erwäge eine Klage wegen Untätigkeit.
@ Global_2 [#18]
Die Erhebung und Anrechnung von Quellensteuern auf Dividendenausschüttungen an nicht gebietsansässige Portfolioanleger und Einzelanleger in der EU erfolgt teilweise in diskriminierender Weise. Zudem können Quellensteuern zu unberücksichtigter Doppelbesteuerung führen und dadurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen.
Da im Binnenmarkt weder Diskriminierung noch Doppelbesteuerung erwünscht ist, hält es die Kommission für erforderlich, die grenzüberschreitenden Quellensteuerprobleme von Portfolioanlegern und Einzelanlegern in der EU detailliert zu prüfen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Wie wahr.
@ scorpion260 [#13]
@ scorpion260 [#19]
Die Postings sind schon eine Weile her. Gibt es denn hier andere Erfahrungen mittlerweile?!
Bei mir ist die Problematik noch unverändert. Ich muß mich nun aber bald entscheiden, von wem ich die zu Unrecht zurückgebuchte QSt (Spanien/Norwegen) einfordere, FA oder depotführende Bank.
In Italien wurde ich nun zweimal seitens meiner depotführenden Bank aufgefordert, mir eine ital. Steuernummer zu besorgen.
Gibt es hier Erfahrungen?!
In Frankreich wurde mir seitens der DiBa mitgeteilt, daß ich Titel über 1 Mia. € Marktkapitalisierung nur noch mit Finanztransaktionssteuer (dazu natürlich noch QST in F und Abgeltungssteuer in D) handeln kann.
Meinungen hierzu?!
Beste Grüße
@ scorpion260 [#20]
Habe in der aktuellen Börse-Online von einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen ab 2013 mit Spanien gelesen.
Das
http://www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20120919_Doppelbest_Spanien_Artikel.html
müsste der Link dazu sein.
Ändert natürlich für Deine Altfälle nichts.