Bafin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft

Kenn hier jemand oben genannten Genussschein mit der WPK 930 405 ?

Der Chart sieht sehr vielversprechend aus.

Allerdings wird der Fonds von einer englischen Gesellschaft (Nito UK Asset Management) vertrieben. Internet-Recherchen haben ergeben das diese Gesellschaft in Deutschland früher Handelssignale "Der burmesische Tiger" vertrieben hat. Die deutsche Gesellschaft gibt es mittlererweile nicht mehr.

Kann hier jemand von den Experten etwas zur Qualität des Fonds und der Seriosität der Gesellschaft sagen?

Quelle: http://www.k1-global.de

Geschrieben von slowturtle am
Gast

Ich kenne den Fond nicht, und es interessiert mich auch nicht. Ich weis auch, das Ihnen meine Antwort nicht unmittelbar weiter hilft, aber dennoch. In dem Sie nachfragen, haben Sie Zweifel, und das ist auch gut so.

Warum eigentlich immer ins Exotische? Wer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in unseren Breitengraden keinen Profit erwirtschaften wird, wird es auch sicherlich nicht mit Unternehmen auf den Jungferninseln. Schon klar, es geht hier um Steuern. Andererseits geht es aber auch um Rechtssicherheit, welche auf den Jungferninseln eher schlecht zu erlangen sein wird.

Erklärt man den Anlegern, das man in den letzten Wochen ausgezeichnete Spitzenunternehmen der deutschen Wirtschaft zu sehr, sehr günstigen Preisen erwerben konnte, interessiert das nur noch am Rande.

Kommt man jedoch mit einer Story von einem Unternehmen mit gewaltigen Goldfunden im Dschungel von Neuginea, werden die Ohren immer länger. Je weiter entfernt und je abstruser die Story ist, noch dazu gepaart mit steuerfreien Einnahmen, desto höher die Erfolgsaussichten des Verkäufers.

Ich übergebe keine Gelder mehr, die ich nicht voll unter Kontrolle habe. Ebenso tätige ich keine Geschäfte mit Leuten die ich nicht kenne und deren Sitz im Ausland liegt. Die Performance? Papier ist geduldig.

gruß

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ slowturtle

Hinter der von Ihnen genannten WKN verbirgt sich der Riwa Futures Fund. Dieser wurde vor einigen Jahren auf den British Virgin Islands aufgelegt und dürfte mit dem K1 Global nichts zu tun haben.

Haben Sie eine andere WPK ?

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ermittelt derzeit NICHT mehr gegen die Initiatoren und Vertreiber des K1 Fonds. Der Text steht auf der Internetseite des BAKred:

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Aktueller Hinweis:

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes mit zwei Beschlüssen vom 10. Dezember 2001 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche von Herrn Helmut Kiener und Herrn Martin Plischke gegen die Bescheide des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen wiederhergestellt. Die Bescheide dürfen danach vorläufig nicht vollzogen werden. Gegen diese Entscheidungen hat das Bundesaufsichtsamt beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Beschwerde beantragt. Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat das Bundesaufsichtsamt die Vollstreckung der Bescheide gegen die übrigen Vermittler von Beteiligungen an der K1 Fonds GbR ausgesetzt.

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Pressemitteilung vom 28. September 2001

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen untersagt Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung

Mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Herrn Helmut Kiener in Aschaffenburg, die Finanzportfolioverwaltung weiter unerlaubt zu erbringen. Herr Kiener darf danach nicht mehr das Beteiligungskapital der Gesellschafter der K1 Fonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (K1 Fonds GbR), Aschaffenburg, in Finanzinstrumenten anlegen und verwalten. Dies gilt auch, soweit Dritte in die Verwaltung des Kapitals mit einbezogen sind bzw. mit der Verwaltung des Kapitals betraut wurden.

Darüber hinaus untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Bescheiden folgenden Unternehmen und Personen, die Anlagevermittlung weiterhin unerlaubt zu erbringen sowie für Beteiligungen an der K1 Fonds GbR zu werben:

SAGÜTA Buchverlag, Druckereierzeugnissevertrieb und Werbung für Anbieter von Finanzdienstleistungen GmbH, Saarbrücken,
Gunter Horak, Heiningen,
K-Invest, Inh. Michael Plischke, Oftersheim,
Werner Klammer, Günzburg,
Herbert Dressler, Berching,
Oswald Loewens, Balingen.
Die Unternehmen bzw. Personen vermittelten ohne die erforderliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes Beteiligungen an der K1 Fonds GbR.

Den Anlegern wird eine Beteiligung an der als offener Fonds ausgestalteten K1 Fonds GbR angeboten. Nach deren Gesellschaftszweck soll das Beteiligungskapital der Gesellschafter in Devisen-, Aktien (Index)-, Zins- und Terminmärkten angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot wird mit angeblichen Wertzuwächsen in Höhe von 312,8 % seit 1996 geworben. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Herr Helmut Kiener, dem unter anderem die Verwaltung des Gesellschaftervermögens obliegt. Das Vermögen soll dem Gesellschaftszweck entsprechend in Finanzinstrumenten angelegt werden. Herr Kiener kann sich nach den Vertragsbedingungen für seine Vermögensverwaltertätigkeit sog. Trader oder Händler bedienen, denen er eine Handlungsvollmacht über die Anlagekonten erteilt.

In welchem Umfang Herr Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in Finanzinstrumenten angelegt hat, konnte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht abschließend klären.

slowturtle
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Herr Ebert,

die WKN 930405 ist korrekt, ich habe sie der homepage http://www.k1-global.de des Anbieters entnommen. Vielleicht wurde der RIWA Genussschein umgewidmet.

Das letzte Update des BAFIN ist mehr als ein Jahr her. Ist die Sache im Sande verlaufen?

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Wenn ich die WPK bei Wallstreet Online eingebe, finde ich den Riwa Fonds mit aktuellen Daten, aber ohne die traumhaften Gewinne des K1 Global Ltd.

Auf der Seite vom BAKred habe ich nicht mehr nachgesehen.

Wer Lust und Zeit hat, könnte bei google.de den Suchbegriff 'K1 Fonds' eingeben, bei den etwa 20 Anbietern nachforschen und die Ergebnisse hier zusammenfassen.

Falschname Phantom X
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Hallo alle zusammen,

möchte mal was zu Walter und Sven Phillips sagen.

Wenn ihr den Fond nicht kennt, solltet ihr euch überlegen was ihr hier schreibt. Sämtliche namhaften großen Finanzfirmen haben ihren Sitz auf den British Virgin Islands. Zudem sollte man sich erst einmal mit der Zusammensetzung einzelner Anlagen, deren Manager und der dazu geltenden Gesetzgebung vertraut machen.

Wenn Aufgrund einer Regulierung am Finanzmarkt, neue Forderungen und Bedingungen für den Handel und für die Verwaltung von Finanzmitteln aufgelegt werden, so können die Manager darauf nicht rechtzeitig reagieren. Dies bedeutet aber nicht, dass der Manager oder das Produkt schlecht sind.

Die Bürokratie und Gesetzgebung lässt in Deutschland derzeit keinen vernünftigen Handel mit Derivaten zu. Dies ist vielleicht auch der Grund, warum die wirklich guten Produkte nicht aus Deutschland kommen.

Die Amerikaner, Engländer und Schweizer sind uns um jahrzehnte voraus.

Also, erst überlegen, dann schreiben.

MfG,

P X

Gast

@ PhantomX

Was haben Sie eigentlich an dem Wort Rechtssicherheit meines Beitrages nicht verstanden?

Sie zahlen keine Kapitalgewinn-, Vermögen- und Erbschaftsteuer auf den Islands. Alles bekannte Fakten.

Nur: Überall, wo das große leicht verdiente Geld lockt, zieht das auch die dunklen Schafe der Branche an. Wie die Motten das Licht.

Als Privatanleger sind Sie nicht in der Lage sich über Fondsmangager usw. ein großes Bild zu machen.

Das man an die Verwaltung fremder Gelder und die damit verbundene Sorgsfaltspflicht auch im Handel mit Derivaten strenge Masstäbe ansetzt, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.

Warum man sich als Unternehmen scheut, sich der Kontrolle der Bafin zu unterziehen, hier soll sich jeder selbst seine Gedanken machen.

Um es nochmal klar zu sagen. Wer auf den Virgins investiert, kann sein Geld überweisen, darauf hoffen, das das Geschäft funktioniert und darauf Vertrauen das er sein Geld wieder erhält.

Die Möglichkeit irgendlwelche rechtlíche Ansprüche durchzusetzen sind gleich Null. Wer das alles Verstanden hat und immer noch sein Geld investieren will, bitte.

gruss

PFTR
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Walter

Nicht jeder der sich der Kontrolle der BAFIN entziehen möchte, macht dies aus unseriosen Gründen oder wegen betrügerischen Absichten. Gerade im Hedgfefondsbereich/ Alternative Investments war es bis Anfang des Jahres hierzulande überhaupt nicht möglich Produkte anzubieten bzw. diese innerhalb von Deutschland arbeiten zu lassen. Das hat einfach mit Gesetzesvorschriften zu tun, die BAFIN, die ja leider auch hier von einigen immer als das "Böse" an sich tituliert wird, ist ja lediglich eine personell völlig unterbesetzte Kontrollbehörde. Diese Gesetztesvorschriften würden hypothetisch dazu führen, dass selbst Leute wie Buffet, Soros, usw. ihre Geschäfte nicht in D tätigen dürften.

Aber egal ob ich aus steuerlichen, verwaltungsrechtlichen oder sonstigen Gründen einen anderen Ort als Deutschland für die Wahl meiner Geschäftsniederlassung wähle, wir leben in einer globalen Welt, handeln globale Produkte und so ist es erstmal alles andere als unseriös wenn ich nicht von Deutschland aus arbeite! Fakt ist auch, dass viele bedeutende und große Anbieter im Finanzbereich von sog. Offshore Plätzen aus arbeiten.

Ich stimme Ihnen in einem Punkt voll zu:

'Nur überall wo das große leicht verdiente Geld lockt, zieht das auch die dunklen Schafe der Branche an. Wie die Motten das Licht. Als Privatanleger sind Sie nicht in der Lage sich über Fondsmangager usw. ein großes Bild zu machen.'

Durchdenkt man aber gerade den letzten Satz, dann dürfte man überhaupt kein Geld mehr bei einem Anbieter anlegen! Der hier manchmal im Forum dann formulierte Satz (nicht von Ihnen): 'um meine Geldanlagen kümmere ich mich nur selbst' (sinngemäß) ist natürlich in meinen Augen auch Quatsch, da man dabei das Risiko "ICH" völlig außer acht läßt!

Ich denke ein gesundes Mass an Zweifel ist immer angebracht, aber zuviel Misstrauen wird einen auf Dauer vielleicht zu einem "alten Grandler" werden lassen. :-)

Beste Grüße

Jens (auch manchmal grandelnt)

Gast

@ Jens

Das mit dem Grandler war nett gesagt und das stimmt auch. Irgendwie kann ich nicht mehr aus meiner Haut.

Ich habe in den vielen Jahren der Praxis gesehen wie Menschen belogen, betrogen und um ihre Existenz gebracht wurden.

Es ist immer das gleiche Muster, nur die Verpackung ist eine andere. Aber anscheinend muss es so sein, und wird es auch künfig so sein.

Das schlimme ist nur, am Ende habe ich immer recht behalten. Nur auf Erfolge dieser Art kann ich echt verzichten.

gruss Walter

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

BaFin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft

Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die K1 Invest Ltd. bot Anlegern in Deutschland an, sich mit Genussrechten an ihrem " K1 Invest Fonds" zu beteiligen. Das Genussrechtskapital sollte in " Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe" investiert werden. An diesem " Fondsvermögen" war der Anleger beteiligt.

Für das Anlageangebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 489 %. Mit dieser Tätigkeit erbrachte die K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die K1 Invest Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt, den 05. Juli 2004

PFTR
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Herrn Ebert

Jetzt wirds ja mal richtig spannend in der ganzen "BAFIN Story". Mit dem erneuten Verbot bzw. der Aufforderung der Rückabwicklung der Genusscheine bekommt ja diese etwas ältere Meldung jetzt auch Brisanz:

K1 Global Fonds Police der Vienna-Life Lebensversicherung AG

(21.06.04) Schaan/Liechtenstein (hedgefondsweb.de) - Die Vienna-Life Lebensversicherung AG bietet die Dach-Hedgefonds basierte K1 Global Fonds Police an.

Dazu die Investmentstrategen: "Grundlage der K1 Global Fonds Police bildet das von Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelte und seit 1996 angewendete K1 Fund Allocation System. Es handelt sich um ein semiautomatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter genaue Handlungsanweisungen für Kapitalallokationen in Alternative Investments liefert. Es kam seit 1996 in Form von deutschen GbRs und als Genussrechtsvariante zur Anwendung."

Das Fondsportfolio der K 1 Global Fonds Police setzt sich aus Genussrechten der K 1 Global Ltd zusammen. Die K 1 Global Ltd ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht der British Virgin Islands (BVI). Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an einer Mehrzahl so genannter Hedge Fonds (Zielfonds). Die K 1 Global Ltd erwirbt die Beteiligungen an den Zielfonds, entweder direkt oder durch Abschluss eines auf das betreffende Portfolio von Zielfonds bezogenes Derivat.

Die Vienna Life Strategen bieten nach eigener Darstellung "damit den Zugriff auf einen gigantischen Markt an, der dem durchschnittlichen Anleger auf Grund der hohen Einstiegssummen sowie der Zulassungseinschränkungen von Hedge Fonds durch das deutsche sog. Investmentmodernisierungsgesetz nur eingeschränkt möglich ist": "Hier sei nur das Beispiel genannt, dass die Zielfonds der zulassungsfähigen Dachhedgefonds besonders aus steuerlichen Gründen täglich Ihr Anlageportfolio an die deutschen Behörden melden müssen. Damit fallen schätzungsweise 95% der besten Hedge Fonds Manager als Anlagemöglichkeit aus, da diese es nicht nötig haben, sich deutschen Transparenzkriterien zu unterwerfen. Die verbleibenden 5% werden dann überwiegend aus Newcomern ohne großer Ergebnisvergangenheit bestehen und alsbald an Ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Dachfonds werden dann nur mehr in hoch liquide Strategien investieren können, die dann wiederum durch das notwendige Fondsvolumen eine hohe Marktabhängigkeit aufweisen werden, wollen sie eine Strafbesteuerung auf der Ebene des Fonds vermeiden."

Die Vienna Life garantiert das angelegte Kapital bei Einmalprämien (Tarif Selecta 2000/F3E) zu 100% und bei laufender Prämienzahlung (Tarif Selecta 2001/F3L) besteht die Wahlmöglichkeit von 30% bzw. 60% (Einkommenssteuerbefreiung) bis maximal 200% bei Ableben.

Über Vienna Life

Die Vienna Life, eine Liechtensteiner Versicherungsgesellschaft, die seit 2001 auch in Deutschland zugelassen ist, ist eine hundertprozentige Tochter der Wiener Städtischen Versicherung, welche wiederum zu den drei größten österreichischen Versicherungen gehört.

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Müssen jetzt auch alle Versicherungen die hier von Vienna in Deutschland verkauft wurden (wurden überhaut welche verkauft?) ebenso rückabgewickelt werden? Wer trägt die Kosten? Wieso vergibt man zuerst eine Zulassung an die Vienna, alle Versicherungsprodukte müssen von der BAFIN genehmigt werden, und verbietet nur wenige Wochen später deren Grundlage? Spannend!

mfg Jens

select
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ PFTR

"Müssen jetzt auch alle Versicherungen die hier von Vienna in Deutschland verkauft wurden (wurden überhaut welche verkauft?) ebenso rückabgewickelt werden? Wer trägt die Kosten? Wieso vergibt man zuerst eine Zulassung an die Vienna, alle Versicherungsprodukte müssen von der BAFIN genehmigt werden, und verbietet nur wenige Wochen später deren Grundlage? Spannend!"

Wenn Versicherungen verkauft wurden, werden diese natürlich nicht abgewickelt. Hier wird einfach der "Vermögensverwalter" von der Versicherung ausgetauscht. Die Gesellschaft wird nun vielleicht in Quadriga :-) die Beiträge der Versicherer einzahlen. Das Geld der VN aus dem K1 Fonds sind natürlich weg.

Übrigens passieren diese Situation öfters als man glaubt. Ich hatte mal einen Kunden dem ein ähnliches Produkt zur Tilgungsaussetzung verkauft wurde. Als ich mich bei der Bafin nach dem Vermögensverwalter von der LV Vertrag erkundigte wurde mir gesagt, das dieser Verwalter schon länger nicht merh besteht. Damit das Geschäft rechtlich "sauber" über die Bühne geht, wurde der die Hülle des alten Verwalters von einer Bank in Hamburg aufgekauft. Der Kunde hatte über 90% Verlust.

Mfg select

PFTR
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Hallo Select,

Frage dazu: Wieso ist das Geld des Kunden weg? Klingt jetzt vielleicht blöd, aber K1 ist ja wohl alles andere als pleite sondern das Geschäft wird ja von der BAFIN untersagt weil ein vermeindliches unerlaubtes Finanzkommisionsgeschäft vorliegt, oder? Sollten sich in den letzten Wochen keine grundlegenden Veränderungen ergeben haben, seit Genehmigung des Vienna Tarifs durch die BAFIN, macht sich dann die BAFIN nicht schadenersatzpflichtig? Als Nichtjurist bin ich mir da aber in Deutsch-absurdistan-land nicht so sicher. :-)

Zusammen mit GAMAG ist jetzt K1 der zweite Anbieter dem von der BAFIN zuerst eine Erlaubnis erteilt wurde und diese dann wieder ohne ersichtliche Veränderungen des Geschäftsinhaltes wieder entzogen wurde. Reiben sich da clevere Anwälte nicht schon die Hände? Und wenn die die Entscheidungen zu GAMAG und K1 korrekt sind, wären dann folgerichtig nicht auch die Quadriga GS ein verbotenes Finanzkommissionsgeschäft?

mfg Jens

select
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ PFTR

"Frage dazu: Wieso ist das Geld des Kunden weg?"

Da hatte ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Mit Geld weg meinte ich den Wertverlust auf die eingezahlten Beiträge. Es wird das verbleibende "Guthaben" zum dem "neuen" Verwalter übertragen und dort weiter fortgeführt. Wenn der das Geld nicht mehr erwirtschaftet hat der Kunde Pech oder bei Tilgungsaussetzungen ein Problem. In wie fern hier rechtlich eine Chance besteht, auf Schadensersatz zu klagen kann ich nicht beurteilen.

Fakt ist: Betrug ist Betrug und zu mir hat mal ein Deutscher Richter gesagt, was nützt Ihnen der Anspruch nach dem BGB von 30 Jahren, wenn die Gegenseite kein Guthaben hat. Danach habe ich den Gerichtssaal mit meiner Frau verlassen und dachte mir, das das alles ein schlechter Traum sei. Meine Frau hatte keinen Lohn mehr ausbezahlt bekommen und rechtlich gesehen kann man über den Geschäftsinhaber nichts holen. Da die Firma auf seine Frau lief, aber er als Geschäftsführer auftrat. Und wie Sie ja vielleicht auch selber wissen darf nach deutschen Recht nicht einmal unbewegliche Sachen gepfändet werden. Die Firma kann sich heute immer noch wirtschaftlich bewegen, aber die Forderungen können nicht eingeklagt werden.

So wird es auch bei den oben genannten Fall passieren. Am Ende stehen die Anleger wieder "blöd" da und die jeweiligen Geschäftsführer werden vielleicht als Dritte irgendwann wieder durch ein neues oder bestehendes Produkt auftreten.

Warum die Bafin verklaren? Auf welcher Grundlage denn?

Gruß select

Norden-Trader
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Wenn die Gegenseite kein Geld hat, mag eine Klage nicht lohnend sein.

Man kann aber Konkursantrag stellen und die Kreise der Herrschaften stören. Nur wirft man für die Kosten gutes Geld dem schlechten hinterher.

PFTR
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Hallo Select,

nicht falsch verstehen: ich kann dem Wirken des BAFIN in dieser Sache weder etwas gutes noch etwas schlechtes abgewinnen. Die BAFIN ist ja auch nur ausführendes Organ. Ich gehe jetzt mal davon aus, ich wäre (wäre, - ich bin nicht) bei der Vienna verantwortlich für Produkteinführungen. Ich entwickel also ein Produkt, lasse dieses von der BAFIN prüfen und bekomme es genehmigt. Nun gehe ich in den Vertrieb mit allem was dazugehört inkl. finanzieller Aufwendungen. Und wenige Zeit später verbietet mir die selbe BAFIN dieses Produkt wieder. Komme ich jetzt nicht irgendwie ins Grübeln. Wäre übrigens das selbe wenn mir eine andere Behörde ein x-beliebiges Produkt erst genehmigt und dann wieder ohne neue Gründe verbietet (sagen wir mal - weil wir Männer sind - eine Biersorte!) Na das wäre ja erst ein Skandal, oder? :-)

Das Problem ist einfach, dass es rechtlich ok ist, was GAMAG und K1 machen, aber die BAFIN dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht zulassen will. Und so ist diese ganze Geschichte eine typisch deutsche Geschichte unserer Zeit. Keine klaren Regeln, hunderttausend Ergänzungen zur Ergänzung der Ergänzungsvorlage, so dass am Ende nicht mal die Macher der Regeln noch durchblicken. Traurig aber wahr.

Wenn man Konstrukte wie GAMAG oder K1 nicht will, ok. Dann aber klare Regeln aufstellen und sagen: Es geht nur so oder garnicht. Basta.

mfg Jens

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Thema: Lynchjustiz der BAFin gegen Jaeger, Straush, K1& Co. ?

Richard Ebert Am: 04.12.2003 22:13:23 Gelesen: 635

Lynchjustiz?

Die BaFin hat jüngst gleich drei Alternative-Investment-Anbieter aufs Korn genommen – mit wenig nachvollziehbaren Argumenten.

(02.12.03) Während sich die großen Fondsgesellschaften in Deutschland schon auf die für 2004 anstehende Zulassung von Hedgefonds freuen und die Vorbereitungen für entsprechende Produkte auf Hochtouren laufen, sehen sich kleinere, zum Teil schon sehr lang am Markt aktive Anbieter von Alternative Investments von einer aus ihrer Sicht zunehmenden Behördenwillkür in ihrer Existenz bedroht.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: FONDS professionell, http://www.fondsprofessionell.de)

select
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ PFTR

Da haben Sie natürlich recht. Aber unser Staat ist einfach so gefangen in seinen Gesetzen, das es nur den Bach runtergehen muss.

Bestes Beispiel ist ja wohl Vodafone. Nicht Vodafone hat einen Fehler begangen, sondern unser Staat hat diese Gesetzeslücken gebildet und "schlaue" Unternehmer nutzen diese auch. Ist doch o.k.

Gruß select

blaky
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Bafin nur nach streng formalistischen Kriterien vorgeht. Es wird nicht inhaltlich geprüft, ob z.b. das Angebot von K 1 seriös ist. Es ist einfach so, dass K 1 nach Auffassung des Bafin in D keine Zulassung für das Finanzkommissionsgeschäft hat. Hierfür muss nähmlich normalerweise eine Genehmigung durch die Bafin vorliegen.

Wenn das Produkt im Rahmen einer Fondspolice angeboten wird, ist dies rechtlich völlig vom ersten Fall zu unterscheiden. Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob die Versicherungsgesellschaft eine Zulassung in Deutschland hat. Das Bafin prüft dann meiner Meinung nach nicht mehr die in der Police angebotenen Produkte. Zumindestens muss K 1 im Rahmen der Fondspolice über keine Erlaubnis für das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland verfügen. Da die Versicherungsgesellschaft Vienna Life seit 2001 in Deutschland zugelassen ist, ist somit auch die Police automatisch zugelassen.

So ist zumindestens mein Kenntnisstand.

select
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ blaky

"Da die Versicherungsgesellschaft Vienna Life seit 2001 in Deutschland zugelassen ist, ist somit auch die Police automatisch zugelassen."

So sehe ich das auch. Wenn die Versicherungsgesellschaft in Deutschland eine Zulassung hat kann Sie im Rahmen der "Vermögensvermehrung" (so sollte der optimale Fall ja sein) mit den Beitragseinnahmen "rumpanschen" wie Sie will.

Gruß select

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

K1 Global Fonds bis auf weiteres nicht mehr auf hedgefondsweb.de

Haar, 22.07.04 - Die Redaktion von hedgefondsweb.de hat sich entschlossen, bis auf weiteres das Produkt

K1 Global Fonds (ISIN XC0009304053, WKN 930405) des Anbieters K1 Global Ltd. c/o HWR Services Limited

von dieser Webseite zu nehmen.

Hintergrund ist eine Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft untersagt ist.

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Neuemission: VK 1 Index-Zertifikat 12/12 (VAG)

Investmentgesellschaft: Varengold Wertpapierhandelsbank AG

Anlagegrundsatz: Das Zertifikat partizipiert an der Wertentwicklung des VK 1-Index. Dieser gibt die Wertentwicklung von 20 bis 50 unterschiedlichen Hedgefonds wider. Die Auswahl der Indexkomponenten erfolgt nach dem vom Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelten und seit 1996 angewandten K1 Fund Allocation System TM.

Dabei handelt es sich um ein semi-automatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter genaue Handelsempfehlungen für Kapitalallokationen in Alternative Investments liefert. Darüber hinaus ist das Zertifikat mit einem Hebel (max.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.hedgefondsweb.de)

Schlenz
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Kann mir jemand den aktuellen Stand zum Thema K1 Invest oder Jaeger-Funds mitteilen

Ist mein Geld im K1 weg, oder kann ich noch klagen ?

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Schlenz

Wie kommen Sie auf die Idee, dass Ihr Geld im K1 'weg' sei. Haben Sie schon versucht, es durch eine vertragsgemässe Kündigung zu erhalten ?

Wenn ja, gegen wen wollen Sie klagen, vor welchem Gericht und aus welchem Grund ?

Zu Jaeger fragen Sie bitte unter dem gleichnamigen Thema. Bitte als Suchwort eingeben.

Schlenz
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Ja, wegen der BaFIN-Aktionen !

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Schlenz

Bafin, Kripo, StaA, BKA und Steuerfahndung ermitteln ständig gegen viele grosse Banken und Versicherungen. Wenn das alleine ein Grund für Sie ist, sollten Sie sich eine lange Namensliste der Banken geben lassen und überall klagen.

Oder einfach nur kündigen und auszahlen lassen, wenn Sie dann besser schlafen können. So einfach ist das.

Erst wenn Sie KEINE Auszahlung erhalten, sollten Sie weitere Aktionen überlegen.

Das bedeutet nicht, dass ich viel von K1 halte.

meerschwein
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Guten Abend,

Die Frage nach der Seriösität dieser Firmen (K1, Jaeger, Gamag....), die es nicht für nötig halten sich eine BaFin zu holen, ist ja wohl fast schon ein Witz.

Man stelle sich mal vor: Da machen die Herren ein Konto beim Broker auf, lassen sich von den Kunden Geld auf ihr Konto schicken und zocken damit lustig im Futures- und Optionsbereich bis alles in Commission verwandelt ist, ohne irgendeiner Kontrolle zu unterliegen.

Und dann werben die auch noch mit 1000Prozent-Renditen, die nie erwirtschaftet wurden (backtesting).

Und weil diese "Daddelbuden" keine Lust auf die BaFin haben, die denen diese Geschäfte nie und nimmer genehmigen würde ,nennen sie das ganze Genußscheine.

Bei den Firmen in der BaFin Liste passiert sowas nicht, anderenfalls ist die Erlaubnis dann sofort weg.

Und da fragen Sie hier nach der Seriösität ?

Ist nicht bös gemeint.

Netten Abend noch

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Bild entfernt.

he96
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Was nützem einem diese Lineallinien auf charts wenn die sich immer in Luft auflösen ?

Ich weiss nicht wie man davon profitieren kann.

gruss hans

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Hans

Die Linie soll die Börsengewinne der K1 Invest Ltd. darstellen !

Man sollte nur vorher fragen, ob WP-Testate vorliegen und eine Bafin-Überwachung, um sicher zu gehen.

Rückrufservice
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