Bank wegen Kick Back zu Schadenersatz verurteilt
Private Banking: Südwestbank AG zu Schadensersatz verurteilt
Wegen verschwiegener Zahlungen von so genannten Kick-Back-Geldern an externe Dritte hat das Landgericht Stuttgart die Südwestbank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 190.000 Euro verurteilt. Nach Angaben der Kanzlei Tilp & Kälberer muss die Bank überdies den genauen Schaden durch Kontoneuberechnung selbst ermitteln.
Mit der Südwestbank AG als Depotbank wickelte ein Bevollmächtigter einer Klägerin über ein Kontokorrentkonto Börsentermingeschäfte ab. Während der dreijährigen Geschäftsbeziehung wurde die Kundin nicht über die Zahlung der unerlaubten Rückvergütungen von der Südwestbank AG an eine dritte Firma, bei der der Bevollmächtigte angestellt war, aufgeklärt.
Für Rechtsanwalt Andreas W. Tilp ist dies die konsequente Weiterführung eines bestehenden BGH-Urteils (XI ZR 349/99) zur Kick-Back-Problematik: "Kick-back-Zahlungen sind im wahrsten Sinne des Wortes Schmiergelder von den Depotbanken an den Vermögensverwalter oder - wie in diesem Fall - sogar an einen bloßen Bevollmächtigten der Kunden. Solche Schmiergelder bezwecken, dass der Bevollmächtigte möglichst viele Geschäfte tätigt, um Gebühren zu schinden."
Das Verschweigen solcher Zahlungen stufe die Rechtssprechung zu Recht als verwerflich ein, so Tilp. Wüssten Anleger von derlei Abreden, würden sie niemals die Geschäfte tätigen lassen. Dass das Kick-Back in diesem Fall nicht dem handelnden Bevollmächtigten zugeflossen sei, sondern einer externen Firma, habe nach Ansicht der Richter nichts an der Sachlage geändert.
(Quelle: http://www.consultant-magazin.de)