Belegnachweise für Werbungskosten bei Spekulationsgewinnen
Hallo!
Früher habe ich von BIS immer eine anständige Rechnung bekommen für das Gesamtjahr. Ich konnte die Kosten problemlos als Werbungskosten für meine Spekulationsgewinne anrechnen.
Jetzt arbeite ich jedoch mit dem Consorstrader, welches aber eigentlich das selbe Produkt ist. Ich habe also bei Consors angerufen und gefragt ob sie mir eine Rechnung für das Jahr 2002 schicken können. Man hat mir jedoch gesagt, dass dies nicht möglich sei, ich soll einfach meine Kontoauszüge einreichen.
Frage: Wird ein einfacher Kontoauszug in diesem Fall auch akzeptiert? Es sind immerhin ca. 2000 € Werbungskosten, um die es hier geht.
Ist Consors nicht verpflichtet mir eine normale Rechnung für den Consorstrader zu schicken?
Viele Grüsse
bbakee
Kontoabbuchungen als Form müssen anerkannt werden, wenn sie beweisbar und nachvollziehbar sind.
Gruss,
Berliner
Danke!
Dann werde ich es mal mit den Kontoauszügen probieren.
Viele Grüsse
bbakee
Funktioniert das auch mit ausländischen Produkten (QuoteTracker, AmiBroker, DTN.IQ, usw.), für die man meistens ja nur die Kreditkartenabrechnung vorlegen kann, auf der in der Regel nur kryptische Abkürzungen zu lesen sind?
Hallo amitrader,
ich würde es einfach mal probieren.
Mein Finanzamt hat zum Beispiel sämtliche englischsprachigen Kontoauszüge von Interactive Brokers anstandslos akzeptiert.
Viele Grüße,
Cisco