Betrug mit Überweisungen
Betrug mit Überweisungen: Straftaten-«Wellen» in Frankfurt und Stuttgart
e110.de / ddp, Stuttgart/Frankfurt/Main (23.09.06) - Überweisungen sind eigentlich eine einfache Sache. Wer einen Vordruck ausfüllt und in einen Bankbriefkasten wirft, geht normalerweise davon aus, dass sein Geld auf gutem Wege ist. Doch das ist nicht immer der Fall. Kriminelle haben Tricks gefunden, die Überweisungsformulare aus den Briefkästen an den Gebäuden der Institute herauszuholen und Kunden zu schädigen. Regelrechte «Wellen» von Überweisungsbetrug registrierte die Polizei in Stuttgart und in der Bankenmetropole Frankfurt am Main in den vergangenen Monaten.
Der Leiter der entsprechenden Ermittlungsgruppe des Frankfurter Polizeipräsidiums, Hauptkommissar Hubertus Klein, spricht von einem «Massendelikt». Die Geldinstitute hören das nicht gerne. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in Berlin sieht angesichts von jährlich sieben Milliarden Überweisungen in Deutschland «kein eklatantes Problem». Verbandssprecher Thomas Schlüter: «Es sind in der Regel Einzelfälle, von Wellen würde ich nicht sprechen.»
Dem widerspricht Helmut Kachler, Leiter der Inspektion Wirtschaftskriminalität beim Polizeipräsidium Stuttgart: «Momentan untersuchen wir zwei Betrugsserien.« Ingesamt 200 Fälle mit einem Gesamtschaden von 280 000 Euro seien im laufenden Jahr im Großraum Stuttgart bereits registriert worden - eine »Verdoppelung« im Vergleich zum Vorjahr.
In Stuttgart heißt die Ermittlungsgruppe «Angel». Denn die mutmaßlichen Täter, die aus Osteuropa und Afrika stammen sollen, gehen nach dem gleichen Muster vor: Zunächst fischt einer den ausgefüllten Überweisungsträger aus dem Briefkasten der Bank - bei großen Einwurfschlitzen ist dies laut Polizei mit der bloßen Hand möglich, ansonsten kämen Zangen oder in den Briefkasten eingehängte Plastiktüten zum Einsatz. Ein anderes Mitglied der Bande überträgt dann die Originaldaten des Geschädigten in ein Blanko-Formular, ahmt dessen Unterschrift nach und setzt als Empfänger einen Mittäter ein. Dieser hat mit gefälschten Papieren ein Konto eröffnet und hebt das überwiesene Geld rasch ab.
Das Bundeskriminalamt fasst den Überweisungsbetrug in einer Rubrik mit Kontoeröffnungsbetrug zusammen. Demnach gab es im Jahr 2005 bundesweit 11 129 Fälle, darunter 3539 Betrugsversuche. Die Schadenssumme belief sich auf rund 45 Millionen Euro.
Hauptkommissar Klein kritisiert, dass die Banken zu wenig mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen reagieren. Ein «Schwachpunkt» seien nach wie vor die großen Schlitze an den Bankbriefkästen. Sein Stuttgarter Amtskollege Kachler meint, manche Banken reagierten »schnell, andere weniger gut«.
Den Tätern kommt entgegen, dass die Unterschrift auf der Überweisung oft erst bei relativ hohen Summen überprüft wird. BdB-Sprecher Schlüter räumt ein, dass sei »durchaus möglich« sei. Beim Überweisungs-»Massengeschäft« müssten die Banken «abwägen» zwischen einer möglichst genauen Prüfung der Formulare und dem Wunsch der Kunden, ihre Überweisung »zeitnah« getätigt zu haben. Wo die Grenze liegt, ab der die Unterschrift geprüft wird, sagt Schlüter nicht. Zu hören ist, dass sie zwischen 2000 und 5000 Euro liegen soll.
In eine Automatisierung der Unterschriftenprüfung wird erst bei wenigen Banken investiert. Im Allgemeinen werden die Überweisungsbelege zwar automatisch gelesen, die Unterschrift darauf wird aber meist nur manuell verglichen. Der Bankenverband sieht darin «keine Sicherheitslücke». Der BdB-Sprecher betont, dass die Banken in Fällen von Überweisungsbetrug grundsätzlich einspringen und die geprellten Kunden «vom Schaden freigestellt» würden.
(Quelle: http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=77488)
irgendwo bei WISO oder einer ähnlichen Sendung gab es mal vor Jahren einen Test.
Denn eine andere dreiste Methode wurde damals praktiziert, bei der von den Bankkunden fehlerhaft ausgefüllte und weggeworfene Überweisungsformulare aus den Papierkörben gezogen wurden. Meist stimmte die Kontonummer und der Name, aber der Betrag nicht oder es gab beim Überweisungszweck einen Schreibfehler.
Jedenfalls wurden die Konto- und Namensdaten von diesen Überweisungsträgern genommen und damit dann Geld auf ein eigenes Konto von diesen "gefischten" Konten überwiesen. Man probierte auch aus, wie genau die Unterschriften geprüft werden und stellte fest, dass sogar drei Kreuze problemlos durchgegangen waren.
Natürlich wurde von den Banken auch hier wieder dementiert und von Einzelfällen geredet. Ich habe seither nichts mehr von dieser Methode gehört, war aber eine wesentlich einfachere Variante, da hier Daten benutzt wurden, die freiwillig öffentlich gemacht wurden, da man sie einfach in den Papierkorb geworfen hatte. Keine Briefkastenmanipulation, nichts. Würde mich wundern, wenn das nicht auch heute noch ginge, wenn man das Statement dieses BdB Sprechers liest. In Fällen von Überweisungsbetrug wird sicher reguliert, aber den muss der Kunde nachweisen und da wird es schwierig.
würde mich überhaupt nicht wundern wenn dies gehen würde, solange die Unterschriftenprüfung nicht funktioniert sehe ich da für die Betrüger kein Problem, eher die Videoüberwaching in den Banken/Filialen wo auffälliges Verhalten der Betrüger festgehalten werden kann. Es gibt auch Betrüger die klauen die ec-Karte und gehen damit an den nächsten Automaten und versuchen das Konto abzuräumen, auch mehrmals. So einer wurde bei uns schon mal in der Zeitung per Bild gesucht, schön was da alles aufgenommen wird. Ob aber das klauen einer ec-Karte OHNE PIN einen Erfolg hat weiss ich nicht, denke nicht das die auf dem Magneten gespeichert ist??
Beste Grüße
Roti
@ Roti [#3]
"Ob aber das Klauen einer ec-Karte OHNE Pin einen Erfolg hat, weiss ich nicht, denke nicht, dass die auf dem Magneten gespeichert ist??"
Die Zahlen sprechen für sich.
Betrugsfälle bundesweit laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes im Jahr 2005:
- Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN: 32.232 Fälle
- Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten ohne PIN: 48.143 Fälle
(Die Fälle sind 2005 um 60% gestiegen.)
Bei einer Vielzahl von Geschäften kann man mittlerweile mit der ec-Karte ohne PIN Einkäufe tätigen. Verlangt wird lediglich die Unterschrift unter den Kaufbeleg. Bezahlt werden können Waren bis zu einem Wert von 2000.-€. Das Konto des Kunden wird nachträglich mit dem Kaufbetrag belastet.
Selbst rechtzeitig die zentralen Sperrnummern der Banken anzurufen hilft da nicht viel, da in den meisten Fällen die Geschäfte nicht an die zentrale Sperrdatei der Banken angeschlossen sind. Wegen des hohen Schadensaufkommens ist der Einzelhandel in eigenen Bundesländern nun dazu übergegangen ein eigenes Sperrsystem unter dem Namen "Kuno" anzubieten. Die Kuno-Sperrung wird mit der Anzeige bei der Polizei eigeleitet.
Und hier ein weiterer interessanter Fall:
Kontobetrüger bleiben straffrei weil Gesetz fehlt
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute können von den Banken zum Lastschrift-Einzugsverfahren zugelassen werden. D.h., von fremden Konten können mit Einverständnis des Kontoinhabers Beträge abgebucht werden, z.B. Miete Telefon usw.
Eine Frau hatte von rund 1.000 fremden Girokonten angebliche Monatsbeiträge für einen gemeinnützigen Verein abbuchen lassen. Das eingezogene Geld landete auf diversen Privatkonten der Frau.
Die Kontoinhaber hatten einem Einzug der Gelder nie zugestimmt, der Verein war ihnen unbekannt. Nachdem mehrere der Betrogenen Strafanzeige erstattet hatten, beschlagnahmte ein Ermittlungsrichter die noch auf den Konten der Betrügerin liegenden Beträge und pfändete sie.
Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt. Wer einer Bank gegenüber den Besitz einer Einzugsermächtigung vortäuscht, macht sich nicht strafbar. Das ergaunerte Geld musste die Staatsanwaltschaft wieder freigeben.
Begründung für die Einstellung des Verfahrens:
Das Vortäuschen einer Einzugsermächtigung passt unter keinen Straftatbestand des Strafgesetzbuches. Weder Computerbetrug, Urkundenfälschung noch Untreue kämen zum Tragen. Auch würde der Kontoinhaber, dem die Summe zu Unrecht abgebucht wurde, nicht getäuscht. Die Banken sind praktisch nicht betroffen, weil die ja nur den Auftrag buchen, aber nicht das Vorliegen einer Einzugsermächtigung prüfen müssen. Letztlich bleibt den Geschädigten nur noch der zivilrechtliche Anspruch wegen ungerechtfertiger Bereicherung.
Gruß
Bluetaipan
@ Bluetaipan5 [#4]
""Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt.""
B_ananen
R_epublik
D_eutschland
Da fällt einem doch nichts mehr ein.
Morgen stehe ich erst gegen Mittag auf und fange an quer duch die Republik abzubuchen - ist ja nichts schlimmes.
gruss hans
@ he96 [#5]
Die Frau hat ja auch schwer geschuftet, ist auch ne richtige Plackerei an die Kontendaten von 1000 Leuten zu kommen und dann die Abbuchungen zu veranlassen. Also stell Dir das nicht zu leicht vor. Swingi könnte ja ein Tool entwickeln, wenn er schon den Optionstracker aus anti-karitativen Gründen nicht mehr weiter entwickelt.
Allerdings hat man schon eine Menge Kontendaten von den Insitutionen, die einem ständig was abbbuchen. Vielleicht dreht man den Spieß einfach um?
@ Bluetaipan5 [#4]
Die Einzugsermächtigung ermächtigt zum Einzug von Forderungen.
Sofern der Einzug nicht vereinbart war, hat der Kontoinhaber die Möglichkeit den einzogenen Betrag auf sein Konto zurück zu buchen.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist insofern schlüssig.
Betrug läge erst dann vor, wenn sich jemand durch Vortäuschen einer Berechtigung an meinem Konto bedient und ich keine Möglichkeit habe das Geld zurück zu buchen. Erst in dem Augenblick bin ich der Geschädigte.
Wenn ich mich selbst schädige, weil ich zu dumm bin den Betrag zurück zu buchen, kann einem anderen daraus schlecht ein Straftatvorwurf gemacht werden.
Beim Spendenbetrug geht der Kommentator davon aus, der die freiwillige Vermögensminderung nicht ohne weiteres einem Schaden iS. von § 263 StGB anzusehen ist. Offensichtlich wird von der Staatsanwaltschaft die nicht erfolgte Rückbuchung als Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung der falsch einzogenen angeblichen Spendengelder angesehen, was nicht schlüssig ist, da der Geschädigte nicht über die wahre Verwendung informiert wurde.
Wenn das Schule macht, könnte so jeder schnelles Geld verdienen. Geht jedenfalls schneller, als beim traden.
@ gautama2 [#6]
""eine Menge Kontendaten von den Insitutionen, die einem ständig was abbbuchen. Vielleicht dreht man den Spieß einfach um?""
Jawoooll - klasse Idee. Morgen BRATE ich dem FINANZAMT mal eine richtige Abbuchung über: 6-stelllig. Rache ist süssss.
gruss Dr. hans Kimble
@ he96 [#8]
erst mal das Auslandskonto einrichten und sich physisch weiter entfernen.
dann vielleicht erst mal mit kleineren Beträgen testen, denn für kleine Beträge holt sich keiner nen Anwalt für nen Auslandsstreit.
Wenn das einigermassen flutscht, kann man ja dreister werden. Siemens und so weiter haben kein Problem mit 30% Erhöhungen. Die entlassen für Dich eben ein paar Mitarbeiter und Du kannst weiter abbuchen. Ach nee, die haben ne Rechtsabteilung auch fürs Ausland. Finanzamt is aber ne Super Adresse, die merken sicher ewig nix.
Die glotzen immer auf die Eingänge und nciht auf die Ausgänge.
@ fluggerät [#7]
Der eine klaut und der Geschädigte muß tätig werden, um die Kohle zurückzuerhalten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeugt von einer meisterhaften §-Reiterei, aber nicht von Recht und Gerechtigkeit.
hw
@ hardworker [#10]
Man muss bei den Lastschriften 2 Varanten unterscheiden.
Erste Variante:
Der Abbuchungsauftrag. Hier muss die Bank überprüfen ob abgebucht werden darf.
Rückgaben erfolgen nur, wenn das Konto nicht gedeckt ist , Konto gelöscht, oder kein Auftrag vorhanden.
Rückgaben wegen Widerspruch sind nicht möglich.
Zweite Variante: Einzugsermächtigung
Das ist die wohl die am gebäuchlichsten.
Die Bank muss nicht überprüfen, ob diese auch vorliegt.
Rückgaben sind möglich.
Wegen Widerspruch, mangels Deckung, falsches Konto
Lt. AGB der Banken hat der Widerspruch binnen 6 Wochen zu erfolgen. Diese Regelung hat aber der BGH in einem Urteil von 2000 widersprochen. Eine Rückgabe ist jederzeit möglich, auch nach Ablauf der 6 Wochen.
Wie das allerdings künftig gehandhabt wird, weis ich auch nicht. Das Obligo der Bank würde dadurch ins uferlose steigen.
Vielleicht haben wir hier einen aktiven Banker in unseren Reihen, der uns aufklären kann.
gruss
@ Walter [#11]
Wie das allerdings künftig gehandhabt wird, weis ich auch nicht.
Juristen arbeiten gerne mit Grundsätzen und Ausnahmen.
Grundsatz: Bankkunden können nach einem BGH-Urteil Widerspruch gegen unberechtigte Abbuchungen verlangen, ohne dabei eine Frist einhalten zu müssen (Az.: XI ZR 258/99).
Ausnahme: Wenn der Kunde die Belastung auf seinem Konto erst einmal genehmigt hat, dann kann er auch nicht mehr die Rückbuchung verlangen.
Nun stellt sich die Frage, ob ein Kunde eine Abbuchung etwa dadurch genehmigt, daß er wochen- oder monatelang schweigt. Diese Frage wurde bereits ebenfalls gerichtlich entschieden: Ja, sein Schweigen gilt als Genehmigung, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Die Bank muß den Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen haben (AGB sind ausreichend), daß sein Schweigen nach angemessener Frist (sechs Wochen) als Genehmigung gilt und danach keine weitere Möglichkeit des Widerspruchs mehr besteht.
Kurz: Wenn die Bank nicht so blöd ist und den erforderlichen Passus in ihren AGB nicht gerade vergessen hat, dann gilt die Sechs-Wochen-Frist.
Meine Bank übrigens druckt diesen Passus in dreifachiger Ausfertigung auf jeden monatlichen Kontoauszug. :-)
@ Livetour [#12]
""Meine Bank""
GLÜCKWUNSCH - das habe ich noch nicht geschafft !
""übrigens druckt diesen Passus in dreifachiger Ausfertigung auf jeden monatlichen Kontoauszug. :-)""
DIE kennen anscheinend Ihre Pappenheimer.
gruss hans
PS: hätte auch gerne eine EIGENE Bank.
@ he96 [#13]
Meine Bank
Außerdem muß ich meinen Zug noch kriegen,
weil ich meinen Flieger schon wieder verpaßt hab.
Mein Gott. :-)
@ Livetour [#14]
""Mein Gott. :-)""
Sagt MEINE Frau auch immer zu mir. Ich sage immer: sie soll mich einfach beim Vornamen rufen...
gruss hans
@ Bluetaipan5 [#4]
"Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt. Wer einer Bank gegenüber den Besitz einer Einzugsermächtigung vortäuscht, macht sich nicht strafbar. Das ergaunerte Geld musste die Staatsanwaltschaft wieder freigeben."
Also heißt das jetzt unmißverständlich, dass der "Gauner" das Geld nach der "Sechswochenfrist" behalten darf?
In den Sommerferien ist die Trefferquote sicher recht hoch, mit Leutchen die sechs Wochen ihre Kontoauzüge nicht prüfen...
@ he96 [#15]
Den Vornamen hat sie vielleicht gerade vergessen: deshalb mein Gott oder kennt sie etwa deine Handels-Prognosen schon?
@ AAA [#16]
Daher kommt das Sprichwort vom Betrügerstaat: Wer betrügt, kommt am weitesten.
@ AAA [#16]
Ja das Geld muss von der Staatsanwaltschaft an den "Gauner" zurückgegeben werden. Ob er es behalten darf ist eine andere Frage. Den Geschädigten bleibt der zivilrechtliche Klageweg.
Ob sie damit zum Erfolg kommen ist fraglich. Wenn der "Gauner" das Geld mittlerweile ausgibt oder auf nicht bekannte Auslandskonten transferiert und kein weiteres Vermögen hat, sehe ich keine großen Chancen für die Geschädigten.
Gruß
Bluetaipan
@ Bluetaipan5 [#18]
"Den Geschädigten bleibt der zivilrechtliche Klageweg."
Dann kann man es quasi darauf einschränken.
"Wenn der "Gauner" das Geld mittlerweile ausgibt oder auf nicht bekannte Auslandskonten transferiert und kein weiteres Vermögen hat, sehe ich keine großen Chancen für die Geschädigten."
Jetzt erinnere ich mich auch. So ist es doch ebenfalls, wenn mir zB. jemand "ausversehen" etwas auf mein KTO überweist und ich das Geld ausgebe. Dann kann er es von mir auch nicht mehr zurückverlangen. Soweit meine Info.
@ AAA [#16]
Also heißt das jetzt unmißverständlich, dass der "Gauner" das Geld nach der "Sechswochenfrist" behalten darf?
Nein, es heißt nur, daß die Bank aus dem Schneider ist.
@ AAA [#19]
wenn mir zB. jemand "ausversehen" etwas auf mein KTO überweist und ich das Geld ausgebe. Dann kann er es von mir auch nicht mehr zurückverlangen.
So einfach geht das nicht. Die Rückforderung ist nur ausgeschlossen, wenn der Empfänger das Geld gutgläubig ausgegeben hat (daran scheitern bereits die meisten) und keine Bereicherung mehr vorhanden ist (daran scheitert der Großteil vom Rest).
@ gautama2 [#2]
Auch ganz nett. ;-)
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Geldautomat umprogrammiert: Vierfache Auszahlung
Für jeden Schein, den ein Geldautomat ausgibt, wird die entsprechende Summe vom Konto des Kunden abgezogen. Doch in den USA hat nun ein Unbekannter, wie Mitte September bekannt wurde, einen Geldautomaten so umprogrammiert, dass dieser ihm das Vierfache dessen auszahlte, was er dafür von seinem Konto abgebucht bekam. Dazu musste er dem Automaten nur einprogrammieren, dass im Fach mit den 20-Dollar-Scheinen nun nur noch 5-Dollar-Scheine lägen. Die von den Aufstellern der Geldautomaten meist unverändert gelassenen Hersteller-Passwörter fanden sich ebenso wie die Bedienungs- und Programmieranleitungen der Geräte im Netz.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78908/from/rss09)
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Wenn das über so einfach möglich wäre ?
Beste Grüße
Roti