BFH: Steuern auf Einnahmen aus Optionsprämien
BFH-Steuerurteile zu Termingeschäften
Von Robert Kracht
Financial Times Deutschland, FTD (14.06.07) - Optionsprämien sind auch dann zu versteuern, wenn es durch das anschließende Ausübungsgeschäft zu Verlusten kommt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die vom Stillhalter erhaltenen Prämien nicht mit dem Minus aus der anschließenden Aktienlieferung verrechenbar (Az.: IX R 40/06).
Ein solcher Verlust entsteht, wenn Anleger die zum verbilligten Kurs zu liefernden Werte erst einmal teurer einkaufen müssen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%20BFH%20Steuerurteile%20Termingesch%E4ften/213028.html)