BGH Urteil: Banken müssen über Kick-Back aufklären
Schwere Niederlage für die Banken: "Bisherige Beratungspraxis wird auf den Kopf gestellt"
von Daniela Kuhr
Süddeutsche Zeitung (05.03.07) - Banken müssen künftig offenlegen, welche Provisionen sie von Unternehmen für die Vermittlung von Wertpapieren erhalten. Die Kreditwirtschaft ist schockiert.
Banken werden ab sofort ihre Beratungsgespräche ändern müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das am Montag bekannt wurde.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.sueddeutsche.de/,ra3m2/finanzen/special/776/98678/index.html/finanzen/artikel/484/104380/article.html)
Finde das Urteil völlig verkehrt.
Wenn ich in den Supermarkt gehe erfahre ich ja auch nicht, wieviel der Markt an den einzelnen Produkten, die ich ja selber freiwillig auswähle verdient.
Kommt nun bald ein Urteil, dass jeder Einzelhändler bitteschön seinen Einkaufspreis veröffentlichen muss um dem Kunden gegenüber transparent zu sein?
Muss mir ein Reisebüro bald sagen für wieviel das Reisebüro ein Zimmer einkauft, damit ich vergleichen kann wieviel ich noch draufzahle?
Ich finde hingegen das Urteil vollkommen richtig.
Im Supermarkt suche ICH das Produkt aus, währenddessen es ja im Anlaßfall um eine Beratungsleistung geht, wo investiert wird und ein Interessenkonflikt der beratenden Bank in der Natur der Sache liegt ...
Freundliche Grüße
Das die "bisherige Beratungspraxis wird auf den Kopf gestellt wird“ bezweifle ich mal. Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken.
Aus der Urteilsbegründung:
„Die Aufklärung über die Rückvergütung ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank offen zu legen. Erst durch die Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient. …
Es besteht die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beartung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.“
Fondsprovisionen unter Beschuss
Frankfurt (6.03.07) - Die Provisionsmodelle der Banken im Fondsvertrieb sind von zwei Seiten unter schweren Beschuss geraten:
Zum einen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Rückvergütungen, die die Institute regelmäßig von Fondsgesellschaften erhalten, offengelegt werden müssen.
Zum anderen flammt der Streit der Banken mit der Börse wieder auf. Diese bietet den Kauf von Fondsanteilen, ohne einen Ausgabeaufschlag zu verlangen, wie er bei den Banken fällig wird.
Die Deutsche Börse will bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages verlangen, dass Fondsorders über die Börse zu erfolgen haben, weil nur so der Auftrag des Kunden "bestmöglich" ausgeführt werde.
(Quelle: http://www.boersen-zeitung.com/online/redaktion/aktuell/bz045020.htm)
Das ganze wäre im Rahmen von MiFID vermutlich sowieso in irgendeiner Form gekommen. Da haben die Banken in Zukunft eine heiden Arbeit um zu dokumentieren, dass sie für den Kunden die beste Exekution wählen (und als Paranoiker glaube ich ja eh immer, dass die Bank Abitrage gegen mich betreibt. Aber das geht dann wohl nicht mehr)
Gravierende Konsequenzen: Erstes BGH-Urteil zu „kick-backs“
* Gravierende Konsequenzen für klassische Vermögensverwalter
* Insb. Zertifikatebranche gerät unter Transparenzdruck
Fondsprofessionell.de (05.03.07) - Nach einem heute den Parteien zugestellten Urteil des Bankensenats des BGH müssen Banken, die ihre Kunden über Kapitalanlagen beraten und ihnen dabei Fondsprodukte empfehlen, „kick-backs“ der Fondsgesellschaften (Rückvergütungen) aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren offenlegen, wie die Berliner Kanlzei TILP Rechtsanwälte informiert. Nur mittels dieser Transparenz kann ein Kunde nach Auffassung des BGH tatsächlich beurteilen, ob die Anlageempfehlung primär anlage- und objektgerecht erfolgte oder dem Interesse der Bank diente, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=325333&nlc=DE)
TerminmarktWelt.de und die Richard Ebert AG distanzieren sich ausdrücklich von den zitierten und verlinkten Informationen und machen sich diese nicht zueigen.
Betroffene oder interessierte Personen oder Firmen sollten sich zwecks rechtlicher Beratung an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden
Drescher & Cie: BGH-Urteil zu „Kick-Backs“ darf nicht zum Albtraum werden
Fondsprofessionell.de / rmk (09.03.07) - Björn Drescher, Fondsanalyst im Hause Drescher & Cie, Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzinformationen mbH, beurteilt das noch unveröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH - AZ.: XI ZR 56/05) zur Beratungs- und Aufklärungspflicht von Banken positiv. (FONDS professionell berichtete) Der BGH zwingt die Bankberater, ihre Kunden zukünftig über die mit dem Geschäft unmittelbar und in der Folge verbundenen Provisionszahlungen vor Vertragsabschluss aufzuklären.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=933068&nlc=DE)
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BGH: Kick-Back-Offenlegung gilt auch für geschlossene Fonds
Fondsprofessionell.de / ir (16.02.09) - Das Urteil könnte Signalwirkung haben – und Bankberatern eine Flut von Beschwerden wegen Beratungsfehlern bei geschlossenen Fonds einbringen. Am Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass Vermittler auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds ihre finanziellen Eigeninteressen, in Form von Provisionen, respektive Rückvergütungsgebühren (kickbacks) offenlegen müssen – ein Punkt, der lange unklar war.
Mit seinem Beschluss, der unter dem Aktenzeichen XI ZR 510/07 läuft, hat der BGH erstmals klargestellt, dass Berater auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen müssen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/searchText.php?offset=&beginDate=2008-11&endDate=2009-02&sort=dDo&kat=&sws=BGH&sid=424522)
@ wuelle [#4]
Schätze wir sind im Wahlkampf. Da wird jetzt auf die Großen scheinbar draufgehauen, um das Wahlvolk gnädig zu stimmen.
Wer zahlt denn am Ende noch den Schadenersatz dazu, wenn die Banken sowieso schon Steuermittel zum Überleben benötigen?
@ gautama2 [#10]
Diese Urteile sind ein Sturm im Wasserglas, welche die Advokaten gerne unter Marketinggesichtspunkten aufbauschen.
Ein nettes Betätigungsfeld für Herrn Kälberer, wären zum Beispiel auch Dachfonds die in Deutschland vertrieben werden, bei denen es das Management darauf anlegt, zusätzlich zu der Managementgebühr, eine möglichst hohe Bestandsprovisionen zu erhalten, die wiederum entgegen der Richtlinie des BVI, nicht dem Fondsvermögen des Dachfonds zugeführt werden. Also reine Provisionsoptimierung zu Lasten der sicherlich meist ahnungslosen Kunden.
Kanzlei: „Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist ein Meilenstein“
Fondsprofessionell.de / ir (24.02.09) - Nun ist es amtlich: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20. Januar 2009 – XI ZR 510/07 – bestätigt, dass seine Kick-Back-Rechtsprechung beispielsweise auch auf Medienfonds Anwendung findet (Fonds professionell berichtete).
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=229421&nlc=DE)
@ wuelle [#11]
Die sog. Anlegerschutz-Anwälte stehen nach meinem Eindruck in immer größerer Zahl zueinander in Konkurrenz. Da ist es nur verständlich, wenn über Internetseiten und redaktionelle Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften versteckte Werbung gemacht wird.
Andere Branchen machen das auch und das frühere Werbeverbot für Rechtsanwälte gibt es so nicht mehr.
Die Aufklärungspflicht über erhaltene versteckte Zahlungen halte ich für richtig.
Richter fordern die Offenlegung der Provision
Von Volker Looman
Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ (28.02.09) - Gebühren sind der wunde Punkt sämtlicher Geldgeschäfte. Die Kunden möchten die Kosten minimieren, und die Verkäufer wollen ihren Verdienst maximieren. Das führt zu Interessenkonflikten, die nicht lösbar sind. Daran haben die Bemühungen der Finanzaufsicht nichts geändert, und daran werden auch die Gerichte, die in den letzten Wochen viel Öl ins Feuer gegossen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel ändern.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net/s/RubD0AD9A6D94EE4658B9DDDAEB8EE726B0/Doc~E7784B32053944FBD9ABEF093A7515BCF~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
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Netfonds-Anwältin: Offenlegung von Provisionen – Entwarnung verfrüht
Fondsprofessionell.de (09.03.09) - Seitdem der Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20. Januar 2009 zur Offenlegung von Provisionen bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds (ger. Az.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=807800&nlc=DE)