Eichel gestoppt: Neue Schlappe bei 'Spekulationsgewinnen' ?
Eichel droht neue Schlappe bei Spekulationsgewinnen - "Handelsblatt": Gericht stoppt Besteuerung für Jahre ab 1999
Finanzminister Hans Eichel (SPD) droht offenbar eine weitere Schlappe bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Erstmals habe ein Finanzgericht die Vollziehung von Steuerbescheiden für die Jahre ab 1999 gestoppt, berichtete das "Handelsblatt". Damit hätten die Richter ausdrücklich der Auffassung des Finanzministers widersprochen, der die Besteuerung für diese Zeiträume als verfassungsgemäß ansieht.
Eichel habe per Erlass die Vollstreckung angeordnet. Diese Auffassung sei "unzutreffend abwegig", heißt es demnach in der Entscheidung des Brandenburger Gerichts.
Die Richter nahmen damit Anstoß an Eichels Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März, wie die Zeitung berichtet. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war. Die Finanzbeamten hätten weder eine rechtliche noch tatsächliche Handhabe gehabt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen, begründete das Gericht die Entscheidung. Das habe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt.
Zu den Zeiträumen ab 1999 nahm das Gericht nicht ausführlich Stellung. Dennoch wollte das Finanzministerium nun per Erlass die Steuern ab 1999 eintreiben.
Der Kläger im Brandenburger Verfahren wehrte sich dem Bericht zufolge jetzt erfolgreich dagegen. Dabei ging es um Gewinne von über 3,5 Millionen Euro. Die Richter verwarfen demnach die Auffassung, dass Karlsruhe die Besteuerung ab 1999 abgesegnet habe. Experten halten das für eine gute Nachricht für viele Anleger: In den Jahren 1999 und 2000, einer Phase weltweit boomender Börsen, fielen erhebliche Aktiengewinne an. "Betroffene können jetzt unter Berufung auf die Entscheidung ihre Steuerbescheide offen halten", zitierte das Blatt den Münchener Steueranwalt Jörg Wiese.
(Quelle: Freie Presse Chemnitz, http://www.freiepresse.de)
Daß aus dem "Hans im Glück" nunmehr ein "Blanker Hans" geworden ist, das ist doch kein Geheimnis. Daß es immer wieder Nichtanwendungserlasse aus dem Finanzministerium gibt, auch das sollte doch hinreichend bekannt sein. Daß aber nunmehr ein FG Eichel einen Tritt vors Schienenbein gibt, das ist nun etwas neues und begrüßenswertes.
Aber, wann endlich wird dem BVG das gesamte EStG vorgelegt, denn das ist in seiner derzeitigen Form bestimmt alles andere als Verfassungskonform.
Es stellt sich die Frage wie diejenigen Steuerpflichtigen behandelt werden, die ihre 1999er Erklärung bereits abgegeben und die Gewinne bereits versteuert haben.
Weiterhin ist die Frage ob das Finanzgerichtsurteil rechtskräftig wird oder Vater Staat Einspruch einlegt.
Kann sich Eichel diese Ausfälle überhaupt leisten, wenn das Urteil Bestand hat?
Wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, ist alles offen. Trotzdem empfiehlt es sich Einspruch einzulegen und das FA zu bitten, diesen bis zur endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen. Ist jedoch der Bescheid bereits erteilt und Bestandskräftig, dann ist der Zug abgefahren. Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, Einspruch einlegen so wie oben beschrieben.
Ob sich der "Klamme Hans" das leisten kann oder nicht, steht nicht zur Frage. Die Frage ist, ist das EStG mit dem Grundgesetz vereinbar. Wenn nein, soll er mal sein bischen Grips anstrengen und ein vernünftigen EStG machen. Wenn er das nicht kann, kann er ja Mal seine Kollegen in der EU fragen, ob die ihm ein bischen Nachhilfeunterricht erteilen können und wollen.