Richard Ebert
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Enteignung von Aktionären: Dürfen die das ?
Enteignung von Bankaktionären - Dürfen die das?
Von Jörg Endriss
Tagesschau.de (18.02.09) - In der Finanzkrise scheint sogar die Zwangsverstaatlichung von Banken möglich. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett gebilligt hat, sieht als letztes Mittel eine Enteignung von Bank-Aktionären vor. Dabei hat die Regierung den Fall des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) im Blick.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/verstaatlichung106.html)
Geschrieben von Richard Ebert
am
Enteignung oder Zwangsübernahme um einer Abwicklung zuvor zu kommen? Auslöser könnte das Marginprinzip sein. Steht das Eigenkapital nicht mehr im ausreichendem Verhältniss zum Risiko wird Liquidiert, Abgewickelt oder vom Staat übernommen (nur bei Volkswirtschaftlichem Intresse). Das Wort Enteignen wäre nur angebracht, wenn nach einer Liquidiertung der Risikopositionen noch Eigenkapital vorhanden wäre. In diesem Fall sollte Liquidiert werden. Der Volswirtschaftliche Schaden wäre zu verkraften.
Banken-Verstaatlichung: Kabinett beschließt Enteignungsgesetz
Von Andreas Toller mit Material von
Wirtschaftswoche (18.02.09) - Die Hypo Real Estate kann verstaatlicht, die Aktionäre der von der Pleite bedrohten Bank enteignet werden. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Hürden dafür sind jedoch hoch.
Es soll als letztes Mittel dienen, wenn wirklich gar nichts mehr geht: „Rettungsübernahme- gesetz“ lautet der trockene Name für ein neues Gesetz, das die Koalition heute im Kabinett verabschiedet hat.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.wiwo.de/finanzen/kabinett-beschliesst-enteignungsgesetz-387872/)
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im Osten sind die Menschen damals auch zwangsenteignet worden
@ Doringo [#4]
"Dagegen äußerte sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, als letztes Mittel würde das Grundgesetz eine Verstaatlichung gestatten.Wichtig sei, dass das enteignete Eigentum vom Staat zwingend zur Erfüllung einer bestimmten Gemeinwohlaufgabe benötigt würde. Dann müsste jedoch laut Grundgesetz auch eine Entschädigung der Eigentümer erfolgen. "
Es kann auch per Grundgesetz enteignet werden, da muss man gar nicht den Kommunismus herauf beschwören.
Die Sache mit der Entschädigung ist allerdings hier pikant, denn verstaatlicht wird ja erst als letztes Mittel, also wenn die Bank eh schon im Eimer ist. Wieviel gesteht man denn den Eignern eines Eimerunternehmens zu? Wahrscheinlich nix. "War ja eh nichts mehr wert" ;)
@ gautama2 [#5]
Grundgesetz - Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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Der Sinn des Eigentums liegt doch in der Unterbrechung von Konsenserfordernissen, d.h. für bestimmte Entscheidungserfolge u. -mißerfolge kommt es auf die Entscheidung des Eigentümers an und auf niemanden sonst.
Die herrschende juristische Auslegung von Art. 14 GG deutet die Enteignung als ausnahmsweise aufgrund eines Notstandes od. aufgrund öffentlichen Interessen erlaubten Eingriffs in die an sich schutzwürdige und garantierte Rechtsposition, also als Rechtsverletzung, die leider wegen eines unvermeidlichen Interessenkonfliktes erforderlich ist, zumindestens aber durch Entschädigung geheilt werden muß.
Wenn man jedoch berücksichtigt, dass der Staat dass Geld seiner Bürger, die Industrie das Geld ihrer Aktionäre, die Banken das Geld ihrer Sparer, die Frauen das Geld ihrer Männer usw ausgeben, dürften die Fälle, dass jemand tatsächlich sein eigenes Geld ausgibt, nach Zahl und Geldvolumen nicht mehr sehr hoch zu veranschlagen sein. Der Motor einer marktorientierten Wirtschaft wird doch sowieso nicht vom Eigentümer angetrieben. Eigentum dient eher einer Art von Notfallskontrolle od. Konfliktregelung - ganz ähnlich dem Recht des Staates auf Anwendung physischer Gewalt, das nur selten zum Einsatz kommt (naja so selten heutzutage auch nicht).
@ Kobban [#6]
Enteignung bei Grundstückseignern, die sich weigern zu verkaufen, wenn die Grundstücke für einen Autobahnbau, Startbahn West etc. nötig sind, ist ja auch nichts, was jemals einen Aufschrei der Empörung verursacht hat. Warum soll das bei der HRE plötzlich ein Big Deal sein?
Wenn es zur Rettung der Klitsche nötig ist, und dadurch das Bankensystem gestützt werden muss, dann sollen die Aktionäre die Lappen eben hergeben.
Entweder die Maßnahmen der Politik greifen langsam oder aber
der Kapitalismus bricht zusammen und Honecker hat gewonnen.
@ Doringo [#8]
Ich dachte der ist tot und wegen dem ist bereits ein System zusammen gebrochen.
Wollen wir mal seinen Einfluss nicht überschätzen. ;)
Aber wo wir gerade über den Osten reden. Wie wär's, wenn wir den bisherigen Soli in einen Bankensoli umfunktionieren?
Die Ex-Täterä oder wie die hieß, braucht ihn ja nach 20 Jahren angeblich genauso wenig, wie Kaiser Wilhelm die Aufbauhilfe für seine Flotte.
Aber da Steuern, egal aus welchem Grund sie eingeführt wurden, eh nie erlassen werden, könnte man damit doch jetzt Banken retten.
Insofern sind die Milliardenhilfen dann wieder "legal" und keiner muss sich aufregen, dass das Geld jetzt wegen Misswirtschaft der vielen Banken-Honnis drauf geht. Hat man doch schon mal 20 Jahre Solidarität für das Produkt arbeitsscheuer Genossen ertragen, warum nicht nochmal?
@ gautama2 [#9]
Wie wär's, wenn wir den bisherigen Soli in einen Bankensoli umfunktionieren?
Wie wärs, wenn wir einfach der Wahrheit ins Auge sehen und den Soli den normalen Steuern eingliedern statt ihn gesondert auszuweisen. Er war nichts anderes als eine Steuererhöhung für alle, auch für die Bürger und Firmen in den neuen Bundesländern.
Danach kann dann der Bankensoli, der Automobilsoli, der Versicherungssoli usw. eingeführt und mit jeweils 3 % auf den Steuersatz aufgeschlagen werden.
Ansonsten bitte beim Theme 'Enteignung von Aktionären' bleiben. Wenn die HCM Inhaber erst einmal enteignet wurden, werden weiteren Zwangsenteignungen im großem Umfang folgen, fürchte ich. Da muss man auch über 'Aktien als Schutz vor der Inflation' nachdenken.
"In großem Umfang"? Es werden wohl nur solche Fässer ohne Boden enteignet wie HRE. Das kann uns doch nur recht sein im Hinblick auf unsere Altersvorsorge. Wenn die HRE und die CBK incl. Dresdner im Falle einer Pleite jeweils wieder den hw-Lehmann-Effekt auslösen (Abschmelzung mind. von 10 bedeutenden Aktien/Commodity-Indices um mind. 20%), dann kann doch eine Enteignung für uns Sparer nur positiv sein, auch wenn derartige Stützungsaktionen marktwirtschaftlich shocking sind.
MfG
hw
@ Doringo [#8]
"Honecker hat gewonnen"
Kann er nicht, da er nur sich vertreten hat.
Anscheinend ist die Sozialisierung der Verluste oder Enteignung der Steuerzahler durch Monopoly der Steuergelder schon so allgemein anerkannt, dass es kein Thema darstellt. Demgegenüber ist die Enteignung der Aktionäre von Schrottaktien eine Lachnummer.
Gruss deriva
@ hardworker [#11]
Das kann uns doch nur recht sein im Hinblick auf unsere Altersvorsorge.
Sehr witzig, wenn Sie Aktionären (wie mir) sagen, dass die Enteignung "uns doch nur recht sein kann".
Mir nicht.
"In großem Umfang"? Es werden wohl nur solche Fässer ohne Boden enteignet wie HRE.
Siehe HSH Nordbank. Wenn ich die Nachrichten mit einem Ohr richtig gehört habe, müssen die Länder Hamburg und Schleswig Holstein erneut mit 3 Mrd. Euro Eigenkapital und 10 Mrd. Euro einspringen. Für den Landesetat dürfte dies eine so hohe Belastung darstellen, wie das 10-fache oder mehr auf Bundesbasis.
Hypo Real Estate - Flowers will gegen Verstaatlichung klagen
fr-online.de (30.04.07) - Im Streit um die geplante Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) beißt die Bundesregierung beim US-Finanzinvestor J.C. Flowers auf Granit.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1738629_Flowers-will-gegen-Verstaatlichung-klagen.html)
Obwohl mit 98% oder so bei dieser Position im Verlust, nehme ich das Abfindungsangebot auch nicht an.
Mal sehen was passiert.
Einen finanziellen Unterschied dürfte es bei mir aber nicht ausmachen, egal ob 1,39, 3,00 oder Enteignung, bei -98%.
Trotzdem würde ich die Titel aber gerne, auf Sicht von 5-10 Jahren, gerne behalten.
@scorpion260
Was war die Strategie hinter den -98%? Position vergessen oder zu sturr gewesen?
PS:
Zweimal -300% hintereinander macht auch +400%