Ertragsbesteuerung bei innovativen Indexzertifikaten
Ertragsbesteuerung - Wie Richter urteilen
Wirtschaftswoche (05.03.07) - Zu innovativ – oder: Wann sind Kursgewinne steuerfrei? Wie Finanzrichter Wertpapiere einstufen.
Mickrige Garantie
Eine Anlegerin setzte auf "Dow-Top-10"-Indexzertifikate für 975 Dollar pro Stück. Garantierte Mindestrückzahlung: je 100 Dollar. Nach eineinhalb Jahren stieß sie ihren Bestand mit einem Gewinn von etwa 500 Dollar pro Papier ab. Fürs Finanzamt war die Sache klar: Obwohl nur eine Rückzahlung von rund zehn Prozent der Einlage zugesichert wurde, sei das ein Garantiezertifikat und damit eine Finanzinnovation. Der Gewinn sei trotz abgelaufener Spekulationsfrist steuerpflichtig. Das Finanzgericht München sah das anders: Die Garantie von zehn Prozent sei zu niedrig, um das Papier als Garantiezertifikat einzustufen (2 K 2385/03). Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.
Später Kauf
Ein Steuerberater kaufte an der Börse Dax-Zertifikate für 1 500 Mark das Stück. Vier Monate zuvor hätten die Papiere noch 1 775 Mark gekostet, und so viel sagte die Bank auch als "Mindestrückzahlung" zu. Weil die Märkte gut liefen, gab's je 3 360 Mark zurück. Ein schöner Gewinn, den der Steuerfuchs nicht mit dem Fiskus teilen wollte. Die Regel, wonach Gewinne mit Garantiezertifikaten immer steuerpflichtig seien, gelte nur für Erstkäufer - denen werde ja die Rückzahlung zugesagt. Er habe als Second-hand-Käufer auch nichts von der Garantie gewusst. Das nahm ihm das Finanzgericht Münster nicht ab (4 K 1599/00 E). Egal, ob Erst- oder Zweitkäufer, die Regeln seien für alle gleich.
Variabler Zins
Auch Anleihen können innovativ sein. Das erfuhr eine Anlegerin, die AT&T-Papiere nach 13 Monaten mit 5 000 Euro Gewinn verkaufte. Wenn Anleihen keinen fixen Zins versprächen, seien sie laut Gesetz als Finanzinnovation zu behandeln, so die Beamten. Schließlich liege dann nahe, dass Zinsen als Kursgewinne getarnt werden sollen. Blödsinn, sagte das Finanzgericht Niedersachsen (11 K 269/04). Es sei zwar formal richtig, dass kein fixer Zins versprochen wurde, weil dieser mit dem AT&T-Kreditrating schwanken sollte. Von als Gewinnen getarnten Zinsen könne aber in diesem Fall keine Rede sein: Nur wegen des steigenden Ratings sei der Kurs der Anleihe gestiegen. Der Gewinn sei also Folge der Marktentwicklung und nicht eines Steuertricks. Auch hier hat der BFH das letzte Wort.
(Quelle: http://www.wirtschaftswoche.de)