Flut ausländischer Kindergeldanträge unterschätzt
Offen gestanden kann ich bald nicht mehr. Kein Geld für Strassen, Kein Geld für Infrastruktur, kein Geld für ordentliche Bezahlung von Pflegern, Polizisten usw., aber wir finanzieren ganz Europa.
Nach Schätzungen des Finanzministeriums in Berlin dürfte das Urteil die deutschen Steuerzahler mittelfristig rund 600 Millionen Euro kosten.
Sie wurden von der Anzahl der Anträge überrascht, ich glaubs einfach nicht. Wie blöd muss man eigentlich sein um solche Aussagen zu treffen.
Mittlerweile sieht man an dem Beispiel ganz deutlich das wir die Finanzhoheit in unserem Lande bereits abgegeben haben. Der Europäische Gerichtshof entscheided ob wir zahlen oder nicht.
Für was Bitte brauchen wir denn noch die Pappnasen im Bundestag, für was? Wir haben doch nichts mehr zu entscheiden.
Die hauptsächlich Betroffenen sind Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien,Slowakei und Ungarn.
Man könnte sagen, dass ist in gewissem Sinne ein Ausgleich für die unangemessene Bezahlung bzw. den fehlenden Mindestlohn dieser Arbeitnehmer, die größtenteils im Billiglohnsektor tätig sein dürften.
Wenn hier kein Missbrauch betrieben wird ist das ein durchaus interessanter Ansatz.
Im ersten Moment dachte ich, ok, die haben da drüben sowieso einen haufen Zeit und somit viel Kinder.
Auch hier täuscht man sich. Die von Dir genannten Länder haben die gerinste Geburtenquote in Europa. Deutschland liegt ebenfall im unteren Drittel.
Am meisten Kinder gibts in den Skandinavischen Ländern, also die Länder mit dem höchsten Sozialstandarts.
Das fruchtbarste Land in der EU ist Irland mit 1,99 Kinder pro Frau. 1,99 Kinder pro Frau, das hört sich dermassen bescheuert an, ist halt statistik
Antwort auf Die hauptsächlich Betroffenen von peterg
"Die hauptsächlich Betroffenen sind Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien,Slowakei und Ungarn."
Bedeutet hier >>Betroffenen<< = Nutzniesser? anscheinend steht jedem hier arbeitenden EU Bürger auch noch Kindergeld zu. Richtig wäre es Ihm Kindergeld gemäss seinem Herkunftland zu zahlen (höchstens)
rodeo
Was heisst hier anscheinend. Genauso ist es. Ebenso macht ihr Einwand absolut Sinn. Entscheidend sollte für die Bemessungsgrundlage die Lebenshaltungskosten des Landes sein ausdem der Antragsteller kommt.
In Deutschland zahlt der Staat 184 Euro pro Kind und in Polen Euro 10,00
Ich stelle mir sowieso die Frage wie der EUGH diese Komponente bei seinem Urteil wegfallen lässt.
Ich sags nochmal, für was bitte brauchen wir denn noch den BGH, das ist doch mittlerweile eine Instanz die überflüssig geworden ist.
hier ein paar Zahlen zur Zahlung von Kindergeld an Kinder im Ausland
http://www.pi-news.net/2014/04/immer-mehr-kindergeldantraege-aus-dem-ausland/