Geht die TelDaFax in den Konkurs ?
Hallo zusammen.
Die Marburger TelDaFax (WKN: 745 510) ist meiner Meinung nach zur Zeit in einer sehr schwierigen, aber nicht aussichtslosen Situation. Am Freitag schloss die Aktie bei ca. 0,50 €.
Ob diese Aktie das gleiche Schicksal erleiden wird, wie Gigabell, letsbuyit.com oder andere Nemax-Werte ist fraglich, weil TelDaFax über einen grossen Kundenstamm verfügt, der doch schon sehr attraktiv auf andere Mitbewerber ist.
Auch die Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre konnten sich sehen lassen.
Auf der Website von TelDaFax
lassen sich Informationen herauslesen, die alles andere als Untergangsstimmung bedeuten. Es wird sich bestimmt ein kapitalstarker Investor für diese "Perle" finden lassen.
Ich würde mich wie immer sehr freuen, wenn Statements zu diesem Thema abgegeben werden.
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Franjo Paljusevic
Ich denke, daß Teldafax das Insolvenzverfahren (Konkurs) beantragen wird.
Der Kundenbestand mag seinen Wert haben, aber die Verbindlichkeiten sind so groß, das selbst Verhandlungen über die offenen Rechnungen der Telekom erfolglos geblieben sind.
Es könnte sein, daß der Konkursverwalter den 'Wert des Kundenbestands' in eine GmbH ausgliedert, diese dann an die Konkurrenz verkauft und die Einnahmen der Telefax-Konkursmasse zufließen. Oder aber ohne den Umweg über eine GmbH, ich bin kein Spezialist für solche Einzelheiten.
Ich würde Teldafax-Aktien auch nicht bei 50 Euro-Cents kaufen.
Die Marburger TelDaFax möchte DEM 50.000.000,-- von der Deutschen Telekom zurück, diese will den Betrag aber mit den Schulden von zur Zeit DEM 90.000.000,-- verrechnen. Alles in allem verfügt die TelDaFax über einen gesunden Kundenstamm. Dieses Unternehmen hat das Potential zu gesunden, und nicht in den Konkurs zu gehen, wie einige andere Unternehmen dieser Branche. Die Umsatzprognosen und die Zahlen der Vergangenheit, sprechen auch für sich. Der Kurs per Mittwoch 18,45 h = 0,55 €. Ein hochspekulatives Papier, da der Konkurs und das totale Aus nicht ganz auszuschliessen sind.
Viele Grüße
Franjo
Ich weiß nicht, ob es noch andere Kunden hier im Forum gibt. Finde den Fall aber interessant, weil er mal wieder zeigt, welche nur schwer durchschaubaren Konstrukte existieren.
Bis gestern dachte ich noch, ich hätte eine Forderung gegen die Teldafax Energy GmbH, in Höhe von ca. 180 Euro, aufgrund eines im April dieses Jahres beendeten Versorgungsvertrages, dessen Vorrauszahlung, incl. Sicherheitsleistung, die Abrechnungswerte übersteigt.
Gestern erreichte mich dann zwei Briefe des Insolvenzverwalters. Offensichtlich hat die Teldafax Energy GmbH ihre Forderung noch vor Eingang der Jahresvorrauszahlung an ein Schwesterunternehmen, die Teldafax Servieces GmbH, verkauft. Daraus ergibt sich nun folgendes Konstrukt. Meine Forderung gegen die Teldafax Energy GmbH beläuft sich auf das Restguthaben, einer nach Vertragsende erstellten Zwischenabrechnung für einen Teilzeitraum (der an Verbrauchswerten gemessen ca. 20% der Jahresvorrauszahlung umfasst), zuzüglich einer Gutschrift, die aufgrund 12monatiger Vertragsdauer gewährt wird. Eine Endabrechnung wurde innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen (6 Wochen nach Vertragsende - und damit vor Eintritt des Insolvenzverfahrens) nicht mehr erstellt. Die Endabrechnung ging erst jetzt durch den Insolvenzverwalter zu.
Dem gegenüber steht eine Forderung der Teldafax Servieces GmbH in Höhe des noch nich abgerechneten Verbrauchs abzüglich einer bereits vor Vertragsbeginn gezahlten Sicherheitsleistung. In Summe muss ich also noch Geld überweisen, kann aber wahrscheinlich mangels Masse nicht mehr mit einer Befriedigung meiner Forderung gegen die Teldafax Energy GmbH rechnen ;-)
Das ganze erinnert stark an die Fälle, die es bei der Suprime Krise gab. Auch dort haben Leute ihr Haus zweimal abzahlen müssen.....
Macht es eurer Meinung nach noch einen Sinn sich darauf zu berufen, die Endabrechnung sei mit falschem Datum erstellt worden, da sie laut gesetzlicher Anforderungen bis zum 12.06.2011 (vor Eintritt des Insolvenzverfahrens) hätte vorliegen müssen? Die Folge wäre buchhalterisch wahrscheinlich, die Teldafax Energy GmbH hätte eine Forderung gegen die Teldafax Servieces GmbH in Höhe von 20 Euro und ich eine Forderung gegen die Teldafax Servieces GmbH i.H.v. ca. 180 Euro (durch Sicherheitsleistung gedeckt).
Wenn du klagen musst ist es sicher nicht wirtschaftlich, damit rechnen sie sicher auch.
Im Grunde ist es zweifelhaft ob der Verkauf der Forderung (evtl. auch nur angesichts der drohenden Insolvenz) überhaupt einer genaueren Prüfung standhält.
Man könnte hier auch Betrug vermuten.
@ tomxy [#4]
Vielleicht findet sich ein Rechtskundiger hier im Forum. Es ist zu prüfen ober die Abtretung der Forderung überhaupt rechtens ist, sowohl im Hinblick auf die drohende Insolvenz als auch lt. AGB der Fa. Teldafax Energy, welche dein Vertragspartner ist. Zuerst die verschiedenen Rechtsbeziehungen feststellen, dann lässt sich eher etwas sagen. Unabhängig davon würde ich nicht ein 2.Mal zahlen an die TF Service. Jene will Geld von Dir und sollte das auch rechtmässig nachweisen können. Ist erst einmal gezahlt, kommt man schlecht wieder ans Geld. Grüsse SPOMI
@ SPOMI [#6]
Deinen letzten Satz betreffend ist genau der Grund weshalb wir keine Tarife mit Vorauszahlung nehmen. Die paar Kröten Vorteil sind Too much Risk.
@ gautama2 [#7]
Ich bin mir aber nicht sicher, ob du bei monatlicher Zahlung automatisch auf der sicheren Seite bist.
Nehmen wir mal an, du zahlst monatlich. Der Anbieter verkauft aber seine Forderung, die er in monatlichen Raten abbucht, zu Vertragsbeginn an ein Schwesterunternehmen. Die Abrechnung macht er jährlich (oder auch nicht).
Die Situation wäre doch genau identisch. Bei Insolvenz des Anbieters würdest du genau den gleichen Brief vom Insolvenzverwalter erhalten, den ich bekommen habe. Nämlich, dass du offene Forderungen gegen Konzernunternehmen A zu begleichen hast, dem ein nicht verrechbares Guthaben bei Konzernunternehmen B gegenübersteht.
Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, ist die Kuh noch auf dem Eis. Anders sähe es doch nur dann aus, wenn der Anbieter monatlich Verbrauchswerte ermittelt und abrechnet.
Ich denke, eine monatliche Abbuchung ist kein Schutz bei Insolvenz des Anbieters. Wichtiger wäre, dass ein Verkauf von Forderungen per Vertrag ausgeschlossen ist.
@ tomxy [#8]
Er hat ja keine Jahresforderung die er mtl. Abbucht. Ich hab einen Monat Vorauszahlung, dann kommt die Leistung per Vertrag. Kommt keine Leistung mehr gibt es auch keine Forderung. Ich stelle die Zahlung ein und hab max. 1 Monat verloren.
Warum sich mit exotischen Anbietern herumärgern.
Ich bin bei der Envia, einer Tochter der RWE.
Mein Haus hat 4 x 80 m².
Also in Summe 320 m².
Ich zahle knappe 200 € im Monat, inklusive der Kosten für die Rechner im Büro.
Ich gehe auf Sparangebote gar nicht erst ein.
Mich schert es nicht, ob ich irgendwo 3 oder 5 Euro im Jahr sparen kann.
Auch gasseitig, bin ich bei der Mitgas AG, bei der RWE.
Unabhängig jeglicher Preissteigerungen, bin dort hinsichtlich jeglicher Zahlungsmodalitäten, auf der sicheren Seite.
@ scorpion260 [#10]
Ich habe meine Gas und Strom Verträge vor rund einem Jahr auf Bürgergas umgestellt. Meine Stadtwerke wollten ordentlich in den Preiserhöhungstopf langen und da habe ich nicht mitspielen wollen.
Keine Vorauskasse, alles wie bisher nur deutlich günstiger.
Vorauskasseverträge würde ich auch niemals in Erwägung ziehen.
@ gautama2 [#9]
Er hat ja keine Jahresforderung die er mtl. Abbucht. Ich hab einen Monat Vorauszahlung, dann kommt die Leistung per Vertrag. Kommt keine Leistung mehr gibt es auch keine Forderung. Ich stelle die Zahlung ein und hab max. 1 Monat verloren.
Ich kenne mich zu wenig damit aus, um es genau sagen zu können. Aber wir reden doch hier über Abschlagszahlungen, die Vorrauszahlungen bis zur Erstellung einer Endabrechnung darstellen. Diese Zahlungen dienen im Grunde genommen dazu, den Gläubiger vor Zahlungsaufällen des Schuldners zu schützen und die finanzielle Belastung für den Schuldner zu verteilen.
Abgerechnet ist m.E. mit einer Abschlagszahlung noch nichts. Die Abrechnung erfolgt ja in der Regel erst auf Basis der Verbrauchswerte.
Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist das wahrscheinlich unproblematisch, da die Forderung erst mit der Leistungserbingung entsteht. Wenn der Lieferant aber eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart hat, hat er dann nicht auf Basis der geschätzten Verbrauchswerte die Möglichkeit eine Forderung zu bilden?
Verkauft er diese Forderung zu Vertragsbeginn an ein anderes Konzernunternehmen, würde dies dazu führen, dass in der Bilanz des Stromlieferanten eine Forderung gegen ein Konzernunternehmen steht (sofern nicht bereits beglichen) und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden (in Höhe der geleisteten Abschlagszahlungen). Das andere Konzernunternehmen hätte dann die Forderung gegen dich. Erst mit der Endabrechnung löst sich dieses Konstrukt dann wieder auf.
Ich bin z.B. beim Strom bei den Pfalzwerken. Die AGB enthalten unter "Rechtsnachfolge" ebenfalls den Hinweis, dass Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an ein mit den Pfalzwerken verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes übertragen werden können.
Ein solcher Vertragszusatz wird wahrscheinlich bei allen Anbietern standard sein. Führt er nicht automatisch dazu, dass der Kunde im Falle einer Insolvenz ein höheres Risiko trägt? Oder sehe ich das zu schwarz?
@ tomxy [#12]
Dagegen ist Teldafax Kindergarten - Enron -> http://www.youtube.com/watch?v=2GdvKh3Gr3E&feature=related
@ tomxy [#12]
Das ist interessant, da muss ich auch mal genau in den Vertragstext gucken.
In der Süddeutschen Zeitung vom Samstag ist ein auführlicher Artikel über Teldafax.
Grüsse
Marzell
@ Marzell [#15]
Besten Dank. Habe den Artikel gefunden.
Da es sich bei mir um einen kleinen Betrag gehandelt hat und ich mich nicht jahrelang damit herumärgern möchte, habe ich bereits beglichen.
Ich glaube es gibt lukrativere Dinge, mit denen man sich beschäftigen kann. Möchte meine Zeit nicht darauf verwenden.....
Scheint ja auch rechtlich alles in Ordnung zu sein.
Die Teldafax hatte Gerüchten zufolge auch keine Preisabsicherung für Verträge mit Preisbindung vorgenommen. Noch nicht einmal die Erhöhung der EEG-Umlage wurde weitergegeben. Das das bei steigenden Preisen nicht funktionieren kann ist eigentlich klar.
Denke aber dieses Geschäftsmodell lässt sich aufgrund der Rechtslage sogar profitabel umsetzen. Man gründet zwei Gesellschaften und vereinbart vertraglich die Abtretung von Forderungen im Konzern.
Gesellschaft A schließt den Versorgungsvertrag mit den Endkunden. Die Forderung wird diskontiert zu marktüblichen Bedingungen an Gesellschaft B abgetreten. Gesellschaft A verkauft nun Versorgungsverträge zu günstigen Konditionen mit Preisgarantie an Endkunden. Der Kunde wiegt sich in Sicherheit, da er ja seine Abschlagszahlungen monatlich begleicht. Da man die Risiken nicht absichert, kann man preisgünstig anbieten. Man ist jetzt open short Call gegenüber den Endkunden. Als Margin ist ein GmbH Haftungskapital hinterlegt.....
Fallen die Preise hat man in beiden Gesellschaften eine gute Marge. Steigen die Preise wird Gesellschaft A insolvent und Gesellschaft B verdient noch an der diskontieren Forderung, die zum Nennwert eingefordert wird.
Bei den vielen Gesellschaften, die in diesem Segment momentan aus dem Boden sprießen, frage ich mich, ob dies das gängige Geschäftsmodell ist.
Insolventer Billigstromanbieter: Teldafax Kunden zahlen doppelt
Von Alina Fichter und Christoph Giesen
Süddeutsche Zeitung (10.12.11) - Viele Teldafax-Kunden bekommen aktuell Post vom Insolvenzverwalter. Ihnen droht ein Inkasso-Verfahren, sollten sie ausstehende Rechnungen nicht begleichen. Dabei haben viele der Kunden längst gezahlt. Schuld an dem Chaos sind die komplizierten Vertragsverhältnisse innerhalb des Unternehmens.
(Quelle und weiter lesen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335 )