Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Geld verdienen mit Abmahnungen

HANDELSBLATT, Mittwoch, 11. Oktober 2006

Anwälte machen Jagd auf Powerseller

Einige Anwälte haben Online-Portale als Einnahmequelle entdeckt.

Ihre Masche: Sie suchen nach Verstößen gegen Markenschutz- oder Widerrufsvorschriften und verschicken kostenpflichtige Abmahnungen.

DÜSSELDORF. Das trifft oft Privatpersonen, die gebrauchte Sachen verkauft und keine Ahnung hatten, dass sie gegen Vorschriften verstoßen. So verdonnerte das Landgericht Berlin eine vierfache Mutter, eine Abmahnung zu bezahlen (103 O 75/06). Sie hatte im März 93 Gegenstände bei Ebay verkauft, darunter viele gebrauchte Kinderklamotten. Ein surfender Advokat schrieb eine Abmahnung: Wer so viel verkaufe, gelte als Unternehmer und müsse die Käufer auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Zahlen muss auch eine Frau, die zehn alte Anziehsachen von Abercombie & Fitch (A&F) bei Ebay verkauft hatte. A&F-Artikel dürften nur mit Lizenz verkauft werden, hieß es in der Abmahnung. Die kostete 2060 Euro Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Landgericht Frankfurt nickte die Masche des Anwalts ab (2-06 O 450/06).

( Quelle: Handelsblatt/Wirtschaftwoche )

Geschrieben von Schlumpf007 am
he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#1]

Der IRRSINN kennt keine Grenzen...

Es kann einem nur Angst & Bange werden.

danke

gruss hans

kanada
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#1]

...Zahlen muss auch eine Frau, die zehn alte Anziehsachen von Abercombie & Fitch (A&F) bei Ebay verkauft hatte. A&F-Artikel dürften nur mit Lizenz verkauft werden, hieß es in der Abmahnung.

Über die Probleme mit A&F-Artikel bei Ebay habe ich schon öfters gelesen. Jedoch wusste ich nicht, dass auch der Verkauf gebrauchter Sachen zu einer Abmahnung führen kann.
Hast Du einen Link zu dem obigen Artikel?

MfG

kanada

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Es gibt auch Abmahnungen wenn man andere Namen "nutzt"

z.B. "ähnlich ROLEX" und/oder sogar die ehrliche Bezeichnung als "keine ROLEX" bringt Ärger, da man den Namen dabei "nutzt".

Wo die Aasgeier was riechen, sind sie dabei...

gruss hans

kanada
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ goso [#5]

Vielen Dank.

Kürzlich habe ich mir 3 Hosen über den Online-Shop von Abercrombie (USA) schicken lassen.
Leider passt keine und nun wollte ich diese bei Ebay verkaufen. Nicht dass ich nun ebenfalls abgemahnt werde :-(

MfG

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ he96 [#4]

Aber alle Markennamen werden geschützt sein. Dann darf ich bei ebay ja gar nix mehr verkaufen, weil ich den Produktnamen nicht mehr erwähnen darf, da mich dann einer abmahnen könnte?

Grübelnder Gruß

Gast

@ kanada [#6]

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen! :-)

Nur weil HB/WiWo schreibt, A&F dürfe "nur mit Lizenz" verkauft werden, bedeutet das nicht, daß man für den Verkauf eine besondere Genehmigung bräuchte, sondern es ist gemeint, daß die Klamotten wirklich von A&F stammen müssen, man also keine Plagiate unter diesem Namen anbieten darf.

Auch der andere Fall, in dem eine Frau angeblich deshalb als Unternehmerin eingestuft wurde, nur weil sie 93 gebrauchte Kinderklamotten in einem Monat verkauft hat, ist erst mal Quatsch. An die Unternehmereigenschaft werden andere Kriterien gestellt, auf die Anzahl der Geschäfte kommt es dabei nicht an.

Solche verkürzten Pressemeldungen sind meist Unsinn und nur dafür da, daß man sich am Stammtisch über etwas aufregen kann, oder statt Stammtisch hier im Forum. Es sind ja meist die selben User, die derartige Meldungen posten und/oder sich dann darüber erregen. :-)

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Livetour [#8]

"Nur weil HB/WiWo schreibt, A&F dürfe "nur mit Lizenz" verkauft werden, bedeutet das nicht, daß man für den Verkauf eine besondere Genehmigung bräuchte, sondern es ist gemeint, daß die Klamotten wirklich von A&F stammen müssen, man also keine Plagiate unter diesem Namen anbieten darf. "

Das ist theoretisch richtig.
Zahlen musste sie ja auch nicht wegen der Lizenzverletzung sondern für die Abmahnung, die sie darauf aufmerksam gemacht hat.
Und der Missbrauch dieses Abmahnwesens ist etwas, dass nicht nur gewisse niedere Existenzen in Bierlaune aufregen könnte, oder?

Und so ein Quatsch kann das mit der Unternehmereigenschaft auch nicht sein, sonst hätte das Landgericht Berlin das sicher mit der gleichen Arroganz zur Seite gefegt, wie du hier gerade.

Gast

@ gautama2 [#9]

Was ich zu A&F geschrieben habe, ist nicht nur theoretisch richtig, sondern auch praktisch richtig. Vielleicht hälst Du das für arrogant, ich halte es für realistisch.

Daß das LG Berlin richtig geurteilt haben mag, habe ich auch gar nicht bestritten. Lediglich die Begründung in der Pressemitteilung ist zweifelsfrei falsch.

Und beim Stichwort "Stammtisch" habe ich nicht - wie Du - an "gewisse niedere Existenzen" gedacht (diese Assoziation entspricht übrigens meiner Vorstellung von Arroganz), sondern habe ein Diskussionsniveau gemeint. Ob nun Fluggerät an anderer Stelle immer wieder einen Wirtschaftszusammenbruch herbeiredet, der gar nicht stattfindet, ob man sich immer wieder über Rechtsverhältnisse echauffiert, die so gar nicht existieren, beides halte ich für das gleiche Niveau.

Über den Sinn/Unsinn des Abmahnwesens habe ich gar nichts gesagt, und braucht man meines Erachtens auch gar nichts mehr sagen, weil eh alle der gleichen Meinung sind. Auch die Anwälte selbst, die diese "Rechtslücke" zu ihrem Vorteil ausnutzen.

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Livetour [#10]

Dann habe ich Dein Posting also in der Sache falsch verstanden. Tut mir leid, da habe ich wohl zu oberflächlich gelesen.

Stichwort Stammtisch sind also nach Deinem Empfinden Schlumpf007 als Poster des Artikels und die, die sich hier mit dem Artikel auseinander gesetzt haben, inkl. mir, auf niederem Diskussionsniveau, und auch immer dieselben, dieser Art, aber selbst keine Personen niedrigen Niveaus, da am Stammtisch zwar unter Niveau diskuktiert wird, aber die Leute am Stammtisch oder im Forum als Person nicht auf niedrigem Niveau sind. Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Diese Bemerkung über immer Dieselben im Forum, die niedrig diksutieren, war nicht arrogant gemeint, nehme ich an, aber danke dass Du Dich dazu gesellst, um das ein wenig anzuheben. Ist auch voll gelungen.

Gruß

tantan
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Hallo,
ich war neulich auf einem eBay-Anfänger-Seminar. Da wurde auch über das professionelle Abmahnen gesprochen.
Ich finde, das sich das Gesetz gegen das Volk richtet, wenn es A: nicht mehr allgemeinverständlich, und B: Anwälte ohne Mandat es durchsetzen können.

Gruß

kanada
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Livetour [#8]

Hi,

Solche verkürzten Pressemeldungen sind meist Unsinn...

Das denke ich auch!

Wahrscheinlich haben die Betroffenen Privatverkauf vorgetäuscht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass allein für den Verkauf von "zehn alte(n) Anziehsachen" abgemahnt werden darf. Auf der Suche nach weiteren Details zu dem Fall, brachte die Recherche bei Google nach "2-06 O 450/06" auch keinen sinnvollen Treffer.

MfG

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Livetour [#8]

Besorg dir das Urteil und erläutere "en Detail", damit wir nicht dumm bleiben müssen.

LG Berlin, AZ: 103 O 75/06, Urteil vom 05.09.06

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927/

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lg/

Gast

@ Schlumpf007 [#14]

Ich habe niemanden als "dumm" bezeichnet, aber wenn der Schuh paßt...

Besorg Du mir den Urteilstext (bzw. einen direkten Link dorthin), dann schreibe ich gerne einen Kommentar dazu.

Kobban
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Abmahnwelle beunruhigt Online-Antiquariate

heise.de (16.12.07) - Mehrere Antiquariate in Deutschland, die ihre Bücher über die Website Booklooker.de anbieten, erhalten dieser Tage eine Abmahnung. Eine Bonner Fachbuchhandlung wirft ihnen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor, da sie angeblich Titel anbieten, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100666)

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Abmahnwelle hilft Ladenhüter loszuwerden (Beispiel zvab):

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