Nick.L
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

* Gewinn bei Ausübung von US-Aktienoptionen?

Was ist zu beachten wenn man eine Aktienoption ausüben möchte?

Stimmt meine Rechnung?

Ein September Kontrakt, 100 Aktien, Strike 10 $.

Falls diese Aktie am Verfallstag bei 12$ notiert und man sie verfallen lässt, erhält man 100 Aktien zu 10 $, die man gleich zu 12 $ verkaufen kann.

Ist die Differenz von 2 $ (x 100) ./. Kommission der Gewinn?

Danke.

Geschrieben von Nick.L am
Marzell.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Du hast Recht. In der Regel dauert es aber X Tage, bis man die Aktie in das Depot eingebucht bekommt. Diese X Tage kenne ich nicht. Die Aktie könnte im schlimmsten Fall bis dahin wieder nach Süden gegangen sein.

Aber man könnte sie in dem Fall beim Ausübungspunkt leer verkaufen.

Vielleicht weiß jemand genaueres, ich bin hier auch gelehrig, da sich Deutschland und USA hier unterscheiden sollen.

Grüße
Albert

Nick.L
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Wenn die Optionen ins Geld laufen (September), dann werde ich in diesem Thread die Dauer bis zur Depoteinbuchung posten.

Danke erstmal.

Noch eine Frage. Wieso Ausübung? Kann man bei Settlement nicht den gleichen Gewinn erzielen?

Nick.L

Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

@ Nick.L

Um welche Option, Aktie, Call, Put, Strike handelt es sich ?

zocka

Die Option ist zwar 2 US-$ im Geld, den kann ich aber nicht als Nettogewinn ansehen, da ja eine Prämie für die long call bezahlt worden ist.

Also, ich lasse nicht andienen, wenn ich eh gleich verkaufen will, dann verkaufe ich die Option, ist Jacke wie Hose; sogar besser, da keine Aktiengebühr anfällt.

zocka

Die Andienung kann ein echtes Minusgeschäft werden.

Der Gewinn dann ist nämlich nicht Punkte im Geld x Multiplikator minus Kommission (wie bei Glattstellung), sondern Punkte im Geld x Multiplikator minus Kaufkommission minus Andienungskommission (!) minus gezahlte Prämie (die hat jetzt der Stillhalter, und er wird den Teufel tun sie wieder herzugeben ;-)).

Dieses Minusgeschäft wird umso grösser, je höher die Prämie war, z.B. wenn die Call Option mit hoher impliziter Vola in einer Übertreibungsphase erstanden wurde.

Gruss,
Berliner

Nick.L
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Was ist der Unterschied von Verfallen lassen, Ausüben und Settlement?

Situation:

1 Kontrakt (100 Aktien), Strike 10, Preis 1.00. Aktie notiert am Verfallstag bei 11 und ist um 10% gestiegen. Die Option um 100% (Nur ein fiktives Beispiel)

a) Man macht nichts.

Ist die Option wertlos oder gibt es automatisch einen Settlement. Wenn ja, wie Hoch? Gewinn = 2 oder 2 x 100?

b) Man verkauft noch rechtzeitig die Option. Gewinn = 2 oder 2 x 100?

zocka

@ Nick

zu a) Um die Option auszuüben, muss man seinem Broker einen expliziten Ausübungsauftrag erteilen, verbunden mit Gebühren, wie in meinem früheren Posting erwähnt. Nur dann erhalte ich 100 Aktien und kann sie bzw. sollte sie sofort zu 11 verkaufen. Allerdings fallen hier erneut Gebühren an. Es bietet sich also an, die Option mit Gewinn glattzustellen (weniger Aufwand und Kommission) vor dem "Last Trading Day" (das ist eine bestimmte Uhrzeit am letzten Handelstag, danach hört die Optionsserie einfach auf zu existieren).

Sollte ich jedoch gerne in den Besitz der 100 Aktien kommen wollen, so kann ich dies jederzeit während der Laufzeit der Option durch Ausübungsauftrag an meinen Broker tun bei Optionen "amerikanischen Typs". Bei Optionen "europäischen Typs" kann ich das nur am letzten Handelstag. Alle Optionskäufer, die eine Ausübung verlangen, bekommen diese auch zugeteilt; Optionsstillhalter "werden" vice versa "zugeteilt".

Optionsgeschäfte sind "bedingte" Geschäfte, d.h. als Optionskäufer KANN ich, muss aber nicht die Option ausüben, im Gegensatz zu Futures= "unbedingte" Geschäfte, da werden Gewinne/Verluste börsentäglich auf meinem Konto verbucht, ob ich will oder nicht.

Wenn ich die Option nicht ausübe, dann verfällt sie wertlos, auch wenn sie am letzten Handelstag im Geld steht! Das ist wichtig zu wissen! Ich muss einen Auftrag erteilen! Ist noch irgendwie Prämie auf der Option, also ein minimaler Rest Zeitwert, der grösser ist als die Handelsgebühr, sollte diese Prämie durch den Verkauf zurückgeholt werden. In der Regel hat man ja als Hebelspekulant eine Tradingstrategie, so dass man nie bis an den Rand des Verfallsdatums gerät. Eine solche Regel könnte z.B. lauten: ich verkaufe die Option, wenn sie 30% Prämienverlust erlitten hat, während gleichzeitig mein Gewinnziel bei 100% liegt (Stop Sell). Auf diese Weise gleicht 1 Gewinner drei Verlierer aus.

zu b) Der Gewinn ist nicht "2" oder "2x100". Er ist 100 (abzüglich Kommission). Denn: ich habe einen Kontrakt für 100 gekauft (der gelistete O-Preis war "1", ein Optionskontrakt bezieht sich auf 100 Aktien, also ist der Multiplikator 100). Diesen Kontrakt habe ich für "2", also 200 EUR oder USD oder was auch immer verkauft. Die Differenz aus Einsatz und Gewinn ist also 100 (wiederum minus Gebühren/Kommissionen). Bei IB beträgt die Kommission glaube ich 1 USD pro Kontrakt, also ist lautet mein Netto-Gewinn bei IB 99 USD oder 99% bezogen auf den Einsatz.

Ich hoffe, dass hat einiges verdeutlicht. Es gibt einige gute Bücher zum Thema, z.B. von Bernie Schaeffer, "The Option Advisor" (furchtbarer deutscher Titel: "Millionen mit Optionen").

Gruss,
Berliner

Nick.L
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Das war sehr deutlich. Danke.

Nick.L

Nick.L
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Das war sehr deutlich. Danke, aber: Ausübung und Settlement bringen nicht den selben Profit.

Optionskauf zu 10,00$ (100 x 0.10ct), Strike 10$ (Kauf bei 9$), Glatt bei 11$
(ohne Berücksichtigung der Gebühren)

a) Ausübung: Ich kriege 100 xyz zu 10 (1000$), Verkaufe bei 11$ (1100$)= 100$ Profit

b) Verk. Option: Kauf bei 10$ (100x0.10ct) verkaufe Option zu 25$. Profit = 15$

Nick.L

zocka

Hallo Nick,

Dein Ur-Beispiel war O-Kaufpreis 1.00, O-Verkaufpreis 2.00 (Gewinn brutto 100%, am Verfallstag der Option). Mein Rechenbeispiel war bezogen auf diese theoretischen Preise am Verfallstag a)Ausübung oder b) Glattstellung.

Jetzt nimmst Du in Deinem letzten Beispiel andere Parameter bzw. missverständliche Daten. Ich versuch mal diese Daten zusammenzufassen:

1. Optionskauf auf xyz beim Stand von 9.00 mit Strike 10.00, die O-Prämie beträgt 0.1 (die Option ist "aus dem Geld" und hat nur minimalen Zeitwert, keinen inneren Wert).

2. xyz steigt jetzt auf 11.00, d.h. die Option ist um 1.00 "im Geld" hat also einen inneren Wert (= aktueller Kurs minus Strike) von 1.00. Die Optionsprämie müsste jetzt also mindestens 1.00 betragen. Tatsächlich würde die Option jetzt ungefähr 1.10 wert sein (die ursprünglichen 0.1 Zeitwert, d.h. wir nehmen an der Zeitwert ist gleich geblieben, plus den Betrag, um den die Option im Geld ist (Kurstand minus Strike)). Der Bruttogewinn beträgt also genau 1.00 (Erlös minus Einsatz), das sind mit dem Multiplikator 100 (eine Option bezieht sich auf 100 Aktien xyz) 100 Mäuse, die meinem Konto gutgeschrieben würden (brutto).

Du schreibst dann in Beispiel b), dass Du die Option verkaufst bei einem Prämienwert von 0.25 (also brutto 25). Diese Option ist nicht die, die im Geld stünde! Es ist eine Option, die noch nichtmal "am Geld" stünde. Entweder haben wir hier eine unfaire Preisstellung (bei US-Optionen ist das kaum möglich, alle professionellen Trader würden sich sofort auf diese unterbewertete Option stürzen und den Market Maker als Trottel zurück lassen), oder Du hast ein Missverständnis vom AUSÜBUNGSZEITPUNKT: Selbstverständlich kann ich nur eine Option mit Profit ausüben, wenn das Underlying xyz wirklich schon über den Strike (bei calls) unter darunter (bei puts) gerutscht ist.

Und noch etwas: wenn ein Underlying xyz mit Macht einen Strike überwindet, also einen Kurssprung macht, so gewinnt die entsprechende Option nicht nur inneren Wert, sondern meistens auch noch impliziten, d.h. die Volatilität springt ebenfalls hoch und verteuert die Option noch mehr. Man kann also Glück haben und die billig erstandene Option besonders teuer wieder verkaufen, was einen weiteren Vorteil über die Ausübung darstellen würde. Im obigen Beispiel könnte die Optionsprämie anstatt 1.1 nun zum Beispiel 1.6 betragen, d.h. 0.4 zusätzliche Cents wären ausschliesslich der Markterwartung geschuldet, dass es bei diesem Kurssprung nicht bleibt und weitere Aufwärtsbewegungen zu erwarten sind, die die Option noch weiter ins Geld bringen.

War das das Missverständnis?

Gruss,
Berliner

zocka

Nachtrag:

Nick, Du schreibst ganz oben (Zitat): "Wenn die Optionen ins Geld laufen (September),..."

Die Optionen laufen nicht ins Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt (Du meinst das Verfallsdatum, dann hören die Optionen dieses Typs auf zu existieren!), sondern sie laufen ins Geld, wenn das Underlying den Strike überwindet (Call) oder unterschreitet (Put). Je früher dies während der Laufzeit der Option geschieht, desto mehr Zeitwert hat die Option noch und desto besser für den Long-Spekulanten. Warum? Der Zeitwert baut sich gegen Ende der Laufzeit rapide ab und verbilligt die Option. Das Geld sehe ich dann nie wieder.

Aber nochmal: dass die Option ins Geld läuft ist meine Wette, meine Kursprognose, meine Hoffnung, sie wird von nichts und niemandem garantiert. Das Verfallsdatum ist schlicht und einfach wie das Verfallsdatum auf der Joghurtdose: "nicht zum Verzehr geeignet nach dem..."

Gruss!

Rückrufservice
Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen, damit wir uns auf den Rückruf vorbereiten können.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten inklusive der Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nicht ohne Einwilligung weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Fragen?

Sie haben Fragen zu ZMP Live? Unser Team steht gerne hilfsbereit zu Ihrer Verfügung. Senden Sie uns gerne eine Nachricht:

Es gilt unsere Datenschutzerklärung

Jetzt registrieren

Jetzt registrieren und ZMP Live+ 14 Tage kostenlos testen!
  • Dauerhaft kostenfrei
  • Keine Zahlungsinformationen erforderlich