Haftung als angestellter Trader
Hallo liebe Terminmarktweltler,
weiss jemand von Euch eigentlich wie es mit der Haftung aussieht, wenn man für Institutionen handelt. d.h. angenommen ich wäre bei einer Bank oder einem bankähnlichem Institut ans Eigenhändler angestellt und würde handeln mit:
a) Aktien
b) Futures
Wie würde es denn je in o.g. Fällen aussehen, wenn ich einen oder mehrere Fehler machen würde? Kann ich dafür haftbar gemacht werden? Bei Futures wäre dies ja sogar aufgrund des möglichen unbegrenzten Verlustes existenzbedrohend. Oder wie läuft das da?
Hat jemand Erfahrung damit bzw. kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?
Danke,
olrim
@ benedikt54 [#23]
Das lassen sie sich schriftlich geben. Die sind auch versichert wenn sie falsche Auskünfte erteilen.
Bei einem kniffligen Steuerfall, wo ich leicht einen Millionenschaden hätte davon tragen können hat sich kein Anwalt auch kein Renommierter, bereit erklärt, mir etwas schriftlich zu geben. Es war eher wie Wetterprognose: "Unserer Ansicht nach besteht keine Haftung für xyz, aber ein gewisses Risiko bleibt natürlich, da eine gewisse Auslegungsfreiheit besteht." Toll. So deutlich schwarz weiß kann man das nicht sehen, dass gute Anwälte schriftlich was garantieren und andere nicht. Eher noch umgekehrt.
Gruß
@ gautama2 [#32]
Na ja
dann Wissen Sie ja das die Sache auf rechtlich Schwachen Beinen steht und das ist ja dann ein Grund die
Sache nicht anzugehen.
@ benedikt54 [#33]
Die Sache liegt in der Vergangenheit. Ich habe mich verglichen und das überschaubare kleine Risiko einem Streit mit ungewissem Ausgang vorgezogen. Wenn etwas rechtlich auf starken Beinen steht brauche ich keinen guten Anwalt.
@ gautama2 [#34]
[I]brauche ich keinen guten Anwalt.
Sie Wissen ja nicht ob der Sachverhalt juristisch klar ist oder auf sicheren Beinen steht. Deshalb braucht man ja den Anwalt.
Abgesehen davon mache ich Dinge bis 5000 euro eh selbst, nur ab Landgericht benötigt man die Blutsauger.
Aber meine Erfahrung mit den Pappnasen ist grundsätzlich eher negativ als positiv.
@ gautama2 [#32]
Bei einem kniffligen Steuerfall
Wenn es um steuerliche Sachverhalte geht, kann man unter bestimmten Bedingungen eine verbindliche Auskunft vom Amtsrat des Finanzamts erfragen. Hier gibt es also absolute Rechtssicherheit zum Nulltarif.
@ Livetour [#36]
..."des Finanzamts erfragen. Hier gibt es also absolute Rechtssicherheit zum Nulltarif"...
Falsch, das war ein mal!
Seit geraumer Zeit kosten "verbindliche" schriftliche Auskünfte beim Finanzamt Geld.
@ TimeTrade [#37]
Richtig. Der Vorteil ist, dass man nach der Auskunft nciht noch einmal hoffen muss, dass es das FA genauso sieht wie der StB. Aber der Nachteil ist, dass man in kniffligen Fällen eher davon ausgehen kann, dass das FA die Auskunft eher zu seinen Gunsten gibt. Wenn ein StB jedoch großspurig sagt, er würde das schon durch bekommen, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Die Fälle sind aber selten.
@ TimeTrade [#37]
Du hast recht. Wie ich eben sehe, wird es seit 2007 nicht mehr gratis angeboten.
@ Livetour [#39]
Dann mußt du jetzt doch DIE LINKE wählen!!! ;))
@ AAA [#40]
Für mich ist Überwachungsfreiheit wichtiger als kostenlose Rechtsberatung, also muß ich diese Seeräuber-Partei wählen. :-)