Hornblower Fischer AG / Alexander Falk
Hornblower-Umstrukturierungen nach einem Jahr abgeschlossen
Frankfurt (fondsweb.de) - Die Hornblower Fischer AG hat nach eigenen Angaben ihre 12-monatige Restrukturierungsphase erfolgreich abgeschlossen und kehrt nach massiven Kostensenkungsprogrammen und deutlich reduzierter Mitarbeiterzahl in die Profitabilität zurück. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Geschäftsbereiche der Hornblower Fischer AG im Rahmen einer divisionalen Neuordnung in die Bereiche Fonds sowie International Brokerage und Futures aufzuteilen und deren Dienstleistungen und Produkte über unabhängige Schwestergesellschaften anzubieten.
Die Hornblower Fischer AG positioniert sich dabei als Fondsemissionshaus, während Hornblower Fischer & Co., Inc. mit Sitz in New York den Geschäftsbereich International Brokerage und Futures übernimmt und in Deutschland die Kunden von ihren künftigen Standorten in Frankfurt/Main und Hamburg aus weiterbetreut. Beide Gesellschaften planen organisch, aber auch durch Akquisitionen zu wachsen. Mit Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird Herr Dr. Johann R. Flesch aus dem Vorstand ausscheiden. Neue Vorstandsmitglieder werden mit sofortiger Wirkung Peter Wick und zu einem späteren Zeitpunkt Alexander Falk. In den neugegründeten Beirat der Gruppe treten Dr. Günther Rexrodt und Magnus Graf Lambsdorff ein.
Ziele der Sanierungsmaßnahmen waren die Vereinfachung des Geschäftsmodells und die Reduktion der Komplexität der betrieblichen Prozesse. Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen konnten massive Kostenreduktionen erzielt werden. Die Neupositionierungsmassnahmen umfassen unter anderem den Verkauf der 100%igen Tochterfirma Hornblower Fischer & Co., Inc. an die Alexander Falk Holding GmbH, Hamburg, die Rückgabe der deutschen Lizenz für das Finanzkomissionsgeschäft, die Übertragung des Geschäftsbereichs International Brokerage/Futures an die Hornblower Fischer & Co., Inc. sowie die Einstellung aller nicht strategisch notwendigen Bereiche. Im Ergebnis wurde die Anzahl der Geschäftsfelder von sieben auf zwei und die Anzahl der Mitarbeiter von 180 auf rund 50 abgebaut.
(Fortsetzung)
Hornblower Fischer AG als Fondsemissionshaus
Die Hornblower Fischer AG konzentriert sich als Fondsemissionshaus zukünftig auf ihren nach eigenem Bekunden erfolgreichsten Geschäftsbereich, der Spezialprodukte primär für institutionelle Kunden entwickelt und vertreibt. Neben den traditionellen Hornblower-Garantiefonds setzt sie verstärkt auf Wertsicherungskonzepte sowie sonstige Produkte im Wertpapierbereich. Als neue Aktivität wird die Gesellschaft alternative Anlageprodukte aus dem Rohstoff- und Warenbereich, Hedgefonds sowie Produkte zur Verbriefung sonstiger Aktiva entwickeln und unter eigenem Brand sowie als Label-Produkte anbieten. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.
Hornblower Fischer & Co., Inc.
Die Investmentbank Hornblower Fischer & Co., Inc. mit Sitz in New York, bietet ihren Kunden internationales Wertpapier-und Derivatehandelsgeschäft an. Im Zuge der Neuausrichtung wird die Hornblower Fischer & Co. den Bereich Brokerage und Futures der Hornblower Fischer AG übernehmen und selbständig weiterführen. Ziel der Umgestaltung ist es, den Kunden ein verbessertes und fokussierteres Dienstleistungsgeschäft anzubieten. Das Dienstleistungsangebot der Hornblower Fischer & Co., Inc. in den USA umfasst darüber hinaus International Brokerage, Institutional Trading, Global Clearing sowie Verkauf von Hedge-Fonds und richtet sich an institutionelle Kunden und wohlhabende Privatpersonen. Standorte der Gesellschaft sind New York, North Carolina, Maryland sowie die künftigen deutschen Betriebsstätten Frankfurt a.M. und Hamburg und die Niederlassung in Athen.
(Quelle: fondsweb, 02.05.03)
Hornblower sucht Nachfolger für Falk
Von Claudia Wanner, Frankfurt, und Nicola de Paoli, Hamburg
Der unter Betrugsverdacht geratene Verlagserbe Alexander Falk verliert sein Mandat als Aufsichtsratschef beim Frankfurter Bankhaus Hornblower Fischer. Das Image der Bank ist geschädigt.
Hornblower-Vorstand Rüdiger Kimpel sagte der FTD, er sei zuversichtlich, bis Ende der Woche einen "hochkarätigen Externen" für den Aufsichtsrat zu finden. Am vergangenen Freitag hatte ein Hamburger Gericht entschieden, dass der Multimillionär Falk in Untersuchungshaft bleiben muss. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr habe der Haftrichter Falks Entlassung abgelehnt, sagte sein Anwalt Gerhard Strate.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: 2003 Financial Times Deutschland, http://www.ftd.de)
Dirk Bednarz wirft bei Hornblower Fischer die Brocken hin
(04.07.2003) Gar nicht angetan von den jüngsten Ereignissen um die Frankfurter Hornblower Fischer AG ist offenbar Dirk Bednarz. Jedenfalls hat der frühere Vorstand für Marketing und Vertrieb per Ende Juni 2003 um die vorzeitige Auflösung seines ursprünglich auf drei Jahre terminierten Vertrags gebeten. Dabei hatte Bednarz seine Stelle erst im Oktober vergangenen Jahres angetreten, und das mit merklich großem Elan (siehe auch Ausgabe 4/2002 von FONDS professionell).
Ganz offenbar sind Bednarz aber die Machenschaften von Hornblower-Chef Alexander Falk am Ende dann doch zu viel geworden.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: FONDS professionell, http://www.fondsprofessionell.de)
Zu meinem Beitrag:
http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/tmw-forum.pl?ST=5099&CP=0
Kennt jemand die Falkgruppe?
Ist bekannt, ob es sich bei obiger Gruppe um den gleichen Initator handelt? Wenn ja, dürften ein paar Leute Magenschmerzen haben.
gruß
Hornblower Fischer stellt Insolvenzantrag
Frankfurt (vwd) - Die Hornblower Fischer AG, Frankfurt, hat bei der BaFin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Ruhenlassen der Banklizenz gestellt. Die BaFin habe daraufhin beim Amtsgericht Frankfurt einen Insolvenzantrag gestellt, teilte Hornblower Fischer am Donnerstag mit. Es sei beabsichtigt, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Die BaFin habe diesem Wunsch in dem von ihr gestellten Antrag Rechnung getragen, hieß es weiter. Hornblower-Fischer-Vorstand Rüdiger Kimpel wurde den Angaben zufolge von Alexander Falk, welcher über die Alexander Falk Holding mit 75,6 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Hornblower Fischer AG ist, beauftragt, mit Investoren über die Übernahme der Anteile bzw über den Kauf von Teilbereichen der Hornblower Fischer AG zu verhandeln und diese Gespräche kurzfristig zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net)
BaFin: Kundenforderungen von Hornblower-Insolvenz nicht berührt
Düsseldorf (vwd) - Durch die Insolvenz der Hornblower Fischer AG werden nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Kundenforderungen berührt. Die BaFin habe der Bank aufgegeben, das aufsichtspflichtige Geschäft ruhen zu lassen, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag.
Unbeschadet dessen sei es dem Unternehmen aber gestattet, durch Einschaltung anderer Institute die Weiterbtreuung der Kundendepots sicherzustellen und Beratungs-Dienstleistungen zu erbringen.
Die Tochter Hornblower Fischer & Co Inc., die einen Großteil der Anlegerkonten führt, ist nach BaFin-Erkenntnissen auch nicht insolvent, wie es weiter hieß.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net)
Inhaftierter Verlagserbe Alexander Falk will Schadenersatz
Frankfurt/Main (AP) Die Anwälte von Multimillionär Alexander Falk bereiten eine Schadenersatzklage gegen die Hansestadt Hamburg vor. «Es wird eine beträchtliche Schadenersatzforderung auf die Hansestadt zukommen», sagte Falks Anwalt Gerhard Strate der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Strate wirft der Hamburger Staatsanwaltschaft bei ihrem Vorgehen gegen Falk große Leichtfertigkeit vor.
Falk sitzt seit sechs Wochen in Untersuchungshaft, weil die Strafverfolger dem Verlagserben Scheingeschäfte beim Verkauf seiner Internetfirma Ision unterstellen. «Die Staatsanwaltschaft wird den Nachweis für ihren Vorwurf des 'besonders schweren Fall des Betrugs' nie und nimmer erbringen können», sagte Strate weiter.
Die Betrugsaffäre um Falk hatte vorige Woche die traditionsreiche Frankfurter Wertpapierhandelsbank Hornblower Fischer in die Insolvenz getrieben. Hornblower Fischer warf der Hamburger Staatsanwaltschaft vor, das Unternehmen mit der Blockierung von Geldern in die Zahlungsunfähigkeit getrieben zu haben. Obwohl das Wertpapierhandelshaus von den Ermittlungen gegen Falk ausdrücklich nicht betroffen sei, habe die Staatsanwaltschaft rund zwei Millionen Euro aus einer Rückvergütungsvereinbarung für Hornblower Fischer blockiert, erklärte die Bank.
(Quelle: http://de.news.yahoo.com 260703)
Justiz greift nach Falks Millionen in Südafrika
Haftprüfung: Seit sechs Monaten sitzt der Unternehmer im Gefängnis am Holstenglacis. Anwalt Strate kämpft um Freilassung.
Von Kristina Johrde, André Koopman
(06.12.03) Die Staatsanwaltschaft hat die Verlängerung der Untersuchungshaft gegen den Millionenerben Alexander Falk (34) beantragt. Rechtzeitig zum Termin am 6. Dezember, denn an diesem Tag sitzt der Multimillionär seit sechs Monaten in Haft. Bis zu diesem Zeitpunkt musste entweder Anklage erhoben oder Haftverlängerung beantragt werden. Falks Anwalt Gerhard Strate (52) hat bis Freitag Zeit, zur Haftverlängerung vor Gericht Stellung zu nehmen. Somit wird das Hanseatische Oberlandesgericht vermutlich frühestens am 15. Dezember eine Entscheidung über den Antrag treffen.
Gegen Falk wird wegen des Verdachts der Kursmanipulation ermittelt (wir berichten). Er soll mit Scheingeschäften den Preis seiner Firma Ision AG künstlich in die Höhe getrieben haben, sie dann für mehr als 800 Millionen Euro an die mittlerweile insolvente britische Energis plc. verkauft haben.
Rechtsanwalt Strate hat seit der Verhaftung für seinen Mandanten Falk bereits dreimal Haftbeschwerde eingelegt - alle Beschwerden wurden bislang abgelehnt. Zuletzt wies das Oberlandesgericht Mitte November eine von Strate auf knapp 200 Seiten begründete Haftbeschwerde ab. Der Haftbefehl lautete auf Flucht- und Verdunklungsgefahr. Während das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Fluchtgefahr weiter als gegeben ansah, wurde die Frage der Verdunklungsgefahr offen gelassen.
Unterdessen geht die Sicherstellung von Falks Vermögenswerten weiter: Für 532 Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft bereits Arrestbeschlüsse. "Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf anonyme und gefälschte Beiträge eines Internet-Klatschblattes, die ihr anonym zugespielt wurden", kritisiert Strate.
Am Freitag tagte der "High Court of South Africa" in Kapstadt zu diesem Thema, denn die Hamburger Staatsanwaltschaft will auch in Südafrika Falk-Vermögen einziehen. Dabei geht es um 5,2 Millionen Euro auf einem südafrikanischen Konto und um zwei Weingüter in der Nähe von Kapstadt, die ihm gehören. Bis Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor, ob der High Court dem Antrag der Hamburger Ermittlungsbehörde stattgibt.
Falk hatte einen Tag vor seiner Verhaftung noch schnell Vermögen nach Südafrika transferiert - da wusste er schon, dass gegen ihn ein Haftbefehl erwirkt worden war. Er überwies 12,47 Millionen Euro an die Standard Bank in Südafrika, wie aus Akten hervorgeht. Ein Großteil dieses Geldes wurde nach seiner Verhaftung auf andere Konten weiterüberwiesen, unter anderem auf ein Konto seiner Ehefrau und Konten der Hornblower Fischer AG, so die Unterlagen des High Court. Falk wollte Chef der Bank werden. Sie befindet sich in vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Falk hält sich unterdessen in der Untersuchungshaft fit: Jeden Morgen macht er 50 Klimmzüge und läuft zwei Stunden auf der Stelle. Er liest viel und bereitet sich auf seine Verteidigung vor. Falk war Ende Juli in Einzelhaft verlegt worden.
(Quelle: Hamburger Abendblatt, http://www.abendblatt.de)
Hornblower Fischer: Schweizer Investor will Bankhaus retten / Amtsgericht verlängerte Frist
Das Frankfurter Bankhaus Hornblower Fischer will nach Informationen der WirtschaftsWoche im Januar seinen Insolvenzantrag zurückziehen.
Noch vor Weihnachten soll ein Schweizer Investor 75,6 Prozent der Bank vom Großaktionär Alexander Falk übernehmen. Der Investor sichert bereits jetzt den laufenden Betrieb ab. Das Amtsgericht Frankfurt verlängerte deshalb um einen Monat die Frist, in der die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geprüft werden muss.
Mit dem Verkauf von Hornblower Fischer ist der Versuch des Stadtplan-Erben Falk gescheitert, sich als Bankier zu etablieren. Er sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihm vor, beim Verkauf des Internet-Providers Ision seinen Geschäftspartner um mehr als 500 Millionen Euro betrogen zu haben. Sie muss einem Verkauf des Bankhauses zustimmen.
(Quelle: Wirtschaftswoche 03.12.03, Volker Müller, http://www.wiwo.de)
Zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung am 14.01.04 um 10 Uhr in Berlin (Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, 10625 Berlin) haben die Hornblower Aktionäre Theresia und Günter Jablonski sowie Alfred Jablonski, aus Rodgau und Waldkraiburg unter Ermächtigung des Registergerichtes Frankfurt eingeladen.
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Erteilung eines Sonderprüfungsauftrages an RA Dr. Joachim Erbe aus Potsdam.
Die Aktionäre Jablonski werfen der Gruppe um AFH (Alexander Falk Holding) und Herrn Alexander Falk in einer langen Liste schwerste Verfehlungen vor, wie z.B. schädliche Weisungen an die Gesellschaft bzw. nachteilige Einwirkungen auf die Geschäftsleitung. Auszugsweise 5 Punkte aus der zwei Seiten langen Liste mit Fragen und Vorwürfen:
(a) Veräusserung von Beteiligungen der Gesellschaft (Hornblower Fischer) an die AFH unter Marktwert bzw. aufgrund Erzwingung von für die Gesellschaft nachteiligen Restuktuierungsmodellen auf die AFH bzw. Alexander Falk
(d) Erzwingung von Beratungsverträgen mit und Erzwingung der Erteilung faktischer Geschäftsfühungskompetenzen an Vertraute von Herrn Alexander Falk, insbesondere Herr Cito Aufenacker und Herrn Christian von Lenthe
(e) Entziehung von Geschäftschancen und Kundenbeziehungen der Gesellschaft zu Gunsten der bereits von der AFH erworbenen Oswald Kruber Bank KG
(k) Erzwingung von falschen oder verschleiernden Auskünften des Vorstandes in der Hauptversammlung 2003 durch die AFH bzw. Alexander Falk
(n) Erzwingung des Verkaufs der Geschäftsbereiche Brokerage, Futures und Vermögensverwaltung sowie der Marke Hornblower an die Oswald Kruber KG trotz fehlender Zustimmung der Hauptversammlung.
Günter Jablonski, vorher erfahrener Geschäftsführer von Dean Witter Frankfurt und vom verstorbenen Norbert Fischer vorgesehener und eingeführter Nachfolger als Vorstand der Hornblower Fischer AG ist in der Branche gut bekannt und wird sicher für Spannung auf der HV sorgen.
Hamburger Staatsanwalt durchsucht Bankhaus Hauck & Aufhäuser
(22.01.2004) Im Zusammenhang mit dem Betrugsfall um den Hamburger Verlegersohn und Millionenerben Alexander Falk hat die Hamburger Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der renommierten Frankfurter Privatbank Hauck & Aufhäuser in Hamburg, Frankfurt und Zürich durchsucht. Das berichtet heute das Handelsblatt.
Betroffen gewesen von der Durchsuchung sei auch die Schweizer Tochtergesellschaft Bastei Finanz AG der Privatbank. Auf Anfrage des Handelsblatts hatte ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt, „die Durchsuchung wurde durchgeführt, um Geldtransaktionen im Fall von Alexander Falk nachzuvollziehen“.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Fonds professionell, http://www.fondsprofessionell.de)
Schweizer Investor will Hornblower Fischer kaufen - Dieter Behring will neue Bank aufbauen
Die insolvente deutsche Traditionsbank Hornblower Fischer soll laut einem Zeitungsbericht vom Schweizer Investor Dieter Behring übernommen werden. Behring will nach der Übernahme offenbar ein neues Bankenkonstrukt aufbauen.
(sda/Reuters, 060304) Behring habe zu diesem Zweck auch einen Vorvertrag zur Übernahme der vier deutschen und des Luxemburger Büros des Vermögensverwalters Prudential Bache unterzeichnet, berichtete die «Financial Times Deutschland» am Samstag in ihrer Online-Ausgabe unter. Einzelheiten dazu sollten in der kommenden Woche vorgestellt werden.
Behring gilt als Hedgefonds-Experte und ist Hauptaktionär der Redsafe Bank. Das Wertpapierhandelshaus Hornblower Fischer hatte im Juli vergangenen Jahres seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben, da laufende Ermittlungen gegen Grossaktionär Alexander Falk wegen Betrugsverdachts ausstehende Zahlungen an Hornblower verhindert hatten.
Der Gründer der inzwischen konkursiten Internetfirma Distefora hielt über 75% an Hornblower Fischer. Falk sitzt seit Mitte letzten Jahres in deutscher Untersuchungshaft.
(Quelle; Neue Zürcher Zeitung, http://www.nzz.ch)
Der bisherige Mehrheitseigner des Frankfurter Bankhauses sitzt in Untersuchungshaft - Hornblower sucht neuen Großaktionär
cw/oli Frankfurt/Zürich (16.11.04) Das Frankfurter Wertpapierhandelshaus Hornblower Fischer ist auf der Suche nach einem neuen Großaktionär. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Frankfurter Bankenkreisen. Ein Unternehmenssprecher wollte den neuerlich bevorstehenden Verkauf des Instituts nicht kommentieren. Er sagte aber, der Bankbetrieb sei in keiner Weise dadurch gefährdet, dass Großaktionär Dieter Behring in Untersuchungshaft sitze.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com)
Nach und nach wandern alle in den Knast.
Unglaublich.
Hornblower hat die Skandale um Alexander Falk und Dieter Behring nicht überstanden. In der Einladung zur HV am 08.04.05 steht die Liquidation der Firma auf der Tagesordnung:
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Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 08. April 2005, 10:00 Uhr im Maritim Hotel, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden Hauptversammlung ein.
Sollte die Tagesordnung der Hauptversammlung am 08. April 2005 nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am Samstag, den 09. April 2005, 10:00 Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Hornblower Fischer AG
1. Bericht des Vorstandes über die wirtschaftliche Situation der Hornblower Fischer AG
2. Anzeige nach § 92 Abs.1 AktG
Anzeige des Vorstands über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals.
3. Bericht des Sonderprüfers
Der Bericht des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2004 bestellten Sonderprüfers ist von diesem am 24. September 2004 beim Handelsregister eingereicht worden. Gemäß § 145 Abs.4 S.5 AktG macht der Vorstand den Bericht des Sonderprüfers bekannt.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2003, des Lageberichts für die Hornblower Fischer AG und des Lageberichts des Konzerns, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003.
5. Entlastung des Vorstandes a) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2001
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2001 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herrn Rolf Engel, Herrn Christian Grauel, Herrn Klaus Berger und Herrn Erimar von der Osten für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
b) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2002 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herrn Klaus Berger, Herrn Rolf Engel, Dr. Johann Rudolf Flesch, Herrn Erimar von der Osten für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
c) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2003 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herren Dr. Johann Rudolf Flesch und Herrn Rüdiger Kimpel für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
6. Entlastung des Aufsichtsrates a) Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2001 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Franco Antonacci, Herrn Jürgen Dickemann, Dr. Ulrich Mannsfeldt, Dr. Henning von der Osten, Herrn Hans-Jörg Schmidt, Frau Karin Sturm für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
b) Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2002 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Jürgen Dickemann, Herrn Björn Feddersen, Herrn Denis-Joseph Fischer-White, Dr. Ulrich von Mannsfeldt, Dr. Henning von der Osten, Herrn Hans-Jörg Schmidt für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen und
den im Geschäftsjahr 2002 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Alexander Falk, Dr. Christian von Lenthe für dieses Geschäftsjahr die Entlastung nicht zu erteilen.
c) Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2003 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu Herrn Björn Feddersen, Herrn Denis-Joseph Fischer-White, Dr. Henning von der Osten, Dr. Thomas Wülfing Entlastung zu erteilen
und
den im Geschäftsjahr 2003 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Alexander Falk, Dr. Christian von Lenthe für dieses Geschäftsjahr die Entlastung nicht zu erteilen.
7. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
8. Aufhebung des Beschlusses über Namensänderung
Die Aktionäre der Gesellschaft haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2004 den Beschluss gefasst, § 1 Abs.1 der Satzung (Firma der Gesellschaft) wie folgt zu ändern: Die Gesellschaft führt die Firma Redsafe Hornblower AG
Der Beschluss ist bisher nicht im Handelsregister eingetragen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2004 unter Tagesordnungspunkt 11 gefasste Beschluss über die Namensänderung der Hornblower Fischer AG in Redsafe Hornblower AG wird aufgehoben.
9. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2005.
10. Beschlussfassung über die Vertretungsbefugnis der Abwickler
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat wird gemäß § 269 Abs.3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AktG ermächtigt, zu bestimmen, dass einzelne Abwickler allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind.
11. Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr bis zur Auflösung, die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 01. Januar 2005 bis zur Auflösung der Gesellschaft, für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für den Jahresabschluss und den Lagebericht für das am 31.12.2005 endende Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr wird die PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestellt.
Ausgelegte Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003, der Lagebericht für die Hornblower Fischer AG und der Lagebericht des Konzerns, sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Hornblower Fischer AG, Börsenstrasse 2-4, 60313 Frankfurt am Main
und im Internet unter
http://www.hornblower.de
eingesehen werden.
Die vorläufige Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Hornblower Fischer AG für das Geschäftsjahr 2004 kann ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.
Darüber hinaus kann der Bericht des Sonderprüfers in den Geschäftsräumen eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 02.April 2005 bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Gesellschaftskasse hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit der Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 04. April 2005 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechtes zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Informationsblatt beschrieben, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen.
Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: Hornblower Fischer Aktiengesellschaft, Börsenstrasse 2-4, 60313 Frankfurt am Main, per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer 069 92022‑111.
Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 08. April 2005 der Gesellschaft übersandt wurden.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse: http://www.hornblower.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im Februar 2005
Hornblower Fischer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Falks Ex-Bank vor dem Aus - Hornblower Fischer soll aufgelöst werden
Hamburg (06.04.05) - Die Frankfurter Bank Hornblower Fischer, die 2002 bis 2003 mehrheitlich dem Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk gehörte, soll aufgelöst werden. Ein Antrag auf Liquidation soll heute oder morgen auf der Hauptversammlung beschlossen werden. Der Beschluß werde sicher kommen, sagte ein Sprecher der Bank. Knapp 95 Prozent der Anteile an Hornblower Fischer gehören heute dem Schweizer Anlageberater Dieter Behring und seiner Schönkind Holding, die für die Liquidation eintreten. Behring sitzt seit Ende 2004 in Schweizer Haft wegen des Vorwurfs des Anlagebetrugs, der aber nichts mit der Bank zu tun habe, so der Sprecher.
"Ein inhaftierter Mehrheitsaktionär, dessen Vermögen in der Schweiz gesperrt wurde, ist für eine Bank nicht tragbar. Ein Verkauf der Anteile war jedoch auch nicht möglich. Es gab zwar Interessenten, aber keine Einigung", sagte der Sprecher dem Abendblatt. "Daraufhin haben unsere Mehrheitsaktionäre eine Liquidation bevorzugt." Dem Vernehmen nach sei ihnen das Risiko zu groß gewesen, für eventuell anfallende Verluste bei Hornblower Fischer eintreten zu müssen.
Töchter und Geschäftsteile der Bank mit rund 40 Mitarbeitern könnten jedoch nach einem Beschluß zur Liquidation verkauft werden. Die Fondstochter in Luxemburg und eine New Yorker Tochter, die heute alle aufsichtsrechtlich relevanten Geschäfte der Bank abwickelt, hätten gute Chancen, so der Sprecher. In Deutschland ruhen alle aufsichtsrechtlich relevanten Geschäfte, die rund 5000 Kunden der Bank merken davon nichts. "Die Liquidation wird geordnet ablaufen", sagte er. Die Gelder der Kunden seien nicht gefährdet. Sie müßten sich nur eine neue Bank suchen.
Alexander Falk, der in Hamburg unabhängig vom Fall Behring in Haft sitzt, war Anfang 2002 bei der Hornblower Fischer AG, deren Aktien heute Pennystocks sind, eingestiegen und hatte bald eine 75prozentige Mehrheit. Zwei Millionen Euro stellte er der Bank für deren Sanierung zur Verfügung. Dann wurde Falk verhaftet. Er soll die Umsätze seiner Internetfirma Ision künstlich in die Höhe getrieben haben, um bei ihrem Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, so die Vorwürfe in dem laufenden Verfahren. Die zwei Millionen Euro wurden von der Staatsanwaltschaft eingefroren, was bei der Bank zur Insolvenz führte.
Nach dem Verkauf der Anteile an den Schweizer Behring Mitte 2003 und einem Forderungsverzicht der Falk Holding wurde die Insolvenz aufgehoben. Eine Sonderprüfung der Falk-Ära durch einen Wirtschaftsprüfer ergab 2004 aber Rückforderungen der Bank gegen Falk von 170 000 Euro und 1,2 Millionen Euro gegenüber der Anwaltspartnerschaft CMS Hasche Sigle, erfuhr das Abendblatt aus Finanzkreisen.
Der Hamburger CMS-Partner Christian von Lenthe, der bis Mitte 2003 bei Hornblower Fischer im Aufsichtsrat saß, wollte dazu gestern keine Stellung nehmen: "Wir geben grundsätzlich keine Auskünfte über frühere oder laufende Mandate." rh
(Quelle: Hamburger Abendblatt, http://www.abendblatt.de)
Schade! Im Grunde ist die Zeit für Ölkontrakte bei der hohen Volatilität momentan endlich reif für diese Möglichkeit von Absicherung - doch da stirbt der Emmitent plötzlich.
Erinnere mich nur noch zu gut an das Telefonat mit einem Mitarbeiter von Hornblower Fischer vor 5 Jahren.