Interactive Brokers: Steuererklärung

Hallo zusammen,

sicherlich hatten einige Mitglieder dieses Forums schon einmal das gleiche Problem: Dem Finanzamt mußten in der Steuererklärung Unterlagen des IB Kontos beigefügt werden. Die Frage ist nur, wie hat das genau zu erfolgen?
Ich habe von dem jährlichen Statement u.a. sämtliche Trades ausgedruckt und eingereicht, aber das Finanzamt schreibt mir jetzt: "...ich bitte Sie, sämtliche mit dem An- und Verkauf der Wertpapiere in Verbindung stehenden Unterlagen einzureichen. Weiterhin bitte ich um genaue Darstellung, welche Wertpapiere veräußert wurden (lediglich Abkürzungen aus Unterlagen ersichtlich) ....".

Sollte hier Auflistung der den Symbolen entsprechenden Firmennamen bzw. die vollständige Futurebezeichnung genügen (es wurden ausschließlich US-Werte gehandelt)?

Danke für die Hilfestellung im Voraus

Geschrieben von AbsoluteReturn am
tantan
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ AbsoluteReturn [#1]

Von wie vielen Trades reden wir den? Vieleicht sucht der Steuerbeamte nach ETFs auf die er Strafsteuern erheben kann (will). Ob es diese Strafsteuer noch gibt weiß ich aber nicht genau. Die EU hatte da was gegen. Ich habe garkeine Trades mehr ausgedruckt und eingereicht. Das wären aber auch einige Pakete Papier und eine Menge Toner gewesen. Meinem Finanzamt reichen die "Mark-to-Market" aus. Zumindestens war das im Vorjahr so. Die 2009er Steuern hab ich noch nicht gemacht.

Gast

@ AbsoluteReturn [#1]

um das Thema ging es z.B. auch schon hier:

http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/nforum.pl?ST=67327&page=1#M18

Ich denke wenn du dort ab Anfang liest, hast du ein paar Antworten und Möglichkeiten von verschiedenen Leuten praktizierter Varianten.

Gast

@ tantan [#2]

neben den ETF wohl noch die US-Indextracker (DIA, QQQQ, SPY, etc.) die ja auch "strafbesteuert" werden oder sind diese mittlerweile ganz normal mit deutscher Abgeltungssteuer "belegt"?

@all

so günstig IAB auch ist aber genau dies ist auch eine Schwäche das sich IAB nicht um ein "steuerfreundliches Format" bzw. Erträgnisaufstellung/Tradeauswertung/Depotauszug samt Abkürzungsverzeichnis, etc. etra für die "deutsche Steuererklärung" kümmern will. Da sind comdirect, dab, etc. nicht schlecht (alles schön mittlerweile im Onlinearchiv als PDF)obwohl ich mit denen nicht traden würde ;)

@ AbsoluteReturn

würde einfach einen höflichen Brief schreiben was Du für Instrumente gehandelt hast und ein Abkürzungsverzeichnis beilegen oder einen ausgezeichneten, spezialisierten Steuerberater für Trader dies (gegen entsprechendes Entgelt) für dich machen lassen.

Beste Grüße

Roti

wuelle
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ AbsoluteReturn [#1]

Rufe doch den oder die Sachbearbeiter/-in beim Finanzamt an und kläre ab, welche Informationen benötigt werden. Ein persönliches Gespräch, eventuell auch direkt vor Ort im Finanzamt kann nach meiner Erfahrung die Erledigung der Steuererklärung erheblich beschleunigen.

AbsoluteReturn
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ all
Vielen Dank für die Hinweise. Muß jetzt mal sehen, was das Finanzamt dazu sagt.

tomxy
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Ich halte es immer so, dass ich eine Aufstellung in Excel erstelle, aus der die steuerlich relevanten Kategorien ersichtlich sind. Ich schreibe dann zu den Beträgen gleich die relevante Zeile in der Steuererklärung hinzu.

Dazu lege ich den Jahresauszug von IB, also die Gesamtübersicht, aus der ja auch schon die Summen der in den Kategorien erzielten Gewinne und Verluste incl. Transaktionskosten hervorgehen. Ich habe bei IB keine langfristigen Positionen und stelle alles vor Jahresende glatt, daher ist es bei mir einfacher. Es gibt keine Positionen, die ggf. über mark-to-market vor Schließung der Position in den Summen auftauchen. Falls es die bei dir gibt musst du sie herausrechnen, aber so dass es nachvollziebar ist. Im Statement markiere ich mit einem Textmarker die Summen, die ich übernommen habe, damit der Finanzbeamte sie schneller findet, wenn er meine Austellung mit dem Jahreskontoauszug abgleicht.

Früher habe ich auch noch die Wechselkurse auf Fremdwähungspositionen auf Tagesbasis in einer eigens dafür erstellten Excel-Tabelle umgerechnet. Da man die Auszüge jetzt auf Base Currency (Euro) erstellen kann spare ich mir diesen Aufwand. Auch wähle ich bei der Erstellung der Übersicht FiFo aus.

Wichtig ist, dass der Finanzbeamte klar sieht, welche Positionen du in welche steuerliche Kategorie (in der Vergangenheit Termingeschäfte und Halbeinkünfteverfahren) zugeordnet hast.

Einfach die Aufstellung, bzw. die Belege abgeben und irgendwo einen Betrag eintragen geht eben nicht, da es schwer nachvollziebar ist.

Der Jahresendbestand an Positionen geht doch auch aus dem Auszug hervor. Den würde ich mit beilegen und die Positionen kennzeichnen. Ein paar erklärende Sätze zu Sondersachverhalten (habe mich damit für 2009 noch nicht beschäftigt) wären sicherlich auch hilfreich.

Wenn du den Aufwand für die Prüfung deiner Steuererklärung für den Finanzbeamten gering hälst, bist du m.E. auf einem guten Weg.

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zorrie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Die Währungs-Transaktionen per IDEAL oder IDEALPRO.
Diese werden im IB-Kontoauszug zwar unter "Trades" aufgeführt, aber ohne einen 'Realized P/L' anzugeben.

Seit 2013 gibt es eine eigene Rubrik 'Forex Transactions'.
https://www.interactivebrokers.com/en/software/reportguide/reportguide/…
Hier werden diese Transaktionen aufgeführt, beispielsweise steht da eine Zeile beginnend mit 'Forex -20000 AUD.USD' und einer 'Realized P/L in EUR' Angabe. Das könnte man angeben.
Aber in dieser neuen Rubrik stehen auch die Forex-Bewegungen, die bei jedem Aktien-, Future- und Optionenhandel entstehen, incl. 'Realized P/L'. Was sind das für realisierte Gewinne?

Wie habt ihr diese Transaktionen bisher in der Steuererklärung behandelt? Habt ihr für 2013 etwas geändert?

benedikt54
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Zu den guten alten Zeiten wurden Termingeschäfte steuerlich als das behandelt was sie auch sind. Spiel und Wette. 

Weis jemand ob es dazu ein Urteil gibt, oder wann und in welchen Paragraphen dies damals geändert wurde? Solange man seine Gewinne im Spielcasino steuerfrei einfährt, solange ist es für mich nicht nachvollziehbar warum man Profits aus Termingeschäften versteuern muss.

tantan
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Antwort auf von zorrie

Die Handhabung der Steuererklärung sollte von dem Umfang der Geschäfte abhängig gemacht werden. Es ist, sowohl für den Erklärenden als auch für den Steuerbeamten, sinnvoll bei aktiverem Handel zielorientiert zu verfahren und nicht jedes Geschäft einzeln aufzuführen. Also ist das Endergebniss in die einzelnen Sparten aufzuschlüsseln. Du kannst also aus der Forexsparte das Ergebniss das auf Aktien bezogen ist herrausrechnen. Das macht nur Sinn, wenn die Aktiensparte und die Terminsparte eine unterschiedliche Behandlung erhalten. Zum Beispiel wenn Verlustvorträgen (alt oder neu) im Spiel sind. Steuerbeamte mögen keine dicken Ordner. Gegebenenfals werden sie sich melden und Unterlagen nachfordern.

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zorrie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Antwort auf von tantan

tantan, Danke für die Antwort!!

Die auf Aktien bezogenen Forex-Gewinne/Verluste
- wie entstehen die denn? Eine von Null unterschiedliche Zahl steht da nur bei Verkäufen. Ein Verkauf z.B. einer in USD gehandelten Aktien erhöht den Stand des USD-Unterkontos z.B. um 1.000 USD. Bei einem vorherigen Kauf für 900 USD ist der USD-Kontostand um 100 USD höher als vor dem Aktiengeschäft. Die 100 USD gebe ich, in EUR umgerechnet, bei den Gewinnen mit Aktien an. Wo entstehen Forex-Gewinne?
- Warum die Aktien-Forex-Gewinne/Verluste von denen bezogen auf Termingeschäfte unterscheiden? Forex-G/V sind Forex-G/V, und damit G/V von Termigeschäften, also nicht-Aktien G/V!?

tantan
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Antwort auf von zorrie

Für das Finanzamt ist der Euro die Abrechnungseinheit. Der US$ ist immer nur ein Parameter der Gewinn/Verlustrechnung. In dem das Finanzamt in verschiedenen Sparten abrechnet und diese seperate Verlustvorträge haben, erzielen sie einen größeren Teil des Kuchens. Selbst Gewinner sind so oft nicht in der Lage alle Verlustvortäge auszugleichen. Man kann sogar insgesamt im Minus sein und muß dennoch Steuern auf Erträge zahlen, die nicht mit dem negativen Ergeniss verrechnete werden darf.

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zorrie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Irgendwie wird meine Frage nicht deutlich, ich versuche es mal anders.

IB-Activity-Statement, seit 2013 neue Rubrik "Forex-Transaktionen". Angenommen, ich gebe die Summe, die ganz unten steht, in der Steuererklärung als Termingeschäft-G/V (nicht Aktien-G/V) an. Warum eigentlich nicht. Dann fragt das FA

1. wo denn dieselben Angaben zu 2012 und Vorjahre sind. Das könnte ich versuchen zu erklären. Aber nicht Frage

2. woraus sich diese Summe genau zusammensetzt. OK, aus den IDEAL- und IDEALPRO Forextransaktionen. Verstanden. Aber auch aus Währungsbewegungen bei Verkäufen von Aktien, bei Glattstellungen von Futures, etc.

Warum entsteht z.B. bei einem Verkauf einer Aktie mit Gewinn auch ein Währungs-Gewinn? So steht es im IB-Kontoauszug. Mein Verständnis wäre, den Gewinn in Währung am Verkaufstag in EUR umrechnen und das bei den Aktien-G/V angeben.
Der gewonnene Währungsbetrag bleibt erst einmal auf dem Währungs-Unterkonto. Erst wenn der, irgendwann einmal, per Forextransaktion in EUR getauscht wird, dann entsteht ein zu versteuernder Währungs-G/V. G oder V je nachdem, wie sich die Währung seit der Gewinn-Entstehung entwickelt hat.

Also noch mal die Hauptfrage: Warum entsteht bei Glattstellung einer Position ein Währungs-G/V?

tantan
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Die Antwort habe ich dir auch schon gegeben. "Für das Finanzamt ist der Euro die Abrechnungseinheit. Der US$ ist immer nur ein Parameter der Gewinn/Verlustrechnung." Also du kaufst 100 Aktien zu 100$ zu 1,36 $/€. Dann hast du 7353,--Euro bezahl. Eine Woche später verkaufst du die Aktien zu 110$ bei einem Eurokurs von 1,34$/€. 1000$ Gewinn stehen fest. Aber wieviele Euros? Es sind steuerrelevant 8209 € - 7353 € = 856 €. 746,25 Euro direkt und 109,75 vom Forex.

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zorrie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@tantan Vielen Dank für das Kümmern!
So wie Du geschrieben hast, setzt IB das nicht um. Beim Nachrechnen von konkreten Fällen stimmten die Summen nicht.

Jetzt habe ich die Forex-Transaktionen mal mehrfach aufgeklappt, und bin schlauer geworden, siehe Bildchen mit einem Ausschnitt.

"Net cash activity" sind Zins-Buchungen.

Beim Verkauf von EKSO wechselt die Gegenposition von
- "Net cash activity" vom 05.03.14 16:20 auf
- "GDX 1406..." vom 06.03.14 15:38. Das war an diesem Tag meine einziger USD-Kauf.

Das USD-Konto war um den 05.03.14 deutlich im Minus. Bei einem USD-Aktien-VK wird dem USD-Konto gutgeschrieben. Vorherige Soll-Buchungen werden ausgeglichen. Die Wechselkurs-Veränderung dieses Ausgleichsbetrages wird hier unter G/V ausgewiesen - starke Vermutung.
Dafür spricht, dass bei USD-Aktien-Käufen unter G/V immer die Null steht.
Dagegen spricht, dass bei der Verbuchung der beiden EKSO-Gegengeschäfte einmal ein Forex-Gewinn, und einmal ein Verlust herausspringt  :-O    EUR-USD lt. Activity-Statement am 05.03.14 0,728180, am 06.03. 0,721480. Daran kann das kaum liegen.

Das Ganze scheint nur teilweise chronologisch abgearbeitet. So steht bei Margin-Buchungen ein viel späteres Datum, das bei der nächsten Aktien-Buchung wieder auf den Zeitraum 06.03.14 zurückspringt.

Mehr Fragen als Antworten. Aber man kann wenigstens versuchen, es dem FA zu erklären.

tomxy
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Antwort auf von zorrie

[quote=zorrie]IB-Activity-Statement, seit 2013 neue Rubrik "Forex-Transaktionen". Angenommen, ich gebe die Summe, die ganz unten steht, in der Steuererklärung als Termingeschäft-G/V (nicht Aktien-G/V) an. Warum eigentlich nicht. [/quote]

Da es ja Devisen sind, sind das das nicht "Sonstige Einkünfte"? Das wäre nochmal etwas anderes als Termingeschäfte.

Ich habe mir diese Kategorie eben auch noch einmal angesehen und werde nicht richtig schlau daraus. Bei mir ist es sogar so, dass ich auf eine Zinszahlung einen Gewinn erwirtschafte. Zwar nur 0,01 Euro, aber immerhin ;-)

Im IB Chat haben Sie mir gesagt, das wären neben echten Fremdwährungstransaktionen, die Veränderungen der Wechselkurse während ich die Position im Depot habe. Werde das morgen nochmal ganz genau nachrechnen, beim ersten schnellen Versuch kam ich heute nicht auf die Zahlen. Zur Not mache ich halt eine eigene Kalkulation für Fremdwährungspositionen, falls die IB Rechnung nicht aufgeht.

Mein Verdacht ist ja, dass das Umrechnungsdifferenzen aus veränderter Wertstellung zwischen den UK Konten und den US Konten sind. Man hat ja jetzt anscheinend zwangsweise zusätzlich zum US Konto ein UK Konto bekommen, für bestimmte Transaktionen.

tantan
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Wie gerechnet wird ist ein der Theorie ganz einfach. Es gibt keine Dollarabrechnung. Alles wird IMMER in Euro umgerechnet. Für das Finanzamt ist ein Dollaraktiengeschäft ein doppeltes Geschäft. Leider wird in der Abgeltungssteuer doch nicht alles gleich behandelt. Selbst mit dem gleichen Steuersatz haben es die deutschen Steuerbehörden mal wieder geschaft den Verwaltungsaufwand hoch zu halten.

Start = alles in Euro

Kauf = Wechsel in Dollar und Kauf der Aktien 

Verkauf = Verkauf Aktien und Wechsel in Euro.

Der Gewinn oder Verlust entsteht durch den Aktienkurs und den Devisenkurs.

tomxy
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Ich kann die Beträge nun nachvollziehen. Die Lösung besteht eigentlich nur darin, in den Monatsstatements nachzuschauen. Diese bieten mehr Information, als die Jahresstatements. In den Monatsstatements werden die Beträge mit Anschaffungs- und Veräußerungspreis ausgewiesen, woraus sich dann auch der Wechselkurs ergibt, da der Fremdwährungsbetrag bekannt ist.

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