Richard Ebert
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Kapitalmarktrecht für Börsenjournalisten

Pressefreiheit: Auch für Börsenjournalisten gilt das Kapitalmarktrecht

Von Joachim Jahn

Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ (03.11.09) - Der Augsburger Juraprofessor Thomas Möllers hält einen Großteil der Börsenberichterstattung in Deutschland für rechtswidrig. So erfüllten viele Pressemeldungen über Empfehlungen keine der Anforderungen, die das Wertpapierhandelsgesetz für sogenannte Finanzanalysen – und auch für bloße Zusammenfassungen davon – aufstelle, sagte er auf einer Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit in Regensburg. Dazu gehört nach Möllers Ansicht jedes Mal die Angabe des konkreten Analysten, der (etwa für eine Bank) die Empfehlung erstellt hat; ferner ein Hinweis, ob er sich dabei in Interessenkonflikten befinde; und schließlich die Fundstelle, an der die Leser die vollständige Untersuchung nachschlagen könnten. Dennoch schreite die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht ein, beklagte der Hochschullehrer. Mehr noch: Der Bundestag habe die Marktmissbrauchsrichtlinie der Europäischen Union nicht strikt genug umgesetzt, als er vor fünf Jahren das Wertpapierhandelsgesetz durch das „Anlegerschutzverbesserungsgesetz“ verschärfte.

„Sprachrohr von Analysten“

Die darin vorgesehenen Ausnahmen für Journalisten gehen Möllers zu weit. Als „Sprachrohr von Finanzanalysten“ seien diese selbst Marktteilnehmer. Auch die freiwillige Selbstkontrolle durch den Deutschen Presserat hält er für zu lasch. So könne dieser bei rechtswidrigen Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften weder Geldbußen verhängen noch die betreffenden Verlage aus dem Verband ausschließen. Zudem werde dieses Organ der Selbstregulierung nur auf Beschwerden hin tätig. Und eine solche sei dort in den vergangenen Jahren nicht ein einziges Mal eingetroffen, rügte Möllers. Nun will er überlegen, ob er einem Rat der Bafin folgt, bei der er sich bereits über die Zustände in der Finanzberichterstattung beklagt hat – und selbst einmal den Presserat einschaltet.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: -> http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E72E3B643D7B7452E812580E4E2120768~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews)

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