Kick-Back Urteil: Haftung für 30 Jahre rückliegende Schäden ?
BGH begründet „Kickback“-Urteil: Droht Banken Klagewelle?
Von Oliver Lepold
DasInvestment.com (23.06.09) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gründe zu einem im Mai gefällten Urteil zu Kickback-Zahlungen (Rückvergütungen vom Produktgeber an die Vermittler) schriftlich vorgelegt. Das Grundsatzurteil behandelt das Organisationsverschulden von Banken und die Beweislast beim Verschulden. Dies kann für Banken schwere Konsequenzen haben.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.dasinvestment.com/berater/news/datum/2009/06/23/bgh-begruendet-kickback-urteil-droht-banken-klagewelle/)
@ Richard Ebert [#1]
Irgendwie erscheint mir das jetzt wieder als eine Hexenjagd und typisch deutsch. Erst nichts unternehmen dann wieder übers Ziel hinaus.
Wichtig ist doch nur das der Kunde weis welche Kosten er hat, dann kann er entscheiden ob er will oder nicht.
Wie die Bank ihre Provisionen innerhalb vergütet ist doch egal.
Das ist ein Urteil das doch dann auch für alle anderen Wirtschaftssegmente gelten muss.
Zahle ich für die Immobilienvermittlung 3% ist das ok, das weis ich vorher. Demnach müsste mir der Makler mitteilen mit wem er die Provision noch teilt.
Anders sieht es aus, wenn durch eine Vermögensverwaltung churning betrieben wird. Was heiss nur Umsätze generieren um Prov. zu erhalten und damit das Konto gegen NULL fahren.
@ benedikt54 [#2]
Was heiss nur Umsätze generieren um Prov. zu erhalten und damit das Konto gegen NULL fahren.
Gängige Praxis vor allem in den Boomjahren vor der Jahrtausendwende. Es sei an zahlreiche "Anbieter" vor allem aus dem Raum Düsseldorf erinnert.
@ benedikt54 [#2]
Wie die Bank ihre Provisionen innerhalb vergütet ist doch egal.
Ihnen und den meisten Kunden vielleicht. Aber BaFin sieht das enger und verlangt diese Offenlegung. Wer das als Finanzdienstleister nicht macht ist seine Erlaubnis los. Bei meiner diesjährigen BaFin-Prüfung war das einer der Prüfungsschwerpunkte.
Gruß