Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Kunde kann Bank nicht zu Futures-Geschäften verpflichten

Auch wenn der Kunde es wünscht, der Bank steht es frei, ob sie ihm Finanzterminkontrakte verkauft oder nicht. Das entschied das Landgericht Itzehoe. In dem Fall wollte ein Kunde Future-Kontrakte kaufen und hätte, wie sich spätr herausstellte, damals einen Gewinn in Höhe von 29.000 DM gemacht.

Doch die Bank verweigerte die Ausführung der Order. Schliesslich hatte der Vorstand der betroffenen Bank beschlossen, dass diese grundsätzlich keine Future-Kontrakte anbieten solle.

Der Kunde klagte auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen 29.000 DM. Ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass Geldinstitute grundsätzlich nicht verpflichtet sind, solche Aufträge anzunehmen.

LG Itzehoe, Az. 3 O 166/98

(Quelle: X-Press Kundenmagazin der Deutschen Bank, Oktober 2000, http://www.db-xm.com)

Geschrieben von Richard Ebert am
Rückrufservice
Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen, damit wir uns auf den Rückruf vorbereiten können.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten inklusive der Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nicht ohne Einwilligung weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Fragen?

Sie haben Fragen zu ZMP Live? Unser Team steht gerne hilfsbereit zu Ihrer Verfügung. Senden Sie uns gerne eine Nachricht:

Es gilt unsere Datenschutzerklärung

Jetzt registrieren

Jetzt registrieren und ZMP Live+ 14 Tage kostenlos testen!
  • Dauerhaft kostenfrei
  • Keine Zahlungsinformationen erforderlich