Kunde kann Bank nicht zu Futures-Geschäften verpflichten
Auch wenn der Kunde es wünscht, der Bank steht es frei, ob sie ihm Finanzterminkontrakte verkauft oder nicht. Das entschied das Landgericht Itzehoe. In dem Fall wollte ein Kunde Future-Kontrakte kaufen und hätte, wie sich spätr herausstellte, damals einen Gewinn in Höhe von 29.000 DM gemacht.
Doch die Bank verweigerte die Ausführung der Order. Schliesslich hatte der Vorstand der betroffenen Bank beschlossen, dass diese grundsätzlich keine Future-Kontrakte anbieten solle.
Der Kunde klagte auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen 29.000 DM. Ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass Geldinstitute grundsätzlich nicht verpflichtet sind, solche Aufträge anzunehmen.
LG Itzehoe, Az. 3 O 166/98
(Quelle: X-Press Kundenmagazin der Deutschen Bank, Oktober 2000, http://www.db-xm.com)