Landesbanken in Luxemburg geben Tipps zur Steuerhinterziehung
Fingiertes Angebot: Töchter der Landesbanken in Luxemburg geben Tipps zur Steuerhinterziehung - Finanzminister Huber, Stratthaus und Bullerjahn kündigen umfassende Aufklärung an
Montag 21.45 Uhr im Ersten - Mainz – Drei Tochterunternehmen von Landesbanken in Luxemburg haben sich in einem Beratungsgespräch auf ein fingiertes Schwarzgeldangebot eingelassen. Ihre Berater haben einem vermeintlichen Steuerbetrüger auch Hinweise gegeben, wie er sein Geld über die Grenze bringen und vor dem deutschen Fiskus verbergen kann. Das ergab ein Test des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ. Der Legende nach suchte ein Unternehmer, der ein unversteuertes Vermögen in Höhe von knapp 750.000 Euro in Liechtenstein geerbt hat, eine neue, diskrete Anlageform, die höchstmögliche Sicherheit vor deutschen Steuerbehörden bieten soll. Er will das Geld nicht nachversteuern, sondern weiter schwarz anlegen und erhofft sich von interessierten Banken Anlagetipps und Hinweise, wie das Geld transferiert werden kann.
Unter den Instituten war die Banque LBLux S.A., ein Tochterunternehmen der BayernLB, die Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A. und die LRI, eine Tochter der Landesbank Baden-Württemberg. Die Beraterin der Banque LBLux versicherte, dass die Bank höchstmögliche Sicherheitsstandards für diskretes Geld anbiete, etwa Nummernkonten und Postlagerung. Nur ein kleiner Kreis von Mitarbeitern könne die sensiblen Daten einsehen, deutsche Behörden und der Mutterkonzern hätten keinen Zugriff. Sie gab zudem Hinweise, wie das Geld von Liechtenstein nach Luxemburg transferiert werden könnte und legte nahe, einen Luxemburger Versicherungsmantel um das Vermögen zu legen, so dass über das Geld nach etwa dreizehn Jahren frei verfügt werden könne. Ihre Äußerungen legen nahe, dass die Praxis durchaus gängig ist.
Der Berater der NordLB Luxembourg versicherte ebenfalls, dass für diskretes Geld höchstmögliche Sicherheitsstandards gelten würden. Er wies zudem darauf hin, dass im Falle einer Überweisung von Liechtenstein nach Luxemburg deutsche Behörden und Zollfahnder keinen Zugriff auf die Daten hätten. Weitere Hinweise zum Transfer des Vermögens stellte er bei einem persönlichen Gespräch in Deutschland in Aussicht. Er gab auch zu erkennen, dass die Bank schon seit langem Schwarzgeld verwaltet und über „Expertise“ bei dem Thema verfüge. Vom Mutterkonzern, der NordLB, seien keine Probleme zu erwarten.
Die Berater der LRI, dem Tochterunternehmen der LBBW, empfahlen, das Vermögen nachzuversteuern und verwiesen auf Risiken von Schwarzgeld im Ausland. Allerdings zeigten auch sie sich grundsätzlich bereit, das Vermögen unversteuert anzulegen und zu verwalten. Sie erklärten, für solche Kunden sei man eine seriöse und gut aufgestellte Bank.
Die Tochter der WestLB in Luxemburg lehnte es ab, das Schwarzgeld zu akzeptieren. Dafür sei man die falsche Adresse.
REPORT MAINZ hat zu dem Vorgang die Finanzminister, die in den Aufsichtsgremien der betroffenen Landesbanken sitzen, Erwin Huber, CSU, Gerhard Stratthaus, CDU, und Jens Bullerjahn, SPD, um Stellungnahme gebeten. In einer gemeinsamen Erklärung des Bayerischen Finanzministeriums und des Sparkassenverbandes Bayern heißt es: „Der Verwaltungsrat der BayernLB hat sich zuletzt am 4.3.2008 (...) mit der Geschäftspolitik der LBLux befasst. Der Vorstand hat (...) bekräftigt, dass Hilfe zur Steuerhinterziehung in keiner Weise der Geschäftspolitik der Bank entspricht. Die Geschäftsführung der LBLux wird den Sachverhalt aufklären und, falls erforderlich, die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Sie wird hierüber in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats der LBLux berichten.“
In einer gesonderten Stellungnahme weist die LBLux gegenüber dem SWR daraufhin, dass mehrere Richtlinien und Kriterien der Bank verletzt worden wären. Deshalb wäre es nach weiteren Prüfungen letztlich auch nie zu einer Kontoeröffnung gekommen. Die Bank kündigte „entsprechende Konsequenzen“ an.
Der SPD-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Franz Maget, erklärte zu den Recherchen von REPORT MAINZ: „Nach Lage der Dinge handelt es sich hier um Steuerhinterziehung, um Schwarzgeld, und damit auch um Geldwäsche. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, für den man bis zu fünf Jahre Haftstrafe bekommen kann. Es ist unglaublich und ungeheuerlich, dass so etwas in Verantwortung einer öffentlichen Bank geschehen kann.“
Das Finanzministerium Baden-Württemberg kündigte an, den geschilderten Sachverhalt zum Anlass zu nehmen, die LBBW zu bitten, diesen Vorgang aufzuklären.
Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt teilte mit, das Problem in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen zu prüfen und gegebenenfalls zu klären.
(Quelle: http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=3459234/m76pyf/index.html)
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3351462/su46s9/index.html