benedikt54
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Lebensversicherung beinhalten Zahlungsverbot §89 VAG

Das hat zwar nicht direkt was mit der Börse zu tun, aber indirekt.

In Deutschland besitzt jeder Bürger statistisch 1,2 Lebensversicherungen.

Nun hat die Versicherungslobby hier wieder ganze Arbeit geleistet und es wurde von unseren 600 Bundestagsabgeordneten ein Gesetz verabschiedet war wohl keiner dieser Leute je gelesen hat.

http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsgesetz/0089.htm

Zusmmengefasst heisst das das die Lebensversicherer wenn sie Misswirtschaft betrieben haben die Versicherungssummen und Deckungszusagen kürzen dürfen, während der Beitragszahler weiterhin auf seinen Vertrag Beiträge zu leisten hat.

Wenn man nun bedenkt, das die Lebensversicherungen wohl einen grossen Teil an ausländischen Anleihen besitzen, ist hier bereits Vorsorge für einen kommenden Kollaps getroffen worden.

Geschrieben von benedikt54 am
select
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12 Jahre 9 Monate

@ benedikt54 [#1]

Das wurde schon länger eingeführt.

benedikt54
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@ select [#2]

Weist Du seit wann?

Wenn man berücksichtigt das die LV überwiegend in Renten oder sogenannten Mündelsicheren Papieren angelegt werden müssen, stellt sich mir schon die Frage wie hier jeweils die avisierten Renditen erreicht werden sollen.

Das klappt nur wenn man das Geld in die PIGS investiert. Jetzt versteht man auch langsam warum immer alles als alternativlos dargestellt wird.

Solche Gesetze werden doch nicht aus jux und dollerei gemacht, sondern dahinter steht ein tieferer Sinn.

Sowas macht mann, wenn man kalte Füsse bekommt.

select
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12 Jahre 9 Monate

@ benedikt54 [#3]

Habe eine Anfrage zur Klärung Deiner Frage gestartet, aber eine Änderung des § 89 VAG vor dem Jahr 2007 sollte es nicht gegeben haben. Mit dem Eintritt der Finanzkrise hat der Inhalt von § 89 nichts zu tun.

benedikt54
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@ select [#4]

Mal unabhängig vom Zeitpunkt des Gesetzes ist jedoch schon eine Basis geschaffen die im falle einer Misswirtschaft durch die LV das Institut schützt und nicht den Sparer.

Was hat denn die Vermögenssituation des Unternehmens mit den Spareinlagen der Kunden zu tun? Geht es hier nicht um eine kapitalgedeckte Anlage?

Verspekuliert sich das Unternehmen mit den angesparten Geldern oder verjubelt sie wie die Hamburg Mannheimer in Bordellen, so ist mit diesem Gesetz die Basis geschaffen das bankrottierende Unternehmen geschützt sind und nicht der Kunde.

Also können sie tun und lassen was sie wollen und werden auch noch geschützt dadurch das sie nicht auszahlen müssen und die Kunden müssen aber weiterhin ihr Geld einzahlen.

Mache ich so einen Vertrag im pivaten Sektor mit meinen Leuten so wird dieser als Sittenwidrig verworfen.

tantan
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@ benedikt54 [#5]

In der Politik ist sittenwidriges Verhalten der Standart.

Bei den LVs soll wohl verhindert werden das die ersten Vorderungen voll erfüllt werden und der Rest der Konkursmasse hinterherläuft. LVs sind systemrelevant und haben keinen Einlagesicherungsfound.

benedikt54
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ tantan [#6]

Im Falle eines Konkurses ist es ja die Aufgabe des Konkursverwalters genau das zu verhindern das ein Teil voll und der Rest teilweise oder garnicht bedient wird.

select
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ benedikt54 [#3]

Mindestens seit 1954 sind keine Änderungen des §89 VAG vorgenommen wurden.

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