Lernout & Hauspie: Suche Geschädigte und Informationen

Hallo Zusammen,

ich habe aus dem Jahr 2000 noch eine relativ große Stückzahl der ehemaligen Pleitegesellschaft Lernout & Hauspie (Spracherkennungssoftware), welche unter anderem in Belgien und an der Nasdaq gelistet waren. Bilanzmanipulationen führten zum Zusammenbruch der Gesellschaft. Da der Wert vom Handel ausgesetzt wurde und dieser nicht mehr aufgenommen wurde, konnte ich die Stücke nicht mehr abstoßen.

Ich habe die Stücke damals über Frankfurt gekauft. Die Kanzlei Rotter hatte vor 2 Jahren für einige Mandaten eine Schadensersatzklage in Belgien angestrengt. Da meine Rechtsschutzversicherung nichts übernehmen wollte und die Kosten hoch waren, habe ich mich dort nicht vertreten lassen. Ich wollte dem schlechten Geld kein gutes hinter werfen. Jetzt hat mich mein Broker angeschrieben, dass es in den USA noch eine Class Action gibt, der man sich noch anschließen kann, wenn man Stücke über deutsche Börsen erworben hat. Infos auf :

http://www.lernouthauspiesettlement.com

Es gibt 3 Class Actions, bei zweien ist die Deadline bereits abgelaufen. Nur das Dexia Settlement läuft noch bis zum 21.8. Allerdings lese ich hier immer nur von Käufen über die Nasdaq. Außerdem gibt es wohl ganz besondere Anforderungen, die man beim Ausfüllen der Claim Forms beachten muss.

Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es noch andere Geschädigte, die sich bereits angeschlossen und einige Tipps parat haben? Oder gibt es Jemanden, der auch noch Stücke in seinem Depot hat und an einem gemeinsamen Ausfüllen, etc. interessiert ist?

Geschrieben von 348 am
Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ 348 [#1]

Ich denke Sie sollten auf w:o anfragen, dort ist die Wahrscheinlichkeit von Informationen über Pleitefirmen grösser als hier.

scorpion260
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ 348 [#1]

Mal eine grundsätzliche Frage: Was gedenkst Du zu erreichen, wenn die Gesellschaft pleite ist? Selbst wenn im class action lawsuit etwas gewonnen wird, wer soll dann etwas auszahlen?
Abhaken und vergessen, das ist mein Tipp. Jeder greift mal in die Kacke.

@ Richard Ebert [#2]

Ich könnte Stein und Bein schwören, daß heute morgen ein anderer Mitgliedsname unter Posting Nr 1 gestanden hat. Kann das sein? Mir fällt er nur nicht mehr ein. Es war aber ein anderer, heute oder gestern neu angemeldeter.

348
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Herrn Ebert :

Auf w:o hatte ich beretis eine vor Wochen gepostet, aber auch dort war so gut wie keine Resonanz auf meine Anfrage zu verzeichnen. Wahrscheinlich haben die meisten Anleger Verluste aus dem Jahr 2000 mental abgehakt und wollen sich damit nicht mehr konfrontieren.

@ scorpion260 :

Es wird nicht gegen die Gesellschaft geklagt sondern gegen die Wirtschaftsprüfer wie kpmg und Co., denen eigentlich der Bilanzschwindel in erheblichem Umfang hätte auffallen müssen.

Nein, da stand immer mein Mitgliedsname unter Posting Nr.1

scorpion260
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ 348 [#4]

Ok, dann besteht wenigstens eine theoretische Chance. Helfen kann ich Dir trotzdem nicht.

"Nein, da stand immer mein Mitgliedsname unter Posting Nr.1"

Ich hatte Dich mit dem letzten Posting im Heizöl-Thread verwechselt.

Gruß

Scorpion

348
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

Doch noch mal eine Frage zum Thema :

Zugelassen zur Klage sind nur Anteilseigner, die Aktien über die Nasdaq gekauft haben. Da die Liquidität in Frankfurt in dieser Aktie damals ausreichend war, habe dort gekauft. Also bin ich wohl von vorneherein nicht zugelassen?

Welcher Grund besteht für die ungleiche Behandlung von Aktionären, die über die Nasdaq gekauft haben und denjenigen, die die Anteile über andere Börsen erworben haben?

"The Dexia Settlement affects all persons or entities who purchased the common stock of Lernout & Hauspie Speech Products N.V. ("L&H") on the NASDAQ Stock Market or purchased L&H call options or sold L&H put options on any United States-based options exchange between August 19, 1998 and November 9, 2000, inclusive (the "Class Period") and who were damaged thereby (the "Class")."

Gruß
348

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ 348 [#6]

Ich fürchte, Sie werden ohne Anwalt nicht weiter kommen - kostenpflichtig !

Global_2
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ 348 [#6]
Welcher Grund besteht für die ungleiche Behandlung von Aktionären, die über die Nasdaq gekauft haben und denjenigen, die die Anteile über andere Börsen erworben haben?

intuitiv KÖNNTE es damit zusammenhängen, dass man doch nur auf Verletzung von US-Regularien klagen kann, wenn auch der Handel an derjenigen Börse erfolgt ist, für die diese Regularien gelten.

Wenn Wertpapiere hingegen einer anderen Börse gehandelt werden, für die diese Regularien gar nicht gelten, mit welcher Begründung sollte man dann die Verletzung der US-Regularien einklagen?

Wobei ein Kauf über den deutschen Freiverkehr insofern problematisch von der Einordnung ist, weil der Kauf auf Wertpapierrechnung erfolgte und die zugrundeliegenden Aktien doch eigentlich über den Auslandskassenverein ebenfalls im Ausland erworben wurden.

Ich fürchte, Sie werden ohne Anwalt nicht weiter kommen - kostenpflichtig

lohnt sich nicht mehr, dürfte eh nix rausspringen, zumal die US-Blutsauger (Anwaltskanzleien) ihr eigenes Honarar ja aus der etwaigen Schadenersatzsumme begleichen werden, bevor die per Class Action zusammengeschlossenen Anleger überhaupt einen einzigen Cent sehen.

Global_2
Mitglied seit
12 Jahre 4 Monate

@ Global_2 [#8]

lohnt sich nicht mehr, dürfte eh nix rausspringen...

Okay, Dexia Settlement ging offenbar gegen Dexia Bank als defendent. Wenn nix mehr zu holen wäre, würden die US-Kanzleien auch kaum klagen, schliesslich bekommen sie nur Geld im Settlement-Fall.

Aber springt für die normalen Anleger nach Abzug der Anwaltshonorare dann noch wirklich was raus anstatt wenige Cent pro Aktie?

$ 60 Mio ist doch gegenüber der früheren Marktkapitalisierung kaum was.

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