Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Metastock: Kauf eines Updates auf 8.0 ohne Originalrechnung ?

e-Mail an die Redaktion:

Guten Tag,

ich lese Ihr Forum bereits seit längerem und habe schon grossen Nutzen aus den Tipps gezogen. Zunächst vielen Dank dafür.

Zuerst hatte ich Dysen, da ich vor einer Programmiersprache zurückgeschreckt bin. Als ich aber Metastock 6.0, wenn auch ohne Handbuch, über ebay günstig bekommen konnte, habe ich festgestellt, dass das Programmieren leicht ist, obwohl mir nur die Online-Hilfe zur Verfügung stand. Dysen ging dann bei ebay weiter an jemand anders, der auch in Ihrem Forum aktiv ist, aber 'seine Software' noch nicht gefunden hat.

Jedenfalls habe ich inzwischen Metastock 7.01 ergattert und habe gelesen, dass für ein Update die erste Seite des Handbuchs nötig ist oder so ähnlich. Wie wird das bei Ihnen gehandhabt ?

Metastock 8.0 löst endlich alle Probleme, über die ich schon manchmal tage- oder besser nächtelang gebrütet habe. Wie bringe ich z.B. dem Systemtester bei, dass er zum Low des Vortages kaufen soll ? 8.0 scheint das zu können.

Falls dem so ist, dass man Formeln für die Kauf- und Verkaufpreise im Systemtester eingeben kann, würde ich gerne das Update auf 8.0 kaufen. Da ich das Programm gebraucht wenn auch sicher korrekt erworben habe, so kann ich doch leider keine Originalrechnung vorweisen. Das Handbuch habe ich aber.

Mit freundlichen Grüssen

Geschrieben von Richard Ebert am
metatrader
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Hallo,

über das Thema legale Software Updates kann man Bücher schreiben, sofern ich mich nicht irre, benötigt man als Legitimation eine gültige Lizenz, nicht zu verwechseln mit der Programm CD.

MetaStock liegt eine Registrierungskarte bei, die der Käufer der Software an Equis schicken sollte ==> Registrierung bei Equis ==> Kundennummer bei Equis ==> keine Problem bei Updates.

Liegt diese Karte der Software nicht mehr bei, so hat man streng genommen ein Problem, denn der Verkäufer könnte sich ja bei Equis registriert haben (hat damit das Recht auf ein Update). Daher müsste er eigentich dieses Recht mit dem Verkauf der Software abtreten, z.B. durch eine Mail an Equis.

Streng genommen ist also die erste Handbuchseite in keinster Weise ein Nachweis dafür, ob ich nun der legitime Eigentümer der Software bin (Garstiges Beispiel: Kauf in Deutschland, Registrierung bei Equis, Kauf Update bei Equis, Kauf Update mit erster Handbuchseite in Deutschland, Kauf mit Kopie der Rechnung in Deutschland, ...). So könnte man schnell an viele legale Versionen von MS gelangen.

Wenn Equis daher sicher stellen will, das der Käufer auch update berechtigt ist, geht dies meiner Meinung nach nur mit der Registrierungskarte.

T2111w
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Hallo

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten daß es genügt die Original Rechnung zu haben mit der man sich per E-mail bei Equis registrieren lassen kann.

mfg

T2111w

Rock
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Ich wurde ebenfalls von Equis nach faxen der Originalrechnung registriert.

Gruß Rock

metatrader
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Hallo,

wir reden hier über zwei grundsätzlich verschiedene Dinge, zum einen der Registrierung bei Equis und zum anderen dem legalen Erwerb eines Updates.

Fallbeispiel:

Firma XYZ hat MetaStock 7.2 Pro im letzten Jahr gekauft für 1700 Euro (keine Registrierung bei Equis).

MetaStock 8 kommt raus:

Firma XYZ kauft unter Vorlage der Rechnung ein Update für 300 Euro in Deutschland.

Mitarbeiter A (der Firma XYZ) nimmt das Handbuch von 7.2 mit nach Hause, reißt die erste Seite raus und kauft damit ein Update für 300 Euro in Deutschland.

Mitarbeiter B (der Firma XYZ) nimmt Registrierungskarte von 7.2 mit nach Hause, registriert sich damit bei Equis und ordert danach gleich für 300 Dollar ein Update.

Mitarbeiter C (der Firma XYZ) schickt die Originalrechnung zu Equis, registriert sich damit bei Equis und ordert danach gleich für 300 Dollar ein Update.

Jetzt bringen wir die Firma XYZ noch einmal ins Spiel: Man braucht ein wenig Geld und verkauft die Software ohne Handbuch (da geklaut), ohne Registrierungskarte (ebenfalls geklaut) und ohne Rechnung (nicht mehr auffindbar) über Ebay für 1200 Euro.

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An dieser Stelle ist die rechtliche Situation recht eindeutig: Alle drei MS 8 Versionen sind nach den Lizenzbedingungen von Equis illegal. Weder die Firma XYZ darf nach dem Verkauf des Originals die Update Version einsetzen, noch dürfen die beiden Mitarbeiter (geklautes Handbuch, geklaute Registrierungskarte) MS 8 einsetzen.

(Schaden für Equis: 4 x MS 8 zu Discount Preisen, sprich 5200 Dollar)
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An dieser Stelle (Verkauf EBay) haben wir noch 3 Protagonisten:

1) Der Käufer der legal (?) erworbenen Software, der nun ein Update haben möchte.

2) Der MS Händler, der überprüfen muss, ob der Kunde eine legale Software hat, ansonsten gibt's Ärger mit Equis.

3) Equis, die den Händler in die Pflicht nimmt, die Legitimität von Updates zu überprüfen und gegebenfalls auch Sanktionen gegen Händler verhängt.

Zu 1)

Wenn das Produkt bereits auf eine höhere Version upgedatet wurde, hat die Software quasi ihr Recht auf weitere Updates verwirkt; sie ist dann strenggenommen sogar nicht einmal legal, da das Update ohne diese alte Version ungültig/illegal ist und es nicht verkauft werden darf. Fast vergleichbar mit dem Kauf geklauter Ware (aber nur fast).

zu 2)

Der Händler hat nahezu keine Chance zu überprüfen, ob die Software legal ist (siehe Fallbeispiel), muss aber sicherstellen, das es keinen Missbrauch gibt.

zu 3)

Der wirtschaftliche Schaden für Equis durch solche und ähnliche Spielchen ist gewaltig, im Fall der vorliegenden Pro Version konnte man nur 3 Updates auf Pro verkaufen anstatt 3 Vollversionen.

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Wie kann man sich als Käufer gebrauchter Software schützen?

Es muss sichergestellt sein, das zumindest die unversehrten Handbücher und die Registrierungskarte der MetaStock beim Kauf beiliegen, damit sind zwei mögliche Update Bedingungen entfallen, bekommt man noch die Originalrechnung dazu, kann man sogar damit noch eine Registrierung bei Equis vornehmen.

Sollten diese Punkte nicht erfüllt sein, Finger weg.

Wie kann sich der Händler schützen?

Eigentlich gar nicht, da der Händler weder durch eine Handbuchseite noch eine Orignialrechnung die Legimität einer Software überprüfen kann. Er kann ja nicht einmal wissen, ob ein bei Ihm registrierter Kunde die Software nicht bereits wieder verkauft hat.

Was müsste Equis tun?

Equis muss im Interesse seiner ehrlichen Kunden und Händler ein Registrierungsverfahren entwickeln (z.B. Online Datenbank, eindeutige ProduktID's), so dass Update-Missbräuche nicht möglich sind.

Und profitieren würden letzten Endes alle ehrlichen Kunden, da sich solche Massnahmen mit Sicherheit in einen günstigeren Preis wiederspiegeln würden.

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