Paragraph 151 der Bayerischen Verfassung
Art. 151 – 1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlußkraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesonders alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.
Aha.
Scorpion
Hatte da noch einige Gedanken dazu geschrieben, aber so die hin sind weis ich nicht, auf jedenfall hatte ich keine Lust mehr das alles nochmal neu zu schreiben, deswegen steht der obige Beitrag etwas Nackt da.
Ich stell mir halt die Frage, was ist eine Verfassung, welchen Nutzen hat Sie, wenn sowieso jeder tut was er will.
Versuche es doch noch einmal.
Ich falle vor Langeweile sonst gleich vom Drehstuhl.
scorpion
Du weist doch das unser Job 90 Prozent Langeweile darstellt.
Die ganzen Ansätze nochmal? Dazu fehlt mir offen gestanden die Lust. Letztendlich läuft es bei mir auf die Frage hinaus welchen Sinn hat eine Verfassung? Wer ist für die Einhaltung der in ihr festgelegten Regeln verantwortlich, oder ist es nichts anderes wie die Vereidigungsformel unserer Bundestagsabgeordneten die sich für das Wohl der Menschen und Bürger einzusetzen! Eine Phrase mehr nicht?
Wenn man den 151 ernst nimmt, dann dürfte es keine Leiharbeiter geben, keine Werkverträge usw. , denn was ausser Ausbeutung ist das sonst?
Oder beginnt man die Diskussion, was ist Ausbeutung? usw.