Phoenix Kapitaldienst: 800 Millionen Euro verschwunden
Kennt jemand Phoenix Kapitaldienst, insbesondere dort den "Managed Account". Ich wurde nach diesem Produkt befragt, kannte es aber nicht und versuche mir gerade ein Bild zu machen.
Es klingt nach "Options-Abzocke", ich blicke allerdings noch nicht wirklich durch.
Für jedwede kurzfristige Hilfe bin ich dankbar. :-)
Danke und beste Grüße.
Seykota
Das Bafin hat den Entschädigungsfall bei Phoenix festgestellt, das weitere liegt
jetzt beim EdW...
http://www.e-d-w.de/aktuelles/f_meldungen.html
Jetzt bleibt zu hoffen, daß dort genügend Geld vorhanden ist...
Allen Beteiligten viel Glück
A
Von der EdW homepage:
Könnte die EdW aus ihrem Fondsvolumen bei Eintritt des Entschädigungsfalles alle Anspruchsteller befriedigen?
Die Höhe des möglichen Schadens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die EdW kann Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen, wenn dies zur Durchführung des Entschädigungsverfahrens erforderlich wäre.
...wenn nicht genügend Geld vorhanden ist, dann muss die EdW sich eben mehr besorgen.
Mich wundert, wie schnell der Entschädigungsfall festgestellt wurde. Hat die Bafin vieleicht ein schlechtes Gewissen, so lange nichts bemerkt zu haben?
Eine Frage, auf den Seiten der EdW steht:
Allgemein gilt, dass die Höhe der Entschädigung pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal 20.000 EUR, beträgt.
Hier steht Forderungen, das bezieht sich dann m.E. auf den letzten Kontoauszug und nicht auf den investierten Betrag. Oder liege ich da falsch?
Gruß aus den bayerischen Bergen
slowturtle Am: 16.03.2005 11:06:42
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Urteile, in den sittenwidriges Verhalten richterlich festgestellt wurde, sind meines Wissen bis heute nicht bekannt geworden
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http://www.anlageschutzarchiv.de/inhalt.php3?id_nr=3462
Finanztest, Ausgabe, 06/2001:
Auszug:
...............„und somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, urteilte das Landge-richt Frankfurt am Main (Az. 2-21 O 46/00).“...............
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weitere Urteile/Presemeldungen in Zusammenhang mit Phoenix sind bei http://www.anlageschutzarchiv.de ebenfalls abfragbar:
Hallo slowturtle,
ich will natürlich nicht sagen, daß ein Privat-/Kleinanleger, die höchst problematischen rechtlichen Zusammenhänge in denen Phoenix steht und das ganze bedenkliche Umfeld und Vorgeschichte hätte kennen oder recherchieren müssen und ihn jetzt irgendwie ein Eigenverschulden trifft. Der Finanzskandal ist für die Privat-/Kleinanleger sehr tragisch und bedauerlich. Genau auf diese zielte aber Phoenix und das Vermittler-Netzwerk u.a. mit Kaffefahrten und Super-Illu-Interviews ab. Dies wollte ich zum Ausdruck bringen.
Das jemand, der beruflich Anlageentscheidungen zu treffen hat, nach den gegen Phoenix ergangenen Gerichtsentscheidungen, insbesondere nach dem höchstrichterlichen Urteil, daß im April 2002 die Pool-Konten für eindeutig verbotswidrig erklärte, noch Gelder bei Phoenix belassen hat, ist nur schwerlich vorstellbar. In diesem Urteil war auch in den Entscheidungsgründen auch die Mißbrauchsgefahr aufgeführt, soweit ich mich richtig erinnere.
Hinzutritt die in den ersten Beiträgen dieses Threads von Seykota mit großen Nachdruck herausgestellte weitest gehendeste Intransparenz von Phoenix.
Link mit Urteilen zu Haftungsgründen und Haftungsumfang von Finanzvermittler:
http://www.direkteranlegerschutz.de/33333333.htm
Links mit Urteilen zu Haftungsgründen und Haftungsumfang von Finanzvermittlern gegenüber ihren Kunden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Pflicht von Finanzvermittlern Pressemeldungen auswerten und ihre Kunden über diese in Kenntnis zu setzen, sofern sie für die Anlageentscheidung der Kunden wesentlich sein können:
http://www.direkteranlegerschutz.de/33333333.htm
http://www.direkteranlegerschutz.de/Urteilsl.htm
Selbstverständlich entzieht es sich meiner Kenntnis, ob die in meinen Beiträgen vom 16.03.2005 14:51:18 und vom 16.03.2005 14:59:34 verlinkten Urteilssammlungen, alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen zur Frage der Finanzvermittlerhaftung beinhalten.
Ebensowenig vermag ich zu beurteilen, ob unter diesen Links die angeführten Gerichtsentscheidungen inhaltlich und rechtlich richtig wiedergegeben werden.
Die Links dienen lediglich der allgemeinen Information.
Geht es um konkrete Ansprüche, ist jedem Fall das Einholen von qualifiziertem Rechtsrat durch einen Anwalt unverzichtbar.
Phoenix: Man Group erklärt, es habe keine Unregelmäßigkeiten im eigenen Hause gegeben
(16.03.05) - Die in London ansässige Man Group, Muttergesellschaft des Brokerhauses Man Financial, hat in einer Pressemitteilung Stellung genommen zum Skandal um die Frankfurter Phoenix Kapitaldienst (zum Hintergrund siehe Link). Darin erklärt die Man Group, sie sei am Donnerstag vergangener Woche seitens Phoenix auf Unstimmigkeiten in der internen Abstimmung bestimmter Phoenix-Konten aufmerksam gemacht worden. „Es scheint, dass bestimmte Konten in den Büchern von Phoenix in keinem der zur Man Group gehörenden Unternehmen auftauchen“, heißt es in der Mitteilung. „Wir wissen, dass die BaFin als deutsches Aufsichtsorgan und die deutschen Behörden zur Zeit die internen Verbuchungsprozesse und Bestandsführung bei Phoenix untersuchen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de)
Wir sind kein Verein und keine Anlegerschutzgemeinschaft.
Wir sind die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Haldenwang, Pabst & Koll. und haben uns auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Unser Ziel ist es, möglichst viele Geschädigte zu vertreten, damit wir mit „geballter Kraft“ und mit „einer Stimme“ für die Anleger auftreten können.
Am 11.03.2005 hat das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) der Frankfurter Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. (Diese Gesellschaft ist nicht zu verwechseln mit der in Köln ansässigen Phoenix Trust AG beziehungsweise Phoenix Trust E&L Asset Management AG). Nach Aussagen des BaFin hat es "Unklarheiten" über den Verbleib von Anlegergeldern gegeben. Bei den Investitionen der Firma sei ein erheblicher Verlust entstanden. Die Frankfurter Finanzfirma selbst spricht nach Angaben der Süddeutschen Zeitung von einem Schaden von bis zu 600 Millionen Euro.
Inzwischen (Stand 16.03.2005) hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Kollegen Frank Schmitt von der Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Achern/Frankfurt am Main zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser versucht nun gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft einen Überblick über das noch vorhandene Vermögen zu erhalten. Sobald sein Bericht vorliegt (aber auch erst dann!), wird über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Wir sind sicher, dass ein solches Insolvenzverfahren eröffnet wird. Welche Konsequenzen dies für die Anleger hat, erklären wir unseren Mandanten gerne.
Am 15.03.2005 hat das BaFin den Entschädigungsfall festgestellt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen geltend gemacht werden können. Von dort gibt es bisher (Stand: 16.03.2005, 10.00 Uhr) noch keine Stellungnahme dazu, ob die vorhandenen Mittel ausreichen werden, um alle Anleger im geschuldeten Umfang befriedigen zu können. In § 8 Abs. 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG) heißt es allerdings: „Die Entschädigungseinrichtung hat Sonderbeiträge zu erheben und Kredite aufzunehmen, wenn dies zur Durchführung des Entschädigungsverfahrens erforderlich ist.“
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hält sich über Ziel und Umfang ihrer Ermittlungen bisher sehr bedeckt, so dass auch wir an dieser Stelle nicht unnötig spekulieren wollen.
Noch ein Wort zu Versprechungen an die Anleger: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen „Sammelklagen“ oder „Anlegerschutzgemeinschaften“ angeboten werden. Die deutsche Zivilprozessordnung kennt keine Sammelklage! Und aus der Vergangenheit wissen wir, dass dubiose „Anlegergemeinschaften“ die Geschädigten mit Mitgliedsgebühren erneut abkassiert haben, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie keinem Verein o.ä. beitreten!
Ebenso kritisch sollten Sie gegenüber in der Presse angekündigten Schadenersatzklagen sein. Ob neben der Phönix Kapitaldienst GmbH ein solventer (vermögender) Klagegegner existiert, gegen den Ansprüche berechtigterweise geltend gemacht werden können, kann heute noch kein Mensch sagen.
Deshalb nochmals: Wir können Ihnen nicht versprechen, dass wir Ihr Geld zurückbringen! Aber wir versprechen Ihnen, Sie nach bestem Können bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche juristisch zu beraten und zu vertreten.
(Quelle: http://www.phoenix-opfer.de)
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Hinweis: TerminmarktWelt.de (Richard Ebert) kann derzeit keinen Beitritt empfehlen zu einer der vielen Geschädigten Gemeinschaften oder Anwaltsbüros, welche bereits ihre Dienstleistungen anbieten !
Hoffnungsschimmer für Phoenix-Anleger
Die geprellten Anleger des Phoenix Kapitaldiensts werden vielleicht wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Die BaFin hat den Weg für Entschädigungen gebahnt. Einen teuren Anwalt brauche man nicht.
Nachdem die Finanzaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird nun die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, die Investoren ermitteln und feststellen, wie groß der Schaden wirklich ist.
Geduld gefragt
Dabei wird die EdW die rund 30.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://boerse.ard.de)
BAFin stellt den Entschädigungsfall immer ruck-zuck fest. Deas ist aber auch
keine grosse Kunst. Das Gezerre beginnt erst danach, wenn die EdW zahlen soll.
Aber die Barmittel des EdW reichen wohl grad mal für die Portokosten.
!
Wer rechtlich in irgendeiner Form interessiert ist, kann nach BGH-Entscheidungen auf der offiziellen Hoempage des Bundesgerichtshofes unter folgender URL suchen.
http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
Die Homepages der Oberlandesgerichte kann man über google finden. Auf diesen ist dann oftmals die Abfrage von Entscheidungen der Ober- und von untergeordneten Gerichten möglich.
Es ist mir wichtig nochmals zu betonen, daß unser Rechtssystem so komplex und kompliziert ist, daß anwaltliche Hilfe und anwaltlicher Rat bei allen konkreten rechtlichen Problemstellungen aus meiner Sicht unerläßlich sind.
zu
http://www.phoenix-opfer.de
Auch nicht schlecht, wenn sich die Höhe der Anwaltsrechnung nach nem gefaktem Kontoauszug von Phoenix bemißt.
meerschwein Am: 14.03.2005 14:51:07
@past-my-prime
""Wie weit gehen die Prüfungspflichten eines Wirtschaftsprüfers?""
Er darf in alle Kundenkonten schauen,tut es aber aus Zeitgründen nur stichprobenartig.
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Hallo meerschwein,
Danke für die Antwort, ich hatte sie bisher überlesen.
Muß ein Wirtschaftsprüfer bei der Vornahme seiner Prüfungshandlungen
auch in Betracht ziehen, daß ihm möglicherweise gefälschte
Dokumente vorgelegt werden können, so daß er zumindest
im Falle eines Kontos mit einem Guthaben in dreistelliger
Millionenhöhe bei dem konto-führenden Institut sich durch
Rückfrage zu vergewissern hat, ob das betreffende Konto
überhaupt existiert und ein Guthaben in Höhe der ihm vorgelegten
Unterlagen auch tatsächlich aufweist?
Gruß
@past-my-prime:
i.d.R. sind WP's verpflichtet Saldenbestätigungen bei Banken einzuholen. Diese werden dann von den Banken direkt zum WP geschickt.
kurz gegoogelt, unter http://www.konsument.at/seiten/p2585.htm folgendes gefunden (die Ösis haben das HGB von uns abgeschrieben ;-))
Urteil: Konkurs Riegerbank - Wirtschaftsprüfer haften auch gegenüber Dritten
Anlass für diesen Musterprozess der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) war der Konkurs der Riegerbank. Durch ihn haben Privatanleger in Anleihen veranlagtes Geld in Millionenhöhe verloren. Mit Hilfe der AK NÖ klagte ein geschädigter Anleger den Wirtschaftprüfer der Rieger Bank. Der OGH hat die Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber geschädigten Anlegern grundsätzlich bestätigt.
Anleihen erworben
Der Kläger hatte am 29.4.1998 über Vermittlung der Diskontbank AG Rieger Bank Anleihen erworben und dafür einen Betrag von 360.000 Schilling (ca. 26.200 Euro) bezahlt. Am 27.10.1998 wurde über das Vermögen der Rieger Bank Konkurs eröffnet. Im Konkursverfahren hatte der Kläger lediglich Aussicht auf eine geringfügige Quote, sodass ihm durch die Veranlagung ein der Höhe nach noch nicht feststehender Schaden entstanden war. Er brachte eine Feststellungsklage gegen den Wirtschaftsprüfer ein. Dieser solle für den Schaden haften, der dem Kläger durch die Ausstellung eines falschen Prüfvermerks über die Bilanz der Rieger Bank zum 31.12.1997 und über den Jahresabschluss 1997 entstanden ist.
Werbung war Entscheidungsgrundlage
Der geschädigte Anleger brachte vor, dass wesentliche Entscheidungsgrundlage übergebene Werbeunterlagen gewesen seien. Darunter habe sich die Gewinn- und Verlustrechnung der Rieger Bank für die Jahre 1993 bis 1997 befunden, versehen mit dem Prüfvermerk des beklagten Wirtschaftsprüfers. Zum 31.12.1997 wies die Bilanz Aktiva - unter anderem Guthaben bei Banken - in der Höhe von 319.155.030 Schilling aus (etwa 23,2 Millionen Euro). Tatsächlich - so der Kläger - hätten keine Guthaben in dieser Höhe bestanden. Die Ansätze in der Bilanz gründeten sich auf zumindest zwei gefälschte Saldenbestätigungen. Richtigerweise hätte die Bilanz einen Verbrauch des gesamten Eigenkapitals sowie eine Überschuldung mit dem Hinweis auf Insolvenzgefahr ausweisen müssen. Aufgrund einer solchen Bilanz hätte sich der Kläger nicht zu dieser Investition entschlossen.
Wirtschaftsprüfer glaubt einer Kopie
Er warf dem Wirtschaftsprüfer vor, dass er sich trotz der Höhe des ausgewiesenen Guthabens mit der Vorlage von Kopien der Saldenbestätigungen begnügt hätte. Überdies sei nicht überprüft worden, ob die ersichtlichen Guthaben tatsächlich dem Zahlenwerk der Buchhaltung entsprachen. Selbst wenn es sich nicht um einen Bestätigungsvermerk iSd § 274 HGB handeln sollte, würde der Beklagte dennoch für den entstandenen Schaden haften, weil er es unterlassen habe, gegen die Verwendung des noch nicht endgültigen Prüfungsvermerks einzuschreiten.
Hallo GMTMaster,
thx.
interessant in Hinblick auf Fehlleistungen von WPs und die in diesem Berufsstand herrschenden Zustände auch:
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/bm_artikel/bmpara/1012/bmpara/
415254205374616e64617264/id/126/id/45293/bt/2/fm/0/artprint/1/SH/0/depot/0/
Computer bei Phoenix beschlagnahmt
Ein großer Teil des Guthabens der Wertpapierhandelsbank exisitiert nur noch virtuell. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes auf Betrug.
Von Martin Hesse, Süddeutsche Zeitung
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Skandalfirma Phoenix Kapitaldienst geht davon aus, dass bei der Wertpapierhandelsbank jahrelang Konten manipuliert worden sind. Ein Großteil des ausgewiesenen Guthabens von 800 Millionen Euro sei „nicht mehr vorhanden und existierte über einen längeren Zeitraum nur noch virtuell“, sagte Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun, der unter anderem auch in das Insolvenzverfahren über die Flowtex-Gruppe eingebunden war.
Nach Angaben des Insolvenzverwalters wurden Geschäftsräume von Phoenix durchsucht, dabei seien mehrere Rechner beschlagnahmt worden.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Süddeutsche Zeitung, http://www.sueddeutsche.de)
n-tv Interview vom 16.03.05: Phoenix Kapitaldienst
Die Staatsanwaltschaft hat die Geschäftsräume des Frankfurter Finanzunternehmens Phoenix Kapitaldienst GmbH durchsucht. Es geht um mehr als 600 Millionen Euro Anlegergelder, die offenbar verschwunden sind. Anlegerschützer gehen von systematischem Betrug aus. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und Verbraucherzentralen hatten seit Jahren vor riskanten Anlagen bei Phoenix gewarnt. Montag meldetet jetzt die Terminhandelsgesellschaft wegen Überschuldung Insolvenz an. Der Chef der Frankfurter Börsenaufsicht, Klaus-Dieter Benner, im Gespräch mit n-tv.
n-tv: Herr Benner, Sie sind ja nicht nur Chef der Börsenaufsicht Frankfurt heute, sondern waren auch jahrelang Staatsanwalt und haben für Furore gesorgt. Viele Warenterminvermittler - auch die größten unter ihnen – haben Sie für viele Jahre hinter Gitter gebracht hat. Phoenix war so einer der letzten Mohikaner der Warenterminszene. Was ist da passiert. Warum fliegen die heute auf? Die haben doch so lange überlebt?
Klaus-Dieter Benner: Phoenix ist eines der letzten Glieder in der Kette, was ich regelrecht lange Zeit vermisst habe. Irgendwann musste es ja mal kommen. Eigentlich hätten die schon lange, schon kurz nach 1998, auffliegen müssen, als mit dem dritten Finanzbankförderungsgesetz versucht wurde, den grauen Markt zu regulieren. Aber was nutzen die besten Regeln gegen Fälschungen, gegen schlichte Fälschungen, die auch der Prüfer und derjenige, der ein Unternehmen überwacht, einfach nicht entdecken können.
Sie haben als Staatsanwalt auch schon mal gegen Phoenix ermittelt. 2002 hat es vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren gegeben, das die BaFin, also das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, angestrebt hat. Danach hätten Kundengelder und Firmengelder getrennt werden müssen. Wieso konnten die da noch weiter wirtschaften bis 2005?
Einfach, indem sie die Trennung auf dem Papier gemacht haben. So lange die Anlagegeschäfte im Ausland, also in London, statt gefunden haben und so lange das Geld dort auf ein Konto eines Brokers überwiesen worden ist, verstößt das, was dann hier auf dem Papier steht oder was auf sonstigen Kontoauszügen mit willkürlichem Inhalt gedruckt wurde, nicht gegen die Regeln.
Nun hat das BaFin und das - das erste Mal in der Geschichte - einen so genannten Entschädigungsfall erkannt - in Sachen Phoenix Kapitaldienst. Das heißt: bis zu 90 Prozent der Anlagegelder werden zurückgezahlt. 20.000 im Einzelfall. Was soll der Anleger jetzt machen? Warten, dass er sein Geld zurück kriegt oder auch noch den zivilen Rechtsweg beschreiten?
Auf alle Fälle den zivilen Rechtsweg beschreiten; auf alle Fälle sollte er sehen, dass er - so weit es geht - an sein Geld kommt. Er soll sich in erster Linie mit dem Konkursverwalter zusammensetzen, denn es ist ja ein Konkursverfahren bzw. ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Der Geschädigte muss also seine Forderung anmelden. Es wird dann natürlich das - wenn er etwas aus dem Entschädigungsfonds bekommt - entsprechend gegen gerechnet.
Mit Klaus-Dieter Benner sprach Stefan Risse
(Quelle: http://www.n-tv.de)
"Die EdW finanziert sich aus den Beiträgen von 760 Mitgliedsunternehmen, die zwischen 300 Euro und bis zu mehr als 100.000 Euro im Jahr zahlen."
Da kommt dann im Durchschnitt für jeden Vermögensverwalter ein Sonderbeitrag vom EUR 1.000.000 zum tragen.
Damit ist die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland dann endlich TOT!!!
@slowturtle
"Damit ist die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland dann endlich TOT!!!"
Die 1000 Euro werden die unabhängigen Vermögensverwalter wohl gerade noch aufbringen können...
Und wieso "endlich" ?
@meerschwein
"endlich" ist reiner Sarkasmus.
Ich kenne nicht viele Vermögensverwalter die 1 Mio. EUR so dir nichts mir nichts aufbringen können.
Meerschwein liest und beantwortet die Beiträge "der anderen" leider nur in ganz seltenen Fällen so, wie sie geschrieben sind. Aus diesem Grunde bringt er auch gestandene Forums-Teilnehmer immer wieder mal bis zur Weißglut.
HIER macht er aus einem un-übersehbaren Betrag von 1 Mio. 3 Stunden später einfach 100.000 (!); nach dem Motto: Das spielt ja wohl keine Rolle. Und das am helllichten Vormittag; hoffentlich ist er bei seinen eigenen Kunden "wenigstens etwas" aufmerksamer.
@ Jochen Futures
Und selbst ???
@slowturtle
Sorry, ich hatte 1000 Euro gelesen. Mein Fehler
@Jochen Futures
""hoffentlich ist er bei seinen eigenen Kunden "wenigstens etwas" aufmerksamer""
Im Gegensatz zu Ihnen darf ich dieses Geschäft mit Kunden betreiben.
Sie, Herr Lux, wissen ja noch nicht einmal, daß Sie erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringen ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis zu besitzen. ( Zitat Ihres Kommentars im Thread "Wie werde ich ein CTA-Commodity Trading Advisor 19.1.05 21:31:45 "WIR erteilen nur Kauf- und Verkaufsaufträge. Der Investor zahlt sein Geld an einen Broker seiner Wahl und eröffnet damit ein Konto auf seinen Namen")
. Deshalb werden Sie demnächst vermutlich auch Ärger mit den Aufsichtsbehörden bekommen (Verstoß gegen $54 KWG, falls Sie das überhaupt kennen).
Bei Ihrem miserablen Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen dieses Geschäftes sollten Sie sich in Threads wie diesem besser nicht äußern.
"Meerschwein liest und beantwortet die Beiträge "der anderen" leider nur in ganz seltenen Fällen so, wie sie geschrieben sind."
In dem Thread "Wie werde ich ein CTA..." steht Ihre Antwort noch aus. Aber vermutlich sind Sie zu feige, sich den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu stellen.
@ Driehaus
Selbst habe ich solche Probleme nicht. Wenn ich mal einen Fehler mache, dann ist es ein Leichtsinns-Fehler. Und deshalb reißt mir niemand den Kopf ab.
Schließlich gebe ich mich ja auch nicht derart aggressiv wie das Meerschwein.
@ Meerschwein
Ja. Das habe ich ja gemeint, daß Sie "das Geschäft" betreiben "dürfen", und deshalb auch Verantwortung haben. Oder sehe ich das falsch? Ich lasse mich gerne belehren. Nur der Ton muß stimmen.
Übrigens habe ich die Hoffnung tatsächlich noch nicht ganz aufgegeben, daß eine ordentliche, normale Kommunikation mit Ihnen möglich sein müßte.
Daher noch ein Versuch: Ich habe NICHT geschrieben, dass ICH irgendwelche Aufträge erteile, sondern dass "WIR" das machen. "WIR" sind Leute, die entweder bei der BaFin registriert sind ODER die als ausländische Staatsbürger im Ausland arbeiten. UND: In der Bundesrepublik Deutschland existiert kein einziger Kunde von „UNS“, und genauso wenig von MIR. Die Bundesanstalt ist übrigens informiert und wird auf dem Laufenden gehalten.
Für sich selbst nehmen Sie in Anspruch, daß die Öffentlichkeit des Forums nicht einmal zu wissen braucht, welcher Tätigkeit Sie hier in Deutschland nachgehen, obwohl Sie nach Ihren Angaben bei der Bundesanstalt registriert sind. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass es so ist. Auch wenn sie allerdings alles tun, um eine Kontrolle durch die Forums-Teilnehmer zu verhindern.
Und von mir wollen Sie womöglich sogar noch die Adressen und Bio-Daten all meiner Geschäftspartner haben.
Das passt doch nicht zusammen. Wenn Sie außerhalb des Forums mit mir Kontakt aufnehmen wollen, wie man es unter Bankleuten gewöhnt ist, dann bitte. Aber Sie können doch nicht hier auf Kosten anderer Teilnehmer (ich bin ja nicht der einzige, der sich beschwert) eine Karnevalsveranstaltung vom Zaun brechen.
Grüße von Jochen Futures
§§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§:
Neues von Rechtsanwälten zu Phoenix:
http://www.phoenix-opfer.de/pauschalangebot.htm
http://www.derfonds.com/investment/investment_news_detail.asp?intRubrikNr=329&intNewsNr=94813
http://www.arge-phoenix.de/
Zur Arbeitsgemeinschaft-Phoenix-Kapitaldienst(http://www.arge-phoenix.de) gehört die
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft(http://www.niedingbarth.de).
Gibt es auch börsennotierte Rechtsanwaltsaktiengesellschaften?
Ist zufällig jemand vom Board gerade long oder short in den Aktien einer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft?
Gibt es auch Puts auf die Gerechtigkeit, damit die Phoenix-Geschädigten sich hedgen können?
Phoenix-Anleger hoffen auf Teilentschädigung - Aufsicht spricht von einzigartigem Fall – Offenbar rund 700 Millionen Euro verschwunden
Von Christian Schnell, Handelsblatt
Die rund 30 000 Kleinanleger, die von der Insolvenz der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH betroffen sind, können einen Teilerfolg verbuchen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte den so genannten Entschädigungsfall bei dem Frankfurter Finanzdienstleistungsunternehmen fest.
FRANKFURT/M. (17.03.05) - Nun können die geprellten Anleger bei der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin ihre Ansprüche geltend machen. Allerdings ersetzt die EdW maximal 20 000 Euro je Anleger.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com)
Links zu Rechtsfragen in Bezug auf Kapitalanlagen:
allgemein:
http://www.kaerner.de/schadensersatz.htm
http://www.kaerner.de/wissenswertes.htm
http://www.finanztip.de/recht/bank/urteilsuebersicht.htm
http://www.kaerner.de/links.htm
zur Beraterhaftung/Finanzvermittler-Haftung
http://www.kaerner.de/beraterhaftung.htm
http://www.finanztip.de/d/bank/Beraterhaftung.htm
Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern:
http://www.wiwi.hu-berlin.de/im/_docs/CG/prueferhaftung.pdf
http://www.kaerner.de/wp-haftung.htm
http://dejure.org/gesetze/HGB/323.html
Zur Prospekthaftung:
http://www.polt-online.com/tipps/prospekt.html
Die Rechtsprechung zum Anlegerschutz in der Kritik:
http://www.ivb1.de/im/richt12.htm
Ich distanziere mich in jeder denkbaren Hinsicht und jedem denkbaren Umfang von den Inhalten der Internetseiten, für die in diesem Beitrag Links und URLs
angegeben sind.
Es besteht auch aus meiner Sicht des Rechtsunkundigen die Gefahr, daß die auf
den entsprechenden Internet Seite gegeben Informationen und möglicherweise sich , sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht unzutreffend,
unvollständig oder falsch und unrichtig erweisen können.
Die angebenen Links und URLs dienen ausschließlich dem Zweck der Information.
Geht es um die Frage des Bestehens konkreter rechtlicher Ansprüche und wie diese gegebenenfalls zu verfolgen und durchzusetzten sind oder andere rechtliche
Problemstellungen ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Prüfung der
Sach- und Rechtslage unerläßlich.
Artikel mit weiteren Informationen zu den Ermittelungen im Phoenix Finanzskandal mit einer Problematisierung der möglichen Entschädigungen der Phoenix-Anleger durch den Einlagensicherungsfond:
Handelsblatt Nr. 055 vom 18.03.05 Seite 12
"Im Sog der Gier"
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=relhbi&sfn=buildhbi&GoPage=205550,205551&bmc=biz_cn_detailsuche&bmc=
biz_cn_archiv_artikel&dk=2&SH=1f6912e581e3370806e5f962c94a98&depot=0
Es ist schon befremdlich, daß durch den Titel des Artikels der Eindruck entstehen könnte, daß das Handelsblatt den in Finanzgeschäften unerfahrenen Klein- und Kleinstanlegern, die wahrscheinnlich überwiegend den Kundenstamm von Phoenix gebildet haben, in Anbetracht eines Renditeversprechens von ungefähr 10% pro Jahr vorhalten will (zu) gierig gewesen zu sein.
Ebenso befremdet der Eindruck der entsteht, wenn bei der im Jahr 2002 durchgeführten Sondernprüfung die BaFin, als Aufsichtsbehörde, oder eine damit beauftragte Wirtschaftsprüferkanzlei sich mit der Sichtung der von Phoenix vorgelegten Konto-Unterlagen tatsächlich begnügt hätten, anstatt direkt beim Cleraing Broker MAN Financial die Existenz des Kontos oder der Konten und die Höhe der Guthaben zu überprüfen und jetzt zu ihrer Entlastung anführen, daß die Dokumente doch so außerordentlich gut gefälscht gewesen sein sollen.
Es sollen sich auf dem oder den Konten immerhin Beträge bzw. Positionen in Deriviaten mit einem Gegenwert in dreistelliger Millionenhöhe befunden haben.
Es wäre unverständlich, wenn bei dieser Sonderprüfung mögliches kriminelles Handeln in Form von Urkundenfälschung von vornherin nicht in Betracht gezogen worden wäre und man stattdessen naiv auf die Echtheit der vorgelegten Dokumente vertraut hätte, wenn es um Beträge in einer solchen Größenordnung geht und der zusätzliche Prüfungsaufwand sich in so engen Grenzen hält, daß er vernächlässigbar ist.
Dies gilt um so mehr, als daß spätestens 2002 das oder die von Phoenix geführten Poolkonten, sowohl durch die Aufsichtsbehörde als auch gerichtlich wegen Intransparenz und fehlenden oder zumindest unzureichenden Kontrollmöglichkeiten und der damit verbundenen Gefahr des Mißbrauches dieser Intransparenz für rechtlich unzulässig erklärt waren.
Zu dem hätten erhebliche Zweifel an der Seriosität der Phoenix-Kapitaldienst-GmbH bestanden haben müssen, weil Pressemeldungen zu Folge bereits im Jahr 2000 dieser durch mindestens ein Gerichturteil sittenwidriges schädigendes Verhalten vorgeworfen wurde.
Aus dem Vertrauen in Renditeversprechen von 10% pro Jahr den Vorwurf gegen Klein-Anleger abzuleiten zu wollen,kann nur Befemden auch gerade deswegen auslösen, daß die Finanzindustie, die Banken und die Fonds-Szene in den neunziger Jahren und noch bis in das Jahr 2000 und vielleicht auch noch 2001 ihre Verkaufs-Proganda unter anderem mit dem Hauptargument geführt haben, daß man sich von Aktienfonds locker eine Rendite im Durchschnitt von 10, 12 oder 15% pro Jahr auf lange Sicht bei gelengtlichen Rückschlägen erhoffen kann.
Gerüchteküche:
......Michael M. war verantwortlich für das operative Geschäft, seit Dieter Breitkreuz im letzten Frühling abgestürzt ist. Sein Flugzeug schlug bei Loch 6 auf dem Golfplatz von Zuoz auf. Dabei starben fünf Personen: der Bankier, dessen Frau, die Schwiegertochter, deren Söhnchen und eine Tante.
Elf Monate nach dem Unfall ist die genaue Absturzursache noch immer nicht bekannt. Dafür brodelt die Gerüchteküche. Laut «Euro am Sonntag» vermuten Deutsche, Breitkreuz sei noch am Leben und lasse es sich an einem sonnigen Ort mit hinterzogenem Geld gut gehen.
Breitkreuz hatte nach eigenen Angaben vor dreissig Jahren «sein bestens florierendes Werkzeug-Formenbau-Unternehmen» verkauft. Danach stieg er ins Geschäft mit den Optionen ein und gründete die Phoenix GmbH. Diese beschäftigte 2003 rund 80 Personen. Breitkreuz sagte damals: «Ein Missbrauch von Kundengeldern ist praktisch ausgeschlossen.» .....
ganzer Artikel:
http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel18768