Phoenix Kapitaldienst: 800 Millionen Euro verschwunden
Kennt jemand Phoenix Kapitaldienst, insbesondere dort den "Managed Account". Ich wurde nach diesem Produkt befragt, kannte es aber nicht und versuche mir gerade ein Bild zu machen.
Es klingt nach "Options-Abzocke", ich blicke allerdings noch nicht wirklich durch.
Für jedwede kurzfristige Hilfe bin ich dankbar. :-)
Danke und beste Grüße.
Seykota
Als Info für alle Interessierten: die EdW hat in den letzten beiden Tagen begonnen die Formulare an die Anleger des PMA zu versenden.
mfg Jens
Den "Geschädigtenvereinen" und "Gruppenanwälten" scheint es sehr gut zu gehen.
In mindestens einer bekannten südthüringer Tageszeitung waren heute gleich 2 Anzeigen verschiedener "Interessenvertreter" für Tremine mit freiem Eintritt zu "Infoveranstaltungen" in Seminarräumen guter regionaler Hotels...
Ohne Wertung, ohne Worte...
Google Suche nach Phoenix
Gleich auf der ersten Seite erscheinen redaktionell 10 Hinweise auf Phoenix Gummi, Phoenix Reisen, Phoenix in Arizone und vieles mehr.
Dazu gibt es Inserate von 10 Anwaltskanzleien, die den Phoenix Kunden unbedingt helfen möchten. Jede Menge Auswahl.
Das nennt sich Marktwirtschaft. Bei 30.000 Anlegern winken jede Menge Mandate.
@All
Wenn man sich wiederholt, ist es ein Zeichen, in die Jahre gekommen zu sein.
Ich wiederhole mich gerne:
"Wenn es im Haifischbecken keine Fische mehr gibt, fressen die Haie sich selbst"
/W
«Gefährliche» Serienbriefe an geschädigte Kapitalanleger
(04.04.05) - Wie der aus den Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte bestehenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix heute bekannt wurde, beinhalten die von der EdW im Rahmen des Entschädigungsverfahrens Phoenix Kapitaldienst GmbH an die geschädigten Kapitalanleger versandten Unterlagen eine gefährliche Formulierung von erheblicher juristischer Brisanz. So heißt es in dem Anschreiben der EdW in den beiden letzten Absätzen:
«Zur Feststellung eines eventuellen Entschädigungsanspruchs senden Sie uns bitte die beigefügte Schadensmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte fügen Sie Kopien aller Unterlagen bei, die Ihren Entschädigungsanspruch belegen können, z.B. Beitrittserklärungen zum Managed Account und Vertrag mit Phoenix, Überweisungsbelege für die Einzahlungen sowie sämtliche Kontoauszüge zum Managed Account.
Für den Fall, daß Sie keinen Entschädigungsanspruch anmelden möchten, bitten wir Sie, uns die beigefügte Rückantwort nach Unterzeichnung per FAX oder per Brief zuzusenden. Für Fragen stehen wir Ihnen unter (030) 203699 5626 gern zur Verfügung. Der letzte der hier zitierten Absätze verweist auf ein Formular «Rückantwort" mit Datums- und Unterschriftsfeld, in dem der Anleger erklären soll, er verzichte ausdrücklich und unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, die ihm zustehen könnten. Jeder Anleger, der diese Rückantwort originalunterzeichnet und mit Datum versehen an die EdW zurückschickt, läuft Gefahr, allein durch die Unterzeichnung dieser Erklärung unwiderruflich auf seine Ansprüche gegen die EdW zu verzichten, auch wenn ihm nach den gesetzlichen Regelungen ein solcher Anspruch zusteht. Die von der EdW gewählte Formulierung geht so gar soweit, dass der Anspruchsverzicht selbst dann durchdringen könnte, wenn gleichzeitig auch die Schadensmeldung ausgefüllt zurückgesandt wird. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass der geschädigte Kapitalanleger beim Ausfüllen der Formulare Sorgfalt walten lässt. Für die über die ARGE-Phoenix anwaltlich vertretenen Geschädigten wird das ordnungsgemäße Ausfüllen der Formulare von unseren Rechtsanwälten übernommen.
Vor dem Hintergrund, dass auch viele ältere Menschen zum Kreis der Geschädigten zählen, erscheint die Vorgehensweise der EdW besonders perfide. Gerade die älteren unter den geschädigten Kapitalanlegern sind in der jetzigen Situation vollkommen überfordert. Zu der Sorge um das scheinbar verlorene Kapital und die damit verbundene nervliche Anspannung gesellt sich nunmehr auch noch die Befürchtung, von der EdW aufs Glatteis geführt zu werden. Denn ein anderer Grund für diese von der EdW gewählte Vorgehensweise ist vorliegend nicht ersichtlich. Wenn kein Anspruch gegen die EdW besteht, dann muß sich die Entschädigungseinrichtung diesen Umstand nicht auch noch durch einen Verzicht bestätigen lassen.
Die aus den Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte bestehende ARGE-Phoenix wird die EdW auffordern, von der weiteren Versendung solcher Verzichtserklärungen Abstand zu nehmen.
(Quelle: http://www.lawchannel.de)
http://www.lawchannel.de
"... ARGE-Phoenix wird die EdW auffordern, von der weiteren Versendung solcher Verzichtserklärungen Abstand zu nehmen."
Das ist wirklich mal ein gutes Werk der Rechtsanwälte!
Sinnvoll wäre es, diesen Brief auch im "Lawchannel" zu veröffentlichen.
Jochen
@JochenFutures
was soll daran sinnvoll sein? Diese ganzen Anwälte haben doch nur Angst, dass die Leute merken, dass Sie die 5% + Mwst. nur zahlen, damit Ihnen ein Anwalt ein paar Kreuzchen und Buchstaben abnimmt. Das EdW Formular ist ganz einfach gehalten, das Ausfüllen dürfte nicht länger als 5 Minuten dauern. Und die "Angst" der ach so lieben Anwälte, vor der Verzichsterklärung. Da kann ich nur lachen. Die Leute wissen doch wohl, dass Verzicht nicht heißt ich kriege Geld. Die Verzichsterklärung (übrigens vorgeschrieben wie mir eine freundliche Dame vom EdW am Telefon erklärte) ist weder juristisch fraglich noch gefährlich sondern einfach und übersichtlich.
Ölprinz hat mit seinem Vergleich der Haifische schon das richtige gesagt!
mfg Jens
Schaden im Phoenix-Skandal geringer als befürchtet
(05.04.05) - Der Schaden im Finanzskandal bei dem Wertpapierhaus Phoenix Kapitaldienst wird geringer ausfallen als zunächst befürchtet. Wie die "Süddeutsche Zeitung" aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, beträgt die voraussichtliche Schadenssumme etwa 300 Millionen Euro. Bisher war von 600 Millionen Euro die Rede. In einer Strafanzeige des Unternehmens wird sogar eine Summe von 700 Millionen Euro genannt.
Nach "SZ"-Informationen wurden auf einem Treuhandkonto in Deutschland gut 100 Millionen Euro sichergestellt. Weiteres Anlegergeld befindet sich in Skandinavien und auf kleineren Konten. "Es dürften etwa 200 Millionen Euro zusammenkommen, die dem Insolvenzverwalter als Masse zur Verfügung stehen", wurde aus den Kreisen verlautbart. Bei Berücksichtigung der Summe der Anleger-Einzahlungen von etwa 500 Millionen Euro - ohne die fiktiven Gewinne auf dem Papier - sei ein Schaden von etwa 300 Millionen Euro realistisch.
Phoenix Kapitaldienst hatte vorgegeben, das Geld ihrer etwa 30.000 Anleger in riskante Termingeschäfte anzulegen. Kontounterlagen wurden aber jahrelang systematisch gefälscht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Mitte März festgestellt, dass ein Entschädigungsfall vorliegt. Damit können die Geschädigten auf eine teilweise Erstattung ihres Geldes durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hoffen.
(Quelle: http://www.cellesche-zeitung.de)
Phoenix: Geschädigten Anlegern droht Verjährung ihrer Ansprüche
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) könnten in den nächsten Monaten die Schadensersatzansprüche vieler Phoenix-Geschädigter gegen die Vermittlerfirmen verjähren. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf.
Tübingen (05.04.05) - Vielen Phoenix-Geschädigten, deren Investitionen über die großen Finanzvertriebe wie die Suhler Firma ProIndex GmbH und die Innofinanz GmH aus Schmalkalden vermittelt wurden, droht aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.finanztreff.de)
Meines Wissens beginnt die Verjährungsfrist nach §37a WPHG mit der Kenntnis der vermeintlichen Falschberatung, und das dürfte erst im März 2005 der Fall gewesen sein. Dann wäre noch jede Menge Zeit. Aber wahrscheinlich wollen die Anwälte sich schon mal die Mandate sichern, damit die Gebührenabrechnung gesichert ist.
Desweiteren ist weder klar, ob die EDW zahlt noch wer der "Schuldige" ist.
Von Man über Phönix bis zur BaFin haben die Anwälte ja schon alle möglichen Prozeßgegner ins Auge gefaßt.
Um den Ölprinz-Satz umzuformulieren:
Die Haie fressen alles.
Gruß
Auf der Homepage des BGH
http://www.bundesgerichtshof.de/
ist das Urteil vom 08. März 2005 (XI ZR 170/04)über Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Beratungsfehlern bis jetzt noch nicht veröffentlicht, sondern lediglich eine Pressemitteilung verlinkt:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fe6dee87111c2b34b8e8a1de3145d8c2&client=10&nr=32213&linked=pm&Blank=1
Dieser Pressemitteilung ist folgendes Zitat entnommen:
"Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung war bei Klageerhebung bereits gemäß § 37a WpHG verjährt. Die dreijährige Verjährungsfrist dieser Vorschrift begann mit dem Schadenseintritt, der in dem Erwerb der Fondsanteile am 8. Februar 2000 und nicht erst in den späteren Kursverlusten zu sehen ist."
http://www.google.de/search?as_q=XI+ZR+&num=100&hl=de&btnG=Google-Suche&as_epq=170+04&as_oq=&as_eq=&lr=&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=
@pmp
Aus dem von Ihnen zitierten Urteil:
" Für eine vorsätzliche Beratungspflichtverletzung – die im vorliegenden Fall nicht zur Entscheidung stand – verbleibt es hingegen bei der Regelverjährung für deliktsrechtliche Ersatzansprüche"
Geht es denn nicht in diesem Falle um Vorsatz ?
Gruß
@Meerschwein:
Ich bin kein Jurist. Deswegen und wegen des Rechtsberatungsgesetzes möchte ich keine Meinung zu konkreten Rechtsfragen äußern.
Gruß
PFTR Am: 05.04.2005 08:26:26
....................
Die Verzichsterklärung (übrigens vorgeschrieben wie mir eine freundliche Dame vom EdW am Telefon erklärte) ist weder juristisch fraglich noch gefährlich sondern einfach und übersichtlich..................
-------------------------------------------------------------------------
Laut einer von einer Mitarbeiterin der aufgrund gesetzlicher Vorschrift bestehenden Anleger-Entschädigungseinrichtung gegebenen telefonischen Auskunft, soll es vorgeschrieben sein, daß die geschädigten Anleger bei der Stellung bei der Stellung des Antrages auf die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung gleichzeitig aufgefordert werden müssen, auf eben diesen Entschädigungsanspruch unwiderruflich zu verzichten?
Das verstehe, wer will.
"Jeder ist dem anderen ein Hai".
So oder so ähnlich soll sich ein englischer Philosoph einmal geäußert haben.
Auf der Homepage des BGH
http://www.bundesgerichtshof.de/
ist das Urteil vom 08. März 2005 (XI ZR 170/04)über Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Beratungsfehlern bis jetzt noch nicht veröffentlicht, sondern lediglich eine Pressemitteilung verlinkt:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fe6dee87111c2b34b8e8a1de3145d8c2&client=10&nr=32213&linked=pm&Blank=1
Dieser Pressemitteilung ist folgendes Zitat entnommen:
"Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung war bei Klageerhebung bereits gemäß § 37a WpHG verjährt. Die dreijährige Verjährungsfrist dieser Vorschrift begann mit dem Schadenseintritt, der in dem Erwerb der Fondsanteile am 8. Februar 2000 und nicht erst in den späteren Kursverlusten zu sehen ist."
http://www.google.de/search?as_q=XI+ZR+&num=100&hl=de&btnG=Google-Suche&as_epq=170+04&as_oq=&as_eq=&lr=&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=
Erste Klage gegen Phoenix-Vermittler eingereicht
(07.04.05) - Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte aus München hat im Auftrag eines Mandanten die erste Klage gegen einen Anlagevermittler nach Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH vor dem Landgericht Kassel eingereicht.
Vermittlerverhalten kein Einzelfall
„Der Fokus unserer Kanzlei lag – wie auch bei anderen Fällen - auf der raschen und erfolgversprechendsten Vorgehensweise gegen die Verantwortlichen dieses Kapitalmarkt-Desasters“, sagt Bernd Jochem, Partner der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei. „Wir gehen nach intensiver Prüfung der Sachlage bei unseren Phoenix-Mandanten davon aus, das das der Klage zugrunde liegende Verhalten des Vermittlers kein Einzelfall ist."
Obwohl der Kläger in diesem Fall keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen gehabt, sondern eine nachhaltige Verzinsung seines eingesetzten Kapitals zur Sicherung seiner Altersvorsorge gefordert habe, sei ihm vom beklagten Anlagevermittler das „höchst spekulative“ Phoenix Managed Account empfohlen worden, so die Rechtsanwaltskanzlei.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de)
@PFTR
Kurze Anmerkung meinerseits, ich habe mehr als einmal falsche oder ungenaue Auskünfte von Ämtern oder Fachleuten erhalten!
Sorry, aber ich verlasse mich nicht mehr auf solche Auskünfte und informiere mich lieber selbst (Gesetze) und hole mehrere Meinungen ein!
Ich kann zum ganzen Phoenixthema nur eins sagen:
Gier frisst Hirn !!!!
Mir tut es um keinen der Anleger leid, die da Ihr Geld verloren haben.
Wer solchen Phantasterein glaubt und das obwohl mindestens einmal wöchentlich im Fernsehen,Radio oder Presse vor falschen Versprechungen und überhöhten Renditeerwartungen gewarnt wird, der hat selber schuld.
Ist zwar hart, aber die Wahrheit! Und Finanzvermittler, Versicherungsvertreter oder so was dürfen einfach nicht über die Türschwelle gelassen werden. Dann wird man auch nicht von Hochglanzbroschüren usw. getäuscht.
Zitate aus der heutigen FAZ:
"Aber Anlegern sollte bewußt sein, daß Anwaltshonorare die Entschädigung senken, ohne unbedingt zu einer höheren Rückzahlung zu führen"
Sollte also die EDW zahlen wäre das Anwaltshonorar zum Fenster rausgeworfen.
"Bei einer Falschberatung und bei Erwerb der Anteile durch einen Vermittler verjährt der Anspruch auf Schadensersatz unter Umständen schon drei Jahre nach Kauf."
Aber nicht bei Vorsatz (s.Zitat des obigen BGH-Urteils). Dann wäre die anwaltliche Panikmache unsinnig.
Dies soll keine Beratung sein, sondern meine persönliche Meinung als juristischer Laie.
@limitup
"Mir tut es um keinen der Anleger leid, die da Ihr Geld verloren haben."
Auch dumme Anleger sind schützenswert.
Gruß
@meerschwein
""Dies soll keine Beratung sein, sondern meine persönliche Meinung als juristischer Laie. ""
Ahhhh, der NO_FUTURE_disclaimer - aber auch der wird dich nicht retten: ich hetze meine 4 Katzen auf Dich, die werden es schon RICHTEN !
gruss hans
keine Rechtsberatung
keine Steuerberatung
nur Lebensberatung - kostenlos - ungefragt - ungebeten - no mercy
@he96
habe leider eine Katzenhaarallergie.
Darf ich Ihnen jetzt -in bekannter stuttgarter Tradition- mit einer Strafanzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung drohen ? :-)))))
Gruß
@meerschwein
Ich BITTE darum !
gruss hans
VIER (!) Katzen gegen EIN Meerschwein ist kein fairer Kampf.
he96 sollte Meerschwein schon eine Chance lassen.:))
Krieg der Kläger - Im Betrugsfall Phoenix wittern Anwälte großes Geschäft
Von Michael Maisch, Handelsblatt
Es ist ein ungleiches Paar, das im Saal Simson im Kongresszentrum von Suhl vorne an einem weißen Resopaltisch sitzt. Zwei Männer in dunkelblauem Zwirn, der eine klein, der andere groß. Zehn Meter entfernt sitzen rund 250 Menschen auf Metallstühlen, viele blicken misstrauisch, mürrisch.
HB SUHL (08.04.05) - Die Atmosphäre im Mehrzwecksaal Simson erinnert an die Verkaufsveranstaltung einer Butterfahrt.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1018465)
Fahnder spüren Phoenix-Millionen auf
Financial Times Deutschland
(10.04.05) - Der Schaden durch den Anlagebetrug ist mit 300 Mio. Euro deutlich geringer als ursprünglich angenommen. Nach Sperrung der Phoenix-Konten durch die BaFin im März war noch von einem Schaden von bis zu 800 Mio. Euro die Rede.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Financial Times Deutschland, http://www.ftd.de)
""Unterdessen warfen Anlegeranwälte der BaFin erneut schwere Versäumnisse vor. "Die Behörde ist eingerichtet worden, um so einen Anlagebetrug zu verhindern. Deshalb bereiten wir eine Staatshaftungsklage vor ", sagte der Münchener Anwalt Frank Marzillier.""
SCHWÄTZER ! Ist schon schlimm genug was bei PHÖNIX abgelaufen ist, aber was da in der "Nachspielzeit" abläuft ist noch viel besser...
gruss hans
@ meerschwein
Die dummen Anleger müssen geschützt werden, aber auch die gierigen ?
Ich finde nicht ! Und bitte komm mir nicht mit Gordon Gekko von wegen "Greed is good" und so ein shit. Gier muss bestraft werden.
Ich möchte nicht wissen wieviele Leute der sogenannten Intelligenzschicht nur $-Zeichen in den Augen hatten und mit Phoenix reich werden wollten und beim Golf vor Ihren Kumpels angegeben haben was für tolle Hechte sie doch sind.
@limitup
"Gier muss bestraft werden."
Soll der Betrug an (dummen) Anlegern etwa durch deren mangelnde Intelligenz und deren Gewinnstreben gerechtfertigt werden ?
Das kann kaum Ihr Ernst sein.
Gruß
Illegales Geld für Bahnhofs-Käufe ?
Frankfurter Staatsanwälte prüfen, ob es sich um verschwundene Anleger-Millionen handelt
Frankfurt/Main - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main prüft, ob die verschwundenen Millionenbeträge der insolventen Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst für zwei große Paketankäufe von Bahn-Immobilien genutzt wurden. " Wir verfolgen derzeit, wohin das Geld geflossen ist" , sagt Behördensprecherin Doris Möller-Scheu. Dabei richte sich das Augenmerk auch auf die First Rail Estate, die von dem verstorbenen Phoenix-Inhaber Dieter Breitkreuz gegründet wurde und 1019 Bahnhöfe erworben hat.
Die Bahn AG hatte die Immobilien seit 2001 in zwei Tranchen an die First Rail Estate verkauft. Gründer und Geschäftsführer war Dieter Breitkreuz, der auch die Phoenix Kapitaldienst GmbH ins Leben gerufen und bis zu seinem Tod kurz vor Ostern 2004 geführt hatte. Die First Rail Estate wird seither von seinem Sohn Dirk Breitkreuz geleitet, der zuvor nicht an den Geschäften seines Vaters und auch nach dessen Tod nicht an Phoenix beteiligt war.
In einer ersten Tranche seien seit 2001 zunächst 500, in einer zweiten die restlichen 519 Bahnhofsgebäude an die First Rail Estate gegangen, bestätigte ein Bahnsprecher. Die Übertragung von Nutzen und Lasten sei noch nicht für alle Objekte erfolgt. Die Höhe des Kaufpreises wolle die Bahn nicht nennen. Marktkenner schätzen den Wert der Transaktion auf mindestens 50 Mio. Euro. In diesem Falle wären für jeden Bahnhof im Schnitt 50 000 Euro gezahlt worden. Bei den Objekten handelt es sich überwiegend um ältere, teilweise heruntergekommene Immobilien. Die First Rail will sie sanieren und zu Ladenzeilen oder Freizeitstätten entwickeln.
Die First Rail hatte Anfang 2004 kurzzeitig versucht, den geschlossenen Immobilienfonds " German Rail Estate 1" aufzulegen, der einen Teil der Bahnhöfe erwerben sollte. Der Fonds ging jedoch nie in den Vertrieb. Heinz Gerlach, Herausgeber des Brancheninformationsdienstes " Direkter Anlegerschutz" , hatte damals freie Vermittler gewarnt, das Produkt anzubieten. Gerlach: " Der Initiator hatte keinen Prospekt vorgelegt, der den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer entsprach."
Bei der Phoenix Kapitaldienst sind einst zwischen 200 und 600 Mio. Euro verschwunden. Geschädigt wurden rund 30 000 Anleger, die sich an hoch spekulativen Options- und Future-Geschäften an den Waren- und Devisenterminmärkten beteiligt hatten.
Staatsanwaltschaft und Anlegerschutzanwälte beschäftigt nun die Frage, woher der verstorbene Dieter Breitkreuz das Kapital für den Erwerb der Bahnhöfe hatte. " Wir werden im Zuge unserer Ermittlungen kontrollieren, ob Geld von der Phoenix an die First Rail Estate geflossen ist" , sagt die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Sollte dies der Fall sein, hätten die geschädigten Anleger vermutlich einen Entschädigungsanspruch gegen die Erbengemeinschaft des verstorbenen Dieter Breitkreuz, meint der Münchner Anlegerschutzanwalt Oliver Saha aus der Kanzlei Rotter, die mehr als 100 Phoenix-Geschädigte vertritt.
Seiner Kenntnis nach sei kein Geld von der Phoenix an die First Rail Estate geflossen, sagt First-Rail-Estate-Erbe Dirk Breitkreuz. Dies hätten ihm Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Phoenix bestätigt. Die Existenz der First Rail Estate sei auf jeden Fall gesichert, sagt Breitkreuz: " Wir sind von der Phoenix-Insolvenz in keinster Weise betroffen."
( 11. April 2005 © WELT.de 1995 - 2005 )