Cicolia
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate
Quellensteuer für Ausländer bei deutschen Depots
1. Müssen ausländische Inhaber der in Deutschland geführten Depots für Dividenden (deutscher AG) die Quellensteuer in D abführen oder können sie die Erträge im Heimatsland (z.B. Österreich) versteuern?
2. Müssen Ausländer den Solibeitrag zahlen?
Ich habe den Eindruck, dass jeder Broker diese Sache anders behandelt.
Wer hat bitte Erfahrungen?
LG C.
Geschrieben von Cicolia
am
"Erfahrungen" habe ich nicht, weil ich kein Österreicher bin. Aber vielleicht hilft Dir folgendes:
Bei der Dividende einer deutschen AG gibt es keine Quellensteuer, nur die anrechenbare KEST und den Soli. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Steuerausländer ohne Soliabzug davonkommen.
Bei der Divid.zahlung einer Auslands-AG auf einem Konto bei einer deutschen Bank wird auch Qu.steuer abgezogen. Ob es für Ösi's in Ihrem Heimatland eine Anrechnung von in der BRD bezahlter Qu.st, Kest oder Soli gibt, weiß ich auch nicht.
MfG
hw
@ Cicolia [#1]
Du bist Österreicherin, und hast Dein Depot in D?
Dann wirds lustig. Wenn eine ausländ. Gesellschaft Dividende an eine dt.Bank zahlt, wird die jeweils für das Land geltende Quellensteuer zB Frankreich und Italien 25%, einbehalten, Da mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, in dem steht daß 15% pausch. als Quellensteuer vereinbart sind, kann man sich die Differenz wiederholen, über die jährliche Steuererklärung.
Wenn man zB mit der Gesamtzahl der Dividenden noch unter dem eigenen Freibetrag läger, kann man sich auch den ganzen Rest per Antrag aus dem Ursprungsland wiederholen. In den USA kann man auch einen Befreiungsantrag stellen.
Tatsache ist ja, wenn Dein Depot bei einer dt. Bank ist, wird das eben genauso gehandhabt als wenn Du Deutsche wärst, nur mußt Du den ganzen Kram dann bei Deiner jährlichen Steuererklärung berücksichtigen und erklären. Und hier hört meine Kenntnis auf....
@ Cicolia [#1]
Deutschland als Quellenstaat hat hinsichlich der Dividenden ein Besteuerungsrecht in Höhe von 15 % des Bruttobetrages der Dividenden siehe Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland gemäß Artikel 15 :
Quelle:http://www.lemaitre.de/dba-d/OESD92.html
Noch weitere Fragen ? Grüße
Entschuldigung; es muß natürlich Artikel 10 a heißen.