Recht: Schadenersatz für Daytrading
Schadensersatz für Daytrader - Händler benötigen eine Erlaubnis
Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ, Frankfurt (08.02.11) - Anleger können Schadensersatzansprüche haben, wenn für sie Daytrading-Geschäfte ohne eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) getätigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in zwei Urteilen festgestellt (Az.: VI ZR 303/09 und VI ZR 245/09). Benötigt wird nach dieser Vorschrift eine Erlaubnis, um Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net/s/Rub4B891837ECD14082816D9E088A2D7CB4/Doc~EC3DC76A6DAF749CBB85842536A832D53~ATpl~Ecommon~Scontent.html)