Schweiz und Bankgeheimnis - wie lange noch ?
Nr. 13, 23. Mai 2003
Auch hiesige Hilfswerke agitieren - Bankkundengeheimnis weiterhin bedrängt
Den ersten Angriff der Europäischen Union aufs Schweizer Bankkundengeheimnis konnte der Bundesrat parieren.
Indem die Schweiz eine Zahlstellensteuer einrichtet für Geldanlagen aus dem Ausland, von welcher zwei Drittel ans Herkunftsland des Anlegers überwiesen werden, verzichtet die Europäische Union vorderhand auf die Durchsetzung der von ihr nach wie vor angestrebten direkten Zinsbesteuerung (mit uneingeschränkter Informationspflicht über alle Anleger) von Geldanlagen von EU-Bürgern in der Schweiz. Die entsprechende Vereinbarung ist zwar ausgehandelt, die Unterzeichnung wird allerdings seit Wochen durch Italien blockiert, das erst zustimmen will, wenn Brüssel noch gewichtige Zugeständnisse an die italienischen Milchbauern eingeht.
Im Rahmen des Schengener Abkommens, dem Bundesrätin Metzler ihre Verantwortung in Sachen Kriminalitätsbekämpfung weitgehend glaubt überbürden zu können, folgt allerdings bereits die nächste EU-Attacke, denn auch das Schengener Abkommen sieht eine Meldepflicht für Vermögensanlagen vor, die unvereinbar ist mit dem schweizerischen Bankkundengeheimnis. Eine dritte Front baut die Europäische Union via OECD gegen die Schweiz auf: Diese bezichtigt die Schweiz weil sie bessere steuerliche Bedingungen anbietet als die Hochsteuerländer der EU angeblich «schädlichen Steuerwettbewerbs», der, zwecks uneingeschränkter Besteuerung aller Bürgerinnen und Bürger, schnellstmöglich eliminiert werden müsse.
Eine vierte Frontlinie wird jetzt auch noch im Landesinnern aufgebaut, und zwar von den Schweizer Hilfswerken, die unterbinden wollen, dass ausländische Steuerzahler, die allenfalls korrupten oder sonstwie unberechenbaren Regimes und Steuerbehörden ausgeliefert sind, weiterhin Teile ihrer Vermögen in der Schweiz in Sicherheit bringen können. Die Hilfswerke fordern deshalb im Gleichschritt mit der EU den «automatischen Informationsaustausch» über alle Vermögensanlangen weltweit. Damit wäre dann den Behörden aller Länder jederzeit der maximale Steuerzugriff auf alle Menschen gesichert.
Wer sich solchen Anstrengungen wie die Schweiz verschliesse, müsse zum «steuerlichen Parasiten» gestempelt werden, sagen die Schweizer Hilfswerke, die inzwischen die EU aufgefordert haben, die Kooperation mit der Schweiz in allen Bereichen abzubauen, solange die Schweiz bezüglich vollumfänglicher internationaler «Transparenz» bezüglich Vermögensanlagen nicht nachgebe.