Small Business Act - Chance für fulltime Trader ?
Die neue Ministeuer soll regeln, dass Existenzgründer und Kleinunternehmer mit bis EUR 25.000,00 jährlichen Einkünften 50% davon als Betriebsausgaben abziehen dürfen. Alleinstehende Unternehmer würden demnach mit max EUR 2000 Einkommenssteuer belastet, verheiratete während wegen ihres steuerfreien Existenzminimums komplett befreit.
Diese Regelung scheint mir in der Theorie eine gute Basis zu sein für jemanden, der den Sprung vom parttime zum fulltime Trader versucht und seinen alten Job an den Nagel hängt, so wie ich das vor Jahren gemacht habe. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, ökonomisch in den ersten Jahren (bei erfolgreichem Trading!) über die Runden zu kommen. In der Theorie. In der Praxis wird sich das Finanzamt darauf versteifen, dass es sich um private Vermögensverwaltung handelt, und alle Kapitalerträge dem persönlichen progressiven Einkommenssteuersatz unterwerfen. Das wird ein Kampf werden! Wir kennen doch alle unser Finanzamt.
Das zweite Fragezeichen, das sich anschliesst, betrifft die Zeit danach. Was wäre, wenn ich als Unternehmer vom FA eingestuft und sehr erfolgreich werde, irgendwann die 25.000 Euro überschreite? Dann kommt garantiert das FA mit der Gewerbesteuer-Frage an und die Buchhaltungspflichten lassen uns an die Zeit zurückdenken, in denen wir nur Kauf- und Verkaufsabrechnungen abheften mussten.
Wie man es dreht und wendet: Es bleibt schwierig.
Gruss,
Berliner