Spekulationsgeschäfte in der Steuererklärung
Spekulationsgeschäfte in der Steuererklärung
Von Lutz Schumann
Frankfurter Allgemeine Zeitung (06.09.06) - Der Begriff „Spekulationssteuer“ ist unter Kapitalanlegern bestens bekannt. Doch ranken sich um ihn viele Unklarheiten. Laut Einkommensteuergesetz (§§ 22 und 23 EStG) ist die Spekulationssteuer eine Steuer auf kurzfristige private Veräußerungsgewinne. So genannte „private Veräußerungsgeschäfte“ sind möglich sowohl mit Grundstücken und Immobilien, als auch mit „anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren“.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc~E20F0ED81A3E940D98E490C5E29D85986~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Aus der gleichen Serie der FAZ: 'Kapitalanlagen von A bis Z':