Spekulationsverluste 2000 - 2004: Finanzamt muss nachzahlen
Finanzamt muss nachzahlen
von Robert Kracht
Financial Times Deutschland, FTD (19.09.06) - Spekulationsverluste aus den schlechten Börsenjahren 2000 bis 2003 dürfen in neuen Steuerbescheiden nachgemeldet werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wird über die Verrechnung erst dann entschieden, wenn auch entsprechende Gewinne vorliegen (Az.: IX R 21/04).
Das Urteil betrifft bestandskräftige Steuerbescheide mit Gewinnen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/114292.html?zid=90937)
Mehr zum Thema in der Financial Times Deutschland:
* Portfolio: Depot nach Steuerregeln ausrichten (http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/89668.html)
* (€) Wertpapiergeschäfte: Streit um Spekulationsgewinne (http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/33006.html)
* (€) Dossier: Banken fürchten riesige Bürokratiewelle (http://www.ftd.de/politik/deutschland/30925.html)
* (€) Finanzhof nimmt Spekulationssteuer ins Visier (http://www.ftd.de/politik/deutschland/1105971512978.html)
* Geldanlage: Gerichtsurteil macht Hoffnung auf mehr steuerfreie Spekulationsgewinne (http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/1044996171902.html)
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