Steuern auf deutsche Finanzinnovationen
In Börse Online Nr.50 S.72 ff wird die Steuersituation bei sog. Finanzinnovationen beschrieben. Dazu zählen lt. BO:
Aktienanleihen, Umtauschanleihen, Zerobonds, Kündbare Bonds, Capped Warrants, Range Warrants, Stepup-/Stepdown Bonds, Kombizins-/Gleitzinsanleihen, Garantiezertifikate.
Finanzinnovationen sind kapitalertragssteuerpflichtig. Sie unterliegen somit NICHT der Steuer auf private Veräußerungsgewinne und besitzen auch keine Spekulationsfrist. Was auf den ersten Blick negativ erscheint, kann sich jedoch auch sehr positiv auf die Steuerlast auswirken: "Der erlittene Kursverlust (der Finanzinnovation) kann auch außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als negativer Kapitalertrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Steuer sparend mit anderen Einkommensarten wie Gehalt oder Mieten verrechnet werden."
Durch ein überjähriges Geschäft in einer Finanzinnovation im Verlust und ein entspechendes Gegengeschäft in nach einem Jahr Spekulationssteuer freien Wertpapieren im Gewinn müßte es möglich sein, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit alle anderen Einkünfte zumindest zum Teil auszugleichen.