Steuern: In die Schweiz als Fulltime Daytrader ?

Hallo an Alle,

ich bin seit einiger Zeit hauptberuflich als Daytrader (Futures/Forex) tätig, wobei ich mit meinem eigenen Geld trade. Ich ziehe im Oktober in die Schweiz (Aufenthaltsgenehmigung wird beantragt) und würde gerne wissen welche Steuern für mich anfallen und zu welchem Steuersatz (für die 3 Monate). Mein Depotkonto ist in England. Werde ich nur für den Zeitraum Januar bis September 2009 vom Finanzamt belangt?

In einem anderen Thread habe ich über die Bezeichnung "Wertschriftenhändler" und die damit zusammenhängende Steuerpflicht gelesen.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Steuern in Deutschland nach meinem Kenntnisstand: 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Soli auf die 25%, also ingesamt 26,375% auf die Kapitalerträge

Ich wäre dankbar für Eure Informationen. An das Züricher Steueramt kommt man telefonisch nicht ran...

Geschrieben von DaytraderHH am
tantan
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

In der Schweiz hat jeder Kanton seine eigene Steuerregel. Ich meine, der Kanton Zürich hatte sich in einem Volksentscheid gegen eine Pauschalbesteuerung ausgesprochen. Eine Pauschalbesteuerung richtet sich nach den Wohnverhältnissen und nicht nach dem Einkommen. Also wie hoch die Miete ist oder dem Wert des Wohneigentums. Genaueres must du ergooglen.

DaytraderHH
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Danke für die Info.

Zürich hat gegen die Pauschalbesteuerung gestimmt.

Hittfeld
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Nach meiner Kenntnis, nur zur Unterhaltung, könnte es wie folgt sein:

1. Pauschalbesteuerung: Nur möglich, falls keine inländische (ch) Tätigkeit möglich ist. Also KEINESFALLS für GF einer Kapitalgesellschaft. Dabei wird die Besteuerungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen ) aus der Jahres-Miete (nebst Nebenkosten)x 5 ermittelt, dh. bei 24000 CHF Jahresmiete und 6000 CHF Nebenkosten ergibt sich ein zu besteuerndes Einkommen von 30 TSD CHF x 5 = 150 TSD CHF. DIes wird dann regulär versteuert. Dazu kommt ev. 9,5 % AHV-Beitrag. Die einmal festgestzte Pauschalsteuer muss auch bezahlt werden, wenn man Verlustjahre hat! Telefonische Auskünfte wird man dazu sicher nur von der Wirtschaftsförderung erhalten.

2. Das dt. Finanzamt verlangt von CH bewohnenden Deutschen die VOLLE Steuer, wenn man sich mehr als 180 Tage in D aufhält, in D eine Wohnung nur 1 Tag im Jahr besitzt (Herrschaftsgewalt - Schlüssel reicht), wobei auch ein Wohnwagen gilt. Nach Übersiedlung unterliegt man 6 Jahre der sogenannten "überdachenden Besteuerung", wo uU das Einkommen auf Basisi Unverh/0Kinder auf dt Tarif hochbesteuert wird.

3. Mach Dich schlau: Das Billigste sind 2 (ZWEI!!) teure Anwälte.

4. Hier ein Steuerberechnungstool:

http://www.kantonalbank.ch/d/services/tools/viewTool.php?linkID=10&catID=1

MFG

Hittfeld

DaytraderHH
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Danke Hittfeld,

habe zu Punkt 2 noch etwas Interessantes gefunden. Demnach gilt die Besteuerung wohl nur für in D erzielte Einkünfte. Da mein Depot im Ausland liegt bin ich wohl ein Ausnahmefall.

Auszug aus http://www.anwalt.de:

Abwanderregelung

Verlegt eine Person ihren Wohnsitz ins Ausland unter Kappung jeglicher steuerschädlicher Anknüpfungspunkte zu Deutschland, endet normalerweise ihre das Welteinkommen umfassende unbeschränkte deutsche Steuerpflicht. Durch den Wegzug in die Schweiz unter Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes endet somit die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Damit ist diese Person in Deutschland grundsätzlich nur noch mit ihren inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Entsprechend wird in der Schweiz die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit begründet. Da die Person jedoch in die Schweiz ausgewandert ist, wird wegen des DBA D-CH der Besteuerungsumfang der Einkünfte seitens Deutschlands im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erhöht. Der deutsche Fiskus sichert sich danach für das Wegzugsjahr und den folgenden fünf Jahren, also für sechs Jahre, das Recht, die aus Deutschland stammenden Einkünfte weiterhin so zu besteuern, als ob kein Doppelbesteuerungsabkommen existieren würde. Um die Voraussetzung dieser sog. Abwanderregelung zu erfüllen, muss die betreffende Person in Deutschland mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.

sbendel
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Betreibt man das Trading hautpberuflich, so sind nach meinem Wissen die Gewinne als normales Einkommen steuerpflichtig (sonst steuerfrei). Steuersätze sind je nach Kanton so zwischen 20 und 40%. Hinzu kommt eine Vermögensteuer zwischen 0.15 und 0.5% auf alle Assets pro Jahr.
Zieht man unterjährig um, so gilt die Besteurerung ab dem Zeitpunkt der Einreise (Vermögensstuer anteilig auf Jahr und Einkommen wird hochgerechnet für die Ermittlung des Steuersatzes). Für die Zeit davor ist man in dem bisherigen Wohnsitzland steuerpflichtig.

Hittfeld
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ sbendel

Wenn normale (CH)EK-Steuerpflicht, dann auch die zusätzliche AHV von 9,5 % aufs Einkommen. DIe Trading Steuerfreiheit (eigentlich nur auf Kapitalgewinne)ist meines Wissens schnell gefährdet, wenn hoher Umschlag oder Fremdfinanzierung im Spiel ist. Bei reinen Aktien oder Optionen mit min Haltedauer 1 Monat hätte ich keine Bedenken, bei Futures und intraday sicher.

FÜr das Umzugsjahr ist Deine Definition für die CH korrekt, jedoch wird aus meiner Sicht der dt Fiskus aufgrund der überschrittenen 180 tage Aufenthalt in D die unbeschränkte dt Steuerpflicht für das Steuerjahr (Kalenderjahr) unterstellen wird.

Aber der Fragesteller braucht ja nur beim zuständigen dt FA nachfragen und die Begriffe Wegzugsbesteuerung, Schweiz, Börsentrader und Pauschalversteuerung erwähnen. Statt einer Antwort kann er anschliessend die Begriffe Steufa, Beweislastumkehr, besondere Mitwirkungspflicht und Rechtsstaat konjugieren und deklinieren.

Mit persönlichen einschlägigen Besteuerungserfahrungen in D, I, CH und NL kann ich nur daraufhinweisen, dass letzteres die günstigste Variante (ausser Autosteuer) ist.

MFG

Hittfeld

AAA
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Hittfeld [#7]
Mit persönlichen einschlägigen Besteuerungserfahrungen in D, I, CH und NL kann ich nur daraufhinweisen, dass letzteres die günstigste Variante (ausser Autosteuer) ist.

Niederlande?

Kennt sich jemand genauer mit der "Steuerfreiheit aus FX Geschäften" in CH aus? Ein FX Broker macht damit auch immer etwas Werbung....

sbendel
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Eventuell lohnt es sich eine Firma in der Schweiz zu gründen. Auf die Dividenden fallen keine Versicherungsbeiträge and und sie werden nur mit dem halben Satz versteuert. Allerdings kommt noch die Steuer auf Firmenebene hinzu. Ist aber nicht so viel und man kann in der Firma recht günstig Kapital für die Rente ansammeln. Hängt aber wohl auch davon ab, um welche Summen es geht. Bei größeren Projekten gibt es da noch mehr Gestaltungsspielraum.

Hittfeld
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@AAA

NL? Ja!!! Die Niederländer besteuern Positionstrader mit 1,2 % des Kapital (30% Steuer auf eine kalkulatorische 4% Verzinsung). Für Daytrader gilt das EIGENTLICH nicht, aber der niederländische Fiskus verzichtet regelmässig auf eine Regelbesteuerung ausserhalb Box 3, da dann auch die Verlustverrechnung zum Thema würde. Von CMC(UK) gabs dazu mal ein WP-Gutachten zur Steuerfreiheit von Trading für holl. Domizilierte. Der "Belastungsdienst" ist recht pragmatisch.

@sbendel

Ist aber nur für CH-Steuerpflichtige interessant. Oder für D-residenten, die in einem 1-Zi-Firmenbüro ihre IT stehen haben, via VPN darüber bei Oanda SG oder MAN SG traden! Aber dann sind wir wieder bei den Hardcore Steuersparern!

MFG

Hittfeld

AAA
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Hittfeld [#10]

Warum nicht einen netten Freund (auf seinen Name) in CH die FX Trades "machen lassen"? Steuerfrei ... Wer garantiert mir, dass in Shanghai nicht der Praktikant die Daten nach DE petzt?

Hittfeld
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@AAA

Den Fall des steuerfreien FX tradens für CH Steuerbürger kenne ich nicht. AAABER Dein guter Freund unterliegt der CH-Steuer, die als "Kontroll-Steuer" konzipiert ist. Er müsste entweder SEINEN Vermögenszuwachs versteuern - oder nach CH-Recht isses Geldwäsche - ! Dürfte schwer werden.

SG ist SIngapur, wo auf "Petzen" härteste Strafen stehen! Lies dich mal in gewesene Fälle ein!

MFG

Hittfeld

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